Ohne das Engagement der programmverantwortlichen Ärzte und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Niedersachsen und Bremen wäre dies nicht möglich gewesen. Dank ihres vorbildlichen Einsatzes konnte in Niedersachsen die letzte Screening-Einheit im März 2007 ihre Arbeit aufnehmen - und das, obschon erst Ende Dezember letzten Jahres die letzte der insgesamt 94 Screening-Einheiten Deutschlands in Erfurt zertifiziert worden ist.
Zu 1: Das Mammographie-Screening wurde in Niedersachsen 2005 eingeführt. Damals betrug der Anteil der Teilnehmerinnen, bezogen auf die eingeladenen Frauen, 55,7 %, im Jahr 2006 60,1 % und im Jahr 2007 57,2 %. Endgültige Zahlen für das Jahr 2008 liegen noch nicht vor; es wird aber von einer ähnlichen Quote ausgegangen. Damit bewegt sich Niedersachsen nach unseren Erkenntnissen leicht über dem bundesweiten Durchschnitt, der im Jahr 2007 54 % betrug.
Zu 2: Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs- Richtlinien) sehen zurzeit zwei Auswahlkriterien vor. Danach müssen die Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alt sein, und es darf sich nicht um Patientinnen mit einem konkreten Verdacht oder Zustand nach Brustkrebs handeln. Im letzteren Fall würde es sich um klinische Mammographie handeln, nicht aber um die Screening-Mammographie mit dem Ziel der Früherkennung bei symptomlosen Frauen.
Die Altersgruppe wurde in Anlehnung an internationale Studien als die Gruppe definiert, die von der Screening-Mammographie definitiv profitiert. Aus medizinischen Gründen ist dies für jüngere (als 50 Jahre) und ältere (als 69 Jahre) Frauen nicht ausreichend belegt. Frauen mit einem deutlich erhöhten Risiko für das Auftreten von Brustkrebs, z. B. durch familiäre Vorbelastung, oder Frauen mit einem Verdacht auf Brustkrebs haben auch vor dem 50. und nach dem 69. Lebensjahr einen Anspruch auf Mammographie. Aus Sicht der Landes
Zu 3: Ziel des Mammographie-Screenings ist es, Mammakarzinome in einem sehr frühen Stadium zu entdecken und diejenigen Frauen herauszufinden, die von einer klinisch noch nicht erkennbaren und bisher symptomlos verlaufenden Brustkrebserkrankung betroffen sind. Durch frühzeitige Therapie soll ein Fortschreiten der Erkrankung verhindert werden.
Eine Aussage darüber, wie häufig Karzinome im qualitätsgesicherten Mammographie-Screening entdeckt wurden und wie häufig im Rahmen anderer Untersuchungen, ist nicht möglich. Bei einem flächendeckenden Screening liegt der Anteil jedoch deutlich über dem von Mammographien außerhalb des Screenings.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 5 des Abg. JanChristoph Oetjen (FDP)
Durch die Novellierung des Raumordnungsgesetzes ist die zeitliche Begrenzung für die Umnutzung von land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz (§ 245 b BauGB I) aufgehoben worden. Damit wird die Nutzungsänderung früher einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienender Gebäude im Außenbereich weiter erleichtert. Der Gesetzgeber unterstützt mit dieser Novellierung den Strukturwandel in der Landwirtschaft und trägt zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im ländlichen Raum bei.
1. Wird die Landesregierung eine dauerhafte Aussetzung der sogenannten Siebenjahresfrist nach § 35 (4) 1 c BauGB anordnen?
Die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude hat sowohl für die jeweiligen Eigentümer als auch für die Entwicklung der Strukturen im ländlichen Raum besondere Bedeutung. Zum einen stehen hier Ressourcen zur Verfügung, mit deren Nutzung die Inanspruchnahme anderer landwirtschaftlicher
Flächen vermieden werden könnte. Zum anderen können sich durch eine Neu- oder Nachnutzung alternative Einkommensquellen für die jeweiligen Eigentümer dieser Immobilien ergeben. Zusätzlich besteht Interesse an einem Erhalt und einer Nutzung solcher Objekte, da Leerstand in der Regel mit einem langfristigen Verfall einhergeht. Der ländliche Raum und die Dörfer leiden in Teilen des Landes schon heute allein im Orts- und Landschaftsbild unter diesen Umständen.
Unter anderem aus diesen Gründen wurde entsprechend dem Beschluss des Landtages vom 14. November 2007 (LT-Drs. 15/4227) seitens der Landesregierung das Projekt „Modellvorhaben zur Umnutzung landwirtschaftlicher Altgebäude und Hofanlagen“ initiiert. Betrachtungsschwerpunkt in den Modellvorhaben wird zwar die Innenentwicklung von Dörfern sein, gleichwohl wird die Problemlage im Außenbereich nicht unbeachtet bleiben. Erste Erhebungen im Rahmen der veranlassten wissenschaftlichen Untersuchung haben Hinweise darauf ergeben, dass der Umsetzung der Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) eine besondere Bedeutung zukommen kann.
Nutzungsänderungen von ehemals land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Außenbereich sind nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c BauGB zulässig, wenn die Aufgabe der bisherigen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung bei der Aufnahme einer neuen Nutzung nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Der Bundesgesetzgeber hatte den Ländern in § 245 b Abs. 2 BauGB die Möglichkeit eröffnet, diese Siebenjahresfrist durch Landesgesetz bis zum 31. Dezember 2008 auszusetzen. Das Land Niedersachsen hatte durch das Niedersächsische Gesetz zur Durchführung des Baugesetzbuchs (NBauGBDG) von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Das NBauGBDG ist mit Ablauf des Jahres 2008 außer Kraft getreten.
Nunmehr hat der Bund durch das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften die zeitliche Beschränkung in § 245 b Abs. 2 BauGB gestrichen. Diese Regelung ist am 31. Dezember 2008 in Kraft getreten. Dadurch erhalten die Länder die Möglichkeit, durch Landesgesetz dauerhaft zu regeln, dass die Siebenjahresfrist nicht anzuwenden ist. Hiervon wird Niedersachsen in Kürze Gebrauch machen.
Zu 3: Wie viele ehemals land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude zukünftig nach einem Leerstand von mehr als sieben Jahren einer neuen Nutzung zugeführt werden können, lässt sich nicht abschätzen. Die tatsächlichen Chancen einer erfolgreichen Umsetzung hängen im jeweiligen Einzelfall von zu vielen Einzelfaktoren ab, um einen Trend prognostizieren zu können. Hier sind beispielhaft zu nennen:
Dennoch sollte grundsätzlich dauerhaft die Möglichkeit bestehen, landwirtschaftliche Bausubstanz einer anderen Nutzung zuführen zu können, ohne an bestimmte gesetzliche Fristen gebunden zu sein.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 6 der Abg. Christian Meyer und Stefan Wenzel (GRÜNE)
PCB-Belastung an der Ems nach dem Probestau Ende September 2008 - Was hat die Landesregierung zu verbergen?
In der Zeit vom 27. bis 29. September 2008 wurde der zweite sogenannte Sommerprobestau der Ems zur Überführung eines Kreuzfahrtschiffes durchgeführt. Das Umweltministerium gab mit Pressemitteilung vom 6. November 2008 bekannt, dass im Vorland der Ems vor dem Probestau an 20 Stellen Schlickfallen ausgelegt worden seien. Die Beprobung der darin während des Staus aufgefangenen Schwebstoffe habe ergeben, dass die dort gemessenen Gehalte an Dioxinen/Furanen und dioxinähnlichen PCB nur etwas höher als die August 2008 gemessenen Werte im Sediment der Ems gelegen hätten, sie lägen weiterhin unterhalb des Orientierungswertes und des Maßnahmenwertes für Gewässersedimente. Die Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz zog daraus den Schluss: „Die Ems ist nicht die
Die Landesregierung hatte auf einer Informationsveranstaltung, zu der Verantwortliche der Kommunen, der Landesbehörden, die Landtagsfraktionen sowie Vertreter der von den Futtermittelbelastungen an der Ems Betroffenen eingeladen waren, verschiedene weitere Untersuchungen angekündigt, darunter auch, dass nicht nur Sedimentproben, sondern auch der Aufwuchs auf den beim Probestau überfluteten Emsvorlandflächen vor und nach dem Stau beprobt werden sollte. Erst die Ergebnisse der Beprobung von Futtermitteln - Grasaufwuchs - aus dem durch den Stau überfluteten Emsvorland ließe Aussagen darüber zu, ob die dreitägige Überflutung der Flächen zu einer Belastung von Futtermitteln im Vorland geführt hat. Erst dann wären Rückschlüsse möglich, ob das Flusswasser als eine mögliche Quelle für die festgestellten Dioxin- und PCB-Belastungen der Futtermittel infrage kommt. Die Ergebnisse der Futtermittelbeprobung im Emsvorland vor und nach dem zweiten Probestau Ende September 2008 sind aus unverständlichen Gründen bis heute von der Landesregierung jedoch nicht bekannt gegeben worden. Auch andere Probenergebnisse etwa an der Weser werden trotz Versprechungen größter Transparenz nicht regelmäßig veröffentlicht.
1. Welche Ergebnisse der Beprobung von Futtermitteln vor und nach dem Probestau Ende September 2008 im Emsvorland auf die oben genannten Schadstoffe liegen der Landesregierung im Einzelnen vor?
2. Wie bewertet die Landesregierung diese Ergebnisse, und schließt sie sich der Erkenntnis des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz an, das erklärt hat: „Die Ems ist nicht die Quelle der erhöhten PCB-Belastung in den Futtermitteln.“?
3. Welche Gründe kann die Landesregierung dafür anführen, dass sie die Ergebnisse der Futtermittelbeprobung im Emsvorland vor und nach dem Probestau sowie weiterer Proben nicht bekannt gegeben hat?
Im August 2008 hat ML die Verantwortungsgemeinschaft Ems ins Leben gerufen, um hinsichtlich der Dioxin-/PCB-Problematik alle Erkenntnisse mit den betroffenen Kreisen zu erörtern. Am 1. Oktober 2008 wurde auch den Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung Gelegenheit gegeben, an der Veranstaltung der Verantwortungsgemeinschaft teilzunehmen. Die Landesregierung hat also nichts zu verbergen.
Mitte Dezember 2008 sollte eine weitere Sitzung der Verantwortungsgemeinschaft Ems stattfinden. Diese Sitzung wurde allerdings auf Anfang 2009
verschoben, da wichtige Untersuchungen noch liefen und bereits vorliegende Ergebnisse ausgewertet werden mussten. Dies wurde den Mitgliedern der Verantwortungsgemeinschaft sowie den beteiligten Ausschussmitgliedern schriftlich mitgeteilt. Gleichzeitig wurden sie über den Sachstand informiert.
Hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse der abgestimmten Beprobungen der Sedimente und Aufwuchsproben in Verbindung mit dem Probestau der Ems wurde dabei mitgeteilt, dass erst Anfang 2009 mit einer Ergebnisbewertung zu rechnen ist, die einen vollständigen Abgleich aller Proben beinhaltet.
Das LAVES hat die Ergebnisse aller im Bereich der Ems entnommenen Aufwuchsproben auszuwerten und insbesondere die Kongenerenmuster zusammenzustellen sowie die jeweiligen Dioxin-:-dl-PCB-Verhältnisse zu errechnen. Diese Daten sind für MU und die Fachbehörden wichtig, um sie mit den Boden-, Sediment- und Schwebstoffproben abzugleichen und daraus möglichst Schlüsse im Hinblick auf die Kausalkette zu ziehen. Auch hieraus ist kein Hinweis abzuleiten, dass die Landesregierung etwas zu verbergen hat.
Zu 1: Bei den bisher vorliegenden Ergebnissen von Aufwuchsproben ist eine Belastung sowohl von Dioxinen als auch von dl-PCB sowie der Summe aus Dioxinen und dl-PCB festzustellen. Im Zusammenhang des Probestaus wurden auch Schwebstoff- und Sedimentationsmessungen durchgeführt. Die detaillierte Auswertung der Daten ist im Gange. Dabei kommt der Analyse der Kongenerenverteilungen eine besondere Bedeutung zu. Es wird daran erinnert, dass die Untersuchung von Dioxin- und PCB-Proben eine analytisch anspruchsvolle und zeitaufwändige Tätigkeit darstellt.
Zu 2: Die ersten vorliegenden Untersuchungen zeigen in den Boden-, Sediment- und Schwebstoffproben ein anderes Dioxin-:-dl-PCB-Verhältnis als in den Aufwuchsproben. Die detaillierte Analyse der Kongenerenverteilung in den unterschiedlichen Proben ist aktuell noch in Arbeit und noch nicht abgeschlossen.
Bisheriger Sachstand ist, dass die Ergebnisse der Untersuchungen von Schwebstoffen, Sedimenten und Böden einerseits sowie Weidegras-Aufwuchs/Futtermitteln andererseits nach derzeitigem