Protocol of the Session on October 9, 2008

Das zur Gruppe der Opioide gehörende Tilidin ist der Wirkstoff u. a. des Schmerzmittels Valoron N, wobei N für die Beimischung des Opioidantagonisten Nalaxon steht. Nalaxon schwächt die Rauschwirkung des Tilidins und soll den Missbrauch von Tildin eindämmen. Sofern es sich nicht um eine ausgenommene Zubereitung handelt, unterliegt Tilidin dem Betäubungsmittelgesetz und ist als cis-Tilidin in Anlage II und als trans-Tilidin in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt.

In Niedersachsen wurden im Zeitraum vom 1. November 2006 bis 30. September 2008 insgesamt 31 Fälle polizeilich bekannt, bei denen das Ziel der strafbaren Handlung u. a. die Erlangung von Tilidin enthaltenden Präparaten gewesen ist. Aufgrund des Dunkelfeldes im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Niedersachsen zu weiteren Missbrauchsfällen mit tilidinhaltigen Präparaten gekommen ist. Bundesweit erfolgt im Rahmen des

Kriminalpolizeilichen Meldedienstes derzeit keine zielgerichtete Auswertung.

Die hier vorliegenden Informationen hinsichtlich Gewalt- und Beschaffungskriminalität sind für die Landesregierung Anlass, die weitere Entwicklung im Bereich Tilidin aufmerksam zu verfolgen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung liegen für den Zeitraum vom 1. November 2006 bis 30. September 2008 - über die dargestellten Fälle strafbarer Handlungen zur Erlangung von Tilidin, einem Fall von nachgewiesenem Konsum von Tilidin im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt und einem Körperverletzungsdelikt hinaus - keine weiteren Erkenntnisse über den Missbrauch von tilidinhaltigen Schmerzmitteln im Zusammenhang mit Gewalt- oder Beschaffungsdelikten in Niedersachsen vor.

Zu 2: Die Landeskriminalämter und somit auch das Landeskriminalamt Niedersachsen tauschen Informationen zu überregionalen Serienstraftaten im Zusammenhang mit tilidinhaltigen Schmerzmitteln über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst aus (z. B. Rezeptfälschungen im großen Ausmaß).

Zu 3: Eine Empfehlung, Tilidin/Naloxon den betäubungsrechtlichen Bestimmungen zu unterstellen, rechtfertigen die bisherigen Fallzahlen in Niedersachsen nicht.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 34 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Unterstützt Niedersachsen das Resettlement-Programm für irakische Flüchtlinge?

Immer noch sind innerhalb des Iraks 2,7 Millionen Menschen auf der Flucht. In den Nachbarstaaten, vor allem Syrien und Jordanien, leben inzwischen 2,5 Millionen Flüchtlinge unter desolaten Bedingungen. Die Erstaufnahmestaaten sind überfordert; weder Syrien noch Jordanien haben die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet. Insbesondere 400 000 Angehörige der ethnischen oder religiösen Minderheiten haben keinerlei Perspektive in den Erstaufnahmestaaten, und eine Rückkehr erscheint auf lange Sicht ausgeschlossen.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen fordert seit Längerem die europäischen Staaten auf, Resettlement-Programme einzurichten, auch um die desolate Lage der irakischen Flüchtlinge zu lindern. Dieses Programm

richtet sich an besonders schutzbedürftige Personen (Härtefälle) wie alleinerziehende Mütter, Folteropfer, Kranke, Minderjährige oder Alte.

Von den EU-Staaten haben bisher Schweden, Finnland, Dänemark, die Niederlande, Großbritannien und Irland entsprechende Programme eingerichtet, außerhalb der EU auch die USA, Norwegen, Kanada und Neuseeland.

Am 25. September 2008 sprach Bundesinnenminister Schäuble beim Treffen der EU-Justiz- und Innenminister in Brüssel davon, 5 000 Flüchtlinge aufzunehmen. Setzt man diese Zahl ins Verhältnis zu den 400 000 schutzbedürftigen Minderheitenangehörigen, ist dies eine Quote von gerade einmal 1,25 %. Das katholische Hilfswerk Missio hatte bereits vor einem halben Jahr von Deutschland die Aufnahme von 30 000 Minderheitenangehörigen gefordert.

Am 21. Juli 2008 erklärte Innenminister Schünemann in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung noch seine Skepsis, Flüchtlinge aus dem Irak und aus den an den Irak angrenzenden Ländern in einem solchen ResettlementProgramm aufzunehmen. Als Ablehnungsgrund nannte Schünemann hier die potenzielle Terrorgefahr, die ausgerechnet von den vor dem Terror im Irak fliehenden Menschen ausgehen sollte. Hiermit distanzierte sich Schünemann von seiner im April getroffenen Aussage, 700 Plätze im Durchgangslager Friedland für geflohene christliche Flüchtlinge bereitzustellen. Nun hat der niedersächsische Innenminister in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 27. September 2008 davor gewarnt, große Kontingente irakischer Flüchtlinge aufzunehmen und nur „absolute Härtefälle“ zu berücksichtigen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie groß schätzt die Landesregierung die Kapazitäten in Niedersachsen für die Aufnahme von irakischen Flüchtlingen - einmalig bzw. kontinuierlich?

2. Ist es für die Landesregierung vorstellbar, dass Niedersachsen - z. B. im Fall einer erklärten höheren Aufnahmebereitschaft der niedersächsischen Kommunen - eine höhere Zahl an Flüchtlingen aufnimmt als den Anteil, der per Königsteiner Schlüssel zugewiesen wird, und wenn nein, warum nicht?

3. Sieht die Landesregierung darüber hinaus die Notwendigkeit und die moralische Verpflichtung zur Einrichtung eines kontinuierlichen Resettlement-Programms für schutzbedürftige Flüchtlinge, wie es der UNHCR von Deutschland erhofft?

Nachdem Bundesinnenminister Dr. Schäuble im April 2008 angeregt hatte, verfolgte Christen aus dem Irak vorübergehend in Europa aufzunehmen, bis sie in ihre Heimat zurückkehren können, hatten die Innenminister der Länder angeregt, sich um eine europäische Lösung zu bemühen. In seiner Sitzung im Juni diskutierte der Rat der Europäi

schen Union das Thema. Es wurde keine Entscheidung getroffen, sondern die französische Präsidentschaft übernahm es, zunächst Schlussfolgerungen des Rates für eine mögliche Aufnahme schutzbedürftiger Angehöriger irakischer religiöser Minderheiten durch die Mitgliedstaaten der EU auszuarbeiten. In den Schlussfolgerungen wird als Hauptziel gesehen, die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr der innerhalb des Irak vertriebenen und der in die Nachbarländer geflüchteten Iraker zu schaffen. Außerdem wird die irakische Regierung aufgefordert, alles zu tun, um die Nachbarländer bei der Bewältigung der Flüchtlingslast zu unterstützen, wobei darauf hingewiesen wird, dass die EU seit 2006 für Flüchtlinge, Rückkehrer und Binnenvertriebene des Irak finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 86 Millionen Euro bereitgestellt hat. Der Rat der EU hat dann im September entschieden, eine EU-Delegation in die Region zu entsenden, um sich ein genaues Bild über die Situation der irakischen Flüchtlinge zu verschaffen und danach in enger Abstimmung mit dem UNHCR zu einer endgültigen Entscheidung über die am besten geeignete Form der Solidarität für alle Iraker zu kommen.

Bei seinem Besuch in Berlin am 22. Juli 2008 wandte sich der irakische Ministerpräsident Maliki gegen die Aufnahme von vertriebenen irakischen Staatsangehörigen durch die Mitgliedstaaten der EU und forderte alle Flüchtlinge auf, in den Irak zurückzukehren, da sie für den Wiederaufbau des Landes gebraucht würden.

Oberstes Ziel muss es sein, möglichst bald und für möglichst viele vertriebene Iraker im Irak Bedingungen zu schaffen, die ihnen eine Rückkehr ermöglichen. Wenn sich darüber hinaus noch die Notwendigkeit für die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen in Europa ergeben sollte, wird sich die Landesregierung an einer entsprechenden Hilfsaktion selbstverständlich genauso wie alle anderen Länder beteiligen. Es gibt allerdings noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Abwicklung einer derartigen Aufnahmeaktion, insbesondere ob eine zentrale Aufnahme erfolgen und wer diese koordinieren soll, welche Integrationsleistungen angeboten werden können und wer die Kosten für die Aufnahme und Versorgung zu tragen hat. Allerdings würde es sich unter diesen Voraussetzungen nur um eine wesentlich geringere Zahl von Flüchtlingen handeln, als sie derzeit öffentlich diskutiert wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In Niedersachen stehen grundsätzlich für die Aufnahme von Flüchtlingen das Grenzdurchgangslager Friedland und die Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörden in Braunschweig und Oldenburg sowie die Außenstelle Bramsche zur Verfügung. Die Aufnahme der auf Niedersachsen entfallenden Anzahl irakischer Flüchtlinge wäre nach relativ kurzer Vorbereitung in diesen Einrichtungen möglich. Denkbar wäre auch die Aufnahme aller von Deutschland aufzunehmenden Flüchtlinge im Grenzdurchgangslager Friedland, wenn es sich bei einer kontinuierlichen Aufnahme um eine Zahl von weniger als 500 Personen pro Quartal handeln würde. Diesen Flüchtlingen könnten dann im Rahmen einer Erstaufnahme für einen Zeitraum von drei Monaten bis zur Weiterverteilung in die Länder bzw. Gemeinden auch gleichzeitig Integrationskurse angeboten werden.

Zu 2: Da mir keine Überlegungen bekannt sind und auch keine Anfragen vorliegen, dass eine Stadt oder Gemeinde aus Niedersachsen im Falle einer Aufnahmeaktion von Flüchtlingen aus dem Irak bereit wäre, eine bestimmte Zahl von Flüchtlingen unabhängig von der Aufnahmequote des Landes aufzunehmen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen, stellt sich die Frage derzeit nicht.

Zu 3: Deutschland hat in den letzten beiden Jahrzehnten mit Abstand den größten Teil der in die Mitgliedstaaten der EU gekommenen Flüchtlinge aufgenommen, sodass im Staatenvergleich kein Nachholbedarf für eine zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen besteht. Dies ist auch vom UNHCR stets gewürdigt worden. Die Hauptlast bei der Aufnahme von Flüchtlingen nach Deutschland tragen die Länder. Ob künftig vom UNHCR in Drittstaaten betreute Flüchtlinge nach Deutschland umgesiedelt werden können und in welcher Zahl das ermöglicht werden könnte, muss kurzfristig von der Weichenstellung der EU zu einer möglichen Aufnahme von irakischen Flüchtlingen und mittelfristig von der Weiterentwicklung der Asylstrategie der EU abhängig gemacht werden, die sich sowohl auf die Aufnahme von Flüchtlingen als auch auf Wiederansiedlungsprogramme und Rückführungen bezieht.

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 35 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Wie wird das Projekt wellcome angenommen?

Das Land Niedersachsen unterstützt die verschiedensten Formen ehrenamtlicher Arbeit. So wurde neben den Erziehungslotsen und den Integrationslotsen schon im Jahr 2006 das Projekt wellcome ins Leben gerufen, bei dem junge Familien von ehrenamtlichen Helferinnen in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt unterstützt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Standorten konnten wie viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gewonnen werden, und wie viele sind derzeit noch aktiv?

2. In welchem Umfang fanden Kontakte zwischen Helferinnen und Helfer und Familien statt (Anzahl der Familien, Dauer der Unterstüt- zung …) ?

3. Wie viele Betreuungen wurden frühzeitig abgebrochen?

Wellcome ist eine gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg. Im Jahr 2002 wurden die ersten beiden wellcome-Standorte in Hamburg und SchleswigHolstein gegründet. Seit 2003 werden bundesweit wellcome-Teams gegründet. In Niedersachsen erfolgten seit 2006 25 Gründungen unter der Schirmherrschaft von Frau Ministerin Ross-Luttmann, überwiegend in evangelischen Familienbildungsstätten und Schwangerenberatungsstellen der Diakonie. Eine Landesförderung über das Programm Familie mit Zukunft ist, bei kommunaler Beteiligung an der Finanzierung, möglich.

Das Projekt wellcome entlastet Familien mit Neugeborenen so, wie es sonst Großeltern, Nachbarn oder Freunde tun würden. Durchschnittlich zwei- bis dreimal in der Woche besucht eine ehrenamtliche Mitarbeiterin die Familie, ohne dabei die professionelle Hilfe durch Hebammen zu ersetzen. Alle Tätigkeiten führen zu einer spürbaren Entlastung in einer familiären Übergangssituation. Damit beugt wellcome Krisen vor und unterstützt die positive emotionale Bindung zum Neugeborenen. Jede Familie mit einem Neugeborenen kann Hilfe von wellcome in den ersten Lebensmonaten unbürokratisch anfordern. Das Projekt ist eine wirkungsvolle Ergänzung neben den zahlreichen Angeboten wie Familienhebammen, Koordinierungszent

ren und Fachkräfte für Kinderschutz, die das Land gemeinsam mit den Kommunen fördert.

Die gemeinnützige GmbH konnte in der Kürze der Zeit Datenmaterial über das Projekt wellcome in Niedersachsen für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2008 zur Verfügung stellen. Zu berücksichtigen ist, dass die meisten niedersächsischen Standorte sich derzeit noch im Aufbau befinden, sodass die genannten Zahlen in den nächsten Jahren ansteigen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Derzeit gibt es in Niedersachsen folgende Standorte: Bassum/Syke, Braunschweig, Buchholz/Winsen, Celle, Delmenhorst, Emden, Gifhorn, Göttingen, Hameln, Laatzen/Springe, Leer, Lüneburg (mit zwei Einrichtungen), Meppen, Neustadt/Wunstorf, Nordhorn, Oldenburg, Rotenburg, Salzgitter, Stade, Uelzen, Vienenburg/Nordharz, Walsrode, Wilhelmshaven, Wolfenbüttel, Wolfsburg. Im November 2008 wird in Hildesheim ein weiterer Standort eröffnet werden.

Insgesamt waren in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 30. Juni 2008 274 Ehrenamtliche an den wellcome-Standorten in Niedersachsen aktiv.

Zu 2: Im dem genannten Zeitraum fanden 172 abgeschlossene Einsätze mit insgesamt 2 959 Stunden geleisteter Hilfe statt. Hinzu kommen 100 laufende Einsätze, die bis zum 30. Juni 2008 nicht abgeschlossen waren.

Zu 3: Durch intensive Auswahlgespräche sowie Schulungsmaßnahmen mit den Ehrenamtlichen im Vorfeld wird die Abbrecherquote gering gehalten. Konkrete Zahlen wurden hierzu jedoch nicht erhoben.

Anlage 35

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 36 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)