Protocol of the Session on January 16, 2009

Errichtung und Betrieb eines neuen übertägigen Altöllagers

Die Sonderbetriebspläne Nrn. 21/08 und 30/08 wurden aufgrund der erfolgten Zustimmung des MU zwischenzeitlich vom LBEG zugelassen.

Zu 3: Die Frage wird die Landesregierung zur vorsorglichen Beachtung schutzwürdiger, nämlich datenschutzrechtlicher Belange Dritter (Artikel 24 Abs. 3 NV) im Rahmen einer vertraulichen Sitzung im zuständigen Ausschuss beantworten.

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 33 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Versuche mit radioaktiven Stoffen in der Asse

Obwohl bekannt ist, dass noch bis 2008 wissenschaftliche Forschungsvorhaben in der Schachtanlage Asse durchgeführt wurden, be

hauptete ein Sprecher des Helmholtz-Zentrums München kürzlich erneut (NDR INFO), dass diese Versuche 1995 eingestellt worden seien. Zumindest die Untersuchungen über das Auslaugverhalten von in Zement gebundenen radioaktiven Stoffen dauerten im Sommer 2008 an, sollten aber nach Aussagen des Bundesforschungsministeriums nunmehr unverzüglich eingestellt werden. Dabei wurden u. a. Fässer mit Neptunium und Uran vorgehalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind die Fässer mit radioaktiven Inhaltsstoffen, die für Auslaugversuche in der Asse gelagert wurden, mittlerweile abtransportiert worden, wenn ja, wann fand der Abtransport statt, und wohin führte er?

2. Welche Institute und welche Wissenschaftler waren für diese Versuche im Verlauf der gesamten Durchführung verantwortlich?

3. Wurden die bisher erlangten Zwischenergebnisse der Langzeituntersuchung über das Auslaugverhalten o. g. Fässer dokumentiert, und, wenn ja, sind diese der Landesregierung bekannt?

Das Helmholtz-Zentrum München für Gesundheit und Umwelt (HMGU) führt nach den Erkenntnissen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) seit 1995 keine eigenen Forschungsarbeiten in der Schachtanlage Asse II durch. Dies geht auf eine Entscheidung des damaligen Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) vom Frühjahr 1992 zurück, die in der Schachtanlage Asse II durchgeführten bzw. geplanten Versuche ab dem 1. Januar 1993 nicht mehr durch Projektmittel zu fördern.

In der Schachtanlage Asse II werden zurzeit zwei Forschungsvorhaben Dritter durchgeführt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) betreibt auf der 490-m-Sohle ein Labor zur Messung von Niedrigstrahlung. Hierfür liegen strahlenschutzrechtliche Genehmigungen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Braunschweig vor. Weiterhin werden seit 1979 Versuche zur Ermittlung des Auslaugverhaltens verfestigter radioaktiver Abfälle über längere Zeiträume durchgeführt. Die wissenschaftlichen Abteilungen des ehemaligen Instituts für Tieflagerung der GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit wurden am 30. Juni 1995 von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) übernommen, die wissenschaftliche Betreuung der Auslaugversuche wurde dann ab Ende 1996 vom Forschungszentrum Karlsruhe durchgeführt. Forschungsberichte wurden u. a. im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz erstellt. Für die Auslaugversuche liegen strahlen

schutzrechtliche Genehmigungen des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Energie (LBEG) vor.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AfUuK) ist über die Forschungsvorhaben in seiner 10. Sitzung am 20. Juni 2008 von Herrn Staatssekretär Dr. Birkner ausführlich informiert worden. Weitere umfassende Informationen sind dem Ausschuss in der 13. Sitzung am 23. Juli 2008 durch den Betreiber der Schachtanlage Asse II gegeben worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bei den 1979 begonnenen Auslaugversuchen handelte es sich ursprünglich um 16 Fässer. Am 14. Dezember 2006 sind vier Fässer mit radioaktiven Probekörpern an das Forschungszentrum Karlsruhe, das diese Versuche in der Schachtanlage Asse II durchführt, abgegeben worden. Derzeit sind noch zwölf Fässer in dem hierfür besonders hergerichteten Streckenabschnitt vorhanden. Diese Fässer sollen entweder an das Forschungszentrum Karlsruhe zur weiteren Untersuchung abgegeben oder an die Landessammelstelle Niedersachsen abgeliefert werden.

Zu 2: Genehmigungsinhaber war die Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) und ist derzeit das HMGU. Veröffentlicht wurden die Forschungsberichte vom Institut für Tieflagerung der GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit bis zu seiner Auflösung am 30. Juni 1995. Ein Forschungsbericht wurde von der GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit vom Fachbereich Asse veröffentlicht, bis das Forschungszentrum Karlsruhe die wissenschaftliche Betreuung weitergeführt hat. Verfasser eines Abschlussberichtes ist die Freie Universität Berlin, die einen Bericht im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zur Auswertung der Langzeitauslaugexperimente an 1-:-1-Gebinden im Forschungsbergwerk Asse erstellt hat. An einem Forschungsbericht des Forschungszentrums Karlsruhe ist die GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH, Forschungsbergwerk Asse, beteiligt.

Zu 3: Die aus den Auslaugversuchen erzielten Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen sind dem LBEG in Berichten zusammengefasst entsprechend einer Auflage der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung vorgelegt worden.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 34 der Abg. Helge Limburg, Ralf Briese und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Absage der Niedersächsischen Hallenfußballmeisterschaft in Braunschweig wegen befürchteter Ausschreitungen

Die für den 4. Januar 2009 in Braunschweig geplante offene Niedersächsische Hallenfußballmeisterschaft wurde im Dezember 2008 seitens des Veranstalters abgesagt. Grund für diese Absage waren befürchtete Ausschreitungen von gewaltbereiten Fans. Laut Erkenntnissen der Polizei hatten sich nahezu 200 Randalierer aus Oldenburg, Emden und Meppen angekündigt. Gegen zehn Meppener ermittelt laut einem Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 19. Dezember 2008 der Staatsschutz, weil diese während eines Oberligaspiels am 5. Dezember rechtsradikale Lieder gesungen hatten. Neben Gewalttätigkeiten seitens der „Fans“ aus Oldenburg, Emden und Meppen befürchtete der Turnierveranstalter auch Ausschreitungen von gewaltbereiten „Fans“ aus der Braunschweiger Szene.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über gewaltbereite Fußballfans in Niedersachsen vor (bitte auflisten nach Situation in Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Osna- brück, Emden, Oldenburg, Meppen und Nord- horn)?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verbindungen dieser gewaltbereiten Fans zur rechtsextremen Szene vor (bitte ebenfalls auflisten nach Städten)?

3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um gewalttätige Ausschreitungen zu verhindern, und in welchem Umfang unterstützt die Landesregierung Präventivmaßnahmen wie beispielsweise Fanprojekte?

Zu der mit der Mündlichen Anfrage erfragten Problemfansituation in Bezug auf den Lotto-Cup 2009 sowie in den Städten Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Osnabrück, Emden, Oldenburg, Meppen und Nordhorn habe ich mir durch die zuständigen Polizeidirektionen Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg berichten lassen.

Für den 4. Januar 2009 war durch den Veranstalter, die Turnierorganisation GbR, der Lotto-Cup 2009, die inoffizielle offene Niedersächsische Hallenfußballmeisterschaft, geplant worden. An dem Turnier in der Volkswagenhalle Braunschweig sollten die Mannschaften VfL Osnabrück (Zweite Bundesliga), Eintracht Braunschweig und Kickers Emden (beide Dritte Liga), BV Cloppenburg und

Borussia Dortmund II (beide Regionalliga West), VfL Wolfsburg II (Regionalliga Nord) sowie VfB Oldenburg und SV Meppen (beide Oberliga Nie- dersachsen) teilnehmen.

Wie bei solchen Anlässen üblich, hat die Polizei frühzeitig Informationen hinsichtlich möglicherweise anreisender Fans der teilnehmenden Mannschaften, insbesondere über zu erwartende Problemfans und deren Absichten, gesammelt. Dazu wurde im Rahmen eines länder- und behördenübergreifenden Informationsaustausches mit Dienststellen aus den Bereichen der teilnehmenden Mannschaften in erster Linie auf anlass- und personenorientierte Aufklärungsergebnisse sogenannter szenenkundiger Beamtinnen und Beamter (SKB) zurückgegriffen.

Im Zusammenhang mit dem Lotto-Cup 2009 prognostizierten diese eine Gesamtzahl von ca. 240 bis 270 anreisenden gewaltbereiten bzw. Gewalt suchenden Fans. Davon sollten aus Braunschweig ca. 120, aus Meppen ca. 65, jeweils ca. 25 bis 40 aus Oldenburg und Emden sowie etwa 5 Problemfans aus Osnabrück zu erwarten sein. Aus Wolfsburg, Cloppenburg und Dortmund wurden Problemfans nicht avisiert.

Diese Zahlen, verbunden mit dem Hinwies auf diverse Rivalitäten bzw. Feindschaften unter den Fans der teilnehmenden Vereine, insbesondere der des VfB Oldenburg mit denen des SV Meppen, waren Grundlage für die polizeiliche Lagedarstellung im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung mit dem Veranstalter am 17. Dezember 2008.

Die Polizeiinspektion Braunschweig hatte sich bereits auf einen der Lage angepassten Einsatz vorbereitet. Hinsichtlich der in der Halle durch den Veranstalter vorzusehenden Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben gab die Polizei vor dem Hintergrund der Erkenntnislage die Empfehlung, einen starken Sicherheitsdienst mit ca. 80 bis 100 Ordnern vorzusehen. Insbesondere wurden intensive Einlasskontrollen sowie eine strikte Trennung der Fanlager in der Halle für erforderlich erachtet.

Dieses Verfahren des gegenseitigen Austausches und der Beratung zwischen Polizei und Veranstalter entspricht der zwischen Polizei und Verbänden bzw. Vereinen abgestimmten Vorbereitung auf relevante Fußballspiele.

Noch am Tage der Sicherheitsbesprechung teilte der Veranstalter der Polizei allerdings mit, dass das Turnier aus Kostengründen abgesagt werde.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Polizei unterscheidet bei gewaltbereiten Fußballfans zwischen Angehörigen der Kategorie B (Fans mit überwiegendem Interesse am Spiel- verlauf, jedoch grundsätzlicher Bereitschaft, sich situationsbedingt an gewalttätigen Aktionen zu beteiligen) und Angehörigen der Kategorie C (Fans mit überwiegendem bzw. ausschließlichem Inte- resse an der Suche nach potenziellen Gegnern für gewalttätige Auseinandersetzungen). Unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu diesen Kategorien können Personen, die durch entsprechende Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen aufgefallen sind, auch in der bundesweiten Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ gespeichert werden.

Hannover: Derzeit umfasst die Problemfanszene mit Bezug zu Hannover 96 ca. 150 Fans der Kategorie B und ca. 60 Fans der Kategorie C. Gegen 55 dieser Personen besteht aktuell ein bundesweites Stadionverbot.

Braunschweig: Bei den Heimspielen von Eintracht Braunschweig waren in der bisherigen Saison durchschnittlich ca. 230 Personen der Kategorie B und 30 der Kategorie C anwesend. Anlässlich der Begegnung gegen RW Erfurt wurde dabei die Höchstmarke mit einer Größenordnung von 350 Personen der Kategorie B und 85 Personen der Kategorie C erreicht. Derzeit bestehen 115 Stadionverbote, davon gelten 72 bundesweit.

Wolfsburg: Der dem VfL Wolfsburg zuzuordnenden Fanszene gehören zurzeit ca. 120 Personen der Kategorie B und 20 Personen der Kategorie C an. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 44 Stadionverbote, davon 43 mit bundesweiter Gültigkeit, ausgesprochen.

Osnabrück: Aus der Fan-Szene des VfL Osnabrück werden derzeit 90 Personen in die Kategorie B und 60 Personen in die Kategorie C eingestuft. Gegen vier Personen besteht aktuell ein bundesweites Stadionverbot.

Emden: Bis zu 50 Personen der Kategorie B und bis zu 10 Personen der Kategorie C, überwiegend aus dem Stadtgebiet und Umkreis von Emden sowie dem Landkreis Leer, besuchen die Heimspiele des BSV Kickers Emden. Diesem Personenkreis schließt sich je nach Spielbegegnung ein befreundeter Personenkreis von 10 bis 20 Meppener Fans an. Stadionverbote bestehen nicht.

Oldenburg: Der Fanszene des VfB Oldenburg sind derzeit etwa 35 bis 45 Personen der Kategorie B und ca. 25 Personen der Kategorie C zuzuordnen. Letztere gehören alle der sogenannten Oldenburger Fanalternative an, die bei besonderen Spielen, z. B. gegen den SV Meppen, auch auf 30 bis 35 Personen anwachsen kann. Stadionverbote gegenüber Oldenburger Fans bestehen derzeit nicht.

Meppen: Die Gesamtzahl der dem SV Meppen zuzuordnenden Problemfans liegt bei ca. 100, davon ca. 90 Fans der Kategorie B und 10 Fans der Kategorie C. Die Auswärtsspiele des SV Meppen werden regelmäßig von ca. 50 bis 80 Personen dieser Gruppe in wechselnder Zusammensetzung begleitet. Derzeit bestehen Stadionverbote nicht.

Nordhorn: Fans von Eintracht Nordhorn, die durch die Polizei in die Kategorien B oder C einzuordnen wären, existieren nicht. Gleiches gilt für Stadionverbote.

Zu 2:

Hannover: Gewaltbereite Fans von Hannover 96 sind in Einzelfällen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Straftaten in Erscheinung getreten. Bezüge zu Spielen von Hannover 96 gab es dabei nicht.