der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 36 der Abg. Heinrich Aller, Ulla Groskurt, Daniela Krause-Behrens, Sigrid Rakow, Silva Seeler, Detlef Tanke und Wolfgang Wulf (SPD)
Wulff fordert publikumswirksam Redlichkeit, Mäßigung, Zurückhaltung, Bescheidenheit, Sparsamkeit - von anderen - Verstößt der Ministerpräsident selbst in der Debatte um den Einzelplan 02 massiv gegen das Prinzip von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit und spielt falsch?
Ausweislich des Protokolls zur 25. Plenarsitzung am 11. Dezember 2008 hat Ministerpräsident Christian Wulff bei den Beratungen um den Einzelplan 02 des Haushalts 2009 höchste moralische Maßstäbe eingefordert. Er brachte in Verbindung mit seiner Kritik an den Änderungsanträgen der Opposition Maßstäbe ein, an denen er sich selbst messen lassen muss. Für sich und seine Regierung erklärte Ministerpräsident Wulff wörtlich: „Wir bekennen uns dazu, dass wir das Prinzip der Zurückhaltung, der Mäßigung und der Bescheidenheit bei uns praktizieren. Wir wissen nämlich, dass die Treppe am besten von oben gefegt wird, dass es am besten ist, wenn man oben Sparsamkeit walten lässt.“
Als Beweis für seine Vorbildfunktion führt der Ministerpräsident, an den Abgeordneten Tanke gerichtet, zum Einzelplan 02, Staatskanzlei, aus: „Zu Ihren Zeiten - 2002 - betrug der Etat 43 Millionen Euro; jetzt beträgt er 32 Millionen Euro.“
Nachdem er der Forderung nach Absenkung der Verfügungsmittel um 10 000 Euro heftig entgegengetreten war, verstärkte der Ministerpräsident seine Einsparleistung mit folgender Einlassung: „Wirklich redlich wäre aber, wenn Sie sagen würden: Wir nehmen jeweils die Istansätze des letzten Regierungsjahres Gabriel. Dann könnte ich mit den 43 Millionen Euro sicherlich viel Gutes tun, wenn ich nicht wegen der von Ihnen aufgenommenen Schulden sehr viel weniger tun könnte.“
Haushalterisch erscheint Fachleuten die von Ministerpräsident Wulff insinuierte Botschaft, im Haushalt der Staatskanzlei seien im Vergleich zu 2002 11 Millionen Euro eingespart worden, in höchstem Maße unredlich.
Diese Rechnung widerspricht den im Haushaltsplan ausgewiesenen Sachverhalten. Völlig abwegig ist der vom Ministerpräsidenten erweckte Eindruck, die „Istansätze des letzten Regierungsjahres Gabriel“ könnten tatsächlich eingespart werden, damit „ich (Wulff) mit den 43 Millionen Euro sicherlich viel Gutes tun (könnte) “, und er könne nur wegen der von der Vorgängerregierung aufgenommenen Schulden „sehr viel weniger tun“.
Den Beweis für Sparsamkeit und Redlichkeit im Umgang mit Haushaltszahlen hat der Ministerpräsident in der Debatte zum Haushaltsplan nicht erbracht. Die notwendigen Kenntnisse und ein redlicher Umgang mit den Daten, Zahlen und Fakten im Sinne von Haushaltswahrheit und Klarheit müssen von einem Ministerpräsidenten - zumal bei der Vertretung seines Einzelplans 02 - erwartet werden.
1. In welchem Umfang sind die Istansätze des Einzelplans 02 im letzten Regierungsjahr von Ministerpräsident Gabriel im Vergleich zu den von Ministerpräsident Wulff zu vertretenden Einzelplänen 02 nicht durch Einsparungen, sondern allein durch Aufgabenverlagerungen bzw. Zuständigkeitsverlagerungen reduziert worden?
2. Welche Aufgabenverlagerungen bzw. Zuständigkeitsverlagerungen haben im Einzelplan 02 auf der Zeitachse (2002 bis 2009) bei Personalkosten, Sachkosten, Mieten, Energieausgaben usw. zu Ausgabenreduzierungen im Einzelplan 02 und gleichzeitig zu Ausgabesteigerungen in den jeweils zu benennenden Einzelplänen anderer Ressorts geführt?
3. Hält es die Landesregierung im Umgang mit Parlament und Öffentlichkeit für „wirklich redlich“, wenn angesichts der der Landesregierung bekannten Haushaltsauswirkungen Verlagerungen von Aufgaben und Zuständigkeiten - wie z. B. Staatsmodernisierung, Landes- und Raumplanung …. - der Eindruck vermittelt wird, im Vergleich zu 2009 seien seit 2002 tatsächlich 11 Millionen Euro eingespart worden?
