Protocol of the Session on December 9, 2008

Auch das sind Nebenwirkungen des geltenden Nichtraucherschutzgesetzes in Niedersachsen.

Meine Damen und Herren, es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Interessen der Nichtraucher ein hohes, schutzwürdiges Gut sind. Darüber sind sich wohl alle in diesem Hause einig. Dabei bleibt es auch.

Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ja kein großer Wurf,

(Beifall bei der LINKEN)

sondern er erfüllt die Hausaufgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht am 30. Juli 2008 aufgegeben hat, das übrigens nicht über Niedersachsen, sondern über andere Bundesländer geurteilt hat.

Wie war es denn vor diesem Urteil in Niedersachsen? - Es herrschten Rechtsunsicherheit und Verdrießlichkeit bei den Menschen. Die kleine Einraumkneipe gerierte sich als Raucherclub und lag im Streit mit dem örtlichen Ordnungsamt, weil dort die Rechtsanwendung erst durchgeprüft werden musste. Es waren rechtlich völlig unklare Zeiten.

Meine Damen und Herren, heute sehen Sie glückliche Gäste und glückliche Gastwirte; denn das durch den Erlass seit August 2008 geltende Recht stellt alle zufrieden.

(Beifall bei der FDP)

Das Gesetz, das es heute zu ändern gilt, wird in einer Vorschrift nicht geändert. Nach wie vor wird es nämlich bis zum Ende des Jahres 2009 einer Auswertung zugeführt. Dann werden wir noch einiges mehr über die Umstände erfahren, die ich jetzt schon in Erinnerung gerufen habe.

Im Gegensatz zu einigen Vorrednern bedauere ich, dass die Volksinitiative der DEHOGA am Unterschriftenquorum gescheitert ist. Ich bin ein bekennender Befürworter der identitären Demokratie und freue mich über jedes Bürgerbegehren.

(Beifall bei der LINKEN)

Es wäre gut gewesen, wenn wir uns aufgrund des Bürgerbegehrens hier noch einmal mit dem Gesetz in dieser Form hätten beschäftigen müssen.

Ich habe auch viel Verständnis für einige Forderungen der DEHOGA zur Sache, u. a. für die Forderung, dass eine geschlossene Gesellschaft in einer Gastwirtschaft selber das Hausrecht ausüben darf und eine andere Behandlung erfährt als die zugangsoffene Gastronomie. Das würde für viel Rechtsfrieden sorgen.

(Beifall bei der FDP)

Meine verehrte Frau Kollegin Helmhold, ich darf Ihnen wieder einmal erzählen, dass Sie mit Ihrem eigenen Programm nicht im Reinen sind; denn die Grünen bekennen sich, wenn ich es richtig verstehe, eigentlich zum Föderalismus. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl aus dem Jahre 2005 haben Sie als Zuständigkeit der Länder Bereiche wie die innere Sicherheit und die Finanzverfassung festgeschrieben. Wenn Gegenstände von solchem Belang in den Ländern rechtlich geklärt werden können, kann dies auch beim Nichtraucherschutz erfolgen. Dieses Thema ist also eine gute Materie für unser Landesparlament.

Im Übrigen schreiben Sie in Ihrem Parteiprogramm, dass grüne Politik auf Freiheit und Selbstbestimmung zielt. Das ist nicht der Fall. Grüne Politik zielt auf Besserwisserei und auf Gängelei durch den Staat.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Briese von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön, Herr Briese! Sie waren schneller als Frau Helmhold.

Ich rede diesmal auch schneller, Herr Präsident, und überziehe nicht. - Ich habe zwei Fragen an Herrn Riese.

Erstens. Herr Riese, wenn Sie ein so überzeugter Anhänger des Bürgerentscheides sind, frage ich Sie: Warum haben Sie eigentlich nicht die von den Grünen eingebrachte Reform zur Öffnung des Bürgerentscheides unterstützt?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wir haben hier sehr schöne Vorschläge unterbreitet. Wir wollten die Palette der Möglichkeiten zum

Bürgerentscheid sehr deutlich erweitern. Das hat die liberale FDP-Fraktion aber in Bausch und Bogen abgelehnt.

Meine zweite Frage bezieht sich auf das Nichtraucherschutzgesetz. Normalerweise sind Sie ja ein großer Anhänger von Herrn Kirchhof, der einmal für ein einfaches, klares Steuersystem ohne große Ausnahmen plädiert hat. Warum machen Sie das eigentlich nicht beim Nichtraucherschutzgesetz: ein einfaches Gesetz mit klaren Regelungen ohne Ausnahmen und ohne Vollzugsdefizit?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ein solches Gesetz wäre dann auch nicht klageanfällig. Jetzt wird wahrscheinlich eine große Zahl von Klagen auf uns zukommen. Ein großes Vollzugsdefizit besteht schon.

Gehen Sie beim Nichtraucherschutzgesetz nach der Methode Kirchhof vor! Dann sind Sie auf der richtigen Seite.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Riese möchte antworten. Bitte schön!

Mein lieber Fast-Namensvetter, das Gesetz ist einfach und klar. Wie fast alle Gesetze, die erlassen werden, wird es natürlich auch noch gerichtlich überprüft werden. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass es einer gerichtlichen Prüfung standhält. Schließlich setzt es die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts 1:1 um.

Nun zur Frage des Bürgerbegehrens: Ich habe doch sehr klar gesagt, dass ich bedauere, dass das Quorum nicht erreicht worden ist.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Wir woll- ten es ja niedriger festlegen!)

Es fehlt nur an etwa 4 000 Unterschriften. Sie werden übrigens meine Unterschrift nicht dort finden. Ich bin durchaus darum gebeten worden, habe es aber nicht für richtig gehalten, als Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft ein Gesetz hinterher mit meiner Unterschrift anzugreifen.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Ihr unter- schreibt doch sonst überall!)

Die 4 000 Unterschriften hätten uns gutgetan. In anderen Fällen werden wir den Erfolg eines Bürgerbegehrens, so Gott will, erleben.

(Beifall bei der FDP)

Es hat sich noch einmal Frau Mundlos von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Frau Mundlos, Sie haben noch 1:30 Minuten.

Herr Präsident! Zunächst einmal bin ich sehr dankbar für die recht sachlich geführte Debatte. Ich möchte auch nur ganz kurz zwei Anmerkungen machen.

Erstens. Wir haben hier die ganze Zeit über Niedersachsen diskutiert. Dabei muss man aber eines im Hinterkopf haben: Dieses Gerichtsurteil gilt nicht nur für Niedersachsen, sondern für alle anderen Bundesländer gleichermaßen. Ich bin schon gespannt, wie weit die SPD-geführten Bundesländer entsprechend nacharbeiten und ob es dort dann auch ein absolutes Rauchverbot geben wird.

Zweitens. Herr Schwarz, Sie fokussieren das Ganze sehr stark auf die Gaststätten. Aber ich finde, man muss bei der ganzen Angelegenheit berücksichtigen, dass das nur ein Teilaspekt ist. Wir haben ganz klar geregelt, dass das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen wie in Behörden, Krankenhäusern, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen verboten ist. Ich meine, das ist schon ein großer Schritt nach vorn.

Die Gaststätten sind lediglich ein Teilbereich. Insofern sollten wir das, was wir in den letzten anderthalb Jahren getan haben, nicht kleinreden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt hat sich die Ministerin zu Wort gemeldet. Frau Ross-Luttmann!

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das sind zu viele Seiten, Frau Ministerin! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das können Sie doch zu Protokoll geben!)

Das wäre zu schade.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Ausführungen eine Vorbemerkung voranstellen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft inzwischen 14 Bundesländer, die nachbessern müssen.

Es ist inzwischen absehbar, dass diese 14 Bundesländer weitere Ausnahmen vorsehen und damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf Ausnahmeregelungen 1 : 1 umsetzen. Von daher, sehr geehrter Herr Schwarz, ist das Ganze zunächst einmal völlig unabhängig davon, ob die Länder CDU/FDP- oder SPD-geführt sind. Sogar Bayern, das ein striktes Rauchverbot hat, wird sich den Voten der anderen Bundesländer anpassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Wir schließen damit auch eine Gerechtigkeitslücke.

Schon damals ist bundesweit diskutiert worden, welche Kriterien Grundlage für Ausnahmen für die Eckgaststätten sein könnten, die so klein bemessen sind, dass sie keinen extra Raucherraum einrichten können. Kriterien waren damals die Größe der Gaststätte, die Zahl der Sitzplätze und die Frage, ob die Gaststätte vom Inhaber selbst geführt wird und ob Speisen gereicht werden. Aber am Schluss aller dieser Debatten stand immer die Frage, ob das verfassungsgemäß wäre. Auch der Niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband hat damals in der Anhörung vor dem Sozialausschuss davon gesprochen, dass eine Größenabgrenzung große verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen würde.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli entschieden, dass der Gesetzgeber entweder ein striktes Rauchverbot oder ein Rauchverbot mit Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen erlassen kann. Da Niedersachsen einige wenige Ausnahmen vorgesehen hatte, setzt unsere Novelle des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes - Rauchverbot mit Ausnahmen - 1 : 1 um.

Der Landesregierung lag daran, möglichst schnell Rechtsklarheit zu schaffen. Sie hat deshalb innerhalb von nur drei Tagen, also sehr schnell, den Kommunen eine klare Handlungsanweisung an die Hand gegeben.