3. Wird die Tatsache, dass sich Bürger Wulff intensiv für die Sicherung kommunaler Einrichtungen engagiert hat, zu einer Änderung bei haushaltsrechtlichen Genehmigungen durch das Innenministerium führen?
Die über 1 000 öffentlichen Bibliotheken Niedersachsens erfüllen einen wichtigen Bildungsauftrag: Sie vermitteln Schlüsselkompetenzen im Umgang mit Information und Kommunikation und bieten ihren Nutzerinnen und Nutzern ein vielfältiges Angebot von fast 9 Millionen Büchern und andere Medien, die jährlich mehr als 25 Millionen Mal ausgeliehen werden.
Öffentliche Bibliotheken sind auch kultureller Treffpunkt und Informationszentrum in den Gemeinden und Städten, Bildungspartner von Schulen, Kindertagesstätten und Volkshochschulen und ein wichti
ger aktiver Faktor erfolgreicher Leseförderung, insbesondere für Kinder und Jugendliche als zahlenmäßig größte Nutzergruppe.
Öffentliche Bibliotheken sind zumeist in kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft, in diesem Fall wird die Stadtbibliothek Linden von der Landeshauptstadt Hannover getragen.
Die Aufgabe des Landes ist es, durch verschiedene Aktivitäten dazu beizutragen, die landesweite Infrastruktur von Bibliotheken und Büchereien zu sichern. So übernimmt z. B. die vom Land institutionell geförderte Büchereizentrale Niedersachsen mit Sitz in Lüneburg als Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung die Beratung, Unterstützung und Weiterbildung von Büchereien und deren Personal. Darüber hinaus ist seit 2004 die Akademie für Leseförderung der Stiftung Lesen an der Niedersächsischen Landesbibliothek eingerichtet, in der Lehrkräfte, aber auch in der Jugendarbeit stehende Personen in der Leseförderung von Kindern, Schülerinnen und Schülern sowie Heranwachsenden geschult werden.
Zusätzlich hat das Land ein Projekt zur Zertifizierung von öffentlichen Bibliotheken ins Leben gerufen, um die flächendeckende Sicherung von Qualität und den generationsübergreifenden Bildungsauftrag der Bibliotheken umzusetzen und Bibliotheken als wichtigen Baustein von Bildungsarbeit zu unterstützen.
Zu 1: Für den Ministerpräsidenten ist es ein persönliches Anliegen, Literatur- und Leseförderung zu unterstützen. So hat er in den letzten Jahren regelmäßig Veranstaltungen wie den UNESCOWelttag des Buches und den niedersächsischen Landesentscheid im Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels besucht und seine persönliche Begeisterung für Literatur gezeigt und für die grenzenlose Welt der Bücher geworben. Dabei ist er oft Gast in Stadtteilbibliotheken wie der in Linden und konnte sich persönlich vom Engagement und der Arbeit vor Ort überzeugen. In Hannover hat der Ministerpräsident die Schirmherrschaft für „MENTOR - Die Leselernhelfer e. V.“ übernommen, und er macht als Ministerpräsident und Bürger gerne „gemeinsame Sache“ mit vorbildlichen Initiativen zur Literatur- und Leseförderung.
Zu 2: Gemeinden, die den Haushaltsausgleich nicht erreichen können und ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, haben u. a. alle nicht auf
Gesetz beruhenden Leistungen kritisch auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren. Die Überprüfung und die daraus folgenden Entscheidungen obliegen den Gemeinden in eigener Zuständigkeit und Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Dies gilt auch für die Landeshauptstadt Hannover. Selbstverständlich werden freiwillige Leistungen durch die Kommunalaufsicht im Rahmen der jährlichen Haushaltsgenehmigung auch bei defizitären Haushalten im vertretbaren Umfang zugestanden. Dabei ist es gängige und der Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung geschuldete Praxis der Kommunalaufsicht, grundsätzlich keine einzelnen Maßnahmen von sich aus aufzugreifen. Aus diesem Grund hat es auch keine Weisung der Kommunalaufsicht an die Landeshauptstadt Hannover hinsichtlich der Schließung einer Bibliothek gegeben. Im Gegenteil: Die Stärkung der Literatur- und Leseförderung ist ein wichtiger Teil des Bildungsauftrages, auch und gerade an die Kommunen. Aus Sicht der Landesregierung sind sie ausdrücklich zu ermuntern, an den Investitionen in ihre Bibliotheken festzuhalten.
Daher ist es aus Sicht der Landesregierung außerordentlich bedauerlich, dass die Landeshauptstadt Hannover mit der Schließung von Stadtteilbibliotheken Kürzungen gerade in dem elementar wichtigen Bereich der Literatur- und Leseförderung vornimmt. Schließlich ist das Lesen eine Kulturtechnik der Menschheit.
Das Land seinerseits hat in den vergangenen Jahren eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass politische Spielräume auch unter der Vorgabe der Haushaltssanierung vorhanden sind. Während die Nettokreditaufnahme im Jahr 2002 insgesamt 2,95 Milliarden Euro betrug, ist sie 2009 auf 250 Millionen Euro gesenkt worden. Im Vergleich dazu ist die Kassenkreditentwicklung der Landeshauptstadt Hannover von 2002 bis Mitte 2008 - trotz der erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung - von 155,8 Millionen Euro auf 181,4 Millionen Euro sogar noch gestiegen.
Zu 3: Im Rahmen haushaltsrechtlicher Genehmigungen ist durch die Kommunalaufsicht eine Gesamtwürdigung des jeweiligen Haushalts vorzunehmen. Dabei sind insbesondere die Verschuldungs- und Haushaltssituation zu beurteilen und die notwendigen Entscheidungen nach den gemeindewirtschaftlichen Vorschriften der NGO zu treffen. So wurde und wird durch die Kommunalaufsicht des Innenministeriums verfahren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Eines stimmt bei dem Thema allerdings hoffnungsfroh. Die Anleihe auf Richard David Prechts Buch „Wer bin ich - und wenn ja, wie viele?“ zeigt zumindest eines: Die Literatur- und Leseförderung des Landes Niedersachsen greift!
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 10 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)
In den letzten Wochen sind aus dem Bereich der Samtgemeinde Sottrum Beschwerden darüber aufgelaufen, dass im Jahr 2009 der morgendliche Pendlerzug um 7:30 Uhr von Sottrum nach Bremen bis zum Mai entfallen wird. Mit diesem Zug sollen jeden Morgen etwa 100 Pendler ab Sottrum fahren. Ab dem Halt Oberneuland soll der Zug so voll sein, dass die dann zusteigenden Fahrgäste keinen Sitzplatz mehr finden.
3. Sind für die Pendler entlastende Maßnahmen, wie beispielsweise ein Busersatzverkehr, vorgesehen, und, wenn nein, warum nicht?
Der Fahrplan wird als Jahresfahrplan konzipiert; die Züge verkehren grundsätzlich über die gesamte Fahrplanperiode, um den Kunden ein transparentes Angebot im Schienenpersonennahverkehr bieten zu können. Allerdings können besondere Umstände, z. B. aufgrund von Bauarbeiten, die die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes einschränken, im Einzelfall Einschnitte im Verkehrsangebot erfordern.
Zu 1: Die Regionalbahn RB 24706 von Rotenburg nach Bremen fällt im Zeitraum vom 4. Januar bis 13. März aus, weil aufgrund von Bauarbeiten in diesem Zeitraum nur eine reduzierte Anzahl von Bahnsteigen im Bremer Hauptbahnhof zur Verfügung steht. Mit Abschluss der Bauarbeiten wird die Leistung im bisherigen Umfang wieder angeboten werden.
Zu 2: Die Landesregierung geht davon aus, dass zur Minimierung der verkehrlichen Auswirkungen die Ausführung der Bauarbeiten bereits straff geplant ist. Sie hat die Deutsche Bahn jedoch gebeten, zu prüfen, ob anderweitig Möglichkeiten bestehen, diese Zugleistung vorzeitig wieder anzubieten.
Davon unabhängig hat die Landesnahverkehrsgesellschaft den auf der Strecke verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio und Metronom eine Alternativlösung vorgeschlagen, die vorsieht, dass Pendler in dieser Zeitlage ohne Aufpreiszahlung zunächst in Gegenrichtung nach Rotenburg fahren, um dort in einen Metronom-Zug nach Bremen zuzusteigen, der Bremen nur wenige Minuten nach der regulären Ankunftszeit des ausfallenden Regionalbahnzuges erreicht. Pendler aus Sottrum können so statt um 6.58 Uhr mit der RB 24706 um 6.57 Uhr mit der RB 24703 nach Rotenburg fahren und dort in den ME 81441 umsteigen; dieser Zug erreicht Bremen Hauptbahnhof um 7.29 Uhr, nur vier Minuten nach der zurzeit ausfallenden Regionalbahn. Damit ist sichergestellt, dass Berufspendler und Schüler der weiterführenden Schulen Bremen in gleicher Zeitlage erreichen und wie gewohnt ihre Schule bzw. ihren Arbeitsplatz erreichen können.
Zu 3: Die Einrichtung eines Busersatzverkehres wäre aufgrund der deutlich längeren Fahrzeiten demgegenüber unattraktiv.
In der NWZ vom 8. Dezember 2008 war unter der Überschrift „Trinkwasser stark durch Nitrat belastet“ über die besorgniserregend hohe Belastung von Trinkwasser aus privaten Brunnen in den Landkreisen Oldenburg und Vechta sowie der Stadt Delmenhorst zu lesen.
In mehr als einem Drittel der Proben lag die Nitratbelastung deutlich oberhalb des von der WHO zugrunde gelegten Grenzwertes von 50 mg pro Liter und in 75 % der Proben oberhalb des ökologischen Grenzwertes von 25 mg pro Liter.
Die Nitratbelastung stellt eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefährdung dar. Das Wasser ist für die Zubereitung von Säuglingsnahrung nicht geeignet. Zudem führt das nitratbe
lastete Wasser in Bächen und Flüssen und letztlich in der Nordsee zu einem vermehrten Algenwachstum und einer Minderung des Sauerstoffgehaltes.
Dr. Gert Hahne, Sprecher des ML, betonte in dem Zusammenhang, dass im Rahmen des Erlaubten von Landwirten gedüngt werde.
1. Findet sich in anderen Regionen Niedersachsens eine ähnlich hohe Nitratbelastung in privaten oder öffentlichen Brunnen (öffentliche Wasserversorgung), und wer klärt die Verbraucher über die Belastung und die daraus resultierende Gesundheitsgefährdung auf?
2. Welche Ursachen sind nach Ansicht der Landesregierung für die Nitratbelastung verantwortlich, wenn die Landwirte bei der praktizierten Düngung im „Rahmen des Erlaubten“ als Verursacher nicht infrage kommen, oder ist nach Auffassung der Landesregierung der „Rahmen des Erlaubten“ in diesem Zusammenhang ungeeignet?
3. Was wird die Landesregierung tun, um Gesundheitsbeeinträchtigungen der Bevölkerung durch zu hoch belastetes Trinkwasser zu verhindern?
Der Artikel aus der Nordwest-Zeitung vom 8. Dezember 2008 „Trinkwasser stark durch Nitrate belastet“ bezieht sich vorrangig auf die Nitratgehalte im Grundwasser, das offensichtlich in privat genutzten Brunnen gewonnen und analysiert worden ist. Da aus dem Grundwasser aber auch Trinkwasser gewonnen werden kann, wird dies bei der Beantwortung besonders berücksichtigt.
Grundwasser soll für die Gewinnung von Trinkwasser in einem qualitativ hochwertigen Zustand erhalten werden. Daher wird Grundwasser unabhängig von der tatsächlichen Nutzung allgemein danach beurteilt, inwieweit es für den Menschen nutzbar ist, ohne dass eine weitere Aufbereitung aufgrund gesundheitlicher Anforderungen erfolgen muss.
Als Trinkwasser wird Wasser ungeachtet seiner Herkunft bezeichnet, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung auf Leitungswegen, in Tankfahrzeugen, in Flaschen oder anderen Behältnissen bereitgestellt wird.
Grundlage für die Beurteilung der Qualität des Trinkwassers ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959), zuletzt geändert durch Artikel 263 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) (TrinkwV 2001) auf der Basis der Richtlinie 98/83/EG des Rates. Nach
Anlage 2 lfd. Nr. 9 zu § 6 Abs. 2 TrinkwV 2001 gilt für den Parameter Nitrat ein Grenzwert von 50 mg/l Trinkwasser.
Überwachungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte (medizinische Fachdienste). Sie erfüllen diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis.
Wasserförderanlagen zum Zweck der Trinkwassergewinnung sind meldepflichtig. Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben das Trinkwasser regelmäßig auf die Qualität hin überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind der Überwachungsbehörde binnen zwei Wochen nach der Untersuchung mitzuteilen.