Protocol of the Session on November 14, 2008

01.04.2008 6,29 4,73

01.10.2008 6,50 5,40

Seit der am 1. Oktober 2007 begonnen Roll-OverPeriode liegt der o. a. Zinssatz aufgrund der Festlegung eines sogenannten Sub-EURIBOR unter den oben dargelegten vertraglichen Bedingungen.

Es gibt allgemein keinerlei Handlungsspielraum für die KfW oder die NBank zur Erhöhung von Zinsen aufgrund finanzpolitischer Erwägungen. Ein Zusammenhang der Steigerung des Zinssatzes mit der aktuellen Finanzkrise und in der Öffentlichkeit dargestellten finanziellen Transaktionen der KfW ist nicht gegeben.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Studierende werden bei Abschluss des privatrechtlichen Darlehensvertrages mit der KfW über die Darlehenskonditionen und damit auch über die variable Verzinsung in Kenntnis gesetzt. Sie erhalten über den Darlehensverlauf Kontoauszüge.

Zu 2: Die Zinsobergrenze liegt seit Programmbeginn unverändert bei 7,5 %. Es ist beabsichtigt, diese dauerhaft auch für künftige Roll-Over-Perioden auf 7,5 % festzuschreiben.

Zu 3: Die Hochschulen haben bei der Anlage von Einnahmen aus Studienbeiträgen bis zu ihrer Verwendung § 54 des Versicherungsaufsichtsgesetzes i. V. m. der Anlageverordnung zu beachten. Hiermit ist die größtmögliche Anlagesicherheit, die z. B. auch für das Sicherungsvermögen von Versicherungen gilt, gegeben.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Hochschulen - wegen der gesetzlichen Vorgabe einer zeitnahen Verwendung dieser Einnahmen - kurzfristige Geldanlagen vornehmen (z. B. Termingel- der).

Besondere Erkenntnisse über die Entwicklung von Einlagen in den letzten sechs Monaten liegen der Landesregierung darüber hinaus nicht vor.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 20 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Gutachten zur staatlichen Parteienfinanzierung

Im April diesen Jahres kündigte der Minister für Inneres, Sport und Integration, Uwe Schünemann, an, dass der Staatsrechtler Professor Volker Epping von der Universität Hannover bis Oktober ein Gutachten erstellt, indem er prüft, wie verfassungsfeindliche Parteien wie die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden können. Das Gutachten

soll die Grundlage für eine Bundesratsinitiative Niedersachsens sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegt dieses Gutachten mittlerweile vor und, wenn ja, mit welchen konkreten inhaltlichen Ergebnissen?

2. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung daraus?

3. Wenn nein, warum liegt es noch nicht vor, und wann ist mit der Vorlage zu rechnen?

Der niedersächsische Innenminister hat im April dieses Jahres den Staatsrechtler Professor Dr. Volker Epping von der Leibniz-Universität Hannover mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens über die Frage beauftragt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nicht nach Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz verbotene Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Dieser Auftrag wurde vor dem Hintergrund erteilt, dass das gegen die rechtsextremistische NPD angestrengte Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist und die Erfolgsaussichten für ein neuerliches Verfahren nicht einheitlich bewertet werden. Insofern ist es erforderlich, unterhalb der Schwelle eines Parteiverbots weitere Strategien zur Bekämpfung der rechtsextremen NPD zu entwickeln. Da etwa 40 % der der NPD zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus Steuergeldern stammen, liegt es nahe, diese staatliche Finanzierung einer rechtlichen Begutachtung zu unterziehen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3: Mit der Vorlage des Gutachtens wird in Kürze gerechnet.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 21 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Konzept der Neuorganisation von Straßenmeistereien in Niedersachsen wird erst nach der Landtagswahl vorgelegt. Ist die Privatisierung nun doch wirtschaftlich?

Am 16. November 2007 hat die Landesregierung bei der Beantwortung einer Kleinen Mündlichen Anfrage zur möglichen Schließung bzw. Privatisierung von drei Straßenmeisterei

en -Schwarmstedt, Bad Iburg und Wittingen - ausgeführt:

„Vor der Wahl sagen wir Ihnen aber noch genau, wie die Parameter sind und was die Gutachten beinhalten. Es ist also nicht etwa so, dass wir in diesem Zusammenhang Angst vor einer Landtagswahl hätten.“ Und zur Frage der Privatisierung wurde eingeräumt, dass „der Bereich der Privatisierung im Pilotprojekt nicht so überzeugend gewesen ist“.

Nun wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 16. Oktober 2008, also nach der Wahl, bekannt gegeben, dass das Modell der Kleinen Straßenmeisterei eingeführt wird. Die übrigen Aufgaben sollen von privaten Dritten durchgeführt werden.“ Erreicht werden soll eine Kostensenkung von 15 %, trotz des Hinweises der Gutachter, dass dann bei der Privatisierung im Vergleich zur öffentlichen Wahrnehmung der Aufgaben nicht mit Einsparungen zu rechnen sei. Außerdem fehlt in der Verlautbarung des Wirtschaftsministeriums der Hinweis auf die Zukunft der Straßenmeisterei Bad Iburg, die seinerzeit ebenfalls auf ihre Wirtschaftlichkeit überprüft werden sollte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche neuen Erkenntnisse liegen vor, die über den Wissensstand der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 16. November 2007 hinausgehen und eine Entscheidung erst fast ein Jahr später nach der Landtagswahl ermöglichen?

2. Wie wird die 15-prozentige Kostenreduzierung bei den Kleinen Straßenmeistereien konkret erreicht, warum erweist sich eine Teilprivatisierung nun doch als wirtschaftlich, und mit welchen möglichen Privatisierungsüberlegungen oder anderen Maßnahmen sollen im übrigen Straßenbetriebsdienst Niedersachsens ebenfalls Kostensenkungen erreicht werden?

3. Wie unterscheidet sich die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der am 16. November 2007 genannten Straßenmeistereien Schwarmstedt und Wittingen im Vergleich zu Bad Iburg aus heutiger Sicht, und warum wurde eine Neuzuordnung von Teilstraßennetzen von benachbarten Straßenmeistereien wie z. B. Celle für Schwarmstedt als unwirtschaftlich verworfen, um das Ziel einer vergleichbaren durchschnittlichen Straßennetzgröße zu erreichen?

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Landesregierung im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum Betriebsdienst angestoßen. So wurden in einem Zeitraum von drei Jahren in den Meistereien Herzberg und Fürstenau die Privatisierung, in den Standorten Wennigsen und Stade das Modell der sogenannten Mini-Meisterei erprobt. Nach Ablauf der Pilotversuche, Ende September 2007, wurde

eine umfassende Analyse aller Daten durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden auch Aussagen eines Gutachtens zur Privatisierung herangezogen. Im Hinblick auf seine mögliche Umsetzung wurden auch Vorschläge einer Arbeitsgruppe zur Kommunalisierung geprüft. Ein konkretes Pilotprojekt zur Kommunalisierung konnte allerdings nicht initiiert werden, da das Land nach Auffassung der Referenzlandkreise keine auskömmlichen Mittel bereitstellen konnte. Die angestrebte Optimierung wurde jedoch auf anderem Wege, z. B. durch verstärkte Kooperation insbesondere im Winterdienst, erreicht.

Im Frühjahr 2005 hatte das Landeskabinett beschlossen, unter Federführung der Verwaltungsmodernisierung (VM) eine mögliche Kommunalisierung von Meistereien zu prüfen mit dem Ziel, die Aufgaben dort anzusiedeln, wo sie am wirtschaftlichsten wahrgenommen werden können. Die mit der Aufgabe beauftragte Projektgruppe entwickelte einen modulhaften Vertragsentwurf. Wichtige Grundlage war, dass für beide Partner ein Vorteil aus dieser neuen Organisation entstehen müsse. Auf dieser Grundlage haben letztendlich die angesprochenen Referenzlandkreise Celle, Cuxhaven und Holzminden die Verhandlungen mit der NLStBV beendet, da das Land aufgrund seiner angespannten Finanzsituation nach Auffassung der Landkreise keine auskömmlichen Mittel an die Landkreise übertragen kann. Die Möglichkeit der Kooperation wurde nicht weiterverfolgt, da zwischenzeitlich nach Auffassung von VM die angestrebte Optimierung im Rahmen von anderen Kooperationen erreicht werden konnte.

Ergebnis dieses Bewertungsprozesses ist, dass die flächendeckende Organisation nach dem Modell der Kleinen Meisterei unter Abwägung aller Kriterien für das Land die wirtschaftlichste Variante ist. Mit eigenem Personal werden zukünftig die Kernaufgaben (Streckenkontrolle, Überwachungs- aufgaben, Sofortmaßnahmen, Verkehrssiche- rungsarbeiten und eine Grundversorgung im Win- terdienst) erledigt. Alle anderen Aufgaben werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel an Dritte vergeben.

Nach dem Organisationsmodell der Kleinen Meisterei wird der Bezirk der heutigen Straßenmeisterei (SM) Schwarmstedt südlich der L 159 künftig durch die Straßenmeisterei Celle und das verbleibende nördliche Gebiet durch die SM Soltau betreut. Um die Vorortpräsenz insbesondere im Streckenwartungs- und Winterdienst sowie bei Unfalldiensten auch künftig weiterhin in beiden Gebieten sicher

zustellen, sollen sowohl in Schwarmstedt als auch im Raum Walsrode/Schneeheide jeweils ein mit Personal besetzter Stützpunkt errichtet werden.

Das bisherige Betreuungsgebiet der SM Wittingen wird von einem auf dem Gehöft der heutigen SM Wittingen angesiedelten Stützpunkt betreut werden. Die Aufgaben der Leitung und Verwaltung werden künftig von der SM Vorsfelde wahrgenommen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen, namens der Landesregierung, wie folgt:

Zu 1: In Ergänzung der im November 2007 vorliegenden Gutachten hat das zuständige Fachreferat meines Hauses eigene Bereisungen und Untersuchungen durchgeführt. Die nach dem Konzept der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vorgesehene Umwandlung von drei Meistereien zu Stützpunkten wurde einer vertiefenden Betrachtung nach den Kriterien Einsatzzeiten, Verkehrsstärken und Bevölkerungszahlen unterzogen. Darüber hinaus wurde geprüft, ob durch veränderte Zuschnitte der Bezirke der Status quo beibehalten werden könnte. Die Prüfung und Entscheidungsfindung in diesem komplexen Aufgabenbereich wurden im Oktober 2008 abgeschlossen.

Zu 2: Die Pilotvorhaben Mini-Meisterei haben gezeigt, dass eine Reduzierung der Gesamtkosten in einer Größenordnung von 15 % realistisch ist. Grundprinzip des neuen Organisationskonzeptes ist, dass zukünftig Leistungen von demjenigen ausgeführt werden, der diese am wirtschaftlichsten erbringen kann. So verbleiben Aufgaben der Leitung und Kontrolle sowie der Durchführung der Sofortmaßnahmen in der Hand der Verwaltung; Leistungen, für die am Markt kostengünstige Angebote vorhanden sind, werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an private Auftragnehmer vergeben. Es handelt sich somit um eine wirtschaftliche Optimierung der schon immer praktizierten Aufteilung der Leistungen in Eigen- und Fremdleistungen, die dazu führt, dass sich Anteile zugunsten der Vergabe an Dritte verschieben. Diese strukturelle Umstellung hat auch der Niedersächsische Landesrechnungshof mehrfach eingefordert.

Das Zitat, das „der Bereich der Privatisierung im Pilotprojekt nicht so überzeugend gewesen ist“, bezieht sich auf die Pilotversuche Privatisierung. Die Antwort der Landesregierung vom 16. November 2007 entspricht dem Organisationsvorschlag, der nun auch realisiert wird. Vom ur

sprünglichen Konzept der NLStBV abweichend bleibt der Standort Bad Iburg im Raum Osnabrück in Form der Kleinen Meisterei erhalten.

Zu 3: Für das Modell der Kleinen Meisterei ist aus betriebsorganisatorischen Gründen eine Mindestpersonal und -geräteausstattung erforderlich, die mit einer ausreichenden Netzgröße korrespondieren muss. Diese Randbedingung erfüllen die Straßenmeistereien Schwarmstedt, Wittingen und auch Bad Iburg mit einer Netzlänge von deutlich unter 200 km nicht.

Als Grundlage der Beurteilung von Alternativen zur Organisation des Betriebsdienstes im Bereich der Meistereien Bad Iburg, Schwarmstedt und Wittingen wurden vertiefende Untersuchungen durchgeführt. Für die Neuordnung wurden sowohl Lösungsvarianten untersucht, die eine Zuordnung des Netzes zu anderen Meistereien vorsehen, als auch dergestalt, dass benachbarte Meistereien Betreuungslängen abgeben (Aufgabe der Verwal- tungsgrenzen). Neben betriebswirtschaftlichen Kriterien sind z. B. Erreichbarkeiten, Bevölkerungszahlen, Verkehrsstärken, die Nutzung vorhandener Standorte einschließlich deren Gebäudesubstanz in die Bewertung eingeflossen.