Protocol of the Session on November 14, 2008

- für die B 190 n (von B4 bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg): 3,5

- für die A 14 (Magdeburg–Schwerin (A 24) ): 4,7

- für VUNO (A 39, B 190 n, A 14, B 71, B 189): 3,2.

Zu 2: Die NKV-Werte liegen vor.

Zu 3: Mit der aktuellen Ermittlung des NKV wurde die Bauwürdigkeit der Projekte vom Bund bestätigt. Die Planungen für die A 39 und die B 190 n werden in Niedersachsen konsequent und gleichrangig mit den anderen Autobahnlückenschlussprojekten weitergeführt. Grundlage sind der Bedarfsplan, die landesplanerische Feststellung und die Linienbestimmung des Bundes.

Anlage 17

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 18 der Abg. Christian Meyer, Miriam Staudte und Stefan Wenzel (GRÜNE)

Wolfsmanagement in Niedersachsen

In Niedersachsen wurde Ende September im Solling ein Wolf gesichtet. Es handelt sich möglicherweise um ein Tier, das in Hessen beobachtet worden ist und nach Niedersachsen gewechselt ist. Fachleute halten es auch für möglich, dass es sich um zwei Wölfe handelt, die in diesem Raum leben. Auch in der Lüneburger Heide sollen ein oder mehrere Wölfe gesichtet worden sein. Wölfe breiten sich seit einigen Jahren von Ost- und Norddeutschland weiter aus, der Gesamtbestand in Deutschland wird auf ca. 40 Tiere geschätzt. Bedauerlicherweise wurde in Niedersachsen im Jahr 2003 ein Wolf in Südniedersachsen und im Dezember 2007 ein weiterer Wolf im Landkreis LüchowDannenberg von einzelnen Jägern rechtswidrig abgeschossen. Nicht nur Naturschützer bemühen sich in den letzten Jahren darum, die Akzeptanz für den in Niedersachsen über lange Zeit ausgestorbenen Wolf neu zu schaffen, sondern auch viele Jäger begrüßen die Rückkehr des einst als Konkurrent im gemeinsamen Lebensraum empfundenen heimischen Raubtiers. Trotz erster Erfolge, den Wolf in Niedersachsen in seinem angestammten Lebensraum zumindest zum Teil wieder zuzulassen, bedarf es nach Auffassung von Experten auch vonseiten der Landesregierung Maßnahmen zum Schutz und zur Steigerung der Akzeptanz für den Wolf.

Es reicht aus der Sicht von Sachverständigen nicht aus, den Wolf unter dem Programm „Natur erleben“ schützen zu wollen, sondern hier ist die aktive Vermittlung von Kenntnissen über Lebensräume und den Wert ihrer Bewohner, auch wenn sie nach tradierten Vorstellungen zu den Räubern zählen, notwendig.

Neben der Jagd stellten der Straßenverkehr und Störungen durch den Menschen eine große Bedrohung für den Wolf dar. Gesicherte Wanderwege, großflächige Schutzgebiete und störungsfreie Wildnisregionen sind daher nach Expertenmeinung für die dauerhafte Ansiedlung

einer lebensfähigen Wolfpopulation in Niedersachsen unerlässlich.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann wird die Landesregierung den angekündigten Wolfsmanagementplan mit welchen einzelnen Maßnahmen vorlegen?

2. Wann wird die Landesregierung eine Entschädigungsrichtlinie veröffentlichen, auf deren Grundlage Schäden von Tierhaltern ausgeglichen werden, wenn einmal Nutz- oder Haustiere von Wölfen gerissen werden sollten?

3. Welche weiteren Maßnahmen aus Artenschutzprogrammen und aus der Verpflichtung zum Schutz der Biodiversität beabsichtigt die Landesregierung zum dauerhaften Überleben des Wolfes in Niedersachsen durchzuführen?

Niedersachsen bietet für den Wolf geeignete Lebensräume und aufgrund des Wildreichtums eine ideale Nahrungsgrundlage. Der Landesregierung liegt das dauerhafte Überleben des streng geschützten Wolfes in seinem natürlichen Lebensraum sehr am Herzen. Vor dem Hintergrund der internationalen Schutzverpflichtungen und der aktuellen Nachweise von Wölfen in der Lüneburger Heide und im Solling ist die Landesregierung intensiv bemüht, gemeinsam mit Naturschützern, Jägern, Förstern, Landwirten und Kommunen die Akzeptanz für den Wolf zu verbessern und einen von allen Beteiligten getragenen Weg zu einem funktionierendem Miteinander von Mensch und Wolf in Niedersachsen zu finden.

Ziel des Wolfsschutzes in Niedersachsen ist es, einen konkreten Beitrag zu den europa- und bundesweiten Schutzbemühungen für den Erhalt des Wolfes zu leisten. Innerhalb des Landes Niedersachsen sollen Bedingungen geschaffen werden, die die dauerhafte Etablierung des Wolfes ermöglichen und gleichzeitig mögliche Konflikte auf ein Minimum reduzieren. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat daher im September 2007 eine Arbeitsgruppe „Wolfsschutz in Niedersachsen“ eingerichtet. In der Arbeitsgruppe sind vertreten u. a. das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz als Fachbehörde für Naturschutz, die Landesjägerschaft Niedersachsen, der Zentralverband der Eigenjagden und Jagdgenossenschaften, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Schafzuchtverbände, Kreisjägerschaften und untere Naturschutzbehörden der Landkreise Celle, Uelzen, Lüneburg, Gifhorn, LüchowDannenberg, Soltau-Fallingbostel, Niedersächsi

sche Forstämter und Bundesforstämter der Heideregion sowie NABU und BUND. Vor dem Hintergrund der aktuellen Sichtung eines Wolfes im Solling soll die Arbeitsgruppe um die zuständigen Behörden und Vor-Ort-Akteure der Solling-Region erweitert werden. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, geeignete und zielgerichtete Schutzmaßnahmen für den Wolf interessenübergreifend abzustimmen und in einen landesweiten Wolfmanagementplan zusammenzuführen.

Der Schutz weit wandernder Tierarten kann nur erfolgreich sein, wenn die zuständigen Stellen länderübergreifend zusammenarbeiten. Die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachen haben deshalb in ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung am 28. Oktober 2008 den Beschluss gefasst, ihre Zusammenarbeit beim Schutz der Wildtiere Wolf, Luchs und Wildkatze zu vertiefen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Unter Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz und mit koordinierender Unterstützung der Fachbehörde für Naturschutz wird gegenwärtig der Wolfsmanagementplan mit den beteiligten Stellen, Interessengruppen und Verbänden inhaltlich erörtert und abgestimmt. Die Fertigstellung ist für 2009 vorgesehen.

Der Managementplan soll insbesondere über die Organisation und Struktur des Wolfsmanagements informieren, Ansprechpartner und Wolfsberater benennen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe definieren, zielgerichtete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren, Kompensationsregelungen von Schäden an Nutztieren sowie Maßnahmen und Methoden der Bestandserfassung und Dokumentation festlegen. Darüber hinaus werden Tipps für das Verhalten im Falle einer Begegnung mit Wölfen gegeben.

Zu 2: Das Land Niedersachsen gewährt grundsätzlich keine Schadensersatzleistungen für durch Wildtiere verursachte Schäden. Zur Akzeptanzsicherung und -verbesserung des streng geschützten Wolfes werden gegenwärtig jedoch einzelfallbezogene Ausnahmemöglichkeiten und Finanzierungswege geprüft mit dem Ziel, nachweislich durch den Wolf verursachte Schäden an Nutztieren möglichst rasch und unbürokratisch ausgleichen zu können.

Für eine zeitnahe Bereitstellung und Verwendung der erforderlichen finanziellen Mittel durch das Land werden gegenwärtig die fachlichen und materiellen Kriterien erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden Erfahrungen und Konzepte des Bundes und der Länder mit Wolfsvorkommen ausgewertet und gegebenenfalls berücksichtigt mit dem Ziel einer Harmonisierung der Kompensationspraxis in den Ländern. Vorsorglich wurde bereits im Haushaltsplanentwurf 2009 im Kapitel 15 20 der Titel 536 61 mit einem Ansatz von 5 000 Euro für Kompensationszahlungen für nachweislich von Wölfen verursachte Nutztierrisse eingerichtet. Die Kompensationszahlungen sollen aus Gründen der Billigkeit in den Fällen gezahlt werden, in denen präventive Maßnahmen zur Schadensabwehr nicht den gewünschten Erfolg erzielt haben.

Zu 3: Der Wolfsmanagementplan wird im Sinne eines Artenschutzprogramms Wolf alle aus Sicht der Landesregierung erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wolfes als Teil der biologischen Vielfalt Niedersachsens darlegen.

Von entscheidender Bedeutung für die dauerhafte Etablierung des Wolfes in Niedersachsen sind das Vorhandensein geeigneter großräumiger und störungsarmer Lebensräume sowie deren Vernetzung. Dieses wichtige naturschutzfachliche Ziel, welches die Landesregierung für Niedersachsen verfolgt, kommt auch zahlreichen anderen Tierarten zugute, wie z. B. Luchs, Wildkatze und Rotwild, die ebenfalls auf ausreichende Wanderkorridore angewiesen sind.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 19 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Müssen Studierende und Hochschulen unter der Finanzmarktkrise leiden?

Die Krise an den Finanzmärkten seit dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers hat weltweit zu fallenden Aktienkursen und Liquiditätsproblemen bei Banken und Unternehmen geführt. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat kurz vor der Pleite von Lehman Brothers 320 Millionen Euro an das insolvente Unternehmen überwiesen. In der Presse werden (ehemals) führende KfWManager mit der Aussage zitiert, dass dieses Geld wohl auf immer verloren sei. Inmitten der Krise wurden die Zinsen für den KfW-Studienkredit und für das niedersächsische Studienbei

tragsdarlehen von 6,29 % auf 7,0 % angehoben. Beim Start des Kreditangebots betrugen der Zinssatz für den Studienkredit der KfW 5,1 % und der Zinssatz für das niedersächsische Studienbeitragsdarlehen 5,69 %.

Der Zinssatz des Studienkredits wurde wenige Tage nach der Erhöhung von 7,0 % auf 6,5 % gesenkt, sodass es dort im Endeffekt eine Erhöhung um 0,21 % gab; bei dem niedersächsischen Studienbeitragsdarlehen wurde diese Verringerung der Erhöhung drei Wochen später vorgenommen. Der Höchstzinssatz liegt mit 7,5 % beim niedersächsischen Studienbeitragsdarlehen 1,7 % unter dem Höchstsatz des allgemeinen KfW-Studienkredits.

Eine zweite Auswirkung der Finanzmarktkrise betrifft die Verwendung der Studiengebühren. Laut § 11 Abs. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes dürfen die Einnahmen aus den Gebühren „bis zu einer zweckentsprechenden Verwendung durch die Hochschule bei einer Bank oder Sparkasse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zinsbringend angelegt werden.“ Dies schließt Anlagen in Wertpapiere ein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Auf welche Art und Weise sind die Studierenden, die ein niedersächsisches Studiendarlehen in Anspruch nehmen, über eine mögliche Erhöhung des Zinssatzes informiert worden, und auf welche Art und Weise werden sie über die tatsächliche Entwicklung und die sich daraus ergebende Erhöhung des Rückzahlbetrages informiert?

2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer möglichen Erhöhung des Höchstzinssatzes?

3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Verwendung der Studiengebühren im Sinne des oben zitierten § 11 Abs. 2 Satz 1 NHG, insbesondere im Hinblick auf die Veränderung der Wertpapierdepots der Hochschulen - falls vorhanden - in den letzten sechs Monaten, vor?

Bei Einführung der Studienbeiträge hat das Land Niedersachsen das Förderprogramm Studienbeitragsdarlehen aufgelegt, um die Sozialverträglichkeit der Studienbeitragspflicht zu gewährleisten. Auch wenn die Darlehen aus diesem Förderprogramm weniger als erwartet nachgefragt werden, ist hiermit gewährleistet, dass die Erhebung von Studienbeiträgen Studieninteressierte nicht an der Aufnahme eines Studiums und Studierende nicht an dessen Fortsetzung hindert. Das Förderprogramm wird mit geringem Verwaltungsaufwand und kostengünstig von der NBank und der KfW durchgeführt.

Die Verzinsung des Studienbeitragsdarlehens ist zwischen der KfW, der NBank und dem Land Niedersachsen in einem Vertrag vom 22. Mai 2006 geregelt worden. Hiernach setzt sich der variabel vereinbarte Zinssatz für das Studienbeitragsdarlehen aus dem zum Beginn der Roll-Over-Periode (1. April und 1. Oktober eines Jahres) geltenden Sechsmonats-EURIBOR und einer Marge zusammen, die aufgrund einer Kostenschätzung zum Programmstart auf 2,38 % festgesetzt worden ist. Aufgrund einer korrigierten Schätzung der KfW für ihren eigenen Studienkredit und Vereinbarungen der Beteiligten einschließlich der Hochschulen wird - ohne Änderung des o. a. Vertrages - laufend eine Marge von lediglich 2,12 % in Ansatz gebracht.

Nachdem der Sechsmonats-EURIBOR seit Programmstart deutlich angestiegen war, hatte die KfW für ihren Studienkredit entschieden, einen sogenannten Sub-EURIBOR zu bilden und diesen für dessen Verzinsung zugrunde zu legen. Entsprechend § 2 Nr. 2.2.7 Satz 1 des Vertrags zwischen der KfW, der NBank und dem Land Niedersachsen vom 22. Mai 2006, der die Grundsätze der Zusammenarbeit des Landes mit den Förderbanken regelt, ist dem für das NiedersachsenStudienbeitragsdarlehen jeweils gefolgt worden. Es ist somit festzuhalten, dass der Zinssatz für das Darlehen aus dem niedersächsischen Förderprogramm aufgrund objektiver Parameter festgesetzt wird und dass dieses zu keinem Zeitpunkt höher verzinst wurde als der KfW-Studienkredit.

Auch für die aktuelle Roll-Over-Periode ist der von der KfW für den Studienkredit vorgenommenen Senkung des Zinssatzes von 7 % auf 6,5 % für das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen gefolgt worden.

Die Entwicklung des Zinssatzes des Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehens stellt sich wie folgt dar (nachrichtlich: Entwicklung des Sechsmonats- EURIBOR):

Datum Zinssatz Studienbeitragsdarlehen

SechsmonatsEURIBOR

01.10.2006 5,69 3,58

01.04.2007 6,16 4,04

01.10.2007 6,29 4,75