Protocol of the Session on January 16, 2009

Hannover: Gewaltbereite Fans von Hannover 96 sind in Einzelfällen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Straftaten in Erscheinung getreten. Bezüge zu Spielen von Hannover 96 gab es dabei nicht.

Braunschweig: Verbindungen zwischen gewaltbereiten Fußballfans von Eintracht Braunschweig und der rechtsextremistischen Szene sind bisher nicht bekannt geworden.

Wolfsburg: Zu organisierten Verbindungen der Problemfans zur rechtsextremistischen Szene liegen Erkenntnisse nicht vor. Rechtsmotivierte Straftaten im Zusammenhang mit Fußball sind bisher nicht bekannt geworden.

Osnabrück: Von den benannten Fans der Kategorie C gehören 25 jüngere männliche Personen aus dem Südkreis Osnabrück der rechtsmotivierten Gruppierung „Osnabrücker Jungs“ an und sind gleichzeitig Mitglieder bzw. halten Kontakt zur rechtsgerichteten Vereinigung „Nationaler Widerstand Osnabrücker Land“. Anlässlich von Fußballspielen traten sie bisher nicht durch politisch motivierte Kriminalitätsformen in Erscheinung.

Emden: Die Emdener Anhängerschaft ist bislang weder bei Heim- noch bei Auswärtsspielen durch rechtsgerichtete Aktivitäten in Erscheinung getreten.

Oldenburg: Nach Angaben des zuständigen Staatsschutzkommissariates gehören zumindest

drei bis vier Personen der Oldenburger Fanalternative einer rechtsextremistischen Kameradschaft an.

Meppen: Verbindungen der SV-Meppen-Fans zur rechtsextremistischen Szene bestehen nicht, eine solche Szene ist in Meppen auch nicht existent.

Das in der Anfrage genannte Absingen rechtsradikaler Lieder am 5. Dezember 2008 bei dem Spiel SV Meppen gegen SV Bad Rothenfelde fand nicht während des Spiels, sondern nach der Begegnung auf dem Gelände eines nahe gelegenen Supermarktes statt. Hierzu wird zurzeit noch ein Ermittlungsverfahren geführt.

Nordhorn: Es bestehen keine Verbindungen der Fußballfans zur rechtsextremistischen Szene.

Zu 3: Maßnahmen zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen erfolgen bundesweit seit vielen Jahren auf Grundlage des „Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit“ (NKSS). Dieses wurde in Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden und Organisationen Ende der 80er-Jahre entwickelt und findet seit 1993 für den Spielbetrieb der Fußballbundesligen, später erweitert auf die Regionalligen (jetzt vierthöchste deutsche Spielklasse), Anwendung. Das NKSS benennt konkrete Maßnahmen in den Handlungsfeldern Zusammenarbeit der Beteiligten, Stadionsicherheit, Stadionordnungen, Ordnerdienste, Stadionverbote und Fanbetreuung und ist seitdem eine gute Basis für Sicherheitsmaßnahmen und die abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten im Hinblick auf die gemeinsame Bekämpfung und Eindämmung des Hooliganismus. Der regelmäßig auf dieser Ebene tagende Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit schreibt das NKSS fort und gewährleistet dauerhaft ein bundesweit einheitliches Vorgehen aller Beteiligten.

Niedersachsen ist darüber hinaus eines der ersten Länder, in dem diese in den oberen Fußballligen bewährten Verfahrensweisen weitgehend auch im Amateurbereich Anwendung finden.

Grundlegend dafür ist die gute Arbeit der im Jahr 2006 gemeinsam mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) eingerichteten Kommission „Sport und Sicherheit“ sowie ihres Arbeitsgremiums, des Ausschusses „Sport und Sicherheit“. Dort erfolgt ein ständiger, enger und direkter Austausch zwischen Fachleuten meines Hauses, des NFV sowie der Polizeidirektionen. Die Sicherheitslage wird laufend analysiert, und

erforderliche, gemeinsame Maßnahmen werden umgehend abgestimmt sowie umgesetzt.

Mit der 2007 im Ausschuss erarbeiteten Rahmenkonzeption „Sicherheit bei Fußballspielen niedersächsischer Vereine im Amateurbereich“ sind weitreichende Maßnahmen und Standards zur weiteren Verstärkung der Sicherheit sowie Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verband, Vereinen und Polizei in Niedersachsen festgelegt worden. Nach hiesiger Kenntnis gehen diese teilweise deutlich über die Vorkehrungen in anderen Ländern hinaus.

Die Zusammenarbeit der Polizei mit dem Verband sowie den Vereinen in Niedersachsen ist aber nicht nur in den oben genannten Gremien hervorragend. Auch auf örtlicher Ebene sind entsprechende intensive Kontakte vorhanden, auf deren Basis jeweils eine abgestimmte Vorbereitung auf anstehende Fußballspiele und -turniere stattfindet. Dabei werden alle relevanten Informationen ausgetauscht sowie standardisiert Risikobewertungen vorgenommen und Besprechungen zu allen Sicherheitsfragen durchgeführt. Sicherheitsmaßnahmen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art in den Stadien sind ebenfalls standardisiert bzw. werden lageangepasst festgelegt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Fantrennung in den Stadien genauso wie der Einsatz von qualifizierten Ordnern sowie das Anwenden einheitlicher Stadionordnungen und des Instrumentes Stadionverbot gegen Gewalttäter.

Informationen über Angehörige, Strukturen und Aktivitäten der örtlichen Problemfanszenen werden von der Polizei Niedersachsen ständig durch den umfassenden Einsatz von SKB erhoben, ausgewertet und in einem strukturierten Informationsaustausch zur Verfügung gestellt. Dieses hat eine sichere Basis polizeilich relevanter Erkenntnisse über das Problemfanpotenzial und das Verhältnis zu Anhängern anderer Vereine erbracht.

Aufgrund der positiven Effekte des Einsatzes von SKB ist dieser mit Erlass vom 10. Oktober 2008 „Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen; Einsatz von Szenenkundigen Beamtinnen und Beamten“ lageangepasst ausgeweitet und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen landesweit auf einem einheitlich hohen Standard geführt worden.

Wichtiges Arbeitsmittel der SKB und eine wirkungsvolle Unterstützung polizeilicher Einsatzmaßnahmen gegen gewaltbereite Personen ist im Üb

rigen die bundesweite Verbunddatei Datei „Gewalttäter Sport“.

Auf der Basis der anlassbezogen vorliegenden Erkenntnisse, der Erfahrungen der Vorjahre und je nach Konfliktpotenzial der anstehenden Begegnung(en) werden jeweils der Kräfteansatz der Polizei sowie die Stärke des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes durch den Veranstalter festgelegt. Durch die Anwendung bewährter und den örtlichen Gegebenheiten angepasster polizeilicher Einsatzkonzeptionen wird gewährleistet, dass Gewalt suchende Personen so wenig wie möglich Raum zur Entfaltung bekommen. Dazu gehört auch, dass die Polizei erkannte potenzielle Gefährder gezielt beobachtet, sie gegebenenfalls im Vorfeld von Veranstaltungen anspricht und unter Umständen an der Anreise zum Fußballspiel hindert.

Die Niedersächsische Landesregierung ist sich allerdings bewusst, dass Gewaltphänomene junger Menschen bei oder am Rande von Fußballspielen nur in einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu lösen sind. Vernetzte Präventionsstrategien und -konzeptionen, die alle relevanten Lebensbereiche junger Menschen umfassen, sind hier der richtige Weg. Polizeilicherseits wurden daher z. B. die themenbezogene Zusammenarbeit mit den örtlichen Präventionsräten und den Einrichtungen der Sozial- und Jugendarbeit intensiviert. Auch die Verbände und Vereine leisten verstärkte Präventionsarbeit bei den Fußballanhängern.

Einen immens wichtigen Beitrag zur Verhinderung bzw. Verringerung von gewalttätigen Ausschreitungen liefern weiterhin die auf der Grundlage des NKSS bestehenden Fanprojekte. In Niedersachsen sind solche bereits langjährig in den Erstligastädten Hannover und Wolfsburg tätig. Ihre Arbeit ist durchweg positiv zu bewerten und bezieht sich auch auf die Fans der zweiten Mannschaften der Clubs, die in der Regionalliga Nord spielen. Beim Drittligisten Eintracht Braunschweig wurde im Jahr 2007 ein neues Projekt eingerichtet. Die Polizei ist jeweils eingebunden in die Arbeit der Fanprojekte. Die Landesregierung beteiligt sich an der Finanzierung der Fanprojekte. Im Jahr 2008 wurden den Trägern der Projekte in Hannover und Wolfsburg je 30 700 Euro sowie dem Projektträger in Braunschweig 28 115 Euro aus Landesmitteln gewährt. Die Förderungsbeträge wurden jeweils zur Hälfte aus Haushaltsmitteln des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und aus den Sportfördermitteln des Landes finanziert. Auch für das Jahr 2009 ist die finanzielle Unterstützung der

drei niedersächsischen Fan-Projekte durch das Land Niedersachsen haushaltsrechtlich gesichert.

Die Landesregierung wird die Entwicklung hinsichtlich gewalttätiger Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen auch weiterhin intensiv beobachten und mit umgehenden, lageangepassten Reaktionen, insbesondere der konsequenten Fortsetzung der oben genannten konzeptionellen Maßnahmen, für eine effektive Bekämpfung des Hooliganismus in Niedersachsen sorgen.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 35 der Abg. Renate Geuter und Axel Brammer (SPD)

Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den im DLR-Gutachten zur Hinterlandanbindung empfohlenen Schienenverkehrsmaßnahmen zur Bewältigung des zu erwartenden Frachtaufkommens vom JadeWeserPort im Hinblick auf die Schienenstrecke Oldenburg–Cloppenburg–Osnabrück?

Neben der Inbetriebnahme des JadeWeserPort in Wilhelmshaven bringt auch das steigende Frachtaufkommen der übrigen norddeutschen Häfen neue Herausforderungen für die nachgelagerten Verkehrsnetze, die die landseitige Anbindung der Häfen an die Quell- und Zielgebiete sicherzustellen haben. Da die Straßeninfrastruktur die zu erwartenden Zuwächse nur begrenzt aufnehmen kann, hat die Niedersächsische Landesregierung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig beauftragt, unter Berücksichtigung nicht nur der niedersächsischen, sondern auch der Hamburger und Bremer Gütermengen und der dortigen Infrastrukturen ein Konzept zu erstellen, mit welchen kurz- und langfristigen Maßnahmen eine nachhaltige Abfuhr der Verkehrsmengen zu erreichen ist. Das Gutachten soll Handlungsoptionen erarbeiten, die zu einer ausreichenden Steigerung der Kapazitäten im Schienenverkehr führen können und die gleichzeitig die Mobilität der übrigen Verkehrsteilnehmer im Personen- und Güterverkehr erhalten und gewährleisten sollen.

Die im November 2008 vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium vorgestellte Studie zeigt - so die Aussage - Möglichkeiten für kurzfristige Maßnahmen zur Schaffung von Infrastrukturkapazitäten auf und beinhaltet ein Konzept für eine langfristige Entwicklung der erforderlichen Abfuhrmengen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auch darauf ab, Entlastungsmöglichkeiten für die wesentlichen Engpässe der Region vorzuschlagen.

Zur Entlastung des Knotens Bremen empfiehlt das DLR-Gutachten nachdrücklich eine „Kapazitätserweiterung“ auf der Schiene über die Strecke Oldenburg–Cloppenburg–Osnabrück. In der ersten Stufe - Umsetzung bereits ab dem Jahre 2009 - hält das Gutachten eine Aufstockung des Güterverkehrs um 15 Güterzüge (600 m Länge) pro Tag ohne weitere Ausbaukosten für möglich. In einer zweiten Stufe wird mit entsprechenden Ausbaumaßnahmen eine weitere Aufstockung um 43 Güterzüge (700 m Länge) auf insgesamt 58 Güterzüge pro Tag sowie eine Elektrifizierung bis zum Jahre 2015 empfohlen.

Die Strecke Oldenburg–Cloppenburg–Osnabrück ist einspurig aufgebaut. Aktuell fahren auf dieser Strecke täglich 42 Reisezüge der für den Personenverkehr zuständigen Nordwestbahn, die in den letzten Jahren ständig wachsende Nutzerzahlen erreichen konnte. Laut Auskunft der DB-Netz AG ist zurzeit darüber hinaus täglich durchschnittlich mit zwei Güterzügen auf dieser Strecke zu rechnen.

Die von dem DLR-Gutachten empfohlene Kapazitätserweiterung um 58 Güterzüge pro Tag würde demnach zu einer Verdreißigfachung des Güterverkehrs auf dieser Strecke führen. Da die Schienenstrecke mehrere Hauptverkehrsstraßen durchschneidet, entstehen bereits heute erhebliche beeinträchtigende Folgewirkungen für den Straßenverkehr, die bei der vorgeschlagenen Ausweitung des Güterverkehrs noch deutlich ansteigen würden.

Die Streckenfahrpläne für den Personennahverkehr auf der Strecke Oldenburg–Cloppenburg–Osnabrück befinden sich bereits jetzt in einem sehr engen Zeitfenster, die Fahrzeiten sind so optimiert worden, dass sie den Bedürfnissen der Region am besten entsprechen.

Viele Wohnbaugebiete der anliegenden Städte und Gemeinden sind in den letzten Jahren - ohne dass ein Widerspruch der Deutschen Bahn AG erfolgt ist - in unmittelbarer Nähe der Gleisanlagen entstanden. Während der Bauleitplanverfahren gab es auch vonseiten der Bahn keinerlei Hinweis darauf, dass zukünftig mit einer deutlich höheren Verkehrsfrequenz auf der Bahnlinie Oldenburg–Osnabrück zu rechnen ist. Die DB AG hat vielmehr auf entsprechende Nachfragen der Kommunen in der Vergangenheit einen möglichen Ausbau dieser Strecke ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die in dem DLR-Gutachten vertretene Ansicht, dass eine Kapazitätserweiterung auf der Strecke Oldenburg–Cloppenburg–Osnabrück um 15 Güterzüge pro Tag schon ab 2009 ohne weitere Ausbaukosten möglich ist, und mit welchen Auswirkungen auf die derzeitige Verkehrssituation ist dabei zu rechnen?

2. Wann ist mit einer Entscheidung darüber zu rechnen, welche im DLR-Gutachten vorge

schlagenen Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung auf der Schienenstrecke Oldenburg–Cloppenburg–Osnabrück tatsächlich realisiert werden sollen, und von welchen Voraussetzungen hängt diese Entscheidung ab?

3. Welche Maßnahmen sind von dem im DLRAbschlussbericht genannten Ausbauaufwand von 26 Millionen Euro erfasst, und in welchem Umfang sind in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen zum Schutz der anwohnenden Bevölkerung (Lärmschutz) vorgesehen?

Die Seeverkehrsprognose des Bundes hat die enormen Wachstumsraten im Seegüterumschlag deutlich gemacht. Auch wenn wir zurzeit einen konjunkturellen Einbruch zu verzeichnen haben, mittel- und langfristig zeigt sich, dass der Hinterlandtransport ohne große Anstrengungen besonders beim Ausbau der Schienenverkehrswege nicht funktionieren kann. Es müssen daher schnellstmöglich zusammen mit der Bahn und dem Bund Lösungen gefunden werden, die dieser Aufgabe gerecht werden.

Angesichts etlicher Vorschläge für kurzfristige Verbesserungen in der Eisenbahninfrastruktur des Hafenhinterlandes habe ich vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig - Institut für Verkehrssystemtechnik - ein Gutachten erstellen lassen, das Engpässe und Lösungskonzepte bei den Hinterlandanbindungen aufzeigen soll. Die Ergebnisse des Gutachters liegen vor und werden nun eingehend geprüft und in Bezug auf ihre Machbarkeit ausgewertet.

Durch die vom Gutachter aufgezeigten Möglichkeiten zur Schaffung von Infrastrukturkapazitäten werden Strecken einbezogen, die bisher für den Containertransport aus den Seehäfen keine bzw. keine große Rolle spielen. Dazu zählt auch die Verbindung Oldenburg–Osnabrück.

Der Landesregierung ist bewusst, dass durch die zum Teil deutlich höheren Zugzahlen auf einigen Strecken die Belastungen für die Anlieger und übrigen Verkehrsteilnehmer zunehmen werden. Daher ist das gemeinsame Ziel aller Beteiligten, diese negativen Auswirkungen zu minimieren.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung teilt die Auffassung des Gutachtens, dass eine zusätzliche Nutzung der Strecke Oldenburg–Cloppenburg–Osnabrück mit bis zu 15 Güterzügen pro Tag ohne weitere Ausbaumaßnahmen und ohne Beeinträchtigung des Schienenpersonennahverkehrs möglich ist. Sie geht davon aus, dass eine derartige Nutzung erst

mit vollständiger Inbetriebnahme des JadeWeserPort zum Tragen kommen könnte. Die letztendliche Entscheidung über die Nutzung dieser Alternativroute liegt bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Zu 2: Die Entscheidung über mögliche Ausbaumaßnahmen hängt von der tatsächlichen Verkehrsentwicklung ab. Da es sich um eine Eisenbahninfrastruktur des Bundes handelt, sind hierüber Gespräche mit dem Bund und der DB Netz zu führen.

Zu 3: Bei den möglichen Ausbaumaßnahmen von 26 Millionen Euro handelt es sich um die Verlängerung von Gleisen in verschiedenen Kreuzungsbahnhöfen und um die Errichtung zusätzlicher Kreuzungsbahnhöfe. Nicht berechnet sind eventuelle Kosten des Lärmschutzes und der Sicherung bzw. Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge.

Anlage 34