des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 31 der Abg. Kreszentia Flauger (LINKE)
Barrierefreie Wohnstätten und Wohnungen für die ältere Generation sind in Deutschland Mangelware - doch die Bauwirtschaft reagiert nur langsam auf den steigenden Bedarf, so die Süddeutsche Zeitung am 25. Oktober 2007 in dem Artikel „Schlusslicht in Europa".
In Deutschland ist nur 1 % der Wohnungen für das Wohnen im Alter tauglich. Zu dieser Feststellung kommt eine aktuelle Studie des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen in Berlin (BFW), die auf einer Befragung unter Branchenverbänden aus zwölf europäischen Staaten mit insgesamt etwa 30 000 Immobilien- und Wohnungsunternehmen basiert. Von 39 Millionen Wohnungen in Deutschland sind gerade 350 000 altengerecht gebaut. Die Ergebnisse dieser Umfrage decken sich mit denen einer bundesweiten Befragung, die im Jahr 2006 im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt wurde. Auch diese Studie kommt zu einer durchschnittlichen Versorgungsquote von nur 1 % Altenwohnungen bzw. barrierefreier Wohnungen.
1. Wie viele barrierefreie Wohnungen fehlen nach Kenntnis der Landesregierung in Niedersachsen zur Abdeckung des Bedarfs?
2. Was tut die Landesregierung, um das Angebot an barrierefreiem Wohnraum in Niedersachsen zu erhöhen, z. B. durch Fördermittel?
3. Hat die Landesregierung ein Konzept, wie der steigende Bedarf an barrierefreiem Wohnraum gedeckt werden kann, wenn ja, welches, und in welchen Zeitraum wird dieses umgesetzt?
Die Wohnungsmarktbeobachtung der NBank prognostiziert für die Bevölkerungsentwicklung in Niedersachsen bis 2050 einen Anstieg der über 60-jährigen Menschen an der Gesamtbevölkerung auf bis zu 40 %. Daraus lässt sich auf einen wachsenden Bedarf an alten- und behindertengerechtem Wohnraum schließen. Daher setzt die Landesregierung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung seit Jahren entsprechende bedarfsgerechte Schwerpunkte und fördert sowohl Altenwohnungen als auch Wohnungen für Menschen mit Behinderungen. Gefördert wurden seit 1990 über 1 650 Eigentumsmaßnahmen für Schwerbehinderte, rund 7 600 Mietwohnungen für ältere Menschen, 650 Mietwohnungen für Schwerbehinderte und rund 80 gemeinschaftliche Wohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Zur Entwicklung des Bestands an barrierefreien Wohnungen im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbaus liegen der Landesregierung keine umfassenden Daten vor. Die Anforderungen an die barrierefreie und rollstuhlgerechte Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Wohnungen sind in der Niedersächsischen Bauordnung vom 11. Dezember 2002 geregelt. Nach § 44 Abs. 3 Satz 1
NBauO müssen in Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. Zudem müssen in jeder achten Wohnung eines Gebäudes die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche rollstuhlgerecht sein (§ 44 Abs. 3 Satz 2 NBauO). Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen 2004/2005 zum Gesetz zur Änderung der NBauO vom 23. Juni 2005 verpflichteten sich der Verband der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. sowie der Haus & Grund Niedersachsen e. V., entsprechend dem Bedarf rollstuhlgerechte Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser Verpflichtung wurde durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der NBauO und anderer Rechtsvorschriften vom 23. Juni 2005 die Regelung des § 44 Abs. 3 Satz 2 NBauO für die Gebäude ausgesetzt, deren Errichtung während des Zeitraums vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2009 genehmigt wurde oder wird oder, sofern keine Baugenehmigung erforderlich ist, mit deren Errichtung während dieses Zeitraumes rechtmäßig begonnen wurde oder wird.
Zu 1: Statistische Erhebungen über den Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Niedersachsen liegen der Landesregierung nicht vor.
Zu 2 und 3: Die Förderung von Altenwohnungen und Mietwohnungen für Schwerbehinderte ist seit Jahren ein fester Bestandteil der Wohnraumförderungsprogramme des Landes. Bezugsberechtigt für die mit Landesmitteln geförderten Wohnungen sind ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
- Neben Neubau, Um- und Ausbau in Verbindung mit Modernisierung zu alten- und behindertengerechten Wohnungen werden seit 2007 auch gemeinschaftliche Wohnformen wie z. B. Wohngruppen für junge und alte Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf und unterschiedlich hohem Hilfebedarf gefördert. Zuvor gab es diese Fördermöglichkeit in Niedersachsen bereits als Modellförderung.
- Im Rahmen eines Um- oder Ausbaus bestehender Mietwohnungen zu Altenwohnungen oder zu Wohnungen für Menschen mit Behinderungen kann der erforderliche Einbau eines Aufzuges mit einem Zuschuss gefördert werden.
- Um den Verbleib älterer Menschen in der Familie und das generationenübergreifende Wohnen zu unterstützen, wird auch der altengerechte Um- oder Ausbau im Wohneigentum gefördert. Familien mit mindestens einem Kind und einem Mitglied, das über 60 Jahre alt ist, können dafür anfänglich zinslose Baudarlehen erhalten. Die Bildung von Wohneigentum für Haushalte, bei denen wegen der Schwerbehinderung eines oder gegebenenfalls mehrerer Haushaltsangehöriger ein besonderer baulicher Bedarf besteht, wird ebenfalls mit anfänglich zinslosen Darlehen gefördert.
- Zur Unterstützung von Kommunen bei Beratungsangeboten und Konzeptentwicklungen für bedarfsgerechtes Wohnen im Alter fördert das Land das „Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter“. Ziel ist es, Möglichkeiten für selbstständiges und selbstbestimmtes Wohnen älterer Menschen in den Kommunen zu erweitern und fachlich zu begleiten. Zusätzlich wird der Aufbau örtlicher Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstellen für ältere Menschen in Form von Seniorenservicebüros vom Land gefördert. Die Servicebüros können u. a. Informationen über präventive Hilfen, Selbst- und Nachbarschaftshilfe, Dienstleistungen zur Unterstützung der Lebensführung sowie Wohnberatung über die altengerechte Wohnraumanpassung und neue Wohnformen vermitteln.
Mit diesen dargestellten Fördermöglichkeiten reagiert die Landesregierung auch auf den angesichts der demografischen Entwicklung zu erwartenden Bedarf an alten- und behindertengerechten Wohnraum.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 32 der Abg. Karl-Heinz Hausmann und Stefan Klein (SPD)
In der Modellmaßnahme „Mädchen in der Jugendarbeit“ und dem anschließenden Förderprogramm „Lebensweltorientierte Mädchenarbeit“ hat die Landesregierung die erfolgreiche geschlechterspezifische Jugendarbeit der Vorgängerregierung aufgegriffen. Hier gibt es bundesweit anerkannte Handlungskonzepte, die im Rahmen der Projekte erprobt wurden. Die dabei gesammelte Erfahrung durch die Projekte ist
aber nur zu sichern, wenn eine Fortführung der geschlechterspezifischen Arbeit erfolgt. Unter anderem die Sportjugend Niedersachsen fordert daher die Bereitstellung einer niedersachsenweit zuständigen Vernetzungsstelle für Mädchen- und Jungenarbeit mit einer entsprechenden Ausstattung in Form eines Sach-, Personal- und Maßnahmebudgets.
1. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die geschlechterspezifische Mädchen- und Jungenarbeit?
2. Welche Erfahrungen wurden im Rahmen der beiden genannten Projekte „Mädchen in der Jugendarbeit“ und „Lebensweltorientierte Mädchenarbeit“ gemacht?
3. Warum hält die Landesregierung die Einrichtung einer niedersachsenweit zuständigen Vernetzungsstelle für Mädchen- und Jungenarbeit scheinbar nicht für sinnvoll?
Der Ansatz der geschlechterdifferenzierten Arbeit ist ein innovativer pädagogischer Ansatz, der die Chancengleichheit von Mädchen und Jungen fördert. Grundsätzlich ist die Umsetzung innovativer Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe Aufgabe der kommunalen Ebene und der freien Träger der Jugendhilfe. Das Land kann im Rahmen seiner Anregungsfunktion Impulse geben und zukunftsorientierte modellhafte Ansätze finanziell unterstützen. Um die örtliche Ebene anzuregen, sich in diesem Bereich zu engagieren und ihn fachlich weiter zu entwickeln, fördert das Land die Entwicklung von Prozessen in der Kinder- und Jugendhilfe. Speziell für die Förderung geschlechterdifferenzierter Arbeit stehen für einen Zeitraum von drei Jahren (vom 1. April 2006 bis 31. März 2009) Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 510 000 Euro zur Verfügung.
Auf der Basis eines Multiplikatorenkonzeptes werden auf kommunaler Ebene Fach- und Führungskräfte der Jugendhilfe und der Jugendhilfeplanung darin geschult, geschlechterdifferenzierte Prozesse zu initiieren, umzusetzen, zu begleiten und zu fördern. Ziel ist es, mit diesen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren das Konzept flächendeckend in Niedersachsen zu verankern. Mit der Durchführung dieses Projektes wurde die Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung, Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte in Hannover beauftragt.
terstützt die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe bei der Durchführung der geschlechterdifferenzierten Mädchen- und Jungenarbeit in ihrem eigenen Wirkungskreis (§ 9 Nr. 3 SGB VIII i. V. m. § 85 Abs. 2 SGB III). Dies erfolgt durch Fort- und Weiterbildungen im Rahmen des jährlich vom Landesamt für Soziales erstellten und durchgeführten Fortbildungsprogramms für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.
Zu 2: Die Förderprogramme „Mädchen in der Jugendarbeit“ und „Lebensweltorientierte Mädchenarbeit“ waren zukunftsorientiert und richtungweisend für die Kinder- und Jugendhilfe und haben bundesweit Anerkennung gefunden. Beide Modellprojekte wurden evaluiert und sind in ihren Wirkungen positiv bestätigt. So wurde festgestellt, dass die Unterstützung und Weiterentwicklung der mädchenspezifischen Arbeit vor Ort, die Entwicklung von Kooperationen mit dem Ziel, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu vernetzen, und die konzeptionelle Weiterentwicklung der Mädchenarbeit durch die Umsetzung der Landesprogramme erfolgt sind.
Zu 3: Die Landesregierung entschied im Jahr 2005, die Ansätze des Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendhilfe zu implementieren und fördert zu diesem Zweck das o. g. Projekt „Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendhilfe“. Das Projekt wird evaluiert, die Auswertung steht im ersten Halbjahr 2009 zur Verfügung.
Für die Einrichtung einer Vernetzungsstelle für Mädchen- und Jungenarbeit auf Landesebene sieht die Landesregierung derzeit keinen Bedarf (vgl. Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, LT-Drs. 15/2315 „Antrag auf Einrichtung einer Ver- netzungsstelle“ und dessen Ablehnung TOP 20 der 89. Plenarsitzung am 17. Mai 2006).
des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 33 des Abg. Hans-Christian Biallas (CDU)
Mehreren Presseberichten in jüngerer Vergangenheit zufolge ist seit einiger Zeit bundesweit ein Anstieg der Zahl von Gewaltdelikten unter Jugendlichen zu verzeichnen, welche sich bewusst mit tilidinhaltigen Schmerzmitteln aufputschen. Besonders in Großstädten wie Berlin oder Hamburg hat den Berichten zufolge die
Anzahl dieser Vorfälle rasant zugenommen. Der Missbrauch von Tilidin ist nach Aussage der Berliner Polizei insbesondere unter arabisch- und türkischstämmigen Jugendlichen weit verbreitet, da Medikamente für gläubige Muslime im Gegensatz zu Heroin, Cannabis oder Alkohol nicht grundsätzlich verboten seien.
Nach dem geltenden Arzneimittelrecht sind Tilidinpräparate wie Valoron N zwar verschreibungspflichtig. Der Besitz stellt jedoch keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Lediglich der illegale Verkauf ist strafbar.
Neben dem Anstieg der Zahl der Gewaltdelikte unter Einwirkung von Tilidin sind nach Polizeiberichten auch drastische Anstiege bei der Beschaffungskriminalität wie Raubüberfälle und Einbrüche in Apotheken sowie Rezeptfälschungen zu verzeichnen. Nach Aussage des Leiters des Berliner LKA-Dezernats für Umweltdelikte, das auch für das Arzneimittelkommissariat zuständig ist, sind von den 2 000 Fällen von Rezeptfälschungen im Jahr 2007 90 % in Zusammenhang mit tilidinhaltigen Schmerzmitteln zu bringen.
1. Welche Erkenntnisse liegen ihr über den Missbrauch von tilidinhaltigen Schmerzmitteln im Zusammenhang mit Gewalt- oder Beschaffungsdelikten in Niedersachsen vor?
2. Steht die Landesregierung in diesem Zusammenhang im Informationsaustausch mit anderen Bundesländern?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, tilidinhaltige Schmerzmittel als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes zu klassifizieren, und würde sie eine entsprechende Bundesratsinitiative für sinnvoll erachten?
Das zur Gruppe der Opioide gehörende Tilidin ist der Wirkstoff u. a. des Schmerzmittels Valoron N, wobei N für die Beimischung des Opioidantagonisten Nalaxon steht. Nalaxon schwächt die Rauschwirkung des Tilidins und soll den Missbrauch von Tildin eindämmen. Sofern es sich nicht um eine ausgenommene Zubereitung handelt, unterliegt Tilidin dem Betäubungsmittelgesetz und ist als cis-Tilidin in Anlage II und als trans-Tilidin in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt.