Protocol of the Session on December 10, 2008

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun zu dem zweiten Punkt. Wir haben ein Interesse an leistungsbereiten, leistungsorientierten und leistungsfähigen Mitarbeitern. Wir wollen, dass diese Leistungsfähigkeit auch bestehen bleibt. Deswegen ist es wichtig, die Verzahnung auch für diejenigen zu erhalten, die für eine vorübergehende Zeit in eine Familienphase gehen. Diese Möglichkeit bietet dieses Gesetz insoweit, als der Einstieg in den Beruf wieder erleichtert wird. Dies wird sich im Übrigen - davon bin ich überzeugt - sowohl für das Land als auch für die Kommunen durchaus positiv auswirken. Was durch praktische unterhälftige Teilzeitbeschäftigung an Wissen nicht verloren geht, muss später nicht über Fortbildung nachgeholt werden.

(Beifall bei der CDU)

Dritter Punkt: Der demografische Wandel trifft auch den öffentlichen Dienst. Wir stehen im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um die besten Köpfe. In diesem Zusammenhang spielt auch die Frage, wer gute Angebote beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen kann, eine große Rolle. Auch da sind wir dann gut aufgestellt.

Das alles ist zwischen den Fraktionen so weit unstrittig. Warum diskutieren wir überhaupt noch darüber? - Wir diskutieren deshalb, weil CDU und FDP nachgelagert einen Änderungsvorschlag zu dem Gesetzentwurf eingebracht haben. Wir sehen den Landesgesetzgeber in der Pflicht, die Regelungen zum Arbeitszeitkonto bei den Lehrerinnen und Lehrern nachzuvollziehen. Dies sollten wir tun, und das tun wir mit diesem Gesetz.

Wir bedanken uns bei den Lehrerinnen und Lehrern für alles, was in den Schulen an vorweggenommener zusätzlicher Arbeit geleistet wurde. Der Korridor, den wir angeboten haben, ist sehr breit.

(Zustimmung von Ingrid Klopp [CDU])

Es gibt verschiedene Wahlmöglichkeiten. Ein Viertel der Lehrer hat sich dafür entschieden, sich die Mehrarbeit auszahlen zu lassen. Sie haben damit aktiv zur Unterrichtsversorgung beigetragen. Die politischen Schlachten um den Bereich Arbeitszeitkonten sind aus meiner Sicht zur Genüge geführt worden. Jetzt geht es um das praktische Handeln. In diesem Bereich sollten wir dazu bereit sein, die Lösung, die die Lehrerinnen und Lehrer in einem erheblichen Maße gewählt haben, verlässlich durchzuziehen

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Weil sie keine andere Alternative haben!)

und damit gleichzeitig die Unterrichtungsversorgung zu stärken. Deswegen möchte ich die Fraktionen, die im Ausschuss zunächst noch kritisch gewesen sind, in dieser vorweihnachtlichen Zeit herzlich dazu ermuntern, an dieser Stelle mitzugehen, damit wir eine einheitliche Beschlussfassung hinbekommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Rednerin ist Frau Modder von der SPD-Fraktion. Ich erteile Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme den Vorschlag des Kollegen Wiese auf. Ich kann mich kurz fassen, auch aufgrund dessen, dass wir völlig unter uns tagen und die Öffentlichkeit nicht mehr vertreten ist.

Herr Wiese hat es völlig richtig dargestellt: Bei der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Aber kurz vor Torschluss kam noch ein Änderungsvorschlag als Tischvorlage. Herr Wiese, da fragt man sich natürlich: Warum als Tischvorlage? - Es war doch schon lange bekannt, dass Sie die Auszahlungsmodalitäten bei den Arbeitszeitkonten regeln müssen. Ich würde einmal sagen, Sie haben verpennt, das vorher einzubringen.

Die Auszahlungsmodalitäten mit vier Ratenzahlungen machen wir nicht mit, weil Sie den Lehrkräften etwas anderes versprochen haben. Sie verfestigen jetzt den Wortbruch. Von daher ist ganz klar, dass wir nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich kurz fassen. Die Einführung der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung ist in Ordnung. Dies hätte einstimmig verabschiedet werden können.

Das Problem ist nur, dass Sie auch noch andere Dinge mitregeln. Das eine hat Frau Modder schon angesprochen. Ich möchte noch einen zweiten Punkt ansprechen, und zwar soll § 98 Abs. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes geändert werden. Ich will Ihnen sagen, was in dieser Vorschrift steht. Darin steht, dass Beamte auf Reisekostenvergütungen verzichten können. Das ist eine ganz üble Regelung, weil sie meiner Ansicht nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums widerspricht. Aber das nur am Rande. Diese Regelung führt in der Praxis dazu, dass Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen dazu genötigt werden, auf Reisekosten zu verzichten, wenn sie eine Klassenfahrt durchführen wollen. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen dann die Klassenfahrten, die ja pädagogisch sinnvoll sind, vom eigenen Gehalt bezahlen.

Nun kommt Ihr Einwand - diesen kenne ich natürlich -: Die Schulen bekommen ja im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit ein Basisbudget. - Das habe ich gehört. Daraufhin habe ich mit einem Schulleiter gesprochen. Er hat mir gesagt, wie das funktioniert. Das funktioniert nämlich so: Das Basisbudget ist gleichzeitig für die Lehrerfortbildung vorhanden. Die Schulen müssen entscheiden, was sie machen sollen. Sollen sie das Geld eventuell bei der Lehrerfortbildung einsparen? - Das möchten sie natürlich nicht. Also werden sie die Lehrerfortbildung durchführen. Dann dürfen sie aber die Reisekosten nicht in Anspruch nehmen. - So etwas kommt dabei heraus. Wir werden den Gesetzentwurf auch aus diesem Grund ablehnen.

Meines Erachtens ist das, was sich als Praxis herausbildet, verfassungswidrig; denn jeder Finanzbeamte, der eine Betriebsprüfung macht und der seine Fahrten zu den einzelnen Betrieben unternimmt, wird als Beamter selbstverständlich seine Reisekosten geltend machen können. Aber den Lehrern verweigern Sie das!

(Beifall bei der LINKEN)

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden dieser Gesetzesänderung zustimmen. Wir haben schon seit Jahren gefordert, die unterhälftige Teilzeitbeschäftigung einzuführen. Dies war eine alte Forderung von Gewerkschaften und Verbänden. Das finden wir richtig.

Das Gesetzgebungsverfahren allerdings war suboptimal. Dies ist hier dargestellt worden. Mit Tischvorlagen arbeitet man normalerweise nicht. Wir finden die Auszahlungsmodalitäten aber sinnvoll. Insofern werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Försterling von der FDP-Fraktion, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung setzen wir ein sehr positives Signal. Im Innenaus

schuss hatte ich damals gesagt, dass es entscheidend und wichtig ist, dass wir diejenigen, die es sozusagen notwendig haben - - -

(Zuruf von Frauke Heiligenstadt [SPD])

- Frau Heiligenstadt, ich wollte meinen Redebeitrag ganz gütlich und schnell abwickeln. Sie kommen jetzt wieder mit diesen Zwischenrufen.

Es ist doch unstrittig, dass es familiäre Situationen gibt, in denen die unterhälftige Teilzeitbeschäftigung notwendig und sinnvoll ist. Das regeln wir hier.

Weil es sich anbietet, regeln wir auch die Auszahlung der Arbeitszeitkonten. Eigentlich können Sie doch gar nicht dagegen sein; denn ansonsten könnten wir dieses Jahr nicht mit der Auszahlung beginnen. Dann würden die Lehrer ausnahmsweise einmal ausschließlich vor der SPD-Fraktion stehen. Dies wäre einmal ganz spaßig.

Ich fordere Sie noch einmal auf: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu! Geben Sie im Interesse der Lehrer die Möglichkeit zur entsprechenden Auszahlung für ihre Arbeitszeitkonten!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die allgemeine Aussprache beendet.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 3/1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 3/2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist entsprechend beschlossen worden.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 16:

Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Wahlrechts in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/171 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/657 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/676

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung.