Protocol of the Session on January 16, 2009

- dass die Abhängigkeit von proteinhaltigen Futtermitteln aus Übersee verringert wird,

- dass durch Beratung und Forschung der Anbau von Furchtarten und konventionellen Sorten zur Eiweißversorgung in Europa gefördert sowie durch langfristige Liefervereinbarungen die Versorgung mit GVO-freien Eiweißfuttermitteln sichergestellt wird.

Dabei ist die Verbraucherakzeptanz sehr wesentlich, die Marktpotenziale von Nahrungsmitteln, die mit oder ohne zugelassenen GVO produziert werden, sind hierbei zu berücksichtigen.

Zu 3: Generell stehen solchen Betrieben und Unternehmen die allgemeinen Fördermöglichkeiten des Landes offen. Betriebe und Unternehmen, die Interesse an der Herstellung GVO-freier Produkte zeigen, müssen dabei berücksichtigen, ob ein Marktpotenzial für diese Produkte vorhanden ist.

Anlage 36

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 38 der Abg. Ralf Briese und Helge Limburg (GRÜNE)

Veränderte Sicherheitslage durch den Nahostkonflikt in Niedersachsen?

Die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Israel und der Hamas hat auch in Deutschland zu vielfältigen Protesten geführt. Im ganzen Bundesgebiet gibt es derzeit Versammlungen gegen den Krieg. Teilweise gibt es Hinweise, dass die Versammlungen von Rechtsextremen unterwandert werden, um damit antisemitische Ressentiments weiter zu schüren. Mittlerweile hat die Hamas weltweite Vergeltung gegen jüdische Einrichtungen angedroht.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gibt es Erkenntnisse über eine veränderte Sicherheitslage in Niedersachsen durch den aktuellen Konflikt zwischen Israel und der Hamas?

2. Sind jüdische Einrichtungen einer verstärkten Bedrohung ausgesetzt, und erhalten sie verstärkten Polizeischutz?

3. Gibt es Erkenntnisse, dass Rechtsextreme den Konflikt gezielt und strategisch nutzen, um Antisemitismus zu schüren?

Das Ende des Waffenstillstands zwischen Israel und der Hamas am 19. Dezember 2008 sowie die infolge des Konfliktes am 27. Dezember 2008 begonnene Militäraktion Israels führte auch in Deutschland und in Niedersachsen zu einer Vielzahl von Demonstrationen und Mahnwachen, welche bisher weitestgehend einen friedlichen Verlauf

nahmen. In Niedersachsen artikulieren zurzeit vorwiegend palästinensisch- und arabischstämmige Bevölkerungsteile ihre Ablehnung der israelischen Militäraktion im Gaza-Streifen öffentlich. An den Veranstaltungen beteiligen sich darüber hinaus auch zahlreiche ausländische und deutsche Organisationen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zurzeit liegen den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse vor, die auf bevorstehende terroristische Aktionen durch Hamas oder sympathisierende Organisationen in Niedersachsen hindeuten würden. Gleichwohl müssen die jüngsten HamasÄußerungen auch außerhalb der Nahostregion terroristische Anschläge gegen Israel zu begehen, ernst genommen werden.

Es besteht die Gefahr, dass durch fanatisierte Einzelpersonen oder Kleingruppen Übergriffe und gewalttätige Aktionen insbesondere gegen staatliche israelische Einrichtungen, wie Botschaften und Generalkonsulate, sowie Einrichtungen, die Israel unmittelbar repräsentieren, durchgeführt werden könnten. Insofern ist auch für Niedersachsen eine Veränderung der Sicherheitslage zu verzeichnen.

Zu 2: Jüdische Einrichtungen in Deutschland und damit auch in Niedersachsen unterliegen im Allgemeinen einer abstrakten Gefährdung, die zum einen aus der politisch motivierten Kriminalität des Phänomenbereiches Rechts und zum anderen aus der politisch motivierten Ausländerkriminalität erwächst. Aus diesem Grund führte auch die niedersächsische Polizei unabhängig von dem aktuellen Ereignis Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen durch.

Vor dem Hintergrund des Nahostkonfliktes wurden durch die zuständigen Polizeidirektionen die Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen lageangepasst verstärkt; im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3: Angehörige der rechten Szene haben in der Vergangenheit mehrfach aktuelle politische und gesellschaftliche Themen und Diskussionen ausgenutzt, um ihre eigenen Interessen und Ideologien öffentlichkeitswirksam zu verbreiten. Auch die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit dem militärischen Vorgehen Israels wurde bereits u. a. von der NPD thematisiert.

An einer Demonstration im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt am 3. Januar 2009 in Hanno

ver beteiligten sich auch einige Angehörige der rechtsextremistischen Szene.

Anlage 37

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 39 der Abg. Ralf Briese und Helge Limburg (GRÜNE)

Lagebild Korruption in Niedersachsen

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes sind die Kriminalitätsdelikte Korruption und Vorteilsnahme bundesweit weiter ansteigend. Die Zahl der Bestechungsstraftaten ist im gesamten Bundesgebiet 2008 um 38 % gestiegen. Wirtschaftskriminalität stellt für die Gesellschaft ein enormes Schadenspotenzial dar. Das BKA quantifiziert die Schadenssumme auf über 4 Milliarden Euro. In Rechnung gestellt werden muss dabei, dass es ein großes Dunkelfeld gibt und somit, sowohl die echten Fallzahlen als auch die Schadenssummen betreffend, nur Schätzwerte angenommen werden können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hat sich das Lagebild Korruption in Niedersachsen, sowohl die Fallzahlen als auch die dadurch verursachte Schadenssumme betreffend, entwickelt?

2. Wie häufig ist das Korruptionsermittlungsinstrumentarium BKMS zur Anwendung gekommen, und zu wie vielen Ermittlungen und zu wie vielen Verurteilungen ist es durch das BKMSSystem gekommen?

3. Wie viele Firmen sind in Niedersachsen aufgrund des gemeinsamen Runderlasses „Öffentliches Auftragswesen; Ausschluss von unzuverlässigen Bewerbern von der Teilnahme am Wettbewerb“ bei der OFD Hannover als unzuverlässige Unternehmen gemeldet, und hat sich nach Meinung der Landesregierung dieser Antikorruptionserlass bewährt?

Zunächst ist festzustellen, dass sich die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung dargestellte bundesweiten Steigerungsrate von 38 % nicht, wie behauptet, auf das Jahr 2008 bezieht, sondern auf das Jahr 2007. Zwar stammen die Angaben aus einer Presseverlautbarung des Bundeskriminalamtes (BKA) vom 12. November 2008, beziehen sich aber ausdrücklich auf das Erfassungsjahr 2007. Darüber hinaus ist festzustellen, dass für den Bereich der Wirtschaftskriminalität die Schadenssumme für das Jahr 2007 nach Berechnungen des BKA insgesamt 4,1 Milliarden Euro betrug.

Der im Rahmen der o. a. Presseerklärung des BKA angegebene Wert für Schäden durch Korruptions

straftaten betrug nach Berechnungen des BKA auf der Grundlage der Datenzulieferungen der Bundesländer rund 44 Millionen Euro; sie lag damit um 4 Millionen Euro unter dem Wert des Vorjahres (2006).

In der o. a. zitierten Presseverlautbarung führt das BKA zu den Schadenssummen der „Korruption“ allerdings (auszugsweise) auch Folgendes aus:

„(…) Eine seriöse Aussage zu den durch Korruption verursachten Schäden ist nicht möglich, da sich die auf Geberseite erlangten monetären Vorteile durch korruptiv erlangte Auftrage und Genehmigungen nur schwer beziffern lassen.

Oftmals ergeben sich aus dem korruptiven Handeln Folgeschäden (…) bzw. nicht bezifferbare immaterielle Schäden (…).

Die im Lagebild genannten Summen können somit nur als Anhalt für das tatsächliche Ausmaß der durch Korruption verursachten Schäden dienen.“

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Ralf Briese und Helge Limburg (Bündnis90/Die Grünen) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Berichtsjahr 20071 sind dem Landeskriminal Niedersachsen im Rahmen des eingerichteten Sondermeldedienstes insgesamt 342 (129) Verfahren gemeldet worden, wovon 282 (84) struktureller und 44 (43) situativer Art 2 sind.

Die von den Strafverfolgungsbehörden/Dienststellen gemeldeten Verfahren beziehen sich auf 182 Verfahrenskomplexe und umfassen insgesamt 509 Einzeldelikte.

Nachdem in den Jahren 2002 bis 2004 ein Rückgang der Ermittlungsverfahren mit einer Stagnation im Jahr 2005 und einem leichten Anstieg der Zahlen im Jahr 2006 zu beobachten war, ist für das Jahr 2007 eine Zunahme der Ermittlungsverfahren um (165 %) zu verzeichnen. Einhergehend damit ist ein entsprechender Anstieg der Anzahl der Einzeldelikte zu beobachten.

Dieser Anstieg der Zahlen ist zum einen damit erklärbar, dass bei einzelnen Behörden größere

1 Vorjahreszahlen (2006) in Klammern 2 zu 16 Verfahren aus 2007 (Stand: Dezember 2008) können, da sie sich noch in Bearbeitung befinden, derzeit keine Angaben gemacht werden, gleiches gilt für zwei aus 2006 stammende Verfahren

Ermittlungskomplexe mit einer hohen Anzahl von Einzelverfahren anhängig waren bzw. noch sind. So ist z. B. bei der PD Hannover ein umfangreicher Komplex mit 76 Einzelverfahren im Zusammenhang mit der Bestechung eines Hochschulprofessors bearbeitet worden. Aber auch die Einrichtung der Zentralstellen bei den Staatsanwaltschaften und bei der Polizei dürften zur weiteren Aufhellung des Dunkelfeldes geführt haben.

Unter Hinweis auf die einschränkenden Ausführungen zur Schadenssumme der Korruptionsdelinquenz (vgl. Vorbemerkung) ist in Niedersachsen in 2007 aufseiten der tatbereiten Nehmer ein monetärer Wert der erlangten Vorteile von rund 390 000 Euro festgestellt worden. Auf der Geberseite lag der monetäre Wert der erlangten Vorteile bei ca. 100 000 Euro.

Zu 2: In den Jahren 2006 bis 2008 sind insgesamt 848 Hinweise im Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS) eingegangen. Zu 163 Meldungen wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet. Bislang liegt in drei Fällen eine Verurteilung vor. In zwei Verfahren wurden Freiheitsstrafen (zehn Monate [Betrug] und elf Monate [Untreue]) zur Bewährung ausgesprochen. Im dritten Verfahren erfolgte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Darüber hinaus ist ein Strafbefehl über eine einjährige Freiheitsstrafe (ausgesetzt auf drei Jahre zur Be- währung) wegen Bestechlichkeit erlassen worden, der aber derzeit noch nicht rechtskräftig ist. Zu insgesamt 40 BKMS-Hinweisen sind die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bislang nicht abgeschlossen. Verfahren im Bereich der Korruptions- sowie Wirtschaftskriminalität gestalten sich häufig als langjährige Umfangsverfahren. Ermittlungsergebnisse sowie die anschließende justizielle Beurteilung der BKMS-Meldungen liegen oft erst Jahre später vor. Als Beispiel kann eine BKMS-Meldung aus dem Jahre 2005 aufgeführt werden. Auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse zu diesem Hinwies ergingen im Jahr 2008 Strafbefehle wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr gegen drei verantwortliche Geschäftsführer einer beteiligten Firma in Höhe von insgesamt 81 100 Euro.

Zu 3: Auf der Basis der Runderlasse vom 31. August 2000 bzw. 1. Juni 2001 ist das niedersächsische Unzuverlässigkeitsregister im Zeitraum von 2000 bis 2008 bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Hannover - Landesbauabteilung - (OFD - LBA) geführt worden. Die Erlassregelungen sind zum

Jahresende 2008 ausgelaufen. Damit wird formal auch das Unzuverlässigkeitsregister nicht weiter fortgeführt.

Die Eintragungen im Unzuverlässigkeitsregister hielten sich zahlenmäßig auf einem äußerst geringen Niveau; in den Jahren 2000 bis 2008 waren dort insgesamt lediglich neun Eintragungen, dabei seit dem 5. März 2007 bis Ende 2008 kein Firmeneintrag vorhanden.