Protocol of the Session on December 9, 2008

Meine Damen und Herren! Da ich bei meiner Entscheidung über die Kurzintervention Herrn Minister Möllring als Mitglied der CDU-Fraktion angesehen habe, frage ich die CDU-Fraktion, ob darauf geantwortet werden soll. - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann hat Herr Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE das Wort für die Restredezeit von 2:33 Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fünf Bemerkungen möchte ich abschließend von unserer Seite noch machen.

Was wir von Herrn Möllring gehört haben - das wäre die erste Bemerkung -, war so ein bisschen unter der Überschrift „Die Lage ist gut“ - das war, glaube ich, der einführende Satz - im Wesentlichen eine Referierung der jetzt vorliegenden Zahlen für die Zeit vor Oktober. Nun gilt natürlich das alte Sprichwort: „Die Sonne von gestern wärmt nicht mehr“.

(Heinz Rolfes [CDU]: Nein! Das ist falsch!)

Ich will Ihnen nur einige konkrete Zahlen aus der Region Wolfsburg/Salzgitter/Peine aus der jetzigen Situation, also nicht bis Oktober, sagen. MAN hat Kurzarbeit angemeldet. VW dehnt die Weihnachts

ferien aus, die Schichtpläne bei VW werden reduziert, natürlich beides auf Kosten der Arbeitnehmer. Dafür findet kein Lohnausgleich statt, das ist klar. Inzwischen laufen bis zum Jahresende allein bei VW Wolfsburg 750 Zeitarbeitsverhältnisse aus. Was in den Familien jetzt los ist, kann man sich vorstellen. Insgesamt laufen in vier- bis fünfstelliger Höhe in Niedersachsen Zeitarbeitsverhältnisse zum Jahresende aus, ohne dass sich eine Perspektive auf Anschluss abzeichnet. Im Stahlwerk Peine-Salzgitter ist eine Produktionsausstoßreduzierung für Dezember und Januar von 30 % beschlossen. Das ist die Faktenlage zurzeit und nicht in der Rückschau.

Zweite Bemerkung zu den Konturen der Nachtragshaushaltsdebatte, die wir bald haben werden: Sie haben den Haushalt aufgestellt mit der Annahme einer Steigerung von 1 % plus. Wir haben heute in der Zeitung gelesen über die Berichte der NORD/LB von gestern, wonach von 1 % minus auszugehen ist. Wir haben eben vorgerechnet bekommen: Jedes Prozent kostet 250 Millionen. - Die Frage ist: Wie finanzieren Sie dieses Loch von einer halben Milliarde?

(Zustimmung bei der LINKEN)

Zur NORD/LB sage ich jetzt nichts. Sie wissen, dass wir dem zugestimmt haben, weil es im Kern tatsächlich um eine notwendige Steigerung des öffentlich-rechtlichen Bankensektors mit der Perspektive der Ablösung des Privatbankensektors geht.

(Beifall bei der LINKEN)

Abschließend möchte ich nur noch einmal meiner Begeisterung Ausdruck verleihen über die Aktivitäten der Lehrer, heute der Beamten, der Schüler. Sie alle haben gewisse Spuren im Landeshaushalt hinterlassen.

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Der Rubel rollt!)

Die Spuren sind noch nicht tief genug, aber es zeigt: Druck lohnt sich. - Ich hoffe, dass der außerparlamentarische Druck weiter ansteigen wird und selbst Sie noch zur Vernunft zwingt.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Damit ist die allgemeine Aussprache für heute beendet. Wir setzen die Beratung morgen ab 10.30 Uhr nach der Behand

lung der Dringlichen Anfragen fort. Dann geht es um weitere ausgewählte Haushaltsschwerpunkte.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs 16/610 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/673

Die Beschlussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.

Eine mündliche Berichterstattung ist vorgesehen. Der Kollege Schönecke gibt den Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen schlägt Ihnen in der Drucksache 673 vor, dem Gesetzentwurf der Landesregierung und damit auch dem Staatsvertrag der norddeutschen Länder zuzustimmen. Diese Empfehlung ist mit großer Mehrheit zustande gekommen - bei einer Gegenstimme des Ausschussmitglieds der Fraktion DIE LINKE. Die Abstimmungen in den beiden mitberatenden Ausschüssen - im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und im Ausschuss für Inneres, Sport und Integration - brachten dasselbe Ergebnis.

Mit dem Staatsvertrag errichten die Vertragsländer mit Wirkung vom 1. April 2009 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen „NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie“. Die Anstalt des öffentlichen Rechts tritt an die Stelle des bisherigen gemeinschaftlichen Eigenbetriebs der zehn Trägerländer. Zugleich soll mit dem Staatsvertrag eine für alle zehn Vertragsländer einheitliche gesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Über die Zielsetzung und die Regelungen des Staatsvertrages bestand in den Ausschussberatungen weitgehend Einigkeit.

Die jeweiligen Ausschussmitglieder der Fraktion DIE LINKE haben sich jedoch gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen und zur Begründung darauf verwiesen, dass die personalvertretungsrechtliche Rechtslage mit dem Staatsvertrag nicht eindeutig im Sinne der Beschäftigten der Anstalt geklärt werde. Der Gesetzgebungs- und Beratungs

dienst hat dazu im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen angemerkt, dass § 1 Abs. 5 des Staatsvertrages grundsätzlich die Anwendung des hamburgischen Landesrechts auf die Anstalt vorsehe; dies gelte auch für das Personalvertretungsrecht.

Namens des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung und damit auch zu dem vorliegenden Staatsvertrag.

I Meine Damen und Herren, im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf mehrheitlich so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuerrahmengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/575 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/662

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen.

Hinsichtlich der Berichterstattung weise ich darauf hin, dass die Beschlussempfehlung insofern einer Korrektur bedarf, als kein schriftlicher, sondern ein mündlicher Bericht vorgesehen ist. Wenn der Kollege Brinkmann ihn jetzt vortragen will, soll er das tun. Er kann ihn aber auch zu Protokoll geben. - Er gibt ihn zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drs. 16/662, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen. Über diese Empfehlung bestand im federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen wie auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Einigkeit.

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll das landesrechtlich geregelte Kirchensteuerrecht an eine im Vorjahr auf Bundesebene beschlossene Änderung des Einkommensteuerrechts angepasst werden. Mit Wirkung vom 1. Januar kommenden Jahres an soll auf Erträge aus privaten Kapitalanlagen eine Abgeltungssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz erhoben werden. Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen bezwecken, diese Änderung der Steuererhebung und der Steuerbemessung auch auf die Kirchensteuer zu übertragen und damit Einnahmeausfälle bei den kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaften zu vermeiden.

Die vom Ausschuss hierzu noch empfohlenen Änderungen dienen überwiegend der Klarstellung des Regelungsgehalts und lassen die sachlichen Entscheidungen im Regierungsentwurf unberührt.

Zu Nr. 1 (§ 2 KiStRG):

Der Ausschuss schlägt vor, in § 2 Abs. 4 den Begriff „Höchstbeträge“ um den der „Höchstgrenzen“ zu ergänzen, weil im Falle des Absatzes 4 Satz 2 die Begrenzung nicht durch Angabe eines Höchstbetrags, sondern durch einen (prozentual bestimm- ten) Höchstanteil erfolgt.

Da § 51 a des Einkommensteuergesetzes in seinen Absätzen 3 bis 5 nicht die Steuerberechnung, sondern vor allem das Erhebungsverfahren regelt, soll die Verweisung auf diese Vorschrift auf die hier einschlägigen Absätze 1 bis 2 d beschränkt werden.

Der redaktionelle Änderungsvorschlag zu Absatz 10 Satz 2 berücksichtigt, dass nach der Änderung des § 2 Abs. 4 Mindestbeträge im Gesetz nicht mehr erwähnt und damit auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Daher könnte fraglich erscheinen, ob der neue Satz 2 tatsächlich eine „Abweichung“ (im Sinne des Absatzes 10 Satz 1) von den vorangegangenen Absätzen enthält. Aus der Umformulierung ergibt sich indirekt, dass Mindestbeträge ansonsten nicht zulässig sein sollen.

Zu Nr. 2 (§ 4 KiStRG):

Die Ergänzung der Vorschrift über die steuerliche Auskunfts- und Erklärungspflicht soll unverändert bleiben, obwohl der Ausschuss davon ausgeht, dass es der mit dem neuen Satz 3 bezweckten Klarstellung nicht bedarf. Eine Pflicht zur Erklärung der für die Festsetzung der kirchensteuererforderlichen Umstände ergibt sich schon aus dem geltenden § 4 Satz 2. Diese Erklärungspflicht gilt auch, wenn die Abgeltungssteuer auf Zins- oder sonstige Kapitaleinkünfte nicht erhoben werden kann. Die Erklärungspflicht zur Kirchensteuer folgt der sich nach bundesrechtlichen Vorschriften ergebenden Einkommensteuererklärungspflicht; sie könnte schon aus kompetenzrechtlichen Gründen auf der Ebene des Landesrechts nicht weiter klargestellt werden. Der Ausschuss spricht sich gleichwohl für die Beibehaltung der Klarstellung aus, um den Wünschen der Kirchen in diesem Punkt entgegenzukommen.