Protocol of the Session on January 16, 2009

Bisheriger Sachstand ist, dass die Ergebnisse der Untersuchungen von Schwebstoffen, Sedimenten und Böden einerseits sowie Weidegras-Aufwuchs/Futtermitteln andererseits nach derzeitigem

Kenntnisstand über das Verhalten von PCBs in der Umwelt den schlüssigen Kausalnachweis, dass die festgestellte Belastung der Futtermittel allein über den Transferpfad Wasser-Boden/Sediment-Pflanze erfolgt, nicht zulassen.

Für die Ursachenanalyse sind weitere Untersuchungen erforderlich, die ML und MU bereits veranlasst haben, worüber Landtag und Öffentlichkeit auch unterrichtet wurden. Letztendlich bedürfen diese Fragen zunächst einer wissenschaftlichen Beurteilung. Nach den gemeinsamen Planungen von ML und MU soll dies im Rahmen eines Expertenworkshops erfolgen. Dieser soll nach gegenwärtigem Planungsstand am 16./17. Februar 2009 stattfinden.

Zu 3: Die Ergebnisse der Beprobungen im Emsvorland sind in ihrer Gesamtheit noch nicht vollständig ausgewertet. Nach der Auswertung sollen sie zunächst mit der Verantwortungsgemeinschaft Ems erörtert werden.

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 7 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Will das Land Niedersachsen seinen Gesellschafteranteil am Flughafen BraunschweigWolfsburg verkaufen?

Die Braunschweiger Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe am 6. Januar 2009, dass das Land Niedersachsen gewillt sei, seine Gesellschafteranteile am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg in Höhe von 17,8 % an die Volkswagen AG zu veräußern. Nach Informationen dieser Zeitung sollen dazu Gespräche zwischen dem Land und Volkswagen geführt werden.

Die Braunschweiger Zeitung will erfahren haben, dass ein Grund für den Ausstieg des Landes an der Flughafenbeteiligung der neue Tarifvertrag für die Fluglotsen wäre, der zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten sei. Die Zeitung vermutet, dass mit dem Tarifvertrag deutliche Einkommensverbesserungen für Fluglotsen bei gleichzeitiger Reduzierung der Wochenarbeitszeit sowie weitere Vergünstigungen verbunden seien. Der dazu von der Zeitung befragte Leiter der Tarifabteilung der Gewerkschaft der Flugsicherung, Markus Siebers, wollte sich gegenüber der Zeitung zu Inhalten des neuen Tarifvertrages nicht äußern.

Derzeit hält die Stadt Braunschweig mit 42,6 % den höchsten Gesellschafteranteil am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg, gefolgt von der Stadt Wolfsburg, der Volkswagen AG und dem Land Niedersachsen mit jeweils 17,8 %. Der

Landkreis Gifhorn und die Stadt Helmstedt halten jeweils 2 %.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Treffen Informationen der Braunschweiger Zeitung vom 6. Januar 2009 zu, wonach die Landesregierung beabsichtige, ihre Gesellschafteranteile von 17,8 % am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg an die Volkswagen AG zu verkaufen?

2. Wenn ja, welche Gründe führt sie an, um sich vollständig von diesen Gesellschafteranteilen zu trennen?

3. Wenn ja, mit welchem Erlös rechnet sie aus dem Verkauf der Gesellschafteranteile an die Volkswagen AG, und wie soll dieser verwendet werden?

Die Fragen der Abgeordneten beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Das Land soll sich gemäß § 65 Abs. 1 LHO an Unternehmen des privaten Rechts nur beteiligen, wenn ein wichtiges Landesinteresse vorliegt. Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH ist lediglich Betreiber des Flughafens. Ein wichtiges Landesinteresse an der Betreibergesellschaft ist aufgrund der regionalen Bedeutung des Flugbetriebs nicht gegeben. Ein Anteilsverkauf ist folglich aus ordnungspolitischen Gründen geboten.

Zu 3: Die Flughafengesellschaft benötigte 2008 Gesellschafterzuschüsse von 2,15 Millionen Euro zur Deckung der laufenden Kosten. Der Anteil des Landes hieran beträgt 0,4 Millionen Euro. Aufgrund der absehbar dauerhaft defizitären Ertragslage ist kein Erlös erzielbar.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 8 des Abg. Ansgar Focke (CDU)

Jugendschutz geht vor - Alkoholtestkäufe im ganzen Land

In einer Pressemitteilung vom 7. November 2008 berichte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann von den ersten Erkenntnissen der Alkoholtestkäufe. Die erste Bilanz der in Hannover durchgeführten Testkäufe zeigt, dass diese Testkäufe dringend notwendig waren. In 77 % der Fälle verkauften Handelsketten, Tankstellen und Kioske Alkohol an die jugendlichen Testkäufer. Inzwischen haben weitere Testkäufe in ganz Niedersachsen stattgefunden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegen bereits weitere detaillierte Erkenntnisse der Alkoholtestkäufe in anderen Städten vor?

2. Hält es die Landesregierung für sinnvoll, durch eine Änderung/Erweiterung des § 28 Abs. 4 des Jugendschutzgesetzes die Durchführung von sogenannten Testkäufen als Kontrollmöglichkeit bezüglich der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen per Gesetz zu legitimieren?

3. Hat sich der Einsatz von jugendlichen Polizeifachoberschülern in der Praxis bewährt?

Der unvermindert festzustellende Trend zum exzessiven Alkoholkonsum durch Kinder und Jugendliche ist weiterhin alarmierend. So wurden im Zeitraum von Juli bis September 2008 in Niedersachsen rund 5 000 zum Teil stark betrunkene Kinder und Jugendliche aufgegriffen. Dies ist einen Anstieg um 800 Kinder und Jugendliche im Vergleich zum zweiten Quartal 2008.

Im Hinblick auf den zunehmenden Alkoholmissbrauch durch Minderjährige und die steigende Zahl der unter Alkoholeinfluss begangenen Gewaltdelikte jugendlicher Täterinnen und Täter wurden bereits vielfältige Präventionsmaßnahmen initiiert, die Bemühungen um Aufklärung intensiviert und gezielte Kontrollmaßnahmen verstärkt.

Die Landesregierung hält eine wirksame Überwachung von Einzelhandel und Verkaufsstellen und eine konsequente Ahndung von Verstößen bei unrechtmäßigem Alkoholverkauf an Minderjährige für unverzichtbar. Dazu wurden und werden in gemeinsamer Verantwortung und durch Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendschutzes und der Polizei Testkäufe durchgeführt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Ergebnisse erster Testkäufe im Einzelhandel in Hannover zeigen in aller Deutlichkeit, dass die jugendschutzrechtliche Überwachung des Einzelhandels verbessert werden muss: Obwohl die Testkäufe zuvor in den Medien angekündigt worden waren, gelang es den Testkäuferinnen und Testkäufern in 51 Fällen (77 %), Alkohol zu erwerben, der an sie nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht hätte abgegeben werden dürfen.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieses erschreckenden Ergebnisses habe ich die Polizeipräsidenten gebeten, mit den kommunalen Jugendschutzbehörden die Möglichkeiten gemeinsamer Test

käufe zu erörtern und zu initiieren. Auch die kommunalen Spitzenverbände habe ich um entsprechende Unterstützung bei der Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes gebeten.

Erneute Testkäufe in Hannover und weitere Testkäufe in Braunschweig ergaben wiederum besorgniserregende Ergebnisse: So wurden in Hannover 47 Testkäufe im Einzelhandel durchgeführt. In 30 Fällen gelang es den jugendlichen Testkäufen Alkohol zu erwerben, der gemäß JuSchG nicht hätte abgegeben werden dürfen. Auch in Braunschweig ergaben Testkäufe eine ähnliche Bilanz: Bei 53 Testkäufen wurde in 30 Fällen verbotswidrig Alkohol an jugendliche Testkäufer abgegeben.

Weitergehende Informationen liegen der Landesregierung derzeit noch nicht vor.

Zu 2: Der Bußgeldtatbestand des § 28 Abs. 4 JuSchG steht auch in seiner geltenden Fassung dem Einsatz jugendlicher Testkäufer nicht entgegen. Ordnungswidrig handelt danach nur, wer bei den Jugendlichen ein Verhalten herbeiführt, das durch die Verbote des JuSchG verhindert werden soll. Durch das jugendschutzrechtliche Verbot, bestimmte alkoholische Getränke an Jugendliche abzugeben, soll verhindert werden, dass Jugendliche Alkohol konsumieren. Der Tatbestand des § 28 Abs. 4 JuSchG ist daher nicht erfüllt, wenn die Testkäufe so organisiert werden, dass durch eine enge Begleitung der Jugendlichen ausgeschlossen werden kann, dass sie erworbene Produkte behalten und konsumieren. Diese Bedingungen sind zwingender Bestandteil der Testkäufe in Niedersachsen.

Zu 3: Der bisherige Einsatz jugendlicher Testkäuferinnen und Testkäufer erfolgte in Begleitung einer verantwortlichen Amtsperson, die die Kontrollen plant und leitet. Die Testkäuferinnen und Testkäufer wurden außerhalb ihres persönlichen räumlichen Umfeldes eingesetzt und konnten ihren Einsatz jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen. Sie beschränkten sich darauf, alkoholische Getränke zur Bezahlung vorzulegen und das Geschäft abzuwickeln. Sie wirkten darüber hinaus nicht auf die Willensbildung des Verkaufspersonals ein. Erworbene Waren wurden im Anschluss an das Geschäft den Testkäuferinnen und Testkäufern abgenommen. Der Einsatz von Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule Verwaltung und Rechtspflege/Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst hat sich bewährt.

Anlage 7

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 9 des Abg. Wolfgang Jüttner (SPD)

„Wer bin ich? Und wenn ja, wie viele“ - Der Ministerpräsident auf Identitätssuche

Am 6. Dezember 2008 nahm der Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff gemeinsam mit anderen Prominenten einen karitativen Termin in Hannovers Innenstadt wahr.

Dabei wurde er von einem aktiven DKPFunktionär aufgefordert, sich mit seiner Unterschrift für den Erhalt einer Bibliothek in Hannover-Linden einzusetzen. Diese soll durch Ratsbeschluss mit einer anderen fusioniert werden, u. a. Folge der Weisung der Landesregierung, Kosten im Haushalt der Landeshauptstadt zu senken.

Ministerpräsident Wulff kam der Bitte mit seiner Unterschrift nun nach. Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 9. Dezember 2008 ist zu entnehmen, dass nicht Ministerpräsident Wulff, sondern - so die Pressesprecherin des Ministerpräsidenten - der Bürger Wulff diese Unterschrift geleistet hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie den Vorgang, dass der Bürger Wulff mit einem Kommunisten gemeinsame Sache macht, während die Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Wulff die DKP für verfassungswidrig hält und deshalb durch den Verfassungsschutz beobachten lässt?

2. Wie bewertet sie den Vorgang, dass der Bürger Wulff für den Erhalt der Bibliothek eintritt und das Kabinett Wulff gleichzeitig für die Weisung verantwortlich ist, in dessen Folge die Schließung der Bibliothek erfolgt? Wie ist es dem Ministerpräsidenten möglich, zwei politische Überzeugungen gleichzeitig zu vertreten?

3. Wird die Tatsache, dass sich Bürger Wulff intensiv für die Sicherung kommunaler Einrichtungen engagiert hat, zu einer Änderung bei haushaltsrechtlichen Genehmigungen durch das Innenministerium führen?