Herr Kollege, ich darf Sie unterbrechen. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie sich in der Wortwahl etwas vergriffen haben, bitte ich Sie, Ihre Frage jetzt ganz präzise zu stellen.
Gut. - Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie sich über den Rechtsweg und die Rechtsanwälte lustig gemacht haben, frage ich Sie, ob Sie ernsthaft der Auffassung sind, dass Ihr Auftritt hier den Menschen in Niedersachsen das Gefühl gibt, dass Sie sich wirklich und ernsthaft für den Schutz der Lebensader Weser vor der Versalzung einsetzen werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege, ich habe sehr großen Respekt vor wirklichen, echten Rechtsanwälten, die es von der Pike auf gelernt haben.
- Davon gibt es eine ganze Menge. Aber diejenigen, die hier in Scheindiskussionen mit rechtspolitischem Verstand auftreten, bringen uns in keiner Weise weiter.
Dass Ihnen das alles nicht passt, ist mir klar. Ich habe Sie als umweltpolitisch nicht mehr relevante Partei entlarvt.
In dieser Frage haben Sie völlig versagt. Das ist Ihr Problem. Dies werden wir draußen in der Öffentlichkeit deutlich machen. Sie müssen schon etwas ernsthaftere Politiker ins Rennen schicken als das, was Sie und Herr Meyer hier geboten haben.
Erstens teile ich Herrn Minister Sander mit, dass nach über 30 Wortmeldungen für ihn die geistige und körperliche Frühsportaufgabe hier vorne am Rednerpult beendet ist.
Zweitens stelle ich offiziell fest, dass die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet ist. Da es jetzt 10.10 Uhr ist, gelangen wir nicht mehr zur zweiten Frage. Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
noch: Tagesordnungspunkt 2: 10. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/795 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/839 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/842
Zu den Eingaben in der Drs. 16/795, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 27. Sitzung am 14. Januar 2009 entschieden.
Wie mir mitgeteilt worden ist, sind die Fraktionen übereingekommen, die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD strittig gestellte Eingabe 4391/15 zunächst erneut im Petitionsausschuss zu beraten.
Da die Fraktion der SPD keine weiteren Eingaben strittig gestellt hat, stehen nach der Zurückstellung dieser Eingabe heute nur noch die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strittig gestellten Eingaben zur Beratung und Abstimmung. Ich bitte um Wortmeldungen. - Es gibt keine Wortmeldungen.
Dann können wir über die Eingaben im Einzelnen abstimmen. Ich werde sie jeweils aufrufen und zunächst über den Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt werden sollte, über die Ausschussempfehlung abstimmen lassen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben will, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
„Die Eingabe wird der Landesregierung als Material überwiesen. Der Kultusausschuss des Landtages wird die Thematik im Rahmen seiner parlamentarischen Arbeit weiterhin behandeln.“
Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat die Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung gefunden.
Wir kommen zur Eingabe 415 betr. Arbeitsbelastung der stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben will, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat der Änderungsantrag keine Mehrheit gefunden.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben will, den Einsender der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten, den bitte ich um das Handzeichen. - Ge
Erste Beratung: Taten statt warmer Worte - Kindergelderhöhung auch für arme Familien - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/802
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Dezember 2008 erklärte die Bundesfamilienministerin und Spitzenkandidatin der niedersächsischen CDU für die Bundestagswahl: „Auch im kommenden Jahr hat Familie in Deutschland Konjunktur.“ Diese Aussage halte ich für gewagt. Ab dem 1. Januar 2009 erhalten Familien für das erste und das zweite Kind zehn Euro sowie für das dritte und die weiteren Kinder 16 Euro mehr Kindergeld. Das ist schön. Gleichzeitig wurde der steuerliche Freibetrag angehoben. Das ist auch schön, aber leider nicht für alle Familien. Gerade die Familien, die etwas mehr Geld ganz besonders nötig hätten, gucken in die Röhre: Den Transferempfängern wird dieses Geld sofort als Einkommen der Kinder vom Regelsatz abgezogen. Das ist nicht gerecht.
Die Bundesfamilienministerin fabuliert munter weiter, indem sie sagt, die im Gesetz enthaltene Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind komme insbesondere Mehrkinderfamilien sowie Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich zugute. Diese Aussage ist mehr als gewagt. Die Wahrheit ist: Frau von der Leyen erhält monatlich mindestens 100 Euro mehr Kindergeld; wegen des Steuerfreibetrags ist ihr Vorteil sogar noch wesentlich größer. Der Hartz-IV-Empfänger bekommt nichts. Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Die Sozialministerin wird uns wahrscheinlich gleich erzählen, die Arbeits- und Sozialminister hätten schließlich auf ihrer 85. Konferenz in Hamburg die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass zeitgleich zur Kindergelderhöhung die Familien, die Transferleistungen erhalten, von den Regelsätzen in gleicher Höhe profitieren. Meine Damen und Herren, das kommt mir irgendwie bekannt vor; denn bei allen Diskussion über die Kinderarmut hat die Sozialministerin stets schmallippig darauf verwiesen, man habe schließlich einer Entschließung im Bundesrat zugestimmt, in der die Bundesregierung zu verschiedenen Schritten gegen die Kinderarmut aufgefordert wurde. Darauf hat sich der Bundesarbeitsminister, gelinde gesagt, ein Ei gepellt. Eine solche Entschließung verpflichtet ihn nämlich zu überhaupt nichts. Dies hat er auch dadurch deutlich gemacht, dass er angekündigt hat, er warte erst einmal die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ab. Dies bedeutet, dass eine Anpassung der Regelsätze vor 2011 nicht zu erwarten ist. Dasselbe wird mit der Aufforderung der Arbeits- und Sozialminister zum Kindergeld geschehen. Das heißt, für arme Familien gibt es wieder einmal nichts als heiße Luft aus Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, nun gab es ja etwas im Konjunkturpaket. Für 6- bis 13-Jährige wird der Regelsatz von 60 auf 70 % des Erwachsenenregelsatzes angehoben, und auch Hartz-IV-Familien erhalten den einmaligen Kinderbonus von 100 Euro. Dies löst aber nicht das Problem. Jedes fünfte Kind in Niedersachsen lebt in Armut, was etwas damit zu tun hat, dass die Regelsätze strukturell einfach nicht auskömmlich sind.
Man kann nicht aus Kindern einen bestimmten Prozentsatz eines Erwachsenen machen. Dies ergibt rund 2,50 Euro am Tag für Essen und Trinken; davon kann man nicht einmal das Essen an der Ganztagsschule bezahlen, geschweige denn eine gesunde Ernährung finanzieren.
Dies ergibt für Kinder unter 14 Jahren etwa 19 Euro für Bekleidung und Schuhe. Das ist realitätsfern. Ausgaben für Bildung sind im Regelsatz überhaupt nicht vorgesehen. Die Kinder gehen aber dennoch zur Schule und brauchen teures Verbrauchsmate