- Herr Kollege Althusmann, das können Sie noch nicht wissen; denn Herr Dr. Sohn hat sich nach § 76 unserer Geschäftsordnung gemeldet. Es handelt sich also um eine persönliche Bemerkung. Das heißt, Herr Dr. Sohn, dass Sie persönliche Angriffe zurückweisen können, die in der Aussprache gegen Sie gerichtet wurden. Sie dürfen auch eigene Ausführungen berichtigen. Für maximal fünf Minuten haben Sie das Wort.
Ich weise den persönlichen Angriff von Herrn McAllister zurück, der darin besteht, dass er ein falsches Zitat gebracht hat, was jeder andere Parlamentarier, der seinen parlamentarischen Pflichten nachgekommen ist und beim Tagesordnungspunkt 21 dabei war, weiß. Da habe ich nämlich das Zitat in Gänze vorgetragen.
Ansonsten bin ich persönlich ein bisschen darüber betrübt, dass dieses Zitat von den beiden Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien weiter fälschlich durch die Lande getragen worden ist. Der eine Fraktionsvorsitzende einer Regierungspartei ist wegen einer ganz wichtigen anderen Tagung seit zwei Tagen nicht hier im Plenum. Auch Sie, Herr McAllister, sind häufiger nicht hier im Plenum anwesend.
Langsam nähert sich der Zeitpunkt, zu dem ich alleine länger im Plenum anwesend gewesen bin als Sie beide zusammen.
bevormunden - Wertgutscheinpraxis abschaffen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/264 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sport und Integration - Drs. 16/402
Erste Beratung: Kostenvergleich von Wertgutscheinpraxis und Barauszahlung bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/414
Zur Einbringung des Antrages unter Tagesordnungspunkt 28 erteile ich Frau Kollegin Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE das Wort. - Die Wortmeldung wurde zurückgezogen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute ebenso wie in der vorherigen Legislaturperiode über das Thema Wertgutscheine reden, liegt daran, dass Herr Schünemann in unbelehrbarer Art und Weise an einer Rechtsauffassung festhält, die mit vernünftigen Argumenten nicht zu halten und in der Praxis anderer Bundesländer und selbst in Niedersachsen abgelehnt und widerlegt wird.
Deshalb lassen wir nicht locker, genauso wie beim Thema Härtefallkommission. Denn es werden immer mehr Kommunen, die sich für Bargeldauszahlungen an Asylbewerber aussprechen:
Hannover, Oldenburg, Stadt und Landkreis Göttingen und aktuell auch der Landkreis Holzminden. Das müsste Ihnen bekannt sein, Herr Minister.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, dass viele andere Bundesländer eine andere Praxis als Niedersachsen verfolgen
und mit ihrer Rechtsauffassung unserer Meinung nach genau richtig liegen. Die im Innenausschuss in der letzten Legislaturperiode verteilte Statistik
spricht dazu eine deutliche Sprache. Niedersachsen hat bundesweit den zweithöchsten Prozentsatz an Wertgutscheinempfängern im Verhältnis zur Gesamtzahl der Grundleistungsempfänger, genau 83,4 %. Nur Thüringen kann das noch toppen. Alle anderen Bundesländer liegen mit einem Abstand von mindestens 35 Prozentpunkten darunter.
Angesichts dessen finde ich es skandalös, dass Innenminister Schünemann massiven Druck auf niedersächsische Ausländerbehörden ausübt, um deren missliebige Rechtsauffassung und Praxis zu unterbinden.
Die Kommunen wollen die Wertgutscheine nicht. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber wollen die Wertgutscheine nicht. Wertgutscheine sind schlichtweg diskriminierend, stigmatisierend und ausgrenzend. Ich möchte aus der HAZ vom 11. September 2008 zitieren. Dort wird der Sprecher des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt wiedergegeben. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Erstens ist der Verwaltungsaufwand deutlich geringer und zweitens geht es ja auch darum, ein gewisses Maß an Menschenwürde zu wahren.“
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das ist nicht zu viel verlangt!)
Der Antrag der Fraktion der Linken zielt auf den für die Kommunen zentralen Punkt in dieser Debatte ab: die Kostenfrage. Dass die Wertgutscheine höhere Kosten als die Barauszahlung verursachen, liegt meines Erachtens auf der Hand. Ich bezweifle auch nicht, dass die in dem Antrag geforderte Gegenüberstellung zu ebendiesem Ergebnis führen würde. Aber da die Regierungskoalition genau davor wie auch vor allen anderen vernünftigen Argumenten in dieser Diskussion die Augen verschließt, wird sie, glaube ich, diesen Antrag in den Ausschüssen bekämpfen und letztlich ablehnen. Genau deshalb ist dieser Antrag jedoch sinnvoll.
Der Umgang mit ihm wird wieder einmal verdeutlichen, wie ignorant sich die Regierungskoalition in Sachen Flüchtlingspolitik verhält.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stellen an mehreren Punkten fest: Diese Landesregierung zieht übers Land und fordert Freiheit für die Kommunen. In verschiedenen Zusammenhängen, in verschiedenen Debatten haben wir das gehabt:
Wir stellen auch fest: Herr Wulff und andere ziehen übers Land und sagen: Die öffentlichen Kassen müssen vor allem sparen.
Dann stellen wir fest: Es gibt eine Sache, bei der Kommunen sagen: Lasst uns das doch bitte selbst entscheiden! Wenn wir das selbst so entscheiden, wie wir das wollen, ist das viel billiger.
Dann zieht die Landesregierung auch noch übers Land und sagt: Nehmt doch die Leute ernst und lasst sie eigenverantwortlich handeln!
Dann passiert etwas Wundersames. Diese Regierung steht da und sagt: Freiheit der Kommunen? Nein! - Die Regierung steht da und sagt: Geld sparen? Egal, nein! Nicht an diesem Punkt! - Die Landesregierung steht da und sagt: Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen? Nein, nicht an diesem Punkt!
Da findet eine erstaunliche Metamorphose dieser Regierung statt. Sie sagt: Geld spielt keine Rolle! Es ist uns doch egal, ob das etwas kostet! Die Leute sollen Wertgutscheine anstelle von Geld kriegen! - Da sagt die Landesregierung: Freiheit der Kommunen? Ist uns doch egal! Wir wollen, dass die Kommunen zu Wertgutscheinen gezwungen werden.
Da sagen die Leute: Es geht um die Würde der Menschen. - Dann sagt Herr Schünemann: Würde der Menschen? Ist mir doch egal! Es geht darum,