Zu 2: Wesentlich stärker als die Zahl der Inobhutnahmen ist in den letzten Jahren die Anzahl der vollständigen oder teilweisen Sorgerechtsentzüge angestiegen.
Vollständiger oder teilweiser Entzug des Sorgerechts in Niedersachsen (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge für Kinder und Jugendliche 727 880 938 1 225
Übertragung des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das Jugendamt für Kinder und Jugendliche 518 675 725 1 000
Unter anderem um das Instrument des Sorgerechtsentzuges zu flexibilisieren und um den Jugendämtern die Gelegenheit zu geben, die Familiengerichte frühzeitiger in dem Prozess der Kindeswohlsicherung zu beteiligen, hat das BMJ den Gesetzesentwurf Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorgelegt, der am 24. April 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde.
Zu 3: Der Aufnahme des § 8 a in das SGB VIII zum 1. Oktober 2005 war in der Kinder- und Jugendhilfe eine breite Debatte über die Rolle der öffentlichen und freien Träger und insbesondere über die Wahrnehmung und die Komplexität des Schutzauftrages zur Sicherung des Kindeswohls voraus gegangen.
Diese Diskussionszusammenhänge sowie -schon vor dem Fall „Kevin“ in Bremen - einige in der Öffentlichkeit breiter diskutierte Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung führten schließlich zur Konkretisierung des gesetzlichen Auftrages zur Sicherung des Kindeswohls im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 1. Oktober 2005. Als wichtige Neuerung wurden erstmals Teilbereiche des staatlichen Wächteramtes auf alle Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe übertragen, indem öffentliche und freie Träger Vereinbarungen über die Umsetzung des staatlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII abschließen müssen. Daneben haben die Jugendämter ihre Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung und die dazu erforderlichen Schritte weiterentwickelt.
Vor diesem Hintergrund ist ein Zusammenhang zwischen der vermehrten Inanspruchnahme der Inobhutnahme und den gesetzlichen Neuregelungen möglich. Für eine exaktere Bestimmung der Zusammenhänge fehlt derzeit jedoch eine wissenschaftliche Analyse der vorliegenden Daten. Neben den auf einer Gesetzesänderung basierenden Erklärungszusammenhängen dürfen sozialwissenschaftliche Hintergründe für diese Entwicklung sicherlich nicht ausgeklammert werden.
Am 19. September 2008 befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz) und wird in diesem Zusammenhang über eine u. a. von der Niedersächsischen Landesregierung unterstützte Stellungnahme beraten, wonach die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest „unternehmerfreundlich refor
Die Künstlersozialversicherung gilt als kultur- und sozialpolitische Errungenschaft für die heute rund 160 000 freiberuflichen Kultur- und Medienschaffenden in Deutschland. Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland” hat sich mit den Stimmen aller Parteien nachdrücklich für ihren Erhalt ausgesprochen und Vorschläge für ihre weitere Stärkung gemacht. Der Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bezeichnet die Künstlersozialversicherung in einer aktuellen Stellungnahme als „eine unverzichtbare Einrichtung und eine der Grundlagen für die Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland“.
Künstlerinnen und Künstler beziehen ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 12 616 Euro. Die Abschaffung der Künstlersozialversicherung würde für die Mehrzahl der Künstler den Verlust der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bedeuten.
1. Aus welchen Gründen befürwortet die Landesregierung die Abschaffung der Künstlersozialversicherung?
2. Wie will die Landesregierung nach einer Abschaffung der Künstlersozialversicherung die soziale Sicherung der freiberuflich Kultur- und Medienschaffenden gewährleisten?
3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Journalistengewerkschaften dju und DJV, wonach die Abschaffung der Künstlersozialversicherung „das Ende des freien Journalismus in Deutschland bedeuten“ würde?
In den Gremien des Bundesrates wird derzeit das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz im ersten Durchgang beraten. Der Bundesrat wird am 19. September eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung beschließen. Zur Vorbereitung der Stellungnahme wurde der Gesetzentwurf in den Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Die Fachministerien der Niedersächsischen Landesregierung handeln in den Fachausschüssen des Bundesrates entsprechend dem Ressortprinzip in eigener Verantwortung.
Das Wirtschaftsministerium des Landes BadenWürttemberg hat im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates am 4. September einen Antrag gestellt, der die bestehenden Probleme und Ungerechtigkeiten der Künstlersozialversicherung kritisiert. Unter anderem wird auf den hohen Aufwand bei der Feststellung der Abgabenpflicht für kleine und mittlere Unternehmen und auf Fälle hingewiesen, in denen eine Abgabepflicht in die Kasse für Leistungen besteht, obwohl der betroffene Künstler gar nicht in der Künstlersozialversicherung versi
chert ist. Der Antrag aus Baden-Württemberg leitet aus diesen Problemen die Forderung ab, „dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird“. Der Antrag hat im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen Niedersachsens eine Mehrheit erhalten.
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium beabsichtigt nicht, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, sieht aber die Notwendigkeit der Entbürokratisierung für die derzeitige Ausgestaltung der Künstlersozialversicherung. Die Niedersächsische Landesregierung wird die zitierte Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses im Bundesratsplenum am 19. September nicht unterstützen.
Zu 2: Die Künstlersozialversicherung schafft existenzielle Sicherheit für freiberuflich Kultur- und Medienschaffende, die wegen zu geringer Einkünfte keine Vorsorge für ihr Alter treffen können. Daher ist die Niedersächsische Landesregierung für den Erhalt der Künstlersozialversicherung.
Zu 3: Für die Niedersächsische Landesregierung ist die Künstlersozialversicherung nicht nur ein Instrument der Künstlerförderung. Sie schafft auch soziale Sicherheit für viele Künstler und ist daher unverzichtbar. Im Interesse ihrer Versicherten ist aber auch zu beachten, dass die Erhebungs-, und Kontrollkosten der Versicherung optimiert werden und der Kreis der Versicherungsberechtigten klar zu definieren ist.
Wie sieht die Unterrichtsversorgung an der Realschule Alexanderstraße in Oldenburg zum Schuljahr 2008/2009 aus, und wird die Stadt Oldenburg bei den Neueinstellungen von Lehrkräften übersehen?
Die Unterrichtsversorgung an der Realschule im Schulzentrum an der Alexanderstraße in Oldenburg war in den letzten Jahren immer problematisch. Nur mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen, die aufgrund des Drucks von Lehrkräften und Eltern zustande kamen, konnte eine hinreichende Unterrichtsversorgung ge
währleistet werden. Zum Ende des letzten Schuljahres zeichnete sich ab, dass es erneut in einigen Fächern, besonders in Biologie, zu Problemen kommen würde.