Protocol of the Session on September 18, 2008

währleistet werden. Zum Ende des letzten Schuljahres zeichnete sich ab, dass es erneut in einigen Fächern, besonders in Biologie, zu Problemen kommen würde.

Eine Lehrkraft, die zum 1. Februar 2009 aus dem aktiven Schuldienst an dieser Schule ausscheiden wird, hatte sich deswegen bereit erklärt, über dieses Datum hinaus weiter der Schule zur Verfügung stehen zu wollen. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch von der Kultusbehörde abgelehnt. Auf mein Schreiben in dieser Sache hat das Kultusministerium durch den Staatssekretär dazu schriftlich erklärt, dass das Unterrichtsfach Biologie kein Mangelfach sei. Es seien ausreichend junge Bewerberinnen und Bewerber vorhanden, die gerne eine Stelle im niedersächsischen Staatsdienst übernehmen würden. Die Landesschulbehörde werde bereits zum August 2008 die erforderlichen personalwirtschaftlichen Maßnahmen treffen, um die Fachversorgung an der betroffenen Schule zu sichern, sodass trotz der Pensionierung der Lehrkraft und des Schulleiters der Realschule Alexanderstraße ein größerer Unterrichtsausfall nicht zu befürchten sei.

Nach meiner Rückfrage bei der Schule zu Schuljahresbeginn hat sich die Situation nach Darlegung durch die Schule jedoch nicht verbessert. Der Rektor der Schule ist zum Ende des Schuljahres 2007/2008 aus dem Schuldienst ausgeschieden, der vorgesehene neue Leiter ist dauerhaft erkrankt und wird auf absehbare Zeit durch ein Mitglied des Kollegiums kommissarisch vertreten, der so zu einem großen Teil keine Unterrichtstätigkeit leisten kann, und Neueinstellungen in den Mangelfächern, besonders in Biologie, sind im August nicht vorgenommen worden. Die Einstellung einer Referendarin zum November würde das Problem wegen deren geringen Anteils eigenverantwortlichen Unterrichts im Fach Biologie ab Februar 2008 nicht hinreichend lindern. Zudem wurde berichtet, dass die Stadt Oldenburg generell bei Neueinstellungen von Lehrkräften benachteiligt worden sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie sieht die Unterrichtsversorgung an der Realschule im Schulzentrum Alexanderstraße in Oldenburg zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 bzw. zum 1. November 2008 konkret aus, und sind Maßnahmen ergriffen worden, um die Situation in Mangelfächern, besonders in Biologie, zu verbessern?

2. Wie soll die Leitung der Realschule in Zukunft nicht nur kommissarisch, sondern tatsächlich gewährleistet werden vor dem Hintergrund, dass ein Dienstantritt der vorgesehenen Person auf die Rektorenstelle der Realschule in absehbarer Zeit unwahrscheinlich zu sein scheint?

3. Wie wurde die Stadt Oldenburg bei Neueinstellungen in den Schuldienst zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 in den einzelnen Schulformen Grundschule, Hauptschule, Realschule,

Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsbildenden Schulen berücksichtigt, bzw. wie wird sie zum 1. November 2008 berücksichtigt werden?

Die Landesregierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an allen Schulen ergriffen. Mit der Neueinstellung von über 2 100 Lehrkräften wurden zu diesem Schuljahresbeginn alle Lehrkräfte, die durch Pensionierung oder aus anderen Gründen aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, ersetzt.

Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung gilt es, auf ständig verändernde Personalsituationen angemessen zu reagieren und dabei höchstmögliche Kontinuität für die Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften sind bedauerlicherweise nicht zu verhindern. Die Landesschulbehörde wird erforderlichenfalls die Schule bei der Einstellung einer Vertretungslehrkraft unterstützen.

Personalmaßnahmen an Schulen erfolgen nicht nur durch Neueinstellungen von Lehrkräften. Dazu gehören vielmehr auch Versetzungen von Lehrkräften. Zu diesem Schuljahr wurden 24 Lehrkräfte an allgemeinbildende Schulen in Oldenburg versetzt, für Neueinstellungen wurden an allgemeinbildenden Schulen 33 Stellen bekanntgegeben. Diese tragen bedeutend zur Abdeckung des allgemeinen und fächerspezifischen Personalbedarfs bei.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Statistik vom 4. September 2008 weist für die Realschule Alexanderstraße einen Bedarf von 432,0 Lehrer-Soll-Stunden aus. Zur Erteilung des Pflichtunterrichts gemäß Stundentafel sind dabei einschließlich der genehmigten Zusatzbedarfe 406 Lehrerstunden erforderlich. Da die Schule auch ohne Berücksichtigung des erkrankten Schulleiters seit Schuljahresbeginn über 416,5 LehrerIst-Stunden verfügt, kann der entsprechende Unterricht vollständig erteilt werden.

Zum 1. November 2008 ist beabsichtigt, eine zu diesem Zeitpunkt an einer anderen Realschule nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes einzustellende Lehrkraft an die Realschule Alexanderstraße abzuordnen. Die rechnerische Unterrichtsversorgung der Schule wird dann voraussichtlich bei 98,7 % liegen.

Der Bedarf in Biologie beträgt für die gesamte Schule 20,5 Stunden und kann durch drei Lehr

kräfte, die zusammen 41,5 Unterrichtsstunden erteilen, vollständig abgedeckt werden. Zwei der Lehrkräfte verfügen über die Fakultas für Biologie, die dritte unterrichtet das Fach seit Jahren fachfremd. Darüber hinaus wird ein Referendar mit dem Fach Biologie zum 1. November 2008 seine Ausbildung an der Realschule Alexanderstraße beginnen.

Zu 2: Die Stelle des Schulleiters wurde zum Schuljahresbeginn neu besetzt. Bedauerlicherweise erkrankte der Schulleiter langfristig. Über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Dienstes kann derzeit keine Aussage erfolgen.

Die Schule wird kommissarisch vom Konrektor geleitet, der dafür die vorgesehenen zehn Anrechnungsstunden erhält. Die Aufgaben des Konrektors nehmen zwei Lehrkräfte wahr, die dafür die vorgesehenen fünf Anrechnungsstunden erhalten. Die Leitung der Schule ist somit sichergestellt.

Zu 3: Für die Stadt Oldenburg wurden zum Schuljahresbeginn je drei Stellen an Grundschulen, Realschulen und Förderschulen, eine Stelle an einer Hauptschule, sieben Stellen an Integrierten Gesamtschulen und sechzehn Stellen an Gymnasien bekannt gegeben. Alle 33 Stellen konnten besetzt werden; 10 der ausgewählten Lehrkräfte werden ihren Dienst zum 1. November 2008 antreten.

An Berufsbildenden Schulen wurden insgesamt 14 Stellen ausgeschrieben; davon 13 Stellen (eine bislang noch nicht besetzt) für Theorielehrkräfte, eine für eine Fachpraxislehrkraft.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 46 der Abg. Dr. Gabriele HeinenKljajić (GRÜNE)

Stimmt Niedersachsen im Bundesrat für die Abschaffung der Künstlersozialversicherung?

Die Künstlersozialversicherung (KSV) als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung sichert vielen Künstlerinnen und Künstlern eine angemessene Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Als kultur- und sozialpolitische Errungenschaft ist sie für die Mehrzahl der Künstlerinnen und Künstler mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 12 616 Euro zur sozialen Sicherung dringen notwendig, da eine private Absicherung aus Kostengründen nicht möglich ist. Erst im vergangenen Jahr wurde die Künstlersozialversicherung reformiert.

dpa-Berichten vom 9. September 2008 zufolge gehört Niedersachsen nun zu den sieben Bundesländern, die in einer Bundesratsinitiative die Künstlersozialversicherung abschaffen wollen. Demzufolge habe Niedersachsen einer Empfehlung mehrerer Ausschüsse des Bundesrates (exklusive des Kulturausschusses) zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsent- lastungsgesetz) in der Bundesratsdrucksache 558/08 zugestimmt. In dieser Empfehlung heiße es: „Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“ Die Abstimmung über den Gesetzentwurf soll bereits am 19. September 2008 erfolgen.

Neben Niedersachsen sollen auch Bremen und Schleswig Holstein für die Abschaffung gestimmt haben. Der Bremer Senator für Kultur, Bürgermeister Jens Böhrnsen, hat am 9. September 2008 bereits dementiert, der Empfehlung zugestimmt zu haben, und kündigte eine Senatsentscheidung an, die sich gegen eine Abschaffung oder unternehmerfreundliche Reform wendet. Auch die Staatskanzlei Schleswig-Holsteins wies die Meldung zurück und bezeichnete sie als Ente. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich bisher noch nicht zu den Agenturmeldungen geäußert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Niedersächsische Landesregierung im Bundesrat einer Empfehlung zugestimmt, die Künstlersozialversicherung solle abgeschafft werden oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert werden? Wenn ja: Welche Beweggründe liegen dieser Entscheidung zugrunde?

2. Wird die Landesregierung in der Abstimmung im Bundesrat am 19. September 2008 über die Bundesratsdrucksache 558/08 für die Abschaffung der Künstlersozialversicherung stimmen?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen der Abschaffung der Künstlersozialversicherung für die niedersächsischen Künstlerinnen und Künstler ein?

In den Gremien des Bundesrates wird derzeit das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz im ersten Durchgang beraten. Der Bundesrat wird am 19. September eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beschließen. Zur Vorbereitung der Stellungnahme wurde der Gesetzentwurf in den Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Die Fachministerien der Niedersächsischen Landesregierung handeln in den Fachausschüssen des Bundesrates entsprechend dem Ressortprinzip in eigener Verantwortung.

Eine abschließende Entscheidung über das niedersächsische Stimmverhalten in der Bundesratssitzung am 19. September ist in der Sitzung des

niedersächsischen Kabinetts am 16. September erfolgt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg hat im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates am 4. September einen Antrag gestellt, der bestehende Probleme und Ungerechtigkeiten der Künstlersozialversicherung in der heutigen Ausgestaltung kritisiert. Unter anderem wird auf den hohen Aufwand bei der Feststellung der Abgabenpflicht für kleine und mittlere Unternehmen und auf Fälle hingewiesen, in denen eine Abgabepflicht in die Kasse für Leistungen besteht, obwohl der betroffene Künstler gar nicht in der Künstlersozialversicherung versichert ist. Der Antrag aus Baden-Württemberg leitet aus diesen Problemen die Forderung ab, „dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird“. Der Antrag hat im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen Niedersachsens eine Mehrheit erhalten.

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium beabsichtigt nicht, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen. Das niedersächsische Wirtschaftsministerium sieht aber die Notwendigkeit der Entbürokratisierung und der Optimierung für die derzeitige Ausgestaltung der Künstlersozialversicherung, auch um die Akzeptanz dieser Versicherung zu steigern.

In anderen Ausschüssen des Bundesrates gab es keine Anträge zur Thematik der Künstlersozialversicherung.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung ist gegen die Abschaffung der Künstlersozialversicherung. Eine anderslautende, missverständliche Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses wird im Bundesratsplenum am 19. September nicht unterstützt.

Zu 3: Für die Niedersächsische Landesregierung ist die Künstlersozialversicherung nicht nur ein Instrument der Künstlerförderung. Sie schafft auch soziale Sicherheit für viele Künstler. Die Künstlersozialversicherung schafft existenzielle Sicherheit für freiberuflich Kultur- und Medienschaffende, die wegen zu geringer Einkünfte keine Vorsorge für ihr Alter treffen können. Daher ist die Künstlersozialversicherung für die Niedersächsische Landesregierung unverzichtbar. Im Interesse einer hohen Akzeptanz dieser Versicherung ist aber auch zu beachten, dass die Erhebungs-, und Kontrollkos

ten der Versicherung optimiert werden und der Kreis der Versicherungsberechtigten klar zu definieren ist.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 47 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die Denkmalpflege und Archäologie im Einzelnen stärken?

Im Juli hat der Minister für Wissenschaft und Kultur in einer Pressekonferenz die Pläne der Landesregierung zur Neuordnung der Archäologie und Denkmalpflege in Niedersachsen vorgestellt. Anlass dieser Neuordnung sei, dass die Präsidentin des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege Ende September in den Ruhestand eintreten und ihr Amt neu besetzt werde. Die Umstrukturierungspläne des Ministers für Wissenschaft und Kultur sind auf massive Kritik gestoßen. So weist die derzeitige Präsidentin des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Frau Dr. Segers-Glocke, in einer Stellungnahme auf die desolate Gesamtsituation des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege hin. So wird mit Bezug auf die Pläne der Landesregierung von der Landeskonservatorin ausgeführt, dass „dieses Projekt des MWK weder mit den Inhalten der verbindlichen Projektgruppenergebnisse vereinbar ist noch (…) den kulturstaatlichen Aufgaben der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der archäologischen Denkmalpflege auf der Grundlage des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes in angemessener Weise“ Rechnung trage. Weiter heißt es, dass „bei gleichbleibenden Kapazitäten durch den neuen Aufgabenbereich der Ausstellungsorganisation die traditionellen Aufgaben der Denkmalpflege noch weniger wahrgenommen werden können (…)“. Hierzu wird auch auf meine Anfrage vom 14. September 2007 „Soll das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege kaputt gespart werden?“ verwiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie will sie bei der derzeitigen personellen Situation im Landesamt für Denkmalpflege insbesondere in der Fläche die Erfüllung der kulturstaatlichen Aufgaben der Bau- und Kunstdenkmalpflege und der archäologischen Denkmalpflege sicherstellen?

2. Wie schätzt sie im Flächenland Niedersachsen die finanzielle und personelle Situation in den unteren Denkmalschutzbehörden ein?

3. Wird die Landesregierung mit einer neuen Schwerpunktsetzung der musealen Präsentation bedeutender musealer archäologischer Funde zusätzliches Personal einstellen?

Mit der Auflösung der Bezirksregierungen wurde auch die Mittelinstanz in der staatlichen Denkmalpflege aufgelöst. Den unteren Denkmalschutzbehörden, die den kommunalen Gebietskörperschaften im übertragenen Wirkungskreis zugeordnet sind, kommt seitdem diese gesetzliche Aufgabe zu. Sie unterstehen der Fachaufsicht der obersten Denkmalschutzbehörde, dem Fachministerium.