Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie das Einholen der dienstlichen Erklärungen von den Schulleitungen ausgesetzt hätten und dass die Verlage auf diesen Erklärungen nicht mehr bestünden. Haben Sie deshalb die bis dahin abgegebenen dienstlichen Erklärungen der Schulleitungen vernichtet?
Nein, die haben wir nicht vernichtet. Sie sind auf der Grundlage des damaligen Vertrages nämlich rechtmäßig erhoben worden. Ich sehe kein Problem darin, dass diese Erklärungen abgegeben worden sind. Das zeigt nur, dass einige Schulleiter damit offensichtlich weniger Probleme hatten, andere Schulleiter diese dienstliche Erklärung aber nicht abgeben wollten, weil sie befürchtet haben, irgendwie haftbar gemacht werden zu können. Genau dieses Problem habe ich Anfang dieses Jahres nach den Reaktionen aus den Schulen aufgenommen und habe mir im Rahmen vieler Gespräche erläutern lassen, dass wir uns und andere Bundesländer sich in Erfüllung des Vertrages letztendlich offensichtlich nicht im Sinne der Schulen verhalten haben. Von daher habe ich das dann ja auch ausgesetzt.
Wir arbeiten an einer Lösung. Diese Lösung soll rechtliche Vorgaben bei der Nutzung analoger und digitaler Materialien vereinfachen, um im Unterricht insbesondere Medienbrüche zu vermeiden. Sie soll alltagstauglich und praxisorientiert sein. Sie soll Rechtekontrollen überflüssig machen; das ist eine dieser Lösungen. Sie soll Rechtssicherheit für Lehrkräfte und Schulen schaffen. Und sie soll die Rechte der Autoren und der Verlage sichern.
Insofern, meine Damen und Herren, glaube ich sagen zu können, dass wir trotz der kurzzeitigen Aufregung um dieses Thema inzwischen zu einer vertretbaren Lösung für Niedersachsen gekommen sind. Ohnehin können die niedersächsischen Schulen auf unser Merlin-Projekt, auf unser Onlineangebot, zurückgreifen. Diese Abkürzung steht für „Medienressourcen für Lernen in Niedersachsen“. Dort gibt es ein großes professionelles Angebot an Medien für den Unterricht: Beispielfilme, Audiodateien, Arbeitsmaterialien.
Die Landesregierung - um es abschließend zu sagen - befürwortet die Wiedereinführung einer gesetzlichen Privilegierung von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke für den Schulunterricht. Zuständig für das Urheberrecht ist allerdings der Bundesgesetzgeber. Dieser hat in dieser oder in der letzten Woche angekündigt, dass er den dritten Korb zum Urheberrechtsgesetz offensichtlich aussetzt und vor 2013 hierzu keine Lösung mehr zu erwarten ist. Von daher kann ich es leider auch nicht ändern. Wir können gern versuchen, das noch einmal aufzunehmen. Im Rahmen der KMK arbeiten wir ebenfalls an einer Lösung.
Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Wir sind am Ende der Beratung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/4573 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, vor der Mittagspause noch die Tagesordnungspunkte 24 und 25 zu behandeln.
Abschließende Beratung: „Power-to-Gas“-Projekte: Erneuerbare Energien benötigen „Langzeitspeicher“ - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4977 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5159 - Änderungs
Abschließende Beratung: Erneuerbare Energien benötigen moderne Netze! Keine Energiewende ohne Verteilnetze! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4978 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5160 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5220
Wir kommen zur Beratung dieser beiden Anträge. Zu Wort gemeldet hat sich zunächst einmal Herr Dr. Deneke-Jöhrens für die CDU-Fraktion. Ihnen erteile ich jetzt das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem steigenden Anteil erneuerbaren Energien an der Gesamtstromversorgung wachsen wetterbedingte Schwankungen bei der Stromeinspeisung stark an. Die Spreizungen im Stromangebot werden weiter zunehmen und müssen durch ein modernes, flexibles Stromnetz, ein intelligentes Erzeugungs- und Lastmanagement sowie leistungsfähige Speicher ausgeglichen werden. Darauf zielen unsere Anträge.
Meine Damen und Herren, die Kopplung von Strom- und Gasnetz über die Power-to-GasTechnologie ermöglicht die Speicherung von Strom aus regenerativen Energiequellen wie Windkraft und Solaranlagen zu Zeiten, in denen hier Überschüsse produziert werden. Dadurch kann die Stromnachfrage von der Produktion entkoppelt werden.
Das Power-to-Gas-Verfahren basiert auf der Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff mithilfe von regenerativ erzeugtem Strom und der anschließenden Herstellung von methanreichem Gas aus dem gewonnen Wasserstoff und Kohlendioxid. Das Gas entspricht in seiner Zusammensetzung normalem Erdgas und kann in das Erdgasnetz eingespeist werden. Das Gasnetz hat ein enormes Speichervolumen und kann auf diesem Weg etwa 3 000-mal so viel Energie speichern, wie
Power-to-Gas ist das zurzeit am weitesten entwickelte Verfahren zur Langzeitspeicherung großer Mengen elektrischer Energie. Die Technologie hat in Niedersachsen grundsätzlich großes Potenzial. Deshalb muss das Verfahren sowohl im Hinblick auf technische Machbarkeit als auch im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit untersucht werden.
CDU und FDP bitten nun die Landesregierung, die Speicherpotenziale darzustellen, die Chancen und Risiken der Wasserstoffwirtschaft zu untersuchen und die Möglichkeiten für die Umsetzung der Power-to-Gas-Technologie insbesondere in der Nähe der Gasspeicher zu bewerten. Außerdem bitten sie die Landesregierung um Kooperation der neuen Landesinitiative „Energiespeicher und -systeme“ mit der IVG Friedeburg-Etzel bei der Untersuchung neuer Speichermöglichkeiten.
Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag der Grünen nimmt diese Position von CDU und FDP auf und ergänzt sie mit der Forderung, die Aktivitäten auf die Bundes- und Europaebene auszudehnen. Das ist für mich durchaus nachvollziehbar. Was für mich allerdings nicht nachvollziehbar ist, ist Ihre Forderung, die IVG aus dem Antrag zu streichen. Wenn wir in Niedersachsen über eine Kooperation mit einem Autobauer sprechen: Welcher Name würde einem denn da einfallen, meine Damen und Herren auf den Oppositionsbänken? - Natürlich VW. Das ist doch ganz klar. Es sei denn, man wohnt in Osnabrück, wo in der letzten Woche - begünstigt die hervorragende Standort- und Wirtschaftspolitik der Landesregierung - die ersten Porsche-Boxter vom Band gerollt sind.
Das VW-Werk der Erdgasspeicherbranche ist in Friedeburg-Etzel mit der IVG angesiedelt. Die Menschen dort sind stark betroffen. Das wissen auch Sie, Herr Meyer.
sondern den Menschen vor Ort auch die möglichen Perspektiven und Zukunftschancen aufzeigt und bietet.
Alles, was es an Forschung gibt, lieber Rolf Meyer, muss nicht auf Celle und das Erdgas- und Erdölcluster konzentriert werden,
sondern hier geht es um Standortvorteile aufgrund der Lagegunst, da aufgrund der Nähe zum Offshore- und Küstenwindstrom kein langer Transport nötig ist und da die Kompetenz der gesamten Energiewirtschaft vorhanden ist, die bereits jetzt die Kavernen nutzt und auf dem Gelände zu Hause ist.
Herr Wenzel, wir wollen doch keine überflüssigen Speicherversuche finanzieren, sondern Forschung und Entwicklung am Ort des Geschehens entwickeln. Das bezieht sich nicht allein auf die IVG, sondern auf die gesamte vor Ort in FriedeburgEtzel versammelte Energiebranche und dient dem Wohl der dort wohnenden Menschen.
Der Verteilnetzantrag ist beim vergangenen Plenum ausführlich erörtert worden. In der Ausschussberatung haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Ich nenne noch einmal unsere vier Kernforderungen:
Erstens. Die Zahlung vermiedener Netznutzungsentgelte für nicht steuerbare Erzeugungsanlagen soll abgeschafft werden.
Drittens. Es sollen Anreize für die Netzbetreiber bei Forschung und Entwicklung geschaffen werden, im Bereich der Verteilnetze zu investieren.
Viertens. Netzbetreiber sollen nicht nur Lasten abschalten, sondern bei Bedarf auch Verbraucher zuschalten können. Dies soll mit geringeren Netzkosten belohnt werden.
Meine Damen und Herren, der Änderungsantrag der Grünen blendet die Kernfrage der EEG-bedingten Ausbaukosten im Verteilnetz völlig aus. Unsere übrigen Punkte werden mit kleineren Änderungen aufgenommen. Allerdings sind Ihre weitergehenden Ansätze nicht ganz zu Ende gedacht. Ich möchte das kurz an einem Beispiel ausführen. Das, was unter Ihrem fünften Spiegelstrich steht, ist unverständlich. Wenn man wohlmeinend ist,
Energiemanagementdienstleistungen werden normalerweise von Vertrieben und nicht von Netzbetreibern angeboten. Netzbetreiber sollten selbstverständlich in die Lage versetzt werden, ihr Netz effizient zu betreiben und dazu auch Smart-GridTechnologien zu nutzen. Das heißt aber nicht, dass sie sich zu Energiedienstleistern entwickeln sollen. Hier scheinen die Vorschriften des Unbundlings von Ihnen ignoriert zu werden.
Die Ausnahme ist allerdings, wenn es sich auf kleine Stadtwerke bezieht, die nicht unter die Unbundling-Vorschriften fallen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, CDU und FDP haben zwei ausgewogene und gut abgestimmte Anträge vorgelegt. Bitte stimmen Sie ihnen zu. So werden wir die Energiewende weiter voranbringen.