Protocol of the Session on January 15, 2009

Kinder haben ein Recht auf Gesundheit und behütetes Aufwachsen. Dabei obliegt das Recht zur praktischen Ausgestaltung dieser Ansprüche, also Pflege, Betreuung und Erziehung von Kindern, primär den Eltern. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich festhalten: Zum weit überwiegenden Teil bieten die Eltern in unserem Land ihren Kindern ein positives Umfeld und werden ihrem Elternauftrag mehr als gerecht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir wissen aber leider auch, dass es Eltern gibt, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können oder wollen. Hier dürfen wir nicht wegschauen. Hier müssen wir hinschauen, müssen die Kinder in den Blick nehmen und Maßnahmen ermöglichen, damit wir den Kindern helfen können.

Wir als CDU-Fraktion setzen alles daran, dass jedes einzelne Kind einen guten Start ins Leben erfährt. Aus diesem Grund begrüße ich ausdrücklich den Gesetzentwurf, der heute vorliegt; denn er setzt an einer entscheidenden Stelle an: Die Früherkennungsuntersuchungen sind unserer Überzeugung nach ein zentrales Mittel zur Sicherung und Förderung der Kindergesundheit und des Kinderschutzes. Das verbindliche Einladewesen, wie es der Gesetzentwurf regelt, ergänzt unsere bisherigen Aktivitäten in Kinderschutz und Kindergesundheit vorbildlich.

Es geht darum, dass Familien gestärkt werden und Hilfe sowie Unterstützung zur Bewältigung ihrer individuellen Lebenslagen bekommen. Da wir wissen, dass viele Eltern schon heute die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchungen verlässlich und kontinuierlich nutzen, kann man ganz klar diejenigen in den Blick nehmen, bei denen mit steigendem Alter der Kinder die Teilnahme sinkt.

Durch die verbindliche Einladung für die Früherkennungsuntersuchungen stellen wir den Kinderschutz auf eine breite Basis.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Kindeseltern, Jugendämter und Ärzte werden gleichermaßen in die Strukturen der Erkennung von

Misshandlung und Verwahrlosung eingebunden, und die Vernetzung wird so entscheidend verbessert. Darüber hinaus geht es darum, gesundheitliche Störungen, auftretende Behinderungen und Beschränkungen sowie Verzögerungen in der Entwicklung des Kindes frühzeitig zu erkennen, gegebenenfalls zu behandeln und zu beheben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es unerträglich, wie die Opposition anstelle gebotener Sachlichkeit nur schlechtmacht, verdreht und Tatsachen ausblendet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Ministerin hat in der Tat eindrucksvoll aufgezeigt, was bisher alles an Maßnahmen auf den Weg gebracht worden ist. Ich möchte nur einige Beispiele nennen, nämlich die Kinderschutzzentren, die Koordinierungszentren, die Stiftung „Eine Chance für Kinder“ sowie die Pro-Kind-Förderung von Gewaltberatungsstellen.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, dass man das insgesamt im Kontext sehen muss.

Lassen Sie mich noch ergänzen, dass der vorliegende Gesetzentwurf innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten auf seine Auswirkungen überprüft werden muss, um den Kinderschutz nicht statisch zu lassen, sondern um auf den dann gewonnenen Erfahrungen aufbauend das Gesetz, aber vor allen Dingen den Kinderschutz zu optimieren und Kinder immer wieder in den Fokus zu nehmen, um für sie etwas Gutes zu leisten und ihnen gute Einstiegschancen ins Leben überhaupt zu ermöglichen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kritik der Opposition an der Finanzierung trägt nicht. Durch das Gesetz wird den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe weder eine neue Aufgabe übertragen, noch wird eine Aufgabenänderung bewirkt. Es ist also ganz klar kein Fall von Konnexität. Das Gesetz löst so etwas nicht aus.

Herr Schwarz, Sie wissen doch ganz genau, dass es eine bundesgesetzliche Regelung für die Jugendhilfe gibt, dass es originäre Aufgabe der Kommunen ist und dass wir den Kommunen mit diesem Gesetz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe Schützenhilfe geben, sie unterstützen und fördern wollen. Das geschieht durch das neue Einladewesen. Die Kommunen werden dieser Aufgabe dann auch gerecht werden können. Wir sollten uns

hier gar nicht weiter in dieser Diskussion verzetteln: Es ist keine Konnexität gegeben.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur ich, sondern auch Fachleute, die Sie als Opposition verständlicherweise ausblenden, sind der festen Überzeugung, dass mit dem verbindlichen Einladewesen Kinderschutz und Kindergesundheit in Niedersachsen nachhaltig gestärkt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung - das dürfte jetzt niemanden in diesem Hause verwundern - erhält daher die uneingeschränkte Zustimmung der CDU-Fraktion. Wir sehen in Kindern unsere Zukunft.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen für Kinder und Familien das Beste. Nach dieser Maxime handeln wir, sowohl die Landesregierung als auch die Regierungsfraktionen, und das ist gut so.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön, Frau Kollegin Mundlos. - Zu einer Kurzintervention hat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Staudte das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Frau Mundlos, Sie haben gesagt, die Konnexität greife nicht. Wie kommt es dann, dass andere Bundesländer wie SchleswigHolstein, die dieses verbindliche Einladewesen ebenfalls eingeführt haben, sehr wohl anerkennen, dass es diese Konnexität gibt? Dort werden 750 000 Euro jährlich an die Kommunen gezahlt; auf Niedersachsen hochgerechnet wären es 2,6 Millionen Euro, die wir eigentlich an die Kommunen zahlen müssten. Wenn wir wirklich wollen, dass dieses verbindliche Einladewesen überhaupt einen Effekt hat und sich nicht nur im Verschicken von Briefen erschöpft, dann müssen wir dafür sorgen, dass die Kommunen Sozialarbeiter oder meinetwegen auch Ärzte zu den Hausbesuchen schicken. Dies bedeutet, dass wir dann auch bereit sein müssen, dafür Geld in die Hand zu nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Eine weitere Kurzintervention auf Frau Kollegin Mundlos kommt von der SPD. - Herr Kollege Schwarz, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Mundlos, ich will mit Ihnen gar nicht darüber streiten. Was die Konnexität anbetrifft, können Sie die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände lesen, zuletzt die der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände zum Haushaltsbegleitgesetz vom September 2008, in dem es heißt:

„Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollte durch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung der verfassungsrechtlich notwendige Ausgleich umgangen werden.“

Die kommunalen Spitzenverbände erwarten, dass Konnexität eingehalten wird, und insofern ist ein finanzieller Ausgleich für die kommunale Seite unabdingbar.

Sie haben schon einmal von dieser Stelle aus von Verfassungsmäßigkeit gesprochen; darüber wurde vor Kurzem in Bückeburg entschieden. Sie können es an dieser Stelle gern wieder so machen. Es ist doch völlig unstreitig: Was die kommunalen Spitzenverbände hier vortragen, erklären sie doch nicht aus Jux und Dollerei.

(Norbert Böhlke [CDU]: Nein, weil sie das Geld haben wollen!)

- Nicht, weil sie es haben wollen! Gestern wollten Sie noch eine Verschuldungsbremse in die Verfassung aufnehmen, und im Hinblick auf das, was Sie mit uns in die Verfassung hineingeschrieben haben, nämlich die Konnexität durchzusetzen, begehen Sie bei der erstbesten Gelegenheit Gesetzesbruch. Da stimmt doch irgendetwas nicht, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD)

Was die Landesverfassung angeht, Frau Mundlos, ist Ihre Argumentation doch doppelzüngig. Diese Landesregierung hat im September 2008 einen entsprechenden Antrag im Bundesrat abgelehnt. Es ist nicht in Ordnung, hier zu erklären, Sie seien für die Verfassung, und dort genau das Gegenteil zu tun.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Frau Kollegin Mundlos möchte antworten. Auch Sie haben 1:30 Minuten. Bitte schön!

Herr Schwarz, wer hat denn die Forderungen nach Formulierungen für die Kinderrechte in der Verfassung ständig aufgestockt und erweitert? An wem ist es denn dann gescheitert? An uns bestimmt nicht!

(Beifall bei der CDU)

Zu den Fragen der Konnexität: Frau Staudte, wir haben in Niedersachsen unsere Verfassung, und unsere Kommunen können sich darauf verlassen, dass wir diese Verfassung sehr ernst nehmen. Wir haben ein großes Herz für die Kommunen, weil sie für die Menschen wichtige Aufgaben erfüllen. Dabei werden wir sie auch unterstützen. Deshalb haben wir sorgfältig geprüft - dies tun wir auch weiterhin -, wann und ob Konnexität vorliegen könnte. Ich wiederhole: Jugendhilfe ist eine originäre Aufgabe der Kommunen. Das Gesetz, das wir hier beraten, hilft den Kommunen bei ihrer Aufgabe. Sie dagegen - dies gilt auch für Herrn Schwarz - reden doppelzüngig; denn man weiß ja auch, wer in den Vorjahren die entsprechenden finanziellen Belastungen herbeigeführt hat. Die Kommunen können sich auf uns jedenfalls verlassen.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Der Gesetzentwurf soll federführend an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit überwiesen werden. Mitberatend sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und der Ausschuss für Haushalt und Finanzen tätig werden. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen und Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Besprechung: Situation der Feuerwehren in Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/545 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/777

Ich eröffne die Besprechung. Sie wissen, dass nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt wird; alsdann erhält es die Landesregierung. Für die Fraktion der CDU hat sich jetzt Herr Kollege Biallas zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion haben im Oktober diese Große Anfrage zur Situation insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen eingereicht, damit wir nach langer Zeit wieder einmal ein ausführliches Bild über die Situation sowohl im Personalbereich als auch im Bereich der Ausstattung bei den Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen erhalten.

Die Beantwortung der Großen Anfrage ist sehr ausführlich. An dieser Stelle bedanke ich mich im Namen der CDU-Fraktion bei der Landesregierung sehr herzlich dafür, dass sie so ausführlich, umfangreich und informativ geantwortet hat.