Protocol of the Session on September 17, 2008

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Abgesehen davon, dass wir über diesen Punkt noch im Laufe des Tages diskutieren werden, sage ich dazu gerne schon jetzt etwas. In der Vergangenheit haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Ausbau der regionalen Schienenwege von Oldenburg nach Osnabrück und von Hannover nach Bennemühlen oder Walsrode mit der DB vertraglich vereinbart wurde, dass das S-Bahnnetz im Unterelberaum bis Stade neu gestaltet wurde und dass Bahnhöfe und Haltestellen erneuert wurden. Wir werden das natürlich fortsetzen. Stichworte sind: Heidebahn, Regio-Stadt-Bahn, Regio-S-Bahnnetz Bremen und zweigleisiger Ausbau der Fernverkehrsstrecke Hil

desheim–Braunschweig. Es gibt also etliche Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang anstehen. Es ist mir immer eine besondere Freude, diese Planungen hier im Landtag mehrfach am Tage bekanntzugeben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Minister Hirche in seinen bisherigen Antworten auf meine Fragen keinen sehr entschlossenen Eindruck hinterlassen hat, sich zukünftig gegen Abzocke bei den Nahverkehrskunden oder auch gegen die Einführung von Bedienrabatten durch die Hintertür einzusetzen, frage ich die Landesregierung, wie sie jetzt und zukünftig überprüft, dass die von der DB AG in Niedersachsen eingenommenen Trassengebühren tatsächlich auch für den Erhalt und Ausbau des Schienennetzes in Niedersachsen verwendet werden.

Herr Minister Hirche, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Instrument dafür wird im Wesentlichen die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung dienen, die die Länder vom Bund in geeigneter Weise abfordern. Vor diesem Hintergrund werden wir dann prüfen, ob das schon ausreicht. Auch darüber wird im Oktober auf der Verkehrsministerkonferenz diskutiert werden. Vor diesem Hintergrund werden wir, denke ich, erfolgreich, genau wie es in dem jetzigen Fall passiert ist, die Preisgestaltung der Bahn unter sozialen und politischen Gesichtspunkten beeinflussen können. Wir dürfen es meines Erachtens nicht zulassen, dass die Verbraucher und Kunden, um die es hier geht, durch eine falsche Preispolitik von der Bahn wieder abgeschreckt werden. Wir wollen dazu beitragen, dass die Attraktivität der Bahn steigt.

Im Übrigen meinen wir, dass sich die Bahn mit dieser Art von Preiserhöhung im Hinblick auf den Börsengang selber keinen Gefallen tut. Denn wenn man ein Unternehmen selber weniger attraktiv

macht, wird man an der Börse weniger Geld erzielen. Ich vermute, dass das am Ende auch das ausschlaggebende Motiv für die Rücknahme von Teilen der geplanten Preiserhöhung war.

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen mir zum Tagesordnungspunkt 14 a nicht vor.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 14 b:

Wie soll kleinen Haupt- und Realschulen und alleinstehenden Hauptschulstandorten insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft geholfen werden? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/453

Die Anfrage wird von Herrn Kollegen Poppe von der SPD-Fraktion eingebracht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach einem Bericht der Oldenburgischen Volkszeitung vom 16. Juli 2008 hat Frau Ministerin HeisterNeumann bei einem Besuch in der Gemeinde Bakum eine Regelung angekündigt, die es ermöglichen soll, dass die dortige St. Johannes-Schule als Haupt- und Realschule erhalten bleibt, ohne sogenannte Kombiklassen bilden zu müssen. Wörtlich wird die Ministerin so zitiert: „Die gute Botschaft ist, wir werden bestimmte Erlasse lockern und so Einschränkungen des gemeinsamen Unterrichts von Haupt- und Realschülern außer Kraft setzen.“ Gleichzeitig soll die Ministerin aber auf Nachfrage für einen anderen Standort erklärt haben, es liege kein Antrag vor und dies könne keine Dauerlösung bedeuten.

Wenn aber zu dem Mittel einer Erlassänderung gegriffen werden soll, so ist das keine auf einen Standort und auf befristete Zeit angelegte Regelung, wie es der von der St. Johannes-Schule zunächst angestrebte Schulversuch gewesen wäre. Kleine Schulstandorte überall im Land brauchen Verlässlichkeit und keine nur auf Antrag zu genehmigenden Ausnahmeregelungen.

(Beifall bei der SPD)

Zusätzlich gibt es Existenzprobleme für einzügige Hauptschulstandorte, die schon heute nur noch durch Kombiklassen abgesichert werden. Gerade im ländlichen Raum führen das veränderte Wahl

verhalten der Eltern für die Hauptschule und die demografische Entwicklung zu weiteren Problemen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erlasse sollen in welchen Elementen verändert werden, um die Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts von Haupt- und Realschülern zu verbreitern, welche Fächer werden davon betroffen sein und welche Richtzahlen sind für die Klassen- und Kursgruppen sowie die Zuweisung von Lehrerstunden vorgesehen?

2. Wie viele Schulstandorte sind in Niedersachsen von den oben genannten Problemen betroffen?

3. Welche pädagogischen Konzepte und Schulgesetzänderungen werden ergriffen, um die oben genannten Probleme alleinstehender Hauptschulen zu lösen und die Schulstandorte in der Fläche abzusichern, weil die Schulträger aufgrund der geltenden Gesetzeslage handlungsunfähig sind?

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung nimmt Frau Ministerin Heister-Neumann Stellung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Landesregierung will für unsere Schülerinnen und Schüler landesweit und wohnortnah ein vielfältiges Schulangebot sicherstellen. Eltern sollen qualitativ gute Wahlmöglichkeiten haben. Deshalb ist es nach wie vor unser erklärtes Ziel, das gegliederte Schulwesen landesweit vorzuhalten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Insbesondere vor dem Hintergrund des derzeit noch zu verzeichnenden Bevölkerungsrückgangs ist mit dem Schulträger vor Ort über Maßnahmen zu sprechen, die geeignet sind, Angebote zu stabilisieren, weiterzuentwickeln und auszubauen. Dafür stehen den Schulträgern bereits jetzt diverse Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, z. B. die Einführung von jahrgangsübergreifendem Unterricht in sogenannten Kombiklassen, die Errichtung von Außenstellen unter erleichterten Bedingungen, die Vereinbarung einer pädagogischen und organisatorischen Zusammenarbeit zwischen Schulen, die Zusammenlegung von Schulen und die organisatorische Zusammenfassung von Schulen, gemeinde- und kreisübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung bei der Schulentwicklungsplanung, Steu

erung der Schülerströme durch die Festlegung von Schulbezirken und auch die Nutzbarmachung des Schulangebots durch Schülerbeförderung. Maßnahmen im Rahmen dieser Handlungsmöglichkeiten trifft der Schulträger im eigenen Wirkungskreis.

Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde Bakum als Schulträger zur Sicherung des Schulstandortes zum 1. August 2008 einen Antrag auf Genehmigung eines Schulversuches an der St. JohannesSchule - Haupt- und Realschule - gestellt. Dieser Antrag wurde nicht genehmigt. Der Schule wurde aber ermöglicht, ein von den Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Realschule abweichendes Modell zu erproben. Grundlage hierfür sind die jeweiligen Schlussbestimmungen in dem Erlass betreffend die Arbeit in der Hauptschule und den Erlass betreffend die Arbeit in der Realschule, also in dem Erlass zu den jeweiligen Bereichen. Beide Schulzweige können den gemeinsamen Unterricht über die bereits mögliche Zusammenarbeit in Wahlpflichtkursen, Arbeitsgemeinschaften, Religion, Werte und Normen sowie Sport hinaus erweitern. Dabei müssen aber die inhaltlichen Anforderungen beider Schulformen sowie eine schulformspezifische Leistungsbewertung berücksichtigt werden. In den Kernfächern wird dies durch eine äußere Differenzierung sichergestellt. Die Lehrerstundenzuweisung erfolgt auf der Grundlage des Erlasses betreffend „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen“ vom 9. Februar 2004.

Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen.

Zu Frage 1: Derzeit wird im Kultusministerium geprüft, in welchem Umfang die Regelungen zur Erteilung von getrenntem und gemeinsamem Unterricht für Haupt- und Realschulen weiter gefasst und in die Verantwortung der Schulen gegeben werden können. Im Sinne der Eigenverantwortung können die Schulen jeweils entscheiden, inwieweit sie von den gegebenenfalls erweiterten Freiräumen dann auch Gebrauch machen. Es handelt sich hier also um eine Deregulierung im besten Sinne des Wortes.

Zu Frage 2: Einschließlich der Inselschulen, die aufgrund ihrer besonderen Rahmenbedingungen bereits seit Langem jahrgangsübergreifenden Unterricht durchführen, also die sogenannten Kombiklassen eingerichtet haben, sind an 21 von 465 Hauptschulen diese Kombiklassen eingerichtet, was einem Anteil von 4,5 % entspricht. Von diesen 21 sind 6 Inselschulen; dieser Anteil ist somit wirklich zu vernachlässigen. Des Weiteren haben wir

drei Realschulen im Lande, die als Inselschulen Kombiklassen führen. Diese drei Realschulen sind tatsächlich auch Inselschulen.

Zu Frage 3: Die Schulen entwickeln aufgrund ihrer spezifischen Situation pädagogische Konzepte zur Umsetzung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts. Es ist nicht beabsichtigt und auch nicht erforderlich, Änderungen im Schulgesetz vorzunehmen. Hier verweise ich noch einmal auf meine Vorbemerkungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer Zusatzfrage erteile ich das Wort dem Abgeordneten Poppe von der SPD-Fraktion.

Frau Ministerin, angesichts der Tatsache, dass laut einer Antwort des Kultusministeriums auf die SPDAnfrage zur Mindestgröße von Schulen 287 Hauptschulen im Lande die Mindestzügigkeit unterschreiten, also einzügig sind, und 48 Haupt- und Realschulen die Dreizügigkeit unterschreiten und damit die gleichen Probleme wie die Haupt- und Realschule St. Johannes in Bakum haben, frage ich die Landesregierung: Warum arbeitet die Landesregierung angesichts der Fülle solcher Probleme mit Einzelerlassen und erhalten diese Schulen nicht die gleichen Chancen wie die Haupt- und Realschule in Bakum?

(Beifall bei der SPD - Karl-Heinz Klare [CDU]: Eine gute Frage! Aber wie ist denn Ihre Antwort, Herr Poppe? - Ge- genruf von Frauke Heiligenstadt [SPD]: Wer regiert denn?)

Frau Ministerin!

Ich möchte noch einmal auf das verweisen, was ich eingangs gesagt habe. Das Ziel dieser Landesregierung ist es, das gegliederte Schulsystem landesweit und wohnortnah sicherzustellen. Dies kann auf unterschiedlichste Weise geschehen. Ich habe Ihnen das eben dargestellt. Es gibt ein ganzes Handlungsspektrum aufseiten des Schulträgers. In Verbindung mit uns kann man ferner dort, wo es möglich ist, mit besonderen Konzeptionen darüber hinausgehende Maßnahmen ergreifen. Ich hatte

Ihnen gesagt: Die Beantragung in Bakum erfolgte aufgrund der Möglichkeiten, die die Erlasslage jetzt schon bietet.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Es gibt aber einen Extraerlass!)

- Ich habe es gesagt, und dabei bleibt es.

(Lachen bei der SPD)

- Ja, das ist die Antwort auf Ihre Frage.

Das Zweite ist - um es noch einmal zu sagen -: Für uns ist es wichtig, die regionale Sicht mit im Blick zu behalten. Das ist das Entscheidende. Darauf wollen wir hinaus.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Abgeordnete Reichwaldt von der Fraktion DIE LINKE möchte zwei Zusatzfragen stellen. Ich erteile ihr das Wort.

Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Erstens. Wie positioniert sich die Landesregierung zu Vorschlägen im ländlichen Raum, Schulzentren für alle einzurichten, anstatt Haupt- und Realschulen per Notoperation zu erhalten?

Zweitens. Welche Überlegungen stellt die Landesregierung vor dem Hintergrund eines Zitats des Herrn Staatssekretärs Uhlig aus dem letzten Halbjahr an - wonach es in Hannover demnächst keine Hauptschulen mehr geben werde, weil die Anmeldungen fehlten -, auch im städtischen Raum, in Großstädten, Notprogramme für Hauptschulen aufzulegen?