Protocol of the Session on January 16, 2009

Die Eintragungen im Unzuverlässigkeitsregister hielten sich zahlenmäßig auf einem äußerst geringen Niveau; in den Jahren 2000 bis 2008 waren dort insgesamt lediglich neun Eintragungen, dabei seit dem 5. März 2007 bis Ende 2008 kein Firmeneintrag vorhanden.

Die Landesregierung ist generell der Auffassung, dass Alleingänge einzelner Länder hinsichtlich der Einführung und des Vorhalts sogenannte Unzuverlässigkeitsregister wenig zielführend sind; denn nur ein bundesweit einheitliches und flächendeckendes Korruptionsregister wäre in der Lage, eine effektive Korruptionsprävention und -bekämpfung sowie die Gewährleistung eines freien und fairen Wettbewerbs in Verbindung mit öffentlichen Auftragsvergaben zu gewährleisten.

Im Rahmen der laufenden Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 4. Juli 2008 gegenüber der Bundesregierung einen modifizierten Vorschlag zur Errichtung eines bundesweiten Korruptionsregisters vorgelegt. In ihrer Gegenäußerung vom 13. August 2008 sagt die Bundesregierung zu, die Diskussion über die Zweckmäßigkeit eines derartigen Registers nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Vergaberechts wieder aufzunehmen.

Vor diesem Hintergrund hat sich das für das niedersächsische Unzuverlässigkeitsregister zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entschlossen, das Register zunächst nicht weiterzuführen und sich für die Einführung eines bundesweiten Registers einzusetzen.

Anlage 38

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 40 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Wie sinnvoll ist die Ertüchtigung weiterer Ortsumgehungen?

Der Heidkopftunnel verbindet die beiden Bundesländer Niedersachsen und Thüringen. Die Baukosten des 2006 fertiggestellten Projekts beliefen sich auf rund 58 Millionen Euro. Als Begründung für den Bau wurde u. a. die Unfallgefahr, die von Gefahrenguttransporten bei Ortsdurchfahrten ausgeht, genannt. Bisher ist

der Tunnel jedoch für diese Transporte gesperrt und soll auch zukünftig nicht freigegeben werden. Deshalb plant das Land zusätzlich zu den bisher ertüchtigten noch weitere Ortsumgehungen.

Wie von Herrn Dr. Wetzig für das Land im Gerichtsverfahren zur Ortsumgehung Waake ausdrücklich bestätigt wurde, bleibt das Land Niedersachsen bei der Auffassung, die Ortsumgehung Waake als Teil einer offiziellen nördlichen Umleitung für den Heidkopftunnel zu benötigen. Im Widerspruch dazu existiert ein Gutachten der Landesregierung, welches eine Ertüchtigung des Heidkopftunnels vorsieht und diese sogar schon geplant haben soll, um ihn für Gefahrguttransporte nutzbar zu machen. Sollte dieses Vorhaben nicht durchgeführt werden, könnte die extra dafür hergerichtete B 80 wie bisher als offizielle Umleitung genügen. Im Gegensatz dazu steht die Forderung des Landes Niedersachsen, die noch nicht ertüchtigte Ortsumgehung Waake zur offiziellen Umleitung zu machen. Des Weiteren existiert bereits eine weitgehend vierspurige Straße, die B 243, die zurzeit ebenfalls mit Umgehungsstraßen weiter ausgebaut wird, die auch für Gefahrguttransporte Richtung Norden bzw. Osten genutzt werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wird das bereits durchgeplante Vorhaben der Ertüchtigung des Heidkopftunnels nicht umgesetzt, um zukünftig Gefahrguttransporte durch den Tunnel und nicht durch die Ortschaften zu leiten?

2. Welche Steuergelder wurden in den Ausbau der bestehenden Gefahrgutumleitung B 80 zwischen Witzenhausen und Nordhausen in den Jahren seit 1989 investiert, und welche Ortsumgehungen sind im südlichen und nördlichen Umfeld der A 38 zwischen Harzrand, Eichsfeld und Nordhausen noch mit welcher zeitlichen Perspektive geplant?

3. Der Bundesverkehrswegeplan ist mit seinen Prioritäten nach Abwägung vieler Kriterien vom Bundestag als Gesetz beschlossen worden. Welche rechtliche Grundlage hat die sogenannte Exekutiventscheidung des Bundesverkehrsministers zur Umgehung Waake, und wie ist diese in der rechtlichen Bindungswirkung im Verhältnis zu den Festlegungen im BVWPGesetz zu bewerten?

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundes- straßen) in der Auftragsverwaltung für den Bund. Die umfassende koordinierte Entwicklung für die Verkehrswege des Bundes enthält der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Der BVWP ist ein Planungsinstrument und Investitionsrahmenplan, in dem die drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße gemeinsam berücksichtigt sind. Der

aktuelle BVWP wurde von der Bundesregierung im Jahre 2003 beschlossen. Auf der Grundlage des BVWP beruht der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG) des Bundes vom 4. Oktober 2004 die gesetzliche Grundlage für den Neubau oder für größere Ausbauvorhaben von Bundesautobahnen und Bundesstraßen bildet. Mit dem Bedarfsplan ist der verkehrliche Bedarf vom Bund definiert. Es ist damit auch vorgegeben, welche größeren Straßenbauprojekte des Bundes in einem langfristigen Zeitraum realisiert werden sollen.

Im Rahmen der Umsetzung des Bedarfsplanes erfolgte die Realisierung der A 38 Göttingen–Halle (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13) mit dem Heidkopftunnel („Tunnel der Deutschen Einheit“) im Bereich der Landesgrenze Niedersachsen/Thüringen. Der Heidkopftunnel wurde mit dem angrenzenden Streckenabschnitt der A 38 im Dezember 2006 unter Verkehr genommen.

Ebenfalls im Bedarfsplan enthalten ist die Ortsumgehung (OU) Waake im Zuge der B 27. Das Land Niedersachsen hatte die Planungen für die OU bis zum Planfeststellungsbeschluss vorangebracht. Der Planfeststellungsbeschluss vom 1. Dezember 2004 wurde beklagt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) hat die Klagen am 10. November 2008 abgewiesen und Revision nicht zugelassen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; das Rechtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Es wird verwiesen auf die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Kleinen Anfrage „Wie sicher sind die niedersächsischen Tunnel?“ (siehe Nieder- sächsischer Landtag, Stenografischer Bericht, 22. Sitzung, 14. November 2008, Anlage 13, Sei- ten 2586 bis 2587).

Zu 2: Die Bundesstraße 80 verläuft zwischen Witzenhausen und Nordhausen durch Hessen und Thüringen. Im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sind die Länder Hessen und Thüringen und nicht das Land Niedersachsen für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen des Bundes und für die Finanzierung von Planungen im Zuge dieser Strecke zuständig. Demgemäß sind Daten zu den Steuergeldern, die seit dem Jahr 1989 in diese Strecke investiert worden sind, dem Land Niedersachsen nicht bekannt.

Im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind für Niedersachsen, Hessen und Thüringen Projekte im Vordringlichen und im Weiteren Bedarf ausgewiesen. Diese können der Bedarfsplankarte (siehe 5. Gesetz zur Änderung des Fern- straßenausbaugesetzes, BGBl. I, Nr. 54, vom 15. Oktober 2004, S. 2574, Bedarfsplan in Beilage als Faltblatt) entnommen werden. In der Anlage zu dieser Antwort ist ein unmaßstäblicher Ausschnitt aus der Bedarfsplankarte beigefügt.

Die Realisierung der Bedarfsplanmaßnahmen ist abhängig vom Mitteleinsatz der Länder für die Planung und erfolgt nach der Finanzplanung des Bundes für den Bau.

Zu 3: Der BVWP basiert auf dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Juli 2003; er wurde nicht als Gesetz erlassen. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist Anlage nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes. Die rechtliche Grundlage zur Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur OU Waake beruht auf § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes und damit auf dem gleichen Gesetz wie der Bedarfsplan.

Anlage 39

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 41 der Abg. Christa Reichwaldt (LINKE)

Privater Bildungsanbieter an öffentlicher Schule

In der Financial Times Deutschland vom 28. November 2008 wurde berichtet, dass die Phorms AG mittels eines Public-Private-Partnership-Projektes (PPP) sich an der Errichtung und Betreibung eines Bildungscampus in Osterholz-Scharmbek beteiligen will. Gespräche zwischen dem Bürgermeister und der Phorms AG liefen seit einiger Zeit. Laut FTD will die Phorms AG „aber nicht nur Heizungen warten, sondern auch bei Unterrichtsinhalten und Personalführung mitreden“. Im Osterholzer Kreisblatt vom 29. November 2008 wird Alexander Olek, der Aufsichtsratsvorsitzende der Phorms AG, mit den Worten zitiert, dass es ihm um die „Qualitätskontrolle des Bildungsangebotes“ gehe. Die betroffene Haupt- und Realschule in Osterholz-Scharmbek ist derzeit in öffentlicher Hand. Die Haupt- und Realschule ist die einzige ihrer Art in der Umgebung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeit besitzt die Phorms AG an einer öffentlichen Schule, in die „Qualitätskontrolle des Bildungsangebotes“ einzugreifen

bzw. „bei Unterrichtsinhalten und Personalführung“ mitzureden?

2. Welche Kriterien muss ein möglicher Antrag auf Errichtung einer Privatschule als Ersatz für eine öffentliche Schule erfüllen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler mangels eines Alternativangebotes nicht auf eine andere öffentliche Schule ausweichen könnten?

3. Welche Kenntnis besitzt die Landesregierung von vergleichbaren geplanten oder in Umsetzung befindlichen PPP-Projekten zwischen Schulträgern und privaten Investoren in Niedersachsen?

Die Haupt- und Realschule in Osterholz-Scharmbeck ist eine öffentliche Schule. Das Niedersächsische Schulgesetz regelt eindeutig und abschließend die staatliche Verantwortlichkeit insbesondere für die Unterrichtsinhalte, die Qualitätskontrolle des Unterrichts und die Personalführung an öffentlichen Schulen. Im Übrigen enthält sich die Landesregierung einer Kommentierung von Pressemeldungen, die Dritten Aussagen zu unternehmerischen und privaten Absichten zuschreiben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: An einer öffentlichen Schule besitzt weder die Phorms AG noch eine vergleichbare Institution eine Möglichkeit, in die „Qualitätskontrolle des Bildungsangebotes“ einzugreifen bzw. „bei Unterrichtsinhalten und Personalführung“ mitzureden.

Zu 2: Nach § 101 Abs. 1 NSchG haben die Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Sie haben nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NSchG die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Nach § 106 Abs. 1 Satz 1 NSchG sind die Schulträger verpflichtet, Schulen nach Maßgabe des Bedürfnisses vorzuhalten.

Selbst wenn ein privater Schulanbieter ein Schulangebot macht, muss eine öffentliche Schule vom Schulträger angeboten oder zugänglich gemacht werden, wenn ein Bedürfnis für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern besteht, die die private Einrichtung nicht besuchen wollen. Insoweit stellt sich die Frage nach Kriterien eines möglichen Antrages auf Errichtung einer Privatschule als Ersatz für eine öffentliche Schule dann nicht, wenn damit gemeint sein sollte, dass ein kommunaler Schulträger durch die Errichtung einer Privatschule von seinen Verpflichtungen entbunden werden könnte. Denn das ist nicht der Fall. Unbeschadet

dessen ist eine Ersatzschule dann zu genehmigen, wenn sie in ihren Lern- und Erziehungszielen öffentlichen Schulen entspricht und alle Voraussetzungen nach den Vorgaben des NSchG erfüllt. Dazu müssen insbesondere hinreichend qualifizierte Lehrkräfte und die Sicherung dessen rechtlicher und wirtschaftlicher Stellung nachgewiesen werden, die innere und äußere Gestaltung der Schule der der öffentlichen Schulen mindestens gleichwertig sein und die Schuleinrichtungen den allgemeinen gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Anforderungen entsprechen. Und schließlich dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass Schulträger oder Schulleitung nicht die erforderliche Eignung besitzen oder keine Gewähr dafür bieten, nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen. Nicht zuletzt darf eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert werden.

Zu 3: Der Landesregierung ist lediglich vom Hörensagen bekannt, dass kommunale Träger öffentlicher Schulen wegen eines möglichen Wirtschaftlichkeitsvorteils PPP-Projekte im Rahmen von Schulbaumaßnahmen bzw. Schulsanierungsmaßnahmen diskutieren. Ob derartige Projekt für diese Maßnahmen in Niedersachsen auch tatsächlich vereinbart und realisiert werden, ist ihr nicht bekannt. Erkenntnisse zu in der Anfrage vergleichbaren geplanten oder in Umsetzung befindlichen PPP-Projekten zwischen Schulträgern und privaten Investoren besitzt die Landesregierung nicht.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 42 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Teilt die Landesregierung die Auffassung von Unternehmen der Energiebranche, wonach Studiengebühren eine abschreckende Wirkung haben und den Fachkräftemangel verstärken?

Aus Sorge über die zurückgehenden Studierendenzahlen und zur Bekämpfung des bereits bestehenden Fachkräftemangels im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik haben 16 Unternehmen der Energiebranche allen Erstsemestern im Fachbereich Versorgungstechnik an der FH Braunschweig/Wolfenbüttel, die sich für das zweite Semester angemeldet haben, die Studiengebühren zurückerstattet.

In der Konsequenz vermeldet der Fachbereich erstmals seit Jahren wieder steigende Studierendenzahlen. Während die Zahl der einge

schriebenen Studierenden von rund 200 im Jahr 2005 auf weniger als 100 im Jahr 2007 sank, sind nun 130 Studierende im Fachbereich Versorgungstechnik eingeschrieben. Inzwischen werde darüber nachgedacht, das Angebot der Gebührenerstattung auch auf höhere Semester auszuweiten, um die Zahl der Studierenden weiter zu erhöhen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung - vor dem Hintergrund der abschreckenden Wirkung von Studiengebühren - die Tatsache, dass mit der Erstattung der Studiengebühren an Erstsemester der Rückgang der Studierendenzahlen gestoppt und eine deutlichen Steigerung bei den Immatrikulierten erreicht werden konnte?