Zu 3: Politische Bildungsangebote sollen dazu beitragen, dass junge Menschen zu freien Staatsbürgern heranwachsen und ihre Rechte und Pflichten auf der Grundlage der Verfassung im demokratischen Staat wahrnehmen. Sie dienen dazu, Jugendliche staatspolitisch zu interessieren, politisch zu bilden und auf die mitbürgerliche Verantwortung hinzuweisen wie auch junge Menschen in die aktive, verantwortliche politische Mitarbeit auf allen Ebenen der Gesellschaft einzubeziehen. Dabei gilt es insbesondere jungen Menschen zu helfen, demokratische Grundwerte auf der Basis der Verfassung zu erkennen, zu achten und zu erleben. Dies erfolgt in der Regel durch Informationsveranstaltungen zu aktuellen politischen Themen, Veranstaltungen der allgemeinen politischen Willens- und Meinungsbildung oder zur Verbreitung des (auch historischen) politischen Grundwissens. Die Bildungsveranstaltungen sollen auf freiwillige Teilnahme der jungen Menschen aufbauen, öffentlich ausgeschrieben und allen zugänglich sein. Zu einer Beurteilung demokratischer und politischer Standards im Zusammenhang mit einer Förderungswürdigkeit gehört, dass ein Verband die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung eine Förderung bei wiederholter Nennung eines Trägers, Vereins oder Verbandes im Verfassungsschutzbericht nicht für möglich erachtet.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 16 der Abg. Ina Korter und Elke Twesten (GRÜNE)
„Mit uns ist die Vertiefung der Weser nicht zu machen, wenn die Forderungen der Landwirtschaft und der Fischerei nicht gesichert sind“, wird Herr Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke in der Kreiszeitung Wesermarsch vom 25. Oktober 2008 zitiert. Anlass des Besuches des Staatssekretärs in der Wesermarsch war das sogenannte Milchforum in Rodenkirchen.
Welche Belange der Landwirtschaft von der geplanten Weservertiefung betroffen sein werden, hat der Vorsitzende des Kreislandvolkverbandes Wesermarsch, Herr Peter Cornelius, vor dem Milchforum deutlich gemacht: So erwartet der Kreislandvolkvorsitzende etwa eine Erhöhung der Salinität des zur Viehtränke genutzten Grabenwassers. Schon heute liegt der Salzgehalt zumindest zeitweise mit 6 mg/l weit über dem vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft empfohlenen Grenzwert von 2,5 mg/l. Jede weitere Erhöhung der Salinität würde das Grabenwasser endgültig unbrauchbar machen. Ferner weist der Kreislandvolkvorsitzende auf die zusätzlichen Risiken für die Deichsicherheit hin, die schon aufgrund des Klimawandels deutlich steigen werden.
Die Belange der Fischerei sind nach Auffassung von Sachverständigen u. a. durch zunehmende Verschlickungen von Hafenzufahrten massiv betroffen. Schon heute tragen sich Eigner von Kuttern mit größerem Tiefgang in Butjadingen aufgrund der Verschlickung der Zufahrt zum Hafen Fedderwardersiel als Folge der vorangegangenen Weservertiefungen mit Abwanderungsgedanken. Eine weiter fortschreitende Verschlickung aufgrund weiterer Vertiefungen der Weser würde danach unweigerlich zur Aufgabe des Hafens Fedderwardersiel nicht nur als Fischereihafen führen. Landwirte und Fischer fordern daher den Verzicht auf die Weservertiefung.
1. Welche Belange der Landwirtschaft und der Fischerei sind nach Auffassung der Landesregierung von den geplanten Vertiefungen von Außen- und Unterweser betroffen?
2. Welche Belange der Landwirtschaft und der Fischerei hat die Landesregierung wann in die laufenden Planfeststellungsverfahren zur Vertiefung von Unter- und Außenweser eingebracht?
3. Bei der geplanten Elbvertiefung ist die Landesregierung offenbar auf höchster Ebene tätig geworden, um niedersächsische Belange und Bedenken in das Verfahren einzubringen. Wann hat der Ministerpräsident die Belange der niedersächsischen Landwirte und Fischer in welcher Form gegenüber dem bremischen Bürgermeister Börnsen vertreten?
Die Schifffahrt hat für Niedersachsen im Verbund mit der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg eine wesentliche Funktion für die Wirtschaft. Da mit einem weiteren starken Wachstum des Seeverkehrsaufkommens zu rechnen ist, sind das transeuropäische Netz der Seeschifffahrtsstraßen und die Funktionsfähigkeit der Häfen zu erhalten, bedarfsgerecht und zukunftsweisend auszubauen.
Zur Sicherung der seewärtigen Zufahrten der niedersächsischen Häfen und der Seezufahrten für Hamburg, Bremen und Bremerhaven, die über niedersächsisches Hoheitsgebiet führen, sind diese Zufahrten im Landes-Raumordnungsprogramm als Vorranggebiete Schifffahrt festgelegt.
Ziel der geplanten Außenweseranpassung ist die tideunabhängige Erreichbarkeit des Containerterminals Bremerhaven für Großcontainerschiffe. Parallel dazu ist eine Tiefenanpassung der Unterweser vorgesehen, insbesondere um die tideabhängige Erreichbarkeit der Häfen Brake und Bremen zu verbessern. Aufgrund der derzeit bestehenden Tiefgangsrestriktionen können diese Häfen nicht voll beladen von den verkehrenden Regelschiffen erreicht werden. Diese Einschränkungen entsprechen nicht mehr den ökonomischen Anforderungen der Hafenwirtschaft und Reedereien. Um Wettbewerbsnachteile aufgrund unzureichender Fahrrinnentiefen zu vermeiden und die Wettbewerbsposition der Häfen entlang der Unterweser zu sichern, ist eine Anpassung der Unterweser zwischen Nordenham und dem Hafen Bremen erforderlich. Die Freie Hansestadt Bremen und Niedersachsen haben deshalb ein starkes Interesse daran, dass das wasserstraßenrechtliche Planfeststellungsverfahren zügig abgeschlossen wird und das Vorhaben vorangetrieben wird.
Der bautechnische Eingriff in den Flusslauf ist moderat. So soll die Fahrrinne von Nordenham bis Brake um 90 cm und von Brake bis Bremen um 60 cm vertieft werden. Diese Veränderungen ziehen entsprechende Folgen nach sich, auch für den Hochwasser- und Küstenschutz. Aufgrund der geringen Vertiefung des Fahrwassers fällt die Veränderung beim Hochwasser oder bei einer Sturmflut allerdings nur gering aus. Nach den vorliegen
den Untersuchungen werden sich die Hochwasserstände um wenige Zentimeter verändern. Diese zusätzliche Belastung kann von dem vorhandenen Deichsystem sicher verkraftet werden.
Durch die Vertiefung der vorgesehenen Weserabschnitte werden die Seitenräume und Nebenarme der Weser beruhigt, sodass es dort tendenziell zu Ablagerungen von sedimentiertem Material kommen kann.
Zu 1: Der Vorhabenträger (WSA Bremerhaven) geht bei der jetzt geplanten Weservertiefung davon aus, dass der Salzwert durch die Verschiebung der Brackwasserzone um weitere 0,5 Promille ansteigen könnte. Sie kann insbesondere im Bereich Butjadingen negative Auswirkungen auf das Gewässersystem haben, mit dem die Flächen dort be- und entwässert werden. Die von Herrn Cornelius beim Milchforum genannten Zahlen in Bezug auf den jetzigen Salzgehalt sind der Landesregierung bekannt. Der jetzige Salzwert ist nach Aussage eines Gutachters eine Folge der früheren Vertiefungen, die verfahrensrechtlich abgeschlossen sind, und veränderter Nutzungsformen.
Es ist davon auszugehen, dass durch die weitere Versalzung insbesondere die Qualität des Tränkewassers für die Tiere verschlechtert würde und ohne Anpassungsmaßnahmen der vom BMELV empfohlene Grenzwert von 2,5 Promille (g/Liter) vielfach nicht eingehalten werden könnte. Betroffen wären insgesamt etwa 400 landwirtschaftliche Betriebe mit ungefähr 20 000 ha Betriebsfläche.
Die Fischerei im Unterweserbereich (Bremen bis Bremerhaven) wird von bis zu zwei Haupterwerbsbetrieben in der Hamenfischerei, ca. fünf Nebenerwerbsfischern sowie in der Außenweser durch ca. fünfundzwanzig Küstenfischereibetriebe aus Fedderwardersiel, Wremen, Dorum und Spieka betrieben, die dort im Speisekrabbenfang im Einsatz sind. Außerdem fischen in der Außenweser zahlreiche weitere niedersächsische und schleswig-holsteinische Krabbenfischereibetriebe.
Es ist davon auszugehen, dass alle Fischereibetriebssparten zumindest während der Baggerarbeiten behindert werden. Dieser Effekt tritt allerdings auch bei der regulären Unterhaltungsbaggerung auf.
Zu 2: Nach Gesprächen mit den Verbänden im Landtag haben verschiedene Termine mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord-West
(WSD-NW) , der Niedersächsischen Staatskanzlei, dem ML, dem MU und dem MW stattgefunden, um nach technischen Lösungen zu suchen und die Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Die Belange der Fischerei wurden in das Verfahren eingebracht.
Nach gutachterlicher Einschätzung ist es technisch möglich, die durch die geplanten Anpassungsmaßnahmen verursachte zusätzliche Salzfracht von 0,5 Promille zu kompensieren. Dazu könnten optimierte Steuerungstechniken und Entwässerungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Diese Lösung ist Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens und des in Bearbeitung befindlichen Planfeststellungsbeschlusses.
Um eine im Hinblick auf Qualitätsziele zum Tränkewasser nachhaltige Lösung des Zuwässerungsproblems in Butjadingen und Stadland möglich zu machen, wird zusätzlich der Bau eines Polders beim Beckumer Siel geprüft. Diese Lösung geht über die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Kompensation hinaus. Die Kosten dieser Maßnahme können somit nicht dem Ausbauträger auferlegt werden. Wenn sich diese Lösung als technisch sinnvoll und machbar erweist, sollen Gespräche zwischen den Ländern Niedersachsen, Bremen und dem Bund stattfinden, um zu prüfen, ob eine Umsetzung außerhalb des Planfeststellungsverfahrens finanziert werden kann.
Die Positionierung der Verbände auf der linken Weserseite bezüglich einer favorisierten Variante steht allerdings noch aus.
Zu 3: Die Vertiefungen von Elbe und Weser können nicht auf eine Stufe gestellt werden, sie sind wasserbautechnisch nicht miteinander zu vergleichen. Bei der Elbe sind insbesondere Vertiefungen der Sohle bis zu 2 m vorgesehen. Hierdurch wird in das Flussregime massiv eingegriffen. Die Folgen für die Ufersicherung und damit für die Deichsicherheit sind teilweise nur schwer abzuschätzen. Im Gegensatz hierzu ist die Anpassung der Weser geringfügig. Die Folgen sind durch Gutachter abschätzbar und verlangen keine zusätzlichen Maßnahmen.
Gespräche zwischen Niedersachsen und Bremen zur Realisierung der im Punkt 2 angesprochenen Polderlösung haben noch nicht stattgefunden. Sie sollen erst dann aufgenommen werden, wenn sich die Lösung als fachlich sinnvoll und technisch machbar erweist.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 der Abg. Miriam Staudte und Enno Hagenah (GRÜNE)
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Verlängerung der A 39 von Wolfsburg nach Lüneburg wurde bisher lediglich der Kosten-NutzenFaktor für die sogenannte Hosenträgervariante aus A 14, A 39 und der Querspange B 190 veröffentlicht. Dieser Wert beträgt 3,4.
In der Antwort der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah vom 9. Januar 2008 wurde mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Aktualisierung des NKV für die A 39/A 14/B 190 im ersten Halbjahr 2008 vornehmen wollte und dass dann auch aktuelle Daten für alle Trassenabschnitte vorlägen.
1. Mit welchem Wert beziffert die Landesregierung nach aktuellsten Erkenntnissen das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die A-39-Verlängerung von Wolfsburg nach Lüneburg und für die Projekte A 14 und B 190?
2. Falls diese Werte noch nicht vorliegen: Welche Anstrengungen wird die Landesregierung unternehmen, um aktuelle Daten zu erlangen?
3. Inwieweit hat der Wert für die A-39-Verlängerung Einfluss auf eine Priorisierung der verschiedenen Autobahnprojekte?
Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundes- straßen) in der Auftragsverwaltung für den Bund. Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen“.
Der Bedarfsplan beruht auf dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der am 2. Juli 2003 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die Prioritäten (Dringlichkeiten) für die Aufnahme bewerteter Vorhaben in den BVWP 2003 ergaben sich prinzipiell aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV), aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbaren Investitionsrahmen.
Im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des BVWP 2003 wurden Bewertungen von mehreren Varianten zur Führung der A 39 und der A 14 mit
der Verkehrsuntersuchung Nordost (VUNO) vorgenommen und die dazugehörigen Nutzen-KostenVerhältnisse ermittelt. Für die zur Aufnahme in den BVWP 2003 vorgeschlagene Variante I (soge- nannte Hosenträgervariante) wurde als Gesamtprojekt ein NKV von 3,4 ermittelt. Dieses NKV bezieht sich auf die Autobahnen A 14, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin, und A 39, Lüneburg– Wolfsburg, sowie auf eine leistungsfähige Verbindung zwischen diesen Autobahnen (B 190 n) im Großraum Salzwedel mit Weiterführungen in Brandenburg.
Die A 39, A 14 und die B 190 n sind im Bedarfsplan 2004 im „Vordringlichen Bedarf“ als „laufende und fest disponierte Vorhaben“ eingestellt. Für die A 14 und A 39 gilt zusätzlich ein „besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag“.
Für die A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg und für die Querspange der neuen Bundesstraße 190 von der B 4/B 191 bei Breitenhees bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt wurde das Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Feststellung vom 24. August 2007 abgeschlossen.
Am 20. Dezember 2007 wurde das Linienbestimmungsverfahren beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beantragt. Das BMVBS hat das Verfahren zwischenzeitlich abgeschlossen und die Linienbestimmung für die A 39 und für die B 190 n westlich der A 39 erklärt. Nach Angabe des BMVBS wird der Teilabschnitt der B 190 n östlich der A 39 zusammen mit dem der B 190 n in Sachsen-Anhalt in einem gesonderten Linienbestimmungsverfahren behandelt.
Zu 1: Das BMVBS hat die Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage des Jahres 2025 und des Kostenstandes des Jahres 2008 aktuell ermittelt. Die NKV betragen nach den Angaben des BMVBS: