Seien Sie einmal ehrlich: Wenn eine kleine JVA mehr Bedienstete als Insassen hat, dann muss man irgendwann auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten sagen: Das geht so nicht. - Wir schaffen einen qualitativen Sprung nach vorne. Das kann man, denke ich, auch so darstellen.
prüfen lassen, ob dadurch mehr Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann oder nicht. Ich gehe davon aus, dass im Januar das Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der JVA Bremervörde an die beteiligten Ausschüsse verteilt wird. Natürlich vernachlässigen wir in diesem Zusammenhang nicht den hoheitlichen Anspruch in der JVA. Ich habe mir jetzt auch das Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg genau angeschaut. Genau auf dieser Linie werden wir uns bewegen, damit da nichts falsch läuft. Da braucht sich niemand Sorgen zu machen. Ein Vergleich z. B. mit der JVA Hünfeld passt nicht, weil die Konzeption eine andere ist. Wir sollten das nicht vertiefen. Ich glaube, dass uns eine JVA Bremervörde ein deutliches Stück nach vorne bringen wird. Bis 2012 werden die Umstellungen stattfinden.
Im Bereich des Vollzugs wird in der Justiz im ganzen Lande vernünftig gearbeitet. Das haben einige Vorredner deutlich gemacht. Herr Kollege Limburg, Sie haben von Dialektik gesprochen. Was soll das? Sagen Sie es doch einfach ehrlich wie wir alle: Die machen ordentliche Arbeit. - Das hat mit bestimmten Projekten gar nichts zu tun. Das kann man immer wieder nur unterstreichen, gerade in diesem schwierigen Bereich.
Das hat auch etwas mit Personalausstattung zu tun. Es stellt sich immer die Frage - wir unterstreichen Pebb§y -: Was ist machbar, und was ist nicht machbar? - Mir ist ein Konzept mit vernünftigen Stufen lieber als Wolkenkuckucksheime. Wir schaffen 19 neue Richterstellen für die ordentliche Gerichtsbarkeit, fünf Stellen für Amtsanwälte, zehn Stellen für Rechtspfleger, fünf R-1-Stellen bei den Sozialgerichten,
vier neue Stellen beim Landessozialgericht, fünf Stellen bei der Sozialtherapie, 15 Stellen für K.U.R.S. usw. Das ist eine ganze Menge in einer nicht ganz einfachen Zeit.
Beim Thema Sozialgerichte bin ich mit Ihnen d’accord: Wenn der Bund handwerklich schlechte Gesetze macht und die zuständigen Sachbearbeiter zum Teil nicht optimal aufgestellt sind,
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das war im Vermittlungsverfahren, da war Nie- dersachsen dabei bei dem Mist!)
Es ist so, wie es ist. Der Bund weiß, dass er nachbessern muss. In der Sozialgerichtsbarkeit, Herr Jüttner, muss es flott gehen. Dort haben nicht die Ackermänner von der Deutschen Bank ein Begehren, sondern die kleinen Leute, die um 100 Euro Heizkostenzuschuss kämpfen. Also müssen die Verfahren zügig laufen - nicht, dass wir da aneinander vorbeireden.
(Zustimmung von Dr. Manfred Sohn [LINKE] - Wolfgang Jüttner [SPD]: Herr Wulff hat im Vermittlungsverfah- ren dabeigesessen!)
Der Bund muss nachbessern. Der Bundesarbeitsminister weiß das. Er ist federführend. Wir Länder wollen das nicht ausbaden. Wir legen mit zusätzlichen Sozialrichterstellen nach. Aber man kann nicht in eine Zeit hinein Personalüberhänge schaffen, in der der Bedarf zurückgeht. Also muss man da ein bisschen aufpassen.
Herr Minister, ich möchte Sie kurz unterbrechen. Sie haben jederzeit die Gelegenheit, hier zu sprechen; das ist gar keine Frage. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Redezeit von 24 Minuten für die Landesregierung nicht überschritten wird. Bei Ihnen haben wir jetzt eine Überschreitung der Redezeit von fünf Minuten zu konstatieren.
Okay. - Im Etat sind auch Mittel für schöne Programme verankert - das darf nicht verkannt werden -, z. B. die Aussteigerhilfe Rechts. Die Straffälligenhilfe wird mit 1,3 Millionen Euro um 300 000 Euro aufgestockt. Das sind alles vernünftige Maßnahmen.
Wir haben die Gewinnabschöpfung mit 28 Stellen bedient. Wir haben also verschiedene Baustellen, die alle gut bedient werden.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen sagen: Die Justiz im Lande Niedersachsen ist nicht überschwänglich ausgestattet. Zusätzliche Mittel kann man sich immer wünschen. Aber ich meine, wir
Vielen Dank, Herr Minister. - Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Beratung dieses Bereichs abgeschlossen. Wir beenden für den heutigen Vormittag die Haushaltsberatungen.
Nach der Mittagspause, also um 15 Uhr, behandeln wir zunächst den Tagesordnungspunkt 13. Anschließend setzen wir die Haushaltsberatungen mit den Bereichen Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit sowie Kultus fort. Das wird gegen 15.30 Uhr sein.
Meine Damen und Herren! Wir haben 15 Uhr erreicht. Ich eröffne die Sitzung wieder. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 13:
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Modellkommunen-Gesetzes und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/605 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/709 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/742
Ich eröffne die Aussprache. Schon vor der Mittagspause hatte sich Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Bitte schön, Herr Adler!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach unserer Auffassung sollte das Modellkommunen-Gesetz, das hier zur Änderung ansteht, vollständig abgeschafft werden, weil es eigentlich überflüssig ist.
Wenn wir fordern, dass ein Gesetz abgeschafft werden soll, dann bedeutet das nicht, dass danach ein rechtloser Zustand eintritt. Das hätte ich jetzt ganz gerne dem Kollegen Limburg gesagt, der vorhin auf unsere Forderung nach Abschaffung von Hartz IV gesagt hat, dann forderten wir ja einen rechtlosen Zustand. Das stimmt nicht, sondern dann würden diejenigen, die früher Arbeitslosenhilfe bekommen haben, heute nicht in die Armut geschoben und ständen sie heute sozial wesentlich besser da.
Ein schlechtes Gesetz abzuschaffen heißt also nicht, dass damit ein rechtloser Zustand eintritt. Würde man dieses Modellkommunen-Gesetz abschaffen, dann würden nämlich alle Gesetze weiter gelten, für die das Modellkommunen-Gesetz eine Ausnahme gemacht hat.
Das Schlimme an diesem ModellkommunenGesetz ist, dass unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus verschiedene andere Gesetze gleich mit geregelt wurden. Es geht nämlich nicht nur um die Änderung bestimmter Formvorschriften aus dem Baurecht, sondern man hat mit diesem Modellkommunen-Gesetz z. B. auch fundamentale Mitbestimmungsrechte nach dem Personalvertretungsgesetz geändert, beispielsweise die Rechte des Personalrats, bei der Umsetzung innerhalb der Dienststelle sowie bei Teilzeitbeschäftigung und Urlaub mitzubestimmen, und das Recht des Personalrats, unter bestimmten Voraussetzungen die Einigungsstelle anzurufen. In den Kommunen, für die das Modellkommunen-Gesetz gilt, gilt das alles nicht. Dort haben die Personalräte weniger Rechte.
Soviel ich weiß, stand dieses ModellkommunenGesetz in der letzten Landtagsperiode auch unter der Kritik der SPD-Fraktion. Das Tragische ist nur, dass damals Wirtschaftsminister Hirche bei einzelnen Oberbürgermeistern angerufen hat, u. a. bei dem damaligen Oldenburger Oberbürgermeister Schütz, SPD, der sich dann damit einverstanden erklärt hat, Oldenburg zur Stadt des Modellkommunen-Gesetzes zu machen, weil er diese unbequeme Mitbestimmung des Personalrates nicht wollte. Das ist eine üble Geschichte. Die SPD hat da nicht klar Position für die Personalräte bezogen.
Man hat also damals unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus dieses üble Gesetz eingeführt. Jetzt geht die Regierungskoalition noch einen
Schritt weiter: Sie will das auch noch zum Regelfall machen, und zwar - das ist meines Erachtens das Schlimmste - ausgerechnet beim Niedersächsischen Spielplatzgesetz, also auf dem Rücken der Kinder, denen ein Spielplatz in bestimmter Entfernung zu der Wohnung nicht mehr garantiert werden soll. Dort soll jetzt Bürokratieabbau stattfinden. Dazu kann ich nur sagen: Lasst die Finger weg vom Spielplatzgesetz! Das haben die Kinder nicht verdient. Hier wird uns ein kinderfeindliches Gesetz vorgelegt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 hat der Niedersächsische Landtag seinerzeit das ModellkommunenGesetz in Kraft gesetzt. Teilnehmende Kommunen waren und sind die Landkreise Cuxhaven, Emsland und Osnabrück sowie die Städte Lüneburg und Oldenburg. Gleichzeitig wurde im Gesetz eine Evaluation vorgesehen. Dementsprechend wurden dem Niedersächsischen Landtag im Juli 2007 und im Juni 2008 Zwischenberichte auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Begleitung vorgelegt. Wissenschaftliche Begleiterinnen waren und sind die Fachhochschule Osnabrück und die Leuphana Universität in Lüneburg.
Meine Damen und Herren, in den eben genannten fünf Kommunen bzw. Landkreisen haben für den Versuchszeitraum von drei Jahren bestimmte landesrechtliche Regelungen nur in modifizierter Form gegolten oder sind ganz außer Kraft gesetzt worden. Gleichzeitig wurden zahlreiche Fristen verkürzt, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Insgesamt werden mit dem ModellkommunenGesetz neben der Entlastung der Kommunen von Vorgaben vier wesentliche Ziele verfolgt: erstens den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern, zweitens das Verwaltungshandeln zu beschleunigen, drittens die Bürgernähe von Verwaltungen zu verbessern und viertens die Entwicklung der jeweiligen regionalen Wirtschaft zu fördern.
Meine Damen und Herren, es ist doch unbestritten: Überregulierung hemmt die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern, auch der Kommunen. Wir haben zu viele Gesetze, zu viele Verordnun
Gerade Kommunen leiden unter dieser Vorschriftenflut. Das beklagen wir an anderer Stelle immer wieder. Aber wenn es darum geht, etwas zu verändern, Frau Kollegin Rübke, dann tun wir uns anscheinend doch wieder schwer. Deshalb der Ansatz: Wir wollen den Kommunen nicht mehr alles bis ins kleinste Detail vorschreiben. Die Kommunen brauchen Freiräume bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Wir wollen Standards durch Korridore ersetzen und den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in den Kommunen mehr zutrauen. Darum geht es.
Meine Damen und Herren, ich möchte eines deutlich machen: Wir haben Vertrauen gegenüber den Kommunen überall in Niedersachsen, gleichgültig wie sie regiert werden. Ich glaube, die machen es besser, als wir es ihnen manchmal weismachen wollen.