Protocol of the Session on September 27, 2012

Zwei Zusatzpunkte haben wir noch hinzugenommen: Auch Ersatzbauvorhaben sollen möglich sein. Für die Abrisskosten soll ein Zusatzdarlehen in Höhe von 5 000 Euro je Wohnung gewährt werden. Außerdem fördern wir Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Insoweit wird angepasst, sodass bei einer Altenwohnung mit dem gleichen Betrag gefördert wird wie bei einer normalen Mietwohnung.

Herzlichen Dank. Herr Kollege Brunotte von der SPD-Fraktion stellt die nächste Zusatzfrage, die dritte für die SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind etwas verwirrt über Ihre Aussagen, Frau Ministerin. Sie wissen auf der einen Seite nicht, wie sich der Bedarf und die Märkte darstellen. Von NBank, GEWOS und Pestel, um nur drei zu nennen, gibt es aber auf der anderen

Seite fundierte Gutachten, die sehr detailliert prognostizieren, wie sich die Wohnungsmärkte in Niedersachsen in den nächsten Jahren entwickeln werden,

(Zustimmung von Filiz Polat [GRÜNE])

zumal an der Stelle auch ein politischer Gestaltungsanspruch vorhanden sein sollte.

Und jetzt kommen Sie zur Frage!

Jetzt kommt die Frage. - Wenn wir die von Ihnen prognostizierten zusätzlichen 2 000 Wohnungen, die jährlich für Niedersachsen erforderlich sind, als Grundlage nehmen und Sie in diesem Jahr 200 Wohnungen fördern wollen, dann stellt sich uns die Frage, Frau Ministerin, wie Sie diese Lücke in Niedersachsen in den nächsten Jahren schließen wollen, wenn ersichtlich ist, dass die Kompensationsmittel des Bundes nicht reichen werden und wir somit die Lücke scheinbar nur über eigene zusätzliche Landesmittel schließen können, wie es u. a. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein machen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Brunotte. Für die Landesregierung Frau Ministerin Özkan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brunotte, Sie machen wieder einmal einen Rechenfehler. Das muss ich Ihnen leider sagen. Denn die 200 Wohnungen, von denen ich eben gesprochen habe, werden zusätzlich aus den 10 Millionen gefördert. Wir haben aber noch die 40 Millionen Euro, die der Bund uns zur Verfügung stellt. Damit fördern wir fast 1 200 Wohneinheiten, ein Teil in Eigentum und ein Teil Mietwohnungen, ca. 500 bis 600 im Mietwohnungsbereich und der Rest im Eigentumsbereich für Familien mit Kindern oder für Haushalte, in denen Menschen mit Behinderungen leben. Zählen Sie also zu den 1 200 Wohnungen 200 hinzu.

Die Zahl 2 000, die ich Ihnen genannt habe, stammt aus einer Studie, die als seriös bezeichnet wird, nämlich aus einer Studie des Bundesinstituts

für Bau-, Stadt- und Raumforschung, des BBSR. Dies ist eine Prognose für den Zeitraum von 2010 bis 2025. Ich habe die 2 000 Wohnungen also schon im Vorgriff genannt. Also kommen Sie mit diesen Werten genau hin. Deshalb haben wir auch die 10 Millionen Euro jetzt angesetzt; denn wir sehen, dass der Bedarf wächst und dass wir jetzt handeln müssen und es eben keinen Sinn macht abzuwarten. Wir sehen sehr wohl, wohin sich der Bedarf entwickelt. Deswegen war Ihre Aussage zu Anfang, wir wüssten nicht, wo es hingeht, provokativ. Wir wissen es sehr genau.

(Marco Brunotte [SPD]: Das haben Sie gesagt!)

- Nein, nein. Ich habe gesagt: Wir analysieren. - Wir analysieren jährlich, auch im Hinblick auf den demografischen Wandel.

Sie haben gerade die verschiedenen Studien angesprochen. Gestern sind Sie auch auf die PestelStudie eingegangen.

(Marco Brunotte [SPD]: Nein, auf die NBank! - Hans-Henning Adler [LIN- KE]: Von der Pestel-Studie habe ich gesprochen!)

- Entschuldigung. Aber Sie haben heute die Zahlen mit aufgegriffen, als Sie gesagt haben, es gebe mehrere Studien.

Die Pestel-Studie hat einen Fehler. Sie nimmt einfach die Zahl der SGB-II-Haushalte und sagt: Soviel Wohnraum wird gebraucht. Dabei wird übersehen, dass die SGB-II-Empfänger sehr wohl schon Wohnungen haben. Man muss also genau hinschauen. Selbst die Wohnungswirtschaft - GdW und auch vdw - hat die Pestel-Studie in dieser Hinsicht kritisiert. Wir nutzen unsere eigene Erfassung, nämlich die der NBank, die seriös ist.

(Zuruf)

- Das finden auch wir. Da sind wir uns ja einig.

Wir schauen uns auch die Wohnungsmarktprognose des Bundesinstituts an. Dann kommt man auf die wirklichen Zahlen. Bei den Zahlen, die als Bedarf aufgezeigt werden, wird von 600 bis 2 000 Wohneinheiten pro Jahr ausgegangen. Wir haben den höchsten Wert genommen, also wirklich den Best Case angenommen - „Worst Case“ würden Sie sagen -, und insoweit kommen wir mit unseren Fördersummen aus.

(Uwe Schwarz [SPD]: Da sagt die NBank allerdings etwas anderes!)

Herzlichen Dank. - Die letzte Wortmeldung zu einer Zusatzfrage, die mir vorliegt - Herr Schwarz, Sie könnten noch eine stellen -, stammt von Frau Kollegin Staudte von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Ministerin, eigentlich haben wir hier eine etwas paradoxe Situation. Auf der einen Seite wurde gesagt: Wir haben keine Wartelisten, was zusätzliche Mittel angeht. - Auf der anderen Seite werden 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In der Konsequenz muss man sagen: Es besteht Bedarf, die derzeitigen Förderkriterien zu überdenken. Wir alle wissen, dass es einen Mangel an sozialem Wohnraum gibt. Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal auf die Debatte von gestern und auf die Kombination mit der Städtebauförderung zurückkommen. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie künftig, die Städtebauförderpolitik mit der Wohnraumförderpolitik sinnvoller zu verknüpfen, als das in der Vergangenheit geschehen ist, damit wir diese sozialen Brennpunkte wieder aufwerten? - Denn der Leerstand des einen Stadtteils ist der Wohnungsmangel des anderen.

(Zustimmung von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Staudte. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Özkan das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das waren fast zwei Fragen in einer. Ich gehe aber trotzdem darauf ein und akzeptiere das. Zunächst zum ersten Teil. - Sie haben gefragt: Wie lässt es sich miteinander vereinbaren, dass wir auf der einen Seite einen Bedarf sehen, auf der anderen Seite aber keine Wartelisten haben? - Das ist ganz einfach: Der Wohnungsmarkt ist in Bewegung. Die Wohnungswirtschaft wartet nicht und will auch nicht nur Darlehensgelder von uns abnehmen, sondern sie baut. Ich habe hier die jüngste Pressemitteilung des vdw vorliegen.

(Zuruf von Miriam Staudte [GRÜNE])

- Wenn Sie erlauben, antworte ich; Sie haben hier eine Frage gestellt. Wenn Sie es nicht hören wol

len, dann sagen Sie es. Dann antworte ich nicht. Da Sie hier aber eine Frage gestellt haben, muss ich sie beantworten.

Der vdw hat uns das für den Wohnungsmarkt dargestellt. In Niedersachsen wurden im Jahr 2011 mehr als 23 000 Baugenehmigungen erteilt. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2010 lediglich 16 585. Jetzt können Sie sagen: Baugenehmigung heißt ja noch nichts. - Sehen wir uns die Baufertigstellungen an! Während im Jahr 2010 lediglich 14 000 Wohnungen fertiggestellt wurden, waren es im Jahr 2011 18 000 Wohnungen. Das heißt: Am Markt entstehen Wohnungen.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Hochprei- sige!)

- Nein, das sind nicht nur hochpreisige Wohnungen. Ich möchte Sie bitten, sich einmal die Veröffentlichungen und die Analysen anzuschauen. Wir wissen, dass auch in diesem Jahr 60 Unternehmen im Neubaubereich aktiv sind. Wir wissen, dass im nächsten Jahr 43 Wohnungsgesellschaften - vor allem Genossenschaften - bauen werden. Das sind Wohnflächen, die zusätzlich entstehen. Deshalb können wir nicht per se sagen: Die schaffen keinen sozialen Wohnraum. - Das stimmt so nicht.

(Marco Brunotte [SPD]: Was bauen die dann?)

Es wird - auch bei unserem 10-Millionen-Programm - sehr stark darauf ankommen, dass die Wohnungsgesellschaften dieses Programm annehmen. Die machen das aber z. B. davon abhängig, ob die Kommunen kostengünstige Bauflächen zur Verfügung stellen. Hier sitzen ja sehr viele Kommunalpolitiker, die einen Beitrag dazu leisten können, diese Diskussion vor Ort in den Kommunalparlamenten bzw. in den kommunalen Gremien anzustoßen. Wie kann gefördert werden? - Wie gesagt: Die Konzepte für die Wohnraumversorgung sind eben auch eine Grundlage. Das kann man anstoßen.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das wird schon lange gemacht!)

- Genau! Das wird ja gemacht. Das ist richtig. Das ist eine Vorlage für die Antwort von Frau Staudte. Vielen Dank.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Nein, wir haben das schon lange kommunal eingebracht!)

- Sehen Sie. Genau. Das passt ganz gut; denn Frau Staudte fragte ja: Wie machen das die Kom

munen denn mit den Ländern zusammen? - Also städtebaulicher Bedarf und Mietwohnungsbedarf. - Wir haben schon bisher immer die Bestätigung der jeweiligen Kommune zugrunde gelegt. Das heißt: Erstens fragen wir vor jeder Entscheidung bei den Kommunen nach: Sind das Städtebaufördergebiete, wo wir das verzahnen und schauen, wie förderfähig das ist? Ist das ein Gesamtkonzept oder nicht? - Zweitens machen wir das davon abhängig, ob sich eine Kommune ein Gesamtkonzept gegeben hat oder nicht. Jetzt haben wir das Kriterium noch einmal fest verzurrt und haben gesagt: Wir wollen ein Versorgungskonzept vorgelegt bekommen.

Was die Frage angeht, wie städtebauliche Probleme berücksichtigt werden können - auch Segregation, nach der Sie gestern gefragt haben -, so können die Kommunen möglicherweise sagen: Wir machen das mit einer Festlegung, mit einer Kontingentierung. - Beispiele dafür gibt es. Hamburg oder München machen das so. Dort steht in den Satzungen z. B.: 30 % sozialer Wohnungsbau, wenn solche Flächen ausgewiesen bzw. Baugenehmigungen erteilt werden. - Das heißt: Wir haben zwar nicht diese Bedarfssituation wie vielleicht Hamburg oder München, aber den Kommunen steht ein solches Instrument zur Verfügung, um bestimmte Regelungen zu treffen. Heute aber ist es so, dass wir über die kommunalen Wohnraumversorgungskonzepte darauf einwirken können. Wie gesagt: Städtebauförderung und Wohnraumförderung verzahnen wir schon seit Jahren.

Herzlichen Dank. - Inzwischen ist bei uns eine Wortmeldung für eine weitere Zusatzfrage eingegangen: von der SPD-Fraktion Herr Kollege Brunotte. - Sie denken an die Fragestellung, nicht wahr?

Aber klar. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben eben von 2 000 zusätzlichen Wohnungen gesprochen, die jährlich erforderlich sind. Jetzt liegt uns Ihre Pressemitteilung vom 10. September 2012 vor. Dort konstatieren Sie einen Neubaubedarf von 151 000 Wohnungen bis zum Jahr 2030. Das sind mal so locker 100 000 Wohnungen mehr. Woher kommt denn diese Differenz?

Herzlichen Dank, Herr Kollege Brunotte. - Für die Landesregierung Frau Ministerin Özkan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch das erkläre ich Ihnen, Herr Brunotte. Die 151 000 Wohnungen, die uns die NBank sozusagen als Bedarf bis 2030 - wohlgemerkt: bis 2030 - zusätzlich prognostiziert hat, sind eine Gesamtzahl. In dieser Zahl enthalten sind sowohl die freien Wohnungen, die nicht gefördert werden, als auch der soziale Wohnraum. Das heißt also nicht, dass dies 151 000 Sozialwohnungen sind. Das heißt: Die vom vdw veröffentlichten und von mir vorhin genannten Zahlen, wie viel Wohnraum die Wohnungswirtschaft pro Jahr geschaffen hat, sind bis zum Jahr 2030 hochgerechnet worden. Diese Zahlen enthalten auch den sozialen Wohnraum. Ich kann Ihnen also sagen: Bei dem geförderten Wohnraum im Gesamtbestand entfallen ungefähr 2,8 % auf den sozialen Wohnraum. Das heißt: Sie müssen die 151 000 Wohnungen als Gesamtbedarf ansehen. Das sind auch Wohnungen für Menschen mit einem höheren Einkommen, die sagen: Ich möchte da und da, nämlich z. B. am Maschsee, wohnen. - Das hat mit sozialem Wohnraum nichts zu tun.

Herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt. Damit ist die Behandlung der Dringlichen Anfragen für heute abgeschlossen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 19:

Besprechung: Verlässliche, bezahlbare, umwelt- und klimaverträgliche Energieversorgung in Niedersachsen - Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5038 - Antwort der Landesregierung - Drs. 16/5131

Sie kennen das: Nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer Großen Anfrage einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Alsdann - bitte nicht wundern - erhält das Wort die Landesregierung.