Der Landesregierung lag daran, möglichst schnell Rechtsklarheit zu schaffen. Sie hat deshalb innerhalb von nur drei Tagen, also sehr schnell, den Kommunen eine klare Handlungsanweisung an die Hand gegeben.
Durch die jetzige Novelle wird die eigentliche Absicht unseres Nichtraucherschutzgesetzes, das wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam verabschiedet haben, nicht verändert. Es bleibt bei der grundsätzlichen weitreichenden Rauchfreiheit. Das Rauchverbot in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, in Kinos und Theatern, in Behörden, beim Sport und in vielen anderen, im Nichtraucherschutzgesetz geregelten Bereichen ist in keiner Weise berührt.
Die Ausnahme, die das Bundesverfassungsgericht aufgezeigt hat und die wir übernommen haben, unterliegt sehr strengen Voraussetzungen. Geraucht werden darf künftig in den wenigen Gaststätten, die eine Gastfläche von weniger als 75 m
2 haben, die keinen abgetrennten Nebenraum haben, die keine zubereiteten Speisen reichen, die Kindern und Jugendlichen keinen Zutritt gewähren und die entsprechend gekennzeichnet sind.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Gesundheitsschutz in Niedersachsen auch im Bereich des Nichtraucherschutzes weiterhin Priorität hat.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.
Artikel 1. - Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Da sich dieser weiter vom Gesetzentwurf entfernt als die Beschlussempfehlung des Ausschusses, lasse ich zunächst über ihn abstimmen. Falls er abgelehnt wird, lasse ich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Gesetz ist mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/390 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/675 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/718
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 1 gefolgt worden.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE und von Frau Wegner ist der Gesetzentwurf mit breiter Mehrheit so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Morgen früh geht es um 9 Uhr weiter.