Haushalt der Regierung Gabriel dadurch aus, dass die Nettoneuverschuldung, die 2002 und 2003 zusammengenommen noch fast 6 Milliarden Euro betrug, von da an alljährlich konsequent um mindestens 350 Millionen Euro (zum Teil deutlich dar- über!) gesenkt worden ist. Sie beträgt in 2009 jetzt gerade noch 250 Millionen Euro.
Dem lagen gewaltige Kraftanstrengungen permanenter Einsparung und Konsolidierung zugrunde, die nach Jahren der Sorglosigkeit und Verschwendung unabweisbar waren. Sie haben nahezu jeder Bürgerin und jedem Bürger in Niedersachsen schmerzliche Opfer abverlangt. Aber sie haben unser Land zukunftsfähiger gemacht und robuster - auch z. B. gegenüber der aktuell drohenden globalen Wirtschaftskrise.
Sowohl die diesbezüglichen Anstrengungen der Landesregierung als auch deren Kommunikation waren transparent, ehrlich und schonungslos. Die Landesregierung hat Jahr um Jahr bei der Konsolidierung der Landesfinanzen deutliche Fortschritte erzielt und mit dieser Haushalts- und Finanzpolitik die ihr obliegende Verantwortung gegenüber diesem Land, seinen Bürgerinnen und Bürgern und gegenüber den nachfolgenden Generationen wahrgenommen. Das ging nur mit Redlichkeit, Mäßigung, Zurückhaltung, Bescheidenheit und Sparsamkeit.
Demgegenüber ist es zumindest bemerkenswert, wenn einige Jahre später dieselben Politikerinnen und Politiker, die aus der eigenen Regierungszeit die Verantwortung für die genannte gigantische Neuverschuldung zu tragen haben, aus der Opposition heraus noch weitergehende Einsparungen fordern - zumal wenn in diesem Zusammenhang dann die persönlichen Verfügungsmittel des Ministerpräsidenten mit einer Forderung nach Einsparung von 10 000 Euro ernstlich zum Gegenstand der Plenardebatte gemacht werden.
Zu 1 bis 3: Die vom Ministerpräsidenten in der 25. Plenarsitzung am 11. Dezember 2008 getätigten Aussagen sind korrekt und vermitteln auch keinen falschen Eindruck.
Die Landesregierung hat im Einzelplan 02 der Staatskanzlei seit 2003 Jahr für Jahr erhebliche Beträge eingespart. Eine exakte Berechnung dieser Beträge müsste, wie in der Fragestellung richtigerweise unterstellt wird, für jedes Haushaltsjahr gesondert erfolgen, mit diversen Abzügen und
Hinzurechnungen, um z. B. Aufgabenverlagerungen von der Staatskanzlei zu anderen Ressorts herauszurechnen, um die Rückgabe nicht benötigter Haushaltsmittel an den Finanzminister zu berücksichtigen oder um auch die Preissteigerung einzubeziehen. Die im Vergleich zu 2002 so errechneten Einsparungen im Einzelplan der Staatskanzlei für die Jahre 2003 bis 2009 addieren sich zu einer Gesamtsumme in einem hohen zweistelligen Millionenbetrag. Nach überschlägiger Rechnung ist im Verlauf dieser Jahre in der Staatskanzlei gegenüber 2002 ein Gesamtbetrag von mindestens 40 Millionen Euro gespart worden.
Das Bedauerliche daran ist: Gleichwohl kann die Staatskanzlei auch nach dieser langen Zeit der Kürzungen diese über die Jahre eingesparte Summe nicht in 2009 oder 2010 für eine Etaterhöhung verwenden, auch nicht teilweise, z. B. für eine Erhöhung des Ansatzes 2009 von derzeit 32 Millionen Euro auf den Ansatz von 2002 (43 Mil- lionen Euro). Wenn dies möglich wäre, könnte der Ministerpräsident - wie er formuliert hat - „viel Gutes tun“. Aber die Kürzungsmittel sind vollständig verbraucht für die Bedienung der Zinslasten aus der erhöhten Verschuldung durch die vorherige Landesregierung.
Seinem Bedauern darüber hat der MP in der Plenardebatte Ausdruck verliehen. Er hat zugleich betont, dass es gleichwohl richtig war und ist, die Einsparungen gerade auch in der Staatskanzlei vorgenommen zu haben: „Wir bekennen uns dazu, dass wir das Prinzip der Zurückhaltung, der Mäßigung und der Bescheidenheit bei uns praktizieren. Wir wissen nämlich, dass die Treppe am besten von oben gefegt wird, dass es am besten ist, wenn man oben Sparsamkeit walten lässt.“
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 37 des Abg. Wiard Siebels (SPD)
Die Agrar Heute berichtet am 17. Dezember 2008, dass Agrana (Österreich) in die GVOfreie Futtermittelproduktion einsteigt. Der Zucker-, Stärke- und Fruchtkonzern Agrana bietet mit ActiProt® ein neues gentechnikfreies Eiweißfuttermittel an. Das Futtermittel entspricht den Anforderungen der österreichischen Codex-Richtlinie, die die GVO-Freiheit des Pro
dukts garantiert. Agrana ist in Österreich laut eigenen Angaben der erste Anbieter, der dieses Futter auf Weizen- und Maisbasis als Nebenprodukt der Bioethanolproduktion herstellt. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, kann durch die Verwendung der heimischen Nebenerzeugnisse in Zukunft etwa ein Viertel der jährlich rund 600 000 t Eiweißfuttermittelimporte - vor allem Sojaschrot - aus Übersee nach Österreich ersetzt werden.
1. Inwieweit ist die Landesregierung über das o. g. Futtermittel informiert, und wie schätzt sie die Verwendung als Alternative zu GVO-Futtermitteln im Agrarland Niedersachsen ein?
2. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung in Bezug auf GVO-freie Eiweißfuttermittel, und wie bewertet sie das Verbraucherverhalten bzw. die Verbraucherakzeptanz hierzu?
3. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, den Bezug GVO-freier Futtermittel für niedersächsische Betriebe und Unternehmen zu fördern und die Produktion in Niedersachsen selbst zu unterstützen?
Die Sicherstellung der Versorgung der Nutztiere mit Eiweißfuttermitteln beschäftigt im Augenblick die europäische Veredelungswirtschaft und die politischen Gremien nachhaltig. Der Importbedarf an Soja für Futterzwecke ist in der EU stetig gestiegen und beträgt inzwischen ca. 35,5 Millionen t; das ist fast das Dreifache der EU-Produktion.
Deutsche Betriebe verfüttern pro Jahr rund 5 Millionen t Sojaschrot. Dieses Sojaschrot wird zu fast 100 % importiert oder aus importierten Sojabohnen hergestellt.
Hauptexporteure sind Argentinien, Brasilien und die USA. In diesen Ländern wird allerdings zu einem erheblichen Anteil auf gentechnisch veränderte Sorten gesetzt. Schätzungen zufolge sind bereits ca. 80 % der Weltproduktion von Soja gentechnisch verändert.
Eine Studie der Generaldirektion Landwirtschaft aus dem Jahr 2007 kommt zu dem Schluss, dass eine Versorgungslücke bei Eiweißfuttermittel zu befürchten ist, wenn in den wichtigsten Exportländern Argentinien und Brasilien gentechnisch veränderte Sorten angebaut werden, die in der EU nicht für eine Verwendung als Futtermittel zugelassen sind. Weil in den Exportländern neue GVOSorten auf den Markt drängen, hätte diese Situation bereits 2009 eintreten können.
Mit Nachdruck gehen deshalb Politik und Wirtschaft gegen die drohende Versorgungslücke an. In der Erkenntnis, dass aufgrund der besonderen Situation augenblicklich eine ausreichende Ver
sorgung der Nutztiere kaum ohne gentechnisch veränderte Sorten sichergestellt werden kann, werden zwei Hauptzielrichtungen verfolgt:
- Beschleunigung der Zulassungsverfahren für Agrarrohstoffe, insbesondere für Eiweißfuttermittel, mit gentechnisch veränderten Organismen auf EU-Ebene,
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Entschließung des Niedersächsischen Landtags vom 7. Oktober 2008 „Eiweißversorgung für die niedersächsische Landwirtschaft sicherstellen“.
In der Futtermittelwirtschaft sind Ansätze erkennbar, wonach proteinhaltige Futtermittel GVO-frei als Nebenprodukte der Bioethanolproduktion hergestellt werden können.
Zu 1: ActiProt® der Agrana Bioethanol GmbH mit Sitz im österreichischen Pischelsdorf ist ein Nebenprodukt der Bioethanolherstellung. Dieses Erzeugnis, das bei der Alkoholgewinnung durch Destillation aus Maische von Getreide und/oder anderen stärke- oder zuckerhaltigen Stoffen anfällt und dem ausschließlich Wasser entzogen sein kann, ist unter Nummer 5.05.01 der Positivliste für Einzelfuttermittel der Deutschen Landwirtschaft als Schlempe registriert und in Deutschland verkehrsfähig. Über den Umfang eines möglichen Einsatzes dieses Futtermittelausgangserzeugnis in der niedersächsischen Veredelungswirtschaft kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Inwieweit ActiProt® Verwendung finden könnte, wird von der Verfügbarkeit des Produktes, von der Strategie des Herstellers sowie von der Akzeptanz des Marktes abhängen.
- dass die Beschaffung GVO-freier Futtermittel für die Marktbeteiligten in Europa auch in Zukunft möglich ist; allerdings muss die Wahlfreiheit für den Produzenten und Konsumenten gewährleistet sein; dies bedeutet, dass auch GVO-Produkte, die in der EU eine Zulassung haben gegebenenfalls zur Verfügung stehen müssen;