Protocol of the Session on July 20, 2012

Unter Umständen bedeutet das für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier etwas verlängerte Sitzungszeiten, sodass auch Sie, Herr Macke, nicht so früh nach Hause kommen, wie Sie das vielleicht manchmal gerne möchten.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Für uns Linke ist das Plus an politischem Knowhow durch die Einbindung der älteren Generation zu begrüßen. Eine Gefahr kann man in einem solchen Gremium doch nur dann sehen, wenn man Angst davor hat, dass politische Forderungen, die gegebenenfalls einmal nicht in das eigene politische Kalkül passen - - -

Herr Kollege, darf ich Sie eben unterbrechen? - Die Gespräche in den Sitzreihen sind derartig laut, dass ich Mühe habe, Herrn Humke zu verstehen.

(Jens Nacke [CDU]: Lesen Sie mal nach, wo die Verballhornung von Na- men ihre Tradition hat! Da werden Sie sich wundern, Herr Kollege! Das ist ein ganz unverschämtes Auftreten!)

- Herr Nacke!

Auf diesen Zwischenruf würde ich gerne eingehen. Wenn ich das wirklich gerade aus Versehen falsch ausgesprochen habe,

(Jens Nacke [CDU]: Zweimal!)

dann tut es mir wirklich leid. Das ist keine Absicht gewesen - wirklich nicht. Bitte glauben Sie mir das!

Das würde ich selbstverständlich zurücknehmen und mich auch dafür entschuldigen.

(Jens Nacke [CDU]: Bitte!)

Ich werde dann auch darauf achten, dass es künftig nicht mehr passiert.

(Jens Nacke [CDU]: Vielen Dank!)

Entschuldigen Sie bitte!

In der mir verbleibenden Redezeit von einer Minute will ich noch einmal betonen, wie wichtig es ist, dass wir keine Angst haben. Da möchte ich auch keinen aus den hier vertretenen Fraktionen ausschließen. Natürlich kann es sein, dass ein solches Seniorenparlament oder eine andere Einrichtung, egal wie wir sie nennen, auch mal eine andere Position vertritt, als wir sie vielleicht haben. Davor sollten wir keine Angst haben.

Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Seniorinnen und Senioren ihre eigenen, originären Positionen in die Öffentlichkeit bringen können.

Darüber und über mehr werden wir im Ausschuss sicherlich noch ausführlich beraten können. Mich würde freuen, wenn wir diese Beratungen ernst nähmen und die vorliegenden Anträge sowie die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern dazu nutzten, ein schlüssiges Konzept für Niedersachsen zu entwickeln.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, nächster Redner ist für die FDP-Fraktion der Kollege Riese.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich die Anträge gelesen habe, habe ich gedacht, ich hätte verstanden, worauf Sie hinaus wollen. Jetzt aber habe ich Herrn Humke gehört und weiß es nicht mehr. Ich dachte, es ging darum, den Seniorinnen und Senioren eine besondere Vertretung zu verschaffen, die im parlamentarischen Bereich mitgestalten soll. Das hat Herr Humke, wenn ich ihn richtig verstanden habe, aber gerade wieder weggeredet.

Meine Damen und Herren, wie ist die Lage? - Die Niedersächsische Verfassung sagt es klar. Artikel 2 Abs. 1:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

In Artikel 12 Satz 1 heißt es:

„Die Mitglieder des Landtages vertreten das ganze Volk.“

In § 6 des Landeswahlgesetzes heißt es:

„Wählbar (zum Landtag) ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag … das 18. Lebensjahr vollendet hat …“

Von diesem Wahlrecht haben 39 Persönlichkeiten beiderlei Geschlechts Gebrauch gemacht. Der Landtag hat im Augenblick 39 Mitglieder, die vor dem Jahr 1952 geboren worden sind und infolge dessen ganz klar zu den Senioren gehören. Übrigens gibt es hier im Landtag noch eine ganze Reihe von Mitgliedern, die im Jahr 1952 geboren worden sind und von daher noch in diesem Jahr in die Altersgruppe der 60-Jährigen aufsteigen bzw. bereits aufgestiegen sind.

In beiden Anträgen geht es im Prinzip darum, die kommunalen Seniorenbeiräte auf die Landesebene zu heben. Wir stellen fest: Es gibt bereits einen Landesseniorenbeirat, der in der Begründung des Antrags der Fraktion DIE LINKE auch richtig gewürdigt worden ist. Die Erfahrungen, die wir auf Landesebene seit 15 und mehr Jahren mit Beiräten gemacht haben, die von ihrer Arbeitsweise und ihrer Bauart her kommunalen Beiräten entsprechen, kann man in der Integrationskommission studieren, der ich seit zehn Jahren angehöre: So richtig tolle Impulse für die Arbeit des Landtages haben sie nicht gebracht. Ich glaube, dass der Landesseniorenbeirat seine Möglichkeiten in guter Weise nutzt. Er geht bei uns im Sozialausschuss ja ein und aus, wenn entsprechende Themen anstehen, und kann sich jederzeit mit Schriftsätzen an die Fraktionen und das Parlament in seiner Gesamtheit wenden. Er tut es auch.

Ich wüsste von Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der SPD und der Linken, auch gerne noch, ob Sie eigentlich dem Wunsch des Landesseniorenbeirates gefolgt sind und beratende Mitglieder in Ihre Fraktionssitzungen aufgenommen haben. Wir haben das in der FDP-Fraktion erwogen, aber dann gesagt: Wenn wir gesellschaftlich bedeutende Gruppen, die als Teilgruppen identifiziert werden können, in dieser Weise mit Vertre

tern in die Ausschuss- oder Fraktionssitzungen aufnehmen wollen, dürfen wir nicht nur an die Teilgruppe der über 60-Jährigen denken, sondern dann müssen wir auch an die Junioren, an bestimmte religiöse Gruppen, an Gruppen mit einer bestimmten geschlechtlicher Orientierung und an viele andere gesellschaftliche Teilgruppen und Verbände, die mit dem Landtag zusammenarbeiten, denken. Die dürften wir dann nämlich nicht anders behandeln. Das heißt, was Sie hier vorhaben, läuft auf eine Teilung der Gesellschaft hinaus, und das ist nicht besonders zukunftsführend.

Ich will Ihnen Folgendes sagen, liebe Frau Groskurt: Wenn Sie wirklich in die Zukunft dächten, dann würden Sie der Forderung der FDP beitreten und sämtliche Altersgrenzen diskutieren und abschaffen. Das sind nämlich die Grenzen, die dem entgegenstehen, was Sie gerade eingefordert haben, dass nämlich die Menschen in jedem Alter - auch in fortgeschrittenem Alter - selbst bestimmen können sollen, wie weit sie sich beruflich oder auch ehrenamtlich einbringen wollen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Unruhe)

Meine Damen und Herren, es scheint so zu sein, dass es hier einen größeren Teil von Abgeordneten gibt, die sich für dieses Thema nicht interessieren. Die Gespräche haben inzwischen eine Lautstärke erreicht, dass es schwierig ist, mit diesem Thema angemessen umzugehen. Ich möchte Sie herzlich bitten, zuzuhören.

Jetzt kommt eine Kurzintervention des Kollegen Humke.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Riese, hier geht es mitnichten um eine Spaltung der Gesellschaft. In beiden Anträgen geht es vielmehr darum, Mitwirkungsrechte zu institutionalisieren, damit wir über den Status einer reinen Beratung hinauskommen bzw. darüber, dass man nach Gutdünken Einladungen zu Anhörungen in welchen Zusammenhängen auch immer ausspricht. Menschen, die über 60 sind oder die sich als Senioren begreifen, sollen die institutionelle Möglichkeit haben, sich einzubringen.

Unser Gesetzentwurf ist ein Mitwirkungsgesetz. Das heißt, wir wollen diese Möglichkeiten auf die gesetzliche Ebene heben. Wir wollen eine Anhörungspflicht implementieren. Dabei wollen wir uns

an den Gesetzen orientieren, die es bereits in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern oder seit Kurzem auch in Hamburg gibt.

Zweitens wollen wir, genau wie die SPD, ein Altenparlament einrichten.

Drittens möchten wir eine feste Vertretung des Landesseniorenrats im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration implementieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen mit dieser Problematik sachlich um. Es ist wichtig, auf den demografischen Wandel vernünftig zu reagieren und die richtigen Weichenstellung vorzunehmen. Diesen Gesichtspunkt sollten wir nicht außer Acht lassen. Insofern sind beide Anträge konstruktiv.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Riese möchte erwidern. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Humke, die Anträge sind von unterschiedlicher Qualität. Diesmal ist es zu meinem Erstaunen so, dass ihr Antrag wesentlich besser ist als der der SPD. Er ist nämlich konsequent. Die SPD will einen Gesprächskreis schaffen, der dann zwar in diesem wunderschönen Saal hier tagt, weiter aber keinen Schaden anrichten kann. Sie jedoch sehen es völlig richtig: Sie sagen, wenn man so etwas auf den Weg bringen will, dann muss man zugleich ein Antragsrecht und eine Beschäftigungspflicht des Landtags etablieren. Ich warne aber davor: Berücksichtigt man eine bedeutende identifizierbare gesellschaftliche Teilgruppe, dann muss man konsequenterweise auch andere Teilgruppen berücksichtigen.

In § 7 Abs. 1 des Seniorenmitwirkungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern heißt es, die Landesseniorenvertretung des Landes MecklenburgVorpommern habe das Recht, der Landesregierung Gesetzesvorschläge vorzulegen. Dazu, meine Damen und Herren, braucht man aber kein Gesetz; denn dieses Recht hat jeder Bürger. Jeder Bürger darf einen Gesetzesvorschlag schreiben und der Landesregierung vorlegen. Das Entscheidende ist hier der folgende Satz 2: Danach muss sich die Landesregierung von MecklenburgVorpommern nämlich mit dem Gesetzesvorschlag beschäftigen. Das müsste sie nicht, wenn der Bür

ger Holger Meyer einen Gesetzentwurf vorlegt; der würde nur ein freundliches Dankesschreiben bekommen.

Ich betone es noch einmal: Wer das für die Senioren will, der muss es auch für viele andere Gruppen wollen. Wo bleiben die Leute zwischen 40 und 50? Wo bleiben die Leute zwischen 30 und 40? Wo bleiben die Leute unter 18? - Denen zwischen 30 und 50 sagen wir, ihr könnt euch wählen lassen. Aber das gilt für die Gruppe 60+ genauso. Also: Wer das wirklich will, der muss sich mit jedem denkbaren Diskriminierungstatbestand beschäftigen und darf nicht einzelne Gruppen außen vor lassen. Aber dann läuft der Laden hier nicht mehr.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion hat sich nun die Kollegin Prüssner zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind jetzt schon fast in der Debatte, sodass meine Rede nur noch zum Teil passt.

Niedersachsen und seine Bevölkerung befinden sich im Wandel: mehr Senioren, weniger Geburten, ein Nebeneinander von wachsenden und schrumpfenden Regionen und eine interkulturell durchmischte Gesellschaft. Diese Zusammenhänge sind uns nicht neu, meine Damen und Herren. Darum wird auf vielen Ebenen und in den verschiedensten Institutionen für diese vielfältigen Themen nach Lösungen gesucht.