Protocol of the Session on October 9, 2008

In der letzten Form sogenannter structured finance-Produkte werden kommunale Einrichtungen für 100 Jahre an die jeweils eigens gegründeten Trusts eines US-Investors verkauft und anschließend zurückgeleast. Da dieser Leasingvertrag nach US-Recht steuerrechtlich wie ein Kauf behandelt wird, ergeben sich dadurch steuerliche Vorteile für die aufnehmende Bank, die dann als sogenannter Barwertvorteil zum Teil an die abgebende Kommune weitergereicht werden.

Nach Aussagen des Bochumer Kämmerers Manfred Busch (junge welt, 26 September 2008) sind an solchen CBL-Geschäften auch deutsche Kommunen beteiligt - Wie sicher sind die Einlagen der Sparer in den niedersächsischen Sparkassen?, so die Stadt Bochum, die im Frühjahr durch Verkaufen und Zurückleasen ihres Kanalnetzes mehr als 20 Millionen Euro eingenommen hatte.

Sofern bei solchen Geschäften deutsche Banken zwischengeschaltet werden, ergeben sich auch für sie Steuervorteile - also Steuerausfälle bei Bund, Land und Kommunen.

Die in Nordrhein-Westfalen bekannt gewordenen Fälle von CBL zeigen auf das Problem, dass die Vertragsfirmen das Recht haben, zusätzliche Sicherheiten bei den zurückleasenden

Kommunen einzufordern, falls sie selbst durch finanzielle Schwierigkeiten von Ratingagenturen herabgestuft werden. Da dies im Zusammenhang mit der US-Finanzmarkkrise der Fall ist, ergeben sich so unter Umständen zusätzliche Risiken für die in solche Geschäfte involvierten Kommunen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung im Rahmen ihrer Kommunalaufsicht bekannt geworden, in welchem Umfang niedersächsische Kommunen CBL-Verträge abgeschlossen haben?

2. Wenn ja: Welche Steuerausfälle ergeben sich für die öffentlichen Kassen in Deutschland aus diesen Verträgen?

3. Wenn es solche Verträge gibt: Welche zusätzlichen Risiken ergeben sich daraus für die betroffenen kommunalen Haushalte?

Die Problematik von Cross-Border-Leasing-Geschäften wurde in allen Bundesländern, einschließlich Niedersachsens in der Vergangenheit intensiv diskutiert. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration vertrat dazu stets die Auffassung, dass derartige Geschäfte für die Kommunen finanziell riskant seien. Nachdem bekannt wurde, dass auch in niedersächsischen Kommunen Vorüberlegungen zu diesen Finanztransaktionen (vor allem im Abwasserbereich) stattgefunden hatten, wurden die damaligen Bezirksregierungen als (obere) Kommunalaufsichtsbehörden mit Erlass vom 11. Februar 2002 (Az. 33.3-10245/1 N12) eindringlich auf die erheblichen Probleme und Risiken hingewiesen, die mit dem Abschluss von CBL-Geschäften verbunden sind. Im Ergebnis wurde von solchen Geschäften abgeraten. Die CBL-Geschäfte wurden letztlich in ihren Risiken als unüberschaubar dargestellt. Sie seien deswegen zu beanstanden oder nicht zu genehmigen, soweit sie kreditähnliche Rechtsgeschäfte enthalten, die mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft in Konflikt stünden. Gleichzeitig wurden die damaligen Bezirksregierungen aufgefordert, die kommunalen Körperschaften ihres Regierungsbezirks entsprechend zu unterrichten. Mit einem weiteren Erlass vom 6. Dezember 2003 (Az.: wie vorstehend) ist nochmals eindringlich vor dem Abschluss solcher Geschäfte gewarnt worden.

Konkrete CBL-Geschäfte von niedersächsischen kommunalen Körperschaften, die der Kommunalaufsicht unterliegen, sind dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration - wohl auch vor dem Hintergrund der eindeutigen Erlasslage in Niedersachsen - nicht bekannt geworden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 6 der Abg. Björn Thümler und ErnstAugust Hoppenbrock (CDU)

Familiengeführte Unternehmen in Niedersachsen

Der Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Oskar Lafontaine, hat eine radikale Änderung der Eigentumsverhältnisse in Deutschland gefordert. So bewertet er große Vermögen vieler Familienunternehmen als „grundgesetzwidrig“. Sie müssten nach seiner Ansicht enteignet werden.

Daher fragen wir die Landesregierung:

1. Welchen Anteil an der Bruttowertschöpfung haben familiengeführte Unternehmen in Niedersachsen?

2. Welche Bedeutung haben familiengeführte Unternehmen in Niedersachsen unter Berücksichtigung der Entwicklung der Beschäftigtenzahlen seit 2003 und des sozialen sowie gemeinnützigen Engagements?

3. Wie bewertet sie die Rechtsauffassung, wonach Vermögen von Familienunternehmen „grundgesetzwidrig“ und daher zu enteignen sei?

In der amtlichen Statistik werden Unternehmen nicht nach ihrer Eigentümerstruktur differenziert. Deswegen wird im Folgenden Bezug genommen auf Untersuchungen des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn und eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (iwd), veröffentlicht im Juli 2008. Die iwd-Studie stützt sich auf die Befragung von 6 100 Unternehmen im Jahr 2007.

Nach dieser Studie erfüllen 94 % der befragten deutschen Unternehmen die Kriterien eines Familienunternehmens: Mindestens 50 % des stimmberechtigten Kapitals müssen sich im Eigentum einer natürlichen Person, einer Familie oder mehrerer verwandter Familien befinden, die gemeinsam einen kontrollierenden Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben. Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn erzielen Familienunternehmen rund 42 % der Umsätze und stellen ca. 57 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.

Die Unternehmen in Familienbesitz haben nach der iwd-Studie in den Jahren 2004 bis 2006 mehr Beschäftigung aufgebaut als die Nicht-Familienunternehmen. Pro Jahr wuchs die Zahl der Arbeitsplätze um einen Prozentpunkt stärker. Umgerechnet auf die Gesamtwirtschaft haben die Familienfirmen zwischen 2004 und 2006 in etwa 300 000 Stellen mehr geschaffen als die anderen Unternehmen.

Das gesellschaftliche Engagement deutscher Familienunternehmen ist groß. Dies hat eine Studie der Universität Stuttgart im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen und der Bertelsmann-Stiftung - veröffentlicht im Dezember 2007 - untermauert, obwohl im Fokus nur von Familien geführte und beherrschte Unternehmen ab einer Umsatzgröße von mindestens 50 Millionen Euro pro Geschäftsjahr standen.

Die zentralen Ergebnisse der Erhebung, die für kleine Unternehmen eher noch charakteristischer sind, lassen sich folgendermaßen darstellen:

Rund 95 % der befragten Familienunternehmer geben die eigenen Überzeugungen als Hauptantriebsfeder an. Im Mittel ist den untersuchten deutschen Familienunternehmen das gesellschaftliche Engagement rund eine halbe Million Euro pro Jahr wert. Dabei spielt die Unternehmensgröße für die Ausgabebereitschaft so gut wie keine Rolle. Die Hälfte der Befragten wird ihr Engagement sogar noch ausweiten.

Ein deutlicher Akzent (84,7 %) liegt auf der Unterstützung von Förder- und Kooperationsprojekten mit Schulen, Universitäten und Museen sowie Aus- und Weiterbildungsangeboten für Mitarbeiter. An zweiter Stelle rangieren soziale Leistungen wie der Ausbau eines Betriebskindergartens (55,5 %), gefolgt vom Umweltbereich (49,5 %) und dem Tätigkeitsfeld Gesundheit (37,3 %). Typisch ist, dass gesellschaftliches Engagement aus dem direkten Umfeld der Unternehmer geboren wird. Entsprechend groß ist die Vielfalt der Maßnahmen. Obwohl viele Unternehmen international tätig sind, sind ihre Aktivitäten primär regional und national ausgerichtet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Anteil an der Bruttowertschöpfung familiengeführter Unternehmen in Niedersachsen lässt sich aus der amtlichen Statistik nicht ableiten. Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der iwd-Studie und die Untersuchungen des Instituts

für Mittelstandsforschung Bonn auf Niedersachsen übertragen werden können. Familienunternehmen sind somit nicht nur der dominierende Unternehmenstyp in der deutschen Unternehmenslandschaft, sondern bilden auch die tragende Säule für Wachstum und Beschäftigung in Niedersachsen.

Zu 2: Auch der Zuwachs der Beschäftigtenzahlen seit 2003 in familiengeführter Unternehmen in Niedersachsen lässt sich aus der amtlichen Statistik nicht ableiten. Es ist davon auszugehen, dass auch hier die Ergebnisse der oben genannten Studien auf Niedersachsen übertragen werden können.

Zu 3: Das Recht auf Eigentum, einer der wichtigsten Aspekte der wirtschaftlichen Freiheit, wird sowohl durch die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 17) - genehmigt und verkündet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) am 10. Dezember 1948 -, durch die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Konvention) - unterzeichnet am 4. November 1950 in Rom - als auch nach der formellen Aufnahme dieser Konvention in den Vertrag von Maastricht (Artikel F Abs. 2) durch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union geschützt.

In der Bundesrepublik gehört das Recht auf Eigentum zu den in der Verfassung gesicherten Grundrechten. Das Recht auf Eigentum und der Schutz des Eigentums sind Grundelemente der sozialen Marktwirtschaft und werden nach Artikel 14 GG als elementare Grundrechte besonders betont.

Das Grundrecht auf persönliches Eigentum ist ein Mittel, um die Freiheit und die personelle Entfaltung des Menschen zu sichern. Dadurch ist es eine notwendige Voraussetzung innerhalb der sozialen Marktwirtschaft. Das Recht auf Privateigentum hat eine doppelte Funktion: Es bedeutet nicht nur, das individuelle Eigentum gegen dasjenige anderer Individuen abzugrenzen, sondern es gewährleistet auch den Schutz des individuellen Eigentums gegenüber dem Staat. Das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Eigentum hat also auch die Aufgabe, die Macht des Staates einzugrenzen.

Das Recht auf Eigentum ist die Voraussetzung für unternehmerisches Handeln. Ohne Eigentum ist marktwirtschaftliches Handeln nicht denkbar. Darum hat der Staat das Eigentum im Interesse aller zu schützen. Eingriffe in dieses Recht sind grundsätzlich nicht gerechtfertigt.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 7 der Abg. Frauke Heiligenstadt (SPD)

Giftmüllskandal auf Kosten der Steuerzahler - Wer zahlt für die Entsorgung des Giftmülls der Chemikalienfirma GeReSo?

Wie der HNA vom 4. September 2008 zu entnehmen war, sei die Einbecker Recyclingfirma GeReSo insolvent. Das Unternehmen hatte von 2004 bis 2007 in einer angepachteten Halle auf dem Tönnieshof in Fredelsloh (Stadt Moringen) tonnenweise Abfälle gelagert, u. a. sehr giftige, explosionsgefährliche und hochentzündliche Stoffe. Der Vorgang hatte im vergangenen Jahr bundesweit als Giftmüllskandal Aufmerksamkeit erlangt.

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen gab dem damaligen Geschäftsführer eine mehrmonatige Frist, um die Hallen zu reinigen und den Giftmüll zu beseitigen. Leider kam dieser nur bedingt der Aufforderung zur Entsorgung nach. Er hat angeblich nur „Abfälle mit positivem Marktwert oder nutzbares Material“ entsorgt. Das Gewerbeaufsichtsamt hat dann eine weitere Firma mit der Restentsorgung beauftragen müssen. Die entstandenen Kosten seien an die Firma GeReSo weitergegeben worden, aber nur ein kleiner Teil der Summe sei bezahlt worden. Nun habe die Firma Insolvenz angemeldet. Die sechsstelligen Entsorgungskosten müsse aller Voraussicht nach die Allgemeinheit übernehmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die genauen Kosten für die Entsorgung des Giftmülls, und welcher Betrag in welcher Höhe ist von der Firma bisher gezahlt worden?

2. Warum hat das Gewerbeaufsichtsamt erst ein halbes Jahr abgewartet und nicht schneller gehandelt, und wieso hat das Gewerbeaufsichtsamt während dieses halben Jahres Wartezeit die Abfälle nicht selbst gewinnbringend entsorgen können?

3. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Landesregierung, den Betrieb eines neuen Chemikalienhandels in Einbeck durch den ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Firma GeReso zu verbieten?

Die Vorgänge bei der Firma GeReSo mbH waren bereits Gegenstand der Landtagssitzung vom 14. Dezember 2007. Ich nehme deshalb Bezug auf die seinerzeit von mir gegebenen Informationen zu den von der Firma betriebenen Standorten in Fredelsloh und Lauenberg.

Die zum damaligen Zeitpunkt noch ausstehende Räumung der illegalen Abfall- und Chemikalienlagerung in Fredelsloh ist zwischenzeitlich vom

Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen in Ersatzvornahme veranlasst worden und wurde am 12. Juni 2008 abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Firma GeReSo mbH den Betrieb der genehmigten Abfallentsorgungsanlage am Standort Lauenberg eingestellt und die dort lagernden Abfälle bis zum 30. Juni 2008 selbst vollständig entsorgt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: