Zweitens. Niedersachsen ist bisher das einzige Bundesland neben Baden-Württemberg, welches eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen hat.
Drittens. Niedersachsen wird vorbehaltlich Ihrer Beschlussfassung bis zum Jahr 2013 für Investitions- und Betriebsausgaben zum Ausbau der Krippenplätze mehr als 460 Millionen Euro in die Hand nehmen.
Deshalb lasse ich es Ihnen, sehr geehrte Frau Tiemann, nicht durchgehen, wenn Sie hier erzählen, wir täten nichts. Niedersachsen steht mit seinen Kommunen dafür ein.
Ich komme zum Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Zukunft der hausärztlichen Versorgung ist von hoher politischer Bedeutung. Worum geht es? - Es geht um die wohnortnahe Versorgung der Menschen in unserem Flächenland Niedersachsen durch niedergelassene Hausärzte, Fachärzte und Krankenhäuser. Ich glaube, eine qualitativ hochwertige wohnortnahe Akutversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger ist in unser aller Interesse. Diese Versorgung gilt es langfristig sicherzustellen, weil der Mensch, der Patient, immer im Mittelpunkt stehen muss.
Herr Schwarz, Sie sind zu Recht auf den Bericht der Kassenärztlichen Vereinigung eingegangen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Insofern kann ich mich Ihren Ausführungen anschließen. Es ist meines Erachtens aber ganz wichtig, dass sich auch der Landtag mit der Frage befasst, wie wir langfristig sicherstellen können, dass wir genügend Hausärzte in Niedersachsen haben, auch und gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Unsere älteren Mitbürger sind darauf
Es ist richtig, dass wir bundesweit noch niemals so viele Ärzte hatten wie zurzeit. Es ist aber auch richtig, dass die Ärzte unterschiedlich auf die Regionen verteilt sind. In verschiedenen ländlichen Regionen haben wir die Situation, dass die Hausärzte 50 oder 60 Jahre alt sind und darüber nachdenken, wie sie einen verlässlichen Nachfolger für ihre Praxen finden können. Weil aber die Ausbildung zum Hausarzt länger als zehn Jahre dauert, muss sich Niedersachsen frühzeitig auf diese Entwicklung einstellen und die Weichen richtig stellen. Nur so können wir die Versorgung auch in Zukunft sicherstellen.
Selbstverständlich hat die Kassenärztliche Vereinigung den Auftrag, bundesweit die hausärztliche Versorgung sicherzustellen, und sie kommt diesem Sicherstellungsauftrag außerordentlich verantwortungsvoll nach. Ich habe den Drei-Punkte-Plan der Kassenärztlichen Vereinigung sehr begrüßt, mit dem sie gerade für Hausärzte in ländlichen Regionen wirbt. Auch die enge Kooperation mit dem Städte- und Gemeindebund ist ein wichtiges Signal.
Nichtsdestoweniger muss sich auch die Politik kümmern. Auch wenn das Land lediglich auf die Rechtsaufsicht beschränkt ist, ist es wichtig, dass wir alle wirksamen Ansätze unterstützen und neue Ansätze initiieren, die dazu beitragen könnten, einem möglichen Ärztemangel effektiv entgegenzuwirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der runde Tisch ist genau das Richtige. Es ist richtig, dass wir genau überlegen: Wo gibt es Handlungsansätze? Ich sehe sie im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Wir müssen Studentinnen und Studenten frühzeitig für ein Studium gewinnen. Frau Tiemann, Sie haben zu Recht erwähnt, dass über 60 % der Medizinstudenten weiblich sind. Ich habe damit überhaupt kein Problem. Im Gegenteil: Ich begrüße es.
Aber wenn wir wissen, dass sich so viele junge Damen für diesen Beruf interessieren, dann müssen wir ihnen später auch die notwendigen Rahmenbedingungen bieten, sodass sie Familie und Beruf vereinbaren können. Deshalb bauen wir die Krippenplätze aus.
Selbstverständlich geht es auch um die Frage der Entlastung der Hausärzte und Weiterbildung von Hausärzten.
Ich halte es für ganz wichtig, dass wir gemeinsam überlegen, wie wir den wunderschönen Beruf des Hausarztes in unseren ländlichen Regionen so attraktiv gestalten, dass wir über diese Frage in einigen Jahren nicht mehr zu reden brauchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Der Antrag soll an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit überwiesen werden. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Dann wurde so beschlossen.
Ich möchte Ihnen noch bekannt geben, dass der nächste Tagungsabschnitt für die Zeit vom 9. bis 12. Dezember dieses Jahres vorgesehen ist. Der Landtagspräsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.
Ich schließe die Sitzung, wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt und ein schönes Wochenende. Genießen Sie die letzten Novembertage!
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 2 der Abg. Jan-Christoph Oetjen und Jörg Bode (FDP)
Gefährdet neue EU-Pflanzenschutzverordnung Verbraucherversorgung, Landwirtschaft und Gartenbau in Niedersachsen?
Am 5. November 2008 stimmte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments erneut über die EU-Pflanzenschutznovelle ab. Die Stellungnahmen von Verbänden, der Bundesregierung (Drs. 16/9239) und des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung stellen für die Nahrungsmittelversorgung, insbesondere für den biologischen Anbau von Lebensmitteln, weitreichende negative Entwicklungen in Aussicht. Wenn die Forderungen des Europäischen Parlaments in der derzeitigen Fassung umgesetzt werden, befürchtet z. B. die englische Zulassungsbehörde einen Zulassungsverlust von 92 % der Insektizide, 80 % der Fungizide und 91 % der Herbizide. Nach Einschätzung von Experten kann dieser massive Verlust von Pflanzenschutzmitteln in Niedersachsen bis zu Totalverlusten von Nahrungsmitteln führen und schränkt die heimische Landwirtschaft massiv in der Wettbewerbsfähigkeit am globalisierten Markt ein.
Aufgrund der künftigen Herausforderungen an die niedersächsische Landwirtschaft - Anpassung an den Klimawandel, steigende Nachfrage nach Agrarprodukten, nachhaltige Produktion von Lebensmitteln und nachwachsende Rohstoffe - stellt sich die Frage, ob die Rahmenbedingungen zusätzlich noch durch umweltpolitische Vorgaben verschärft werden dürfen.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Fortschreibung der RL 91/414/EWG zu einer unmittelbar geltenden Verordnung mit Bezug auf das Prinzip der Subsidiarität gemäß Artikel 5 des EG-Vertrages?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung von pauschalen Ausschlusskriterien, die vorher nicht einer umfassenden Folgenabschätzung unterzogen worden sind?
3. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Landesregierung bei der Versorgung mit ökologischen Nahrungsmitteln, durch die ökologische
Landwirtschaft und den ökologischen Gartenbau in Niedersachsen bei einem Verbot von Kupferpräparaten?
Die Verordnung (EG) Nr. 388/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates befindet sich in der EU im Abstimmungsverfahren. Diese Verordnung legt Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, ihr Inverkehrbringen, ihre Verwendung und ihre Kontrolle innerhalb der Gemeinschaft fest. Sie bezweckt u. a. das Erreichen eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, die Verbesserung der Funktion des Binnenmarktes und die Harmonisierung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für Landwirte in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Vorgesehen war u. a., die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Zukunft in drei Zonen innerhalb der EU vorzunehmen, in denen regionale Gruppen von Mitgliedstaaten zusammengefasst werden sollen. Für diese Zonen Norden, Mitte und Süden wird angenommen, dass die Bedingungen im Hinblick auf Landwirtschaft, Pflanzengesundheit und Umwelt (einschließlich Klima) relativ ähnlich sind.
Unklar ist, wie die neue Pflanzenschutzmittelverordnung im Detail aussehen und sich auf die Zulassung auswirken wird und ab wann ein Wirkstoff tatsächlich in eine Wirkstoffgruppe fällt, die ohne weitere Risikoabschätzung nicht mehr zulassungsfähig ist.
Das Abstimmungsverfahren in der EU zwischen dem EU-Parlament, dem Rat und der Kommission ist noch nicht abgeschlossen, und es kann noch keine genaue Terminaussage getroffen werden. Daher können zu einzelnen Kulturen zurzeit keine konkreten Aussagen zur Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln getroffen werden, wobei zu befürchten ist, dass vor allem Spezialkulturen, wie z. B. Gemüse und Obst, überproportional negativ betroffen sein werden. Generell ist festzustellen, dass auch der Wegfall nur weniger Wirkstoffe in einzelnen Produktionsbereichen zu enormen Problemen führen kann. Aufgrund von steigenden Resistenzproblemen und zurzeit nicht vorhandener Alternativen sieht die Landesregierung deshalb große Einschränkungen in der Bekämpfungsmöglichkeit bei Schädlingen auf die Praxis zu kommen. Das würde bedeuten, dass hierdurch die Verfügbarkeit ausreichender, qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel sinken kann und damit die Preise für den Verbraucher steigen.
Die Landesregierung wird sich bis zum Inkrafttreten der Verordnung weiterhin dafür einsetzen, eine für Verbraucher, Landwirtschaft, Gartenbau und Umwelt ausgewogene Regelung zu erreichen.
Zu 1: Das Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 5 Abs. 3 des EU-Vertrages gebietet der Europäischen Union, in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig zu werden „sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.“ Im Entwurf der Verordnung heißt es dazu:
„Das Subsidiaritätsprinzip gelangt zur Anwendung, da der Vorschlag nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt. Die Ziele des Vorschlags können von den Mitgliedstaaten aus folgendem Grund (aus folgenden Gründen) nicht ausreichend verwirklicht werden:
Maßnahmen der Mitgliedstaaten würden nur dazu führen, dass die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt unterschiedlich geschützt würden. Empfehlungen oder Selbstregulierung würden kein ausreichendes Schutzniveau für Gesundheit oder Umwelt gewährleisten.