Zu 1: Die Schlussrechung für die in Ersatzvornahme durchgeführte Entsorgung der in Fredelsloh ungenehmigt lagernden Chemikalien und Abfälle beläuft sich auf 200 025 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Hinzu kommen Kosten für Einsätze der örtlichen Feuerwehren und der in Ersatzvornahme angeordneten Bewachung des Geländes in Fredelsloh sowie für sonstige Drittleistungen in Höhe von voraussichtlich insgesamt ca. 32 000 Euro.
Von der Betreiberfirma konnten bislang nur Zahlungen in Höhe von ca. 9 500 Euro beigetrieben werden. Zuständige Vollstreckungsbehörde ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV). Die Vollstreckungsbemühungen werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten fortgesetzt. Zurzeit ist die Zwangsvollstreckung durch Beschluss des Amtsgerichtes Göttingen vom 24. Juni 2008 im Rahmen des anhängigen Insolvenzverfahrens ausgesetzt.
Zu 2: Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen hatte unmittelbar nach Feststellung des Ausmaßes der ungenehmigten Lagerung von Chemikalien und Abfällen in Fredelsloh und der ungeordneten Zustände bei der genehmigten Anlage in Lauenberg gehandelt. Mit umgehenden mündlichen Vorgaben und anschließenden schriftlichen Anordnungen wurde die Behebung der unzulässigen Zustände gegenüber der Betreiberin verfügt.
Rechtliche Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen in Ersatzvornahme ist nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) das Vorliegen einer vollziehbaren Anordnung, welcher der Verpflichtete trotz schriftlicher Androhung mit angemessener Fristsetzung zur Behebung der Verstöße mit eigenen Mitteln nicht nachgekommen ist.
Die einzuräumenden Fristen waren nach dem zu erwartenden Zeitaufwand für die Räumung und Entsorgung der Abfälle daher angemessen zu bestimmen. Betreffend der ungenehmigten Lagerung von Abfällen und Chemikalien in Fredelsloh wurde der Betreiberin demgemäß aufgegeben, die
Soweit von einzelnen Behältnissen eine unmittelbare Gefahr ausging, veranlasste das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt darüber hinaus jeweils die umgehende Beseitigung der Gefahr. Dies betraf u. a. die umgehende Entfernung undichter Behältnisse am Standort Lauenberg und die Sicherung einzelner Chemikalienbehältnisse in Fredelsloh.
Die Betreiberin ist der Aufforderung bezüglich der Hallen A und B weitgehend nachgekommen. Die aufgegebene Räumung der Halle C wurde dagegen nur zum Teil befolgt.
Nachdem mit Fristablauf am 31. März 2008 absehbar geworden war, dass die Betreiberin die verbliebenen Abfälle und Chemikalien aus Halle C nicht entsorgen würde, hatte das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt die Räumung und Entsorgung der verbliebenen Abfälle auszuschreiben. Nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahrens wurde eine Firma mit der Durchführung der Ersatzvornahme beauftragt. Nach dem 31. März 2008 war der Betreiberin der Zugriff auf die illegale Lagerung entzogen.
Die vorgenannte Ausschreibung beinhaltete ausdrücklich die Verwertung von werthaltigen Abfällen und Chemikalien zugunsten des Landes im Rahmen der Ersatzvornahme. Erst mit Ablauf der Frist am 31. März 2008 war das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt rechtlich befugt, mit der Ersatzvornahme zu beginnen und eine Verwertung noch werthaltiger Chemikalien und Abfälle vornehmen zu lassen.
Zu 3: Zuständig für eine etwaige Gewerbeuntersagung sind die kommunalen Behörden. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hat den Landkreis Northeim aufgefordert, mögliche Maßnahmen gegenüber dem Geschäftsführer der insolventen Firma GeReSo mbH zu prüfen und in eigener Zuständigkeit zu veranlassen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 8 des Abg. Jan-Christoph Oetjen (FDP)
scheint, die Schweiz den Natursüßstoff einführt und die Zulassung in der EU nur noch eine Frage der Zeit ist, stellen sich für den Verbraucherschutz und die Landwirtschaft in Niedersachsen Fragen zu Stevia rebaudiana.
Agrarwissenschaftler der Universitäten Bonn und Hohenheim forschen sowohl an Anbaumethoden als auch an der Pharmakologie und dem Marktpotenzial von Stevia-Süßstoffen. Stevia ist als Natursüßstoff anscheinend in der Lage, der Zuckerrübe, dem Zuckerrohr und künstlichen Süßstoffen als Konkurrent gegenüberzutreten.
Die Zulassung in der Schweiz erlaubt der international operierenden Lebensmittelindustrie (Nestle, Coca- und Pepsi-Cola) die Entwicklung von Marketingstrategien, die für die heimischen Betriebe erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten können.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die gesundheitliche Wirkung von Steviosid und deren Unbedenklichkeitserklärung durch das Joint Expert Committee on Food Additives (JECFA)?
2. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Landesregierung für die niedersächsische Landwirtschaft, insbesondere für den Anbau der Zuckerrübe, und die niedersächsische Ernährungsindustrie bei einer europaweiten Zulassung von Stevia als Nahrungsergänzungsmittel?
3. Wie beurteilt die Landesregierung das Zukunftspotenzial von Stevia rebaudiana, als annuelle Kulturpflanze, für die niedersächsische Landwirtschaft?
Stevien, eine Pflanzengattung, die den Korbblütlern zuzuordnen ist, haben ihren natürlichen Ursprung in Südamerika und gelangten im 16. Jahrhundert nach Europa. Die Pflanze bildet den Inhaltsstoff Steviosid, das seit Langem im asiatischen Raum als natürlicher Süßstoff bekannt und verbreitet ist.
Die subtropische Stevia-Pflanze gedeiht bei viel Licht und Sonne auch in Europa gut und wird im gartenbaulichen Sektor als Topfpflanze vertrieben. Die nicht winterharte Kurztagspflanze kann einjährig auch im Freiland kultiviert werden, z. B. aus Stecklingen, und dann wie Salat gepflanzt werden.
Schon die Blätter schmecken 15- bis 30-mal süßer als Zucker, Extrakte, die in Zukunft standardisiert und zu 95 % aus Stevioglykosiden bestehen sollen, besitzen eine noch stärkere Süßkraft, die den Faktor 300 erreichen kann.
1999 wiederholte der wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel der EU „SCF“ seine frühere Einschätzung, dass weder Steviosid noch die Pflanze
zur Verwendung als Lebensmittel zugelassen werden könne. Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt zu einer ähnlichen Einschätzung und führt hierzu aus, dass einer Zulassung von Steviosid als Süßstoff und damit als Lebensmittelzusatzstoff sowie dem Inverkehrbringen von Stevia rebaudiana und Teilen dieser Pflanze gemäß VO (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten nicht zugestimmt werden kann, da die vorliegenden Daten für die Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nicht ausreichen.
Zu 1: Eine positive Einschätzung zu einem neuen Lebensmittelzusatzstoff durch JECFA bedeutet keine automatische Zulassung in Europa oder den USA.
Erst nach erfolgreicher Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kann eine Zulassung eines Süßstoffes als Lebensmittelzusatzstoff in der Europäischen Union erfolgen. Die von der JECFA vorgelegte toxikologische Bewertung könnte durch die EFSA unterstützend herangezogen werden.
Derzeit ist weder Steviosid zur Verwendung als Süßstoff in Lebensmitteln in der Europäischen Union zugelassen noch die Pflanze Stevia rebaudiana und Teile dieser Pflanze als neuartiges Lebensmittel.
Zu 2: Grundsätzlich ist zwischen einer Zulassung der Pflanze Stevia rebaudiana als neuartiges Lebensmittel und eines aus dieser Pflanze gewonnenen Süßstoffs zur Verwendung in Lebensmitteln zu unterscheiden (siehe Vorbemerkung und Antwort zur Frage 1).
In Niedersachsen hat der Anbau von Zuckerrüben eine lange Tradition. Über viele Jahre wurde hier ein Spezialwissen angehäuft, das die Zuckerrübe heute neben der traditionellen Zuckererzeugung auch als Rohstoff für die Gewinnung von Biogas und Ethanol prädestiniert. Falls sich eine neue Nutzpflanze wie die Stevia im großflächigen Anbau bewährt und wirtschaftliches Potenzial erwarten lässt, wird sich die fortschrittliche Landwirtschaft in Niedersachsen nicht gegen diese Entwicklung sperren. Ähnlich verhält es sich mit der Ernährungsindustrie. Auch hier besinnt man sich auf Kernkompetenzen und Bewährtes, ohne neuen Entwicklungen im Weg zu stehen.
Hierbei ist festzuhalten, dass aufgrund der unterschiedlichen Verwendungsprofile von Zucker und Süßstoffen Steviaglykoside voraussichtlich die Süßstoffhersteller tangieren dürften, da Zucker noch ganz andere Qualitäten hat. So verleiht er z. B. Gebackenem und Gekochtem Haltbarkeit, gibt Backwaren etc. ihre bräunliche Färbung und eignet sich für Glasur, Verzierung.
Eine Entscheidung für oder gegen den Einsatz von Steviaglykosiden kann jedoch nur aufgrund aussagekräftiger Daten über den Deckungsbeitrag und die Wirtschaftlichkeit von Stevia als landwirtschaftliche Nutzpflanze bzw. als Süßungsmittel getroffen werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine gesicherten Daten hierüber vorliegen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Einschätzung vorgenommen werden.
Zu 3: Wie einleitend ausgeführt, ist der Anbau von Stevia dem von Salat vergleichbar. Hieraus kann gefolgert werden, dass die Pflanze wahrscheinlich eine Spezialkultur bleiben wird und sich ein großflächiger Anbau, analog dem des heutigen Zuckerrübenanbaus, voraussichtlich nicht abzeichnen wird. Anbaupotenziale werden, sofern eine Zulassung erfolgen sollte, eher im Sonderkulturanbau und einer auf Spezialkulturen ausgerichteten Landwirtschaft gesehen.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 9 der Abg. Helge Limburg und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Am 27. September 2008 wurde bekannt, dass der Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (ARUG) aufgrund fehlender öffentlicher Zuschüsse die Schließung zum Ende des Jahres 2008 droht. Demnach fehlen der Institution, die seit 1994 kompetente Aufklärungsarbeit zum Thema Rechtsextremismus leistet, für das kommende Jahr 200 000 Euro.
Seit ihrer Gründung ist die ARUG im Bereich der Gewaltprävention sowie der politischen Bildungsarbeit tätig und berät Aussteiger aus der rechten Szene und Angehörige von Rechtsextremisten. Im Rahmen der Gewaltprävention bietet die ARUG Antigewalttraining an Schulen an und hat darüber hinaus die Kampagne „Sport statt Gewalt“ initiiert. Hinsichtlich einer umfassenden politischen Bildungsarbeit im Bereich des Rechtsextremismus stellt die ARUG nicht nur eine Fülle von Informationsmaterialien
zur Verfügung, sondern bietet auch eine Reihe von Vortragsveranstaltungen und Seminaren an. Die ARUG ist nach Auffassung vieler Beobachter eine profilierte und die einzige landesweit tätige Einrichtung auf dem Gebiet der politischen Bildung im Bereich des Rechtsextremismus. Die Landeszentrale für politische Bildung, die auch in diesem Themenbereich tätig war, wurde von der CDU/FDP-Landesregierung im Jahr 2004 geschlossen.
Für ihre Arbeit wurde die ARUG mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet und u. a. vom Bundespräsidenten Horst Köhler gelobt. Finanziert wurden die Aktivitäten der ARUG bisher durch befristete Förderprogramme des Bundes. Da im neuen Bundesprogramm XENOS jedoch keine Mittel für die ARUG vorgesehen sind, droht der Institution die Schließung zum Ende des laufenden Jahres.
2. Beabsichtigt die Landesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, die den Weiterbetrieb der ARUG sicherstellen? Wenn ja, welche Maßnahmen?
3. Falls die Landesregierung keine Maßnahmen zum Weiterbetrieb der ARUG beabsichtigt, wie wird die Landesregierung dann sicherstellen, dass ein der ARUG vergleichbares Angebot im zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rechtsextremismus erhalten bleibt?
Die Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (ARUG) existiert seit 1999 als eigenständige Abteilung der Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH, die als anerkannter Träger der Erwachsenenbildung und der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niedersachsen tätig ist.