- dass Sie Pessimist sind, Herr Siebels, ist mir doch klar; das zeigt sich hier doch jedes Mal - im Bereich Salzgitter werden durchsetzen können, weil es auch in Berlin die Erkenntnis gibt - in vielen Gesprächen wurde uns dies bestätigt -, dass die Entwicklung der Tonnage - gerade bei Salzgitter ist die Tonnage ein wichtiger Punkt -, aber auch des anderen Transportvolumens bei den Investitionsmitteln berücksichtigt werden muss. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass wir gerade mit Blick auf Salzgitter eine vernünftige Positionierung hinkriegen werden und dass es tatsächlich gemacht wird, sodass wir gar nicht zu irgendeinem Richter gehen müssen.
Nun zum Abstiegsbauwerk in Scharnebeck: Ich habe Frau Staudte darzulegen versucht, dass in Berlin zur Nutzung der Elbe heute eine andere Auffassung vertreten wird, als wir dies als Landesregierung tun.
Nun ist es aber so - das wird vom Bundesverkehrsministerium auch zugestanden -: Wenn die Idee, die Elbe so, wie man sich das vorstellt, weiter nutzbar zu machen, nicht funktioniert - ich glaube, dass es auch aus ökologischen Gründen nicht funktionieren wird; der NABU hat uns auch schon des Öfteren angeschrieben und hat die Landesregierung für die Position, die sie einnimmt, gelobt; ich bin auch sehr dankbar dafür, dass sich zu diesem Thema nun auch einmal jemand vom NABU öffentlich geäußert hat -, dann ist der nächste logische Schritt der Elbeseitenkanal.
Deshalb muss man diese Frage mit dem Bund jetzt ganz schnell klären. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir dann zu dem Weg kommen, den wir als Landesregierung sehen.
Herr Schminke hat hier seine zweite Frage nicht mehr stellen dürfen. Er hat darauf hingewiesen, dass in Hann. Münden eine Arbeitsgemeinschaft gebildet worden sei, die hieran überparteilich arbeite. Natürlich biete ich Ihnen an, Herr Schminke, dass auch Vertreter von der Landesregierung, aus meinem Haus, daran teilