Protocol of the Session on November 8, 2012

Von daher rufe ich jetzt die nächste Petition auf. Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE hat sich zur Eingabe 03091/04/16 - Mehrarbeit im Schulbereich - zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Petition liegt folgender Sachverhalt zugrunde, der wegen seiner Übertragbarkeit durchaus beispielhaft ist:

Die Studienrätin ist eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin. Sie nahm an einer Klassenfahrt teil. Während dieser Klassenfahrt kann sie ihre Arbeitszeit naturgemäß nicht aufteilen, sondern steht den Schülerinnen und Schülern die ganze Woche über zur Verfügung. Wenn sie dann die Frage stellt, welchen Ausgleich sie dafür erhält - entweder in Form von Stundenverlagerungen oder in Form von Mehrarbeitsvergütung -, so erhält sie die Antwort:

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das ist nor- maler Dienst!)

Sie bekommt dafür überhaupt keinen Ausgleich.

Das ist die Situation. Damit ist sie in zweifacher Weise benachteiligt, nämlich erstens gegenüber den Angestellten; denn diese erhalten einen Ausgleich. Sie ist zweitens gegenüber Lehrern in anderen Bundesländern benachteiligt, wo es eine andere Praxis gibt, z. B. in Nordrhein-Westfalen. Dort gibt es einen Ausgleich. Das ist doppelt ungerecht.

Schaut man sich an, wie das Kultusministerium dazu argumentiert hat, was als Argument dagegen kam, dann sieht man: Es wurde nur rechtlich argumentiert, als wenn man in einem Gerichtsverfahren wäre. Gerichtsurteile wurden zitiert. Politisch wurde tatsächlich nur gesagt - das kann ich hier wörtlich zitieren -: Die relative Mehrbelastung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft für die Dauer der Teilnahme an einer Schulfahrt auf das ganze Jahr bezogen sei kaum messbar.

(Zuruf von der CDU: Richtig!)

Das ist die Antwort, die das Problem im Grunde einfach ignoriert, es aber nicht beantwortet.

Das Problem hat aber auch eine frauenpolitische Seite; denn teilzeitbeschäftigte Beamte - gerade Lehrkräfte - sind in der Regel weiblich. Insofern ist das für mich ein erneuter Beweis für eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Karl-Heinz Klare [CDU])

Zu derselben Petition - - -

(Weiterer Zuruf von Karl-Heinz Klare [CDU])

- Herr Kollege Klare, wollten Sie jetzt für die CDUFraktion zu dieser Petition sprechen?

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Nein, ich ha- be nur einen Zwischenruf gemacht!)

Ich hatte nämlich gerade diesen Eindruck gewonnen. - Dann spricht jetzt Herr von Danwitz. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Adler hat schon ausgeführt, wie das Ministerium die Eingabe beurteilt. Rein rechtlich ist es so, dass es Überstunden im Bereich der Lehrkräfte im Grunde überhaupt nicht gibt. Es gibt klare Regelungen, wie viele Überstunden abgeleistet werden können.

(Hans-Henning Adler [LINKE]: Die werden wegdefiniert!)

Diese müssen ausgeglichen werden und werden nicht abgegolten.

Hierbei geht es um Klassenfahrten. Dabei wird kein Unterschied zwischen Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten gemacht. Grundsätzlich dürfen bei Klassenfahrten eine Stunde zusätzlich pro Tag und bis zu maximal vier Stunden in der Woche aufgeschrieben werden. Diese müssen dann abgebummelt werden.

Es ist tatsächlich so, dass das verteilt auf ein ganzes Schuljahr kaum ins Gewicht fällt - bei einer Teilzeitkraft natürlich mehr als bei einer Vollzeitkraft. Das ist aber trotzdem zu vernachlässigen. Deswegen sind wir hier für „Sach- und Rechtslage“.

(Beifall bei der CDU - Karl-Heinz Klare [CDU]: Die haben sechs Wochen Fe- rien!)

Zu diesen Petitionen liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich rufe jetzt die nächste Petition auf, zu der eine Wortmeldung vorliegt. Sie kommt von der Fraktion DIE LINKE von Herrn Humke. Es geht um die Eingabe 02867. Herr Humke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Petent hält wie viele andere - unter ihnen auch viele Experten und Expertinnen - die Sanktionen nach § 31 SGB II für verfassungswidrig. In diesem Zusammenhang fordert er das Land auf, ein Normenkontrollverfahren zu führen. Das ist rechtlich möglich.

Gerade vor dem Hintergrund der Sanktionsquoten vonseiten der Jobcenter und der massenhaft falschen Bescheide ist das meiner Ansicht nach durchaus möglich. Denn das SGB II ist grundsätzlich so angelegt, um Armut zu verfestigen und um leichter sanktionieren zu können.

Die Wirklichkeit sieht nämlich so aus - ich habe selbst ein Jahr lang im Jobcenter im Bereich Jugendarbeit gearbeitet, bevor ich mir dann zum Glück einen anderen Job gesucht habe -, dass Sanktionsquoten von oben vorgegeben werden. Es werden Sanktionsquoten vorgegeben. Man soll diese Quoten erreichen unabhängig davon, ob sie begründet sind oder nicht. Das ist die Wirklichkeit in Göttingen, im Landkreis Göttingen und auch anderswo, überall, wo Sie mit Kolleginnen und Kollegen sprechen.

Deshalb hat der Petent recht. Die Sanktionen nach § 31 SBG II sind anzuzweifeln. Das Land Niedersachsen soll ein Normenkontrollverfahren führen. Deshalb bitten wir um Berücksichtigung dieser Petition.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank. - Auch zu dieser Eingabe und zu den weiteren liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Beratung zu den Eingaben schließe.

Wir können zur Abstimmung kommen.

Wir stimmen jetzt über die Eingaben ab, zu denen die von mir vorhin genannten Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf. Ich lasse zunächst über die Änderungsanträge und dann, falls sie abgelehnt werden, über die Ausschussempfehlung abstimmen.

Ich rufe auf die Eingabe 02276/11/16. Darin geht es um eine aufenthaltsrechtliche Angelegenheit des Herrn Shambu Lama.

Es liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE

LINKE und der Fraktion der SPD vor. Diese lauten auf „Berücksichtigung“. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass dem Votum „Berücksichtigung“ nicht gefolgt wurde.

Wir kommen deshalb jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer stimmt dem zu? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, es wurde „Sach- und Rechtslage“ beschlossen.

Wir kommen zur Eingabe 02902/09/16. Darin geht es um die Teillöschung des LSG-H12 Wietzetal zugunsten baulicher Anlagen des Reit- und Fahrvereins Isernhagen und Umgegend e. V.

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser lautet auf „Material“. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist „Material“ nicht beschlossen worden. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet, die Petition soll für erledigt erklärt werden. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Empfehlung des Ausschusses gefolgt worden. Die Petition wird für erledigt erklärt.

Wir kommen zur Petition 03055/04/16. Darin geht es um die Gleichbehandlung im Rahmen der Schülerbeförderung.

Hierzu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. Diese lauten, wir sollen auf „Material“ beschließen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Votum „Material“ nicht gefolgt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist „Sach- und Rechtslage“ beschlossen worden.

Wir kommen zur Eingabe 03091/04/16. Darin geht es um Mehrarbeit im Schulbereich.

Hierzu gibt es Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE. Wir kommen zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Dieser lautet auf „Berücksichtigung“. Wer so beschließen will, den bitte ich um

das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist „Berücksichtigung“ nicht gefolgt worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser lautet auf „Material“. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer stimmt dafür? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist „Sach- und Rechtslage“ beschlossen worden.

Wir kommen zur Eingabe 02990/07/16. Darin geht es um das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbrauchsinformationen, hier: Auskunft über die Firma Wiesenhof.

Hierzu gibt es gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD. Diese lauten auf „Erwägung“. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurden die Änderungsanträge abgelehnt.

Wir kommen deshalb zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer will so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist „Sach- und Rechtslage“ beschlossen.