Protocol of the Session on September 17, 2008

Das ist der Kern dieser Geschichte.

Sie haben völlig recht: Wir vermuten, dass die Antwort der Regierung so sein wird, wie Sie unterstellt haben. Aber wir hätten es von Herrn Schünemann gerne noch schriftlich.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion haben Sie, Frau Kollegin Rübke, das Wort.

(Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Können wir das Kabarettstückchen noch ein- mal sehen?)

Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Betroffen von der Wertgutscheinregelung gemäß § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes sind Asyl Suchende und geduldete Flüchtlinge, also Personen, deren Asylverfahren noch nicht beendet oder negativ abgeschlossen ist. Der Niedersächsische Städtetag, Kirchen, Wohlfahrtsverbände sowie Ausländerverbände und immer mehr Kommunen in Niedersachsen - Kollegin Polat hat sie aufgezählt - unterstützen und befürworten die Abschaffung der Wertgutscheine.

Dabei geht es nicht um die grundsätzliche Abschaffung, sondern darum, den Kommunen wieder die Möglichkeit einzuräumen, Bargeld und nur in besonderen Fällen Wertgutscheine zu geben. Die CDU will an den Gutscheinen festhalten, damit keine Schlepperorganisationen von Sozialhilfe bezahlt werden.

(David McAllister [CDU]: Das ist ja auch nicht schlecht!)

Ich frage: Gibt es nur in Niedersachsen solche Organisationen, oder warum besteht diese Sorge in den anderen Bundesländern nicht? - Wir, die SPD, haben Vertrauen zu den Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen; denn sie können vor Ort am besten beurteilen, ob Bargeld tatsächlich verantwortungsvoll für die Familie ausgegeben wird oder ob die Kinder vernachlässigt werden, weil der

Großteil des Geldes zur Finanzierung von Schlepperorganisationen abgegeben werden muss.

(Beifall bei der SPD)

Darüber hinaus kann das Fachpersonal der Kommunen sehr genau darlegen, welches Verfahren preiswerter ist. Die Regierungsfraktionen ermahnen die Kommunen doch sonst immer, Geld einzusparen, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, Bürokratie abzuschaffen. Warum dann nicht bei diesem Thema?

Einer der Lieblingssprüche von Herrn McAllister lautet: Wenn ein Christdemokrat einen Kirchturm sieht, freut er sich.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich sage: Christus würde sich freuen, wenn Sie und Ihre Fraktion christlich handeln würden.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Durch Bargeldleistungen sparen Kommunen Geld bei der Ausgabe. Flüchtlinge brauchen Bargeld für die Hilfe in Asylverfahren, für Busfahrkarten, Briefmarken, Telefon und auch für das Eis ihrer Kinder. Wertgutscheine bedeuten: Pöbeleien an der Kasse, eine sichtbare Demütigung als unerwünschte Person, Bevormundung durch die Beschränkung auf bestimmte Geschäfte und bestimmte Waren.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ist absoluter Quatsch! - Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Absoluter Unsinn! Sie müssen überlegen, aus welchen Ländern die Leute kommen!)

Wertgutscheine sind eine Ausgrenzungsmaßnahme für Menschen, die unseren Schutz suchen.

(Zustimmung bei der SPD)

Werte Kollegen und Kolleginnen der Regierungsfraktionen, nehmen Sie diese Verantwortung an und stimmen Sie dem Antrag zu! Sollten Sie dem Antrag in der Drucksache 264 wider Erwarten nicht zustimmen, gehe ich wohl Recht in der Annahme, dass der Antrag in der Drucksache 414 Ihre Zustimmung bekommt, da er ausschließlich der Sachaufklärung dient.

Danke schön fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Danke schön. - Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Bode das Wort. Bitte schön!

(Ralf Briese [GRÜNE]: Schon wieder Bode!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Briese, wenn so viele Themen aus dem Bereich Innenpolitik diskutiert werden, werden Sie mich auch immer hier vorne erleben.

Ich will allerdings einen konstruktiven Beitrag dazu leisten, dass der Sozialverband nicht noch länger warten muss. Die Linken haben leider das Ende der Tagesordnung nicht möglich gemacht.

Zu dem Thema ist in der letzten Legislaturperiode und jetzt auch schon in dieser wirklich alles gesagt worden. Es gibt bundesgesetzliche Vorschriften, die wir beachten wollen. In dieser Frage - Herr Briese, da haben Sie wirklich Recht - passt zwischen Uwe Schünemann und mich wirklich kein Blatt.

Danke schön. - Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Hiebing das Wort. Bitte schön!

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Thema ist in der Tat wohl in jeder Legislaturperiode mindestens einmal, vielleicht auch mehrere Male diskutiert worden.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Sie können das ganz schnell ändern, Herr Hiebing!)

Aber es ist das gute Recht eines jeden hier, Anträge auch gleichlautender Art wieder zu stellen.

(Ralf Briese [GRÜNE]: Das machen Sie ja auch!)

Auch in den Zeiten, verehrte Frau Kollegin Rübke, als Sie hier die Regierungsverantwortung - auch zusammen mit den Grünen - trugen, sind diese Anträge hier beraten worden, mit dem einen Unterschied: Seinerzeit waren Sie der Meinung, dass das, was wir heute machen, richtig ist. Heute haben Sie Ihre Meinung geändert.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Man kann auch lernfähig sein!)

- Natürlich darf man lernfähig sein. Man muss gleichwohl auch wissen, dass es in der Opposition

vielleicht eine andere Sichtweise gibt, die Sie damals möglicherweise nicht hatten.

Das Asylbewerberleistungsgesetz - das bleibt hier festzuhalten - ist ein Bundesgesetz. Wenn sich die Landesregierung an Bundesrecht hält, das von der Großen Koalition auch bestätigt worden ist, dann handelt sie nach Recht und Gesetz. Eigentlich ist es eine Unverschämtheit, wenn man, wie es eine Kollegin von den Grünen getan hat, sagt, die Landesregierung sei unbelehrbar. Hier halten wir uns an das, was der Bund uns vorgibt. Das ist immer in Ordnung.

(Beifall bei der CDU - Christian Meyer [GRÜNE]: Warum machen das so vie- le Länder anders?)

Die Kommunen setzen Bundesrecht um. Wir diskutieren insofern eigentlich im falschen Hause. Bundesrecht ist hier höherrangig.

Ich sehe auch nicht, Herr Kollege von der Linken, dass die Freiheit für die Kommunen in Gefahr ist. Die Kommunen sind hierbei sozusagen der verlängerte Arm der Bundes- oder Landesregierung. Sie setzen das um, was ihnen als Rechtsrahmen vorgegeben wird. Hier geht es nicht um die eigene kommunale Selbstverwaltung.

Teilweise wurde gesagt, das Modellkommunengesetz sei doch unser Wille. Natürlich ist das Modellkommunengesetz - ebenfalls von uns auf den Weg gebracht - eine gute Idee. Aber der Vergleich mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ist weit hergeholt. Das ist auch der falsche Ansatz.

(Jutta Rübke [SPD]: Nein!)

Meine Damen und Herren, das Bundesgesetz sieht vor, dass im Regelfall und vorrangig Sachleistungen zu gewähren sind. Das zweifeln auch Sie nicht an, Frau Kollegin Rübke. Wenn das so im Gesetz steht, handeln diejenigen, die das anders machen, möglicherweise rechtswidrig, aber doch nicht diejenigen, die sich ans Gesetz halten. Sie müssen die Dinge nicht auf den Kopf stellen, das hilft Ihnen auch hier nicht weiter.

Das Gesetz sieht vor, dass man erstens mit Wertgutscheinen arbeiten kann und bei Vorliegen besonderer Umstände zweitens mit anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder drittens mit Geldleistungen im gleichen Wert.

Herr Kollege Hiebing, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Polat?

Ich möchte dieses gerne zu Ende bringen. - Als Fazit bleibt festzuhalten: Das Wertgutscheinverfahren hat sich in Niedersachsen auch unter humanitären Gesichtspunkten bewährt.

(Jutta Rübke [SPD]: Das stimmt nicht!)

Es ist wichtig, dass das Asylbewerberverfahren in der Regel ein schnelles Verfahren sein sollte. Wenn die Asylbewerberinnen und -bewerber möglichst schnell erfahren, ob ihr Asylantrag anerkannt wird, trägt das auch zur Humanität bei.

Die Form der Leistungen im Asylverfahren berücksichtigt sowohl die Wahrung der Selbstständigkeit als auch - das ist mir wichtig - die Eigenverantwortlichkeit der Asylbewerber.