Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es laut Presseberichten des Vogelschutzkomitees bereits Anfang November Verstöße gegen das Tierschutz- und Jagdschutzgesetz im Vogelschutzgebiet Dümmer gegeben hat, frage ich Sie: Welche Erkenntnisse haben Sie darüber, und welche Konsequenzen haben Sie konkret aus diesem Fall gezogen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Polat, es liegen uns zu dem Vorfall, den Sie hier eben benannt haben, keine weiteren Erkenntnisse vor. Es kann ja sein, dass dies auf der Kreisebene geahndet worden ist. Die sind nicht verpflichtet, sich bei uns zu melden. Wenn das geregelt und geahndet worden ist, ist das vom Tisch.
Beim Thema Tierschutz und Gänsebejagung frage ich vor dem Hintergrund eines aktuellen neuen Vogelgrippefalls in meinem Wahlkreis - gerade an diesem Stall wurden vor zwei Wochen Wildgänse beobachtet - die Landesregierung: Wie kann eine tierschutzgerechte und waidgerechte Bejagung durchgeführt werden? Ist das möglich?
Herr Präsident! Herr Kollege Bley, gerade dieser Fall zeigt uns, dass wir sehr wachsam sein müssen; denn es geht letztendlich auch darum, Tierseuchen von uns und von unseren Nutztierbeständen fernzuhalten. Gerade in dieser Region, in der wir jetzt die Vogelgrippefälle in niedriger Pathogenität haben, müssen wir besonders darauf achten, dass es auch hier funktioniert und dass wir die Wildvogelbejagung, so sie denn erlaubt ist, waidgerecht und vielleicht auch noch mit ein bisschen mehr Elan durchführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage an die Landesregierung ist: Wie wollen Sie sicherstellen, dass bei der Jagd auf diese Gänse die Jäger immer einen ausgebildeten Jagdhund zur Nachsuche dabei haben, und welche Strafen sind bei Vergehen vorgesehen?
Herr Präsident! Frau Kollegin König, es ist vorgeschrieben, dass der Jagdhund, der letztendlich auch Wasservögel bergen können muss, vorgeschrieben ist. Wenn der nicht da ist, wird nicht gejagt. So einfach ist das. Ein Jagdhund ist gesetzlich vorgeschrieben, und ich gehe davon aus, dass diese Vorschrift dazu führt, dass nicht gejagt wird, wenn kein Hund da ist.
Bleischrotmunition dazu führt, dass sich immer mehr Blei in der Nahrungskette anlagert, und vor dem Hintergrund, dass Kupfermunition eine Alternative darstellt, frage ich die Landesregierung, wie sie sich zu einem Verbot für Bleischrotmunition bei der Wasservogeljagd stellt.
Herr Minister Ehlen! - Ich darf aber vorher darum bitten, dass etwas mehr Ruhe hier im Plenarsaal einkehrt. - Das gilt auch für den Kollegen Hogrefe.
Herr Präsident! Frau Kollegin Flauger, über Wasser sind Bleischrote verboten. Ich glaube, dass auch Sie das wissen.
Es ist selbstverständlich, dass Jäger angehalten werden, auch dort, wo Bleimunition nicht verboten ist, möglichst umweltfreundliche Munition zu benutzen. Es gibt eine ganz klare Regelung:
Über Wasser - und da geht es hauptsächlich um die gründelnden Enten, die durch Bleimunition oder Bleischrote geschädigt werden könnten - ist Bleimunition verboten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Begründung der Gänsejagd - der Minister hat es eben wieder getan - wird ja immer wieder auf die landwirtschaftlichen Schäden verwiesen. Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die wissenschaftlich erhärteten Erkenntnisse, dass gerade die Jagd diese landwirtschaftlichen Schäden noch dadurch erhöht, dass sie eben die Gänse auf immer kleinere Flächen entsprechend verdichtet und auch den Futterbedarf entsprechend erhöht, sodass verstärkt landwirtschaftliche Flächen in Mit
leidenschaft gezogen werden? Ist es vor diesem Hintergrund nicht besser, auf die Jagd zu verzichten und den Landwirten dafür Entschädigung zu zahlen?
Herr Präsident! Herr Kollege Klein, diese Diskussion führen wir ja bereits über viele Jahre. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse variieren. Es gibt keine einheitliche Meinung. In der Tat ist es so, dass Flächen einzelner Landwirte besonders in Mitleidenschaft gezogen würden bis hin zur totalen Zerstörung, wenn wir die Wildvögel gewähren lassen würden. Das alles haben wir schon erlebt. Sie und ich haben uns solche Flächen schon angeschaut.
Die Frage ist in der Tat, ob man den einzelnen Schaden minimiert oder ob man die Schäden so verteilt, dass die Kultur weiter wachsen kann und einen Ertrag bringt. Dadurch, dass wir es verteilen, schädigen wir nicht einen einzelnen, sondern der Aufwuchsschaden wird geringer. - Sie können gern mit dem Kopf schütteln. Ich bin dafür, dass wir versuchen, die Schäden in der Landwirtschaft möglichst nicht so zu gestalten, dass einer zulasten der anderen die ganze Last trägt. Deshalb verteilen wir es lieber.
Herr Kollege Klein, es ist ja nicht ganz einfach, den Vögeln zu sagen: Nun fress da mal! - Die Vögel können nicht lesen, und sie hören nicht. Sie gehen dahin, wo es ihnen am besten schmeckt.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass sich der Jägermeister aus Aurich, Herr Janssen, nicht entschuldigt, sondern seine Auffassung laut Zei
tungsbericht bestätigt und den Naturschützern noch einmal den Vorwurf gemacht hat, sie wären eine Gänsestasi, und dass er in der HAZ vom 8. Dezember gesagt hat, Fehlschüsse auf bedrohte Arten seien ein Kavaliersdelikt, frage ich die Landesregierung: Wie steht sie zu diesen Äußerungen?
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, mir liegt die Information vor, dass sich Herr Jansen entschuldigt hat.
Fehlschüsse sind letzten Endes wohl nicht völlig zu vermeiden. Aber die Jäger sind daraufhin geschult, dafür zu sorgen, dass es nicht zu Fehlschüssen kommt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der Vorwürfe der Kritiker könnte man der Meinung sein, dass es durch die Gänsejagd zu Bestandsrückgängen, wenn nicht gar zur Ausrottung bestimmter Arten kommt. Wie ist sichergestellt, dass das nicht passiert und dass die Gänsejagd in Niedersachsen nachhaltig erfolgt?
Herr Präsident! Herr Kollege Brandes, natürlich müssen wir darauf schauen, wie sich die Bestände entwickelt haben und wie der Trend aussieht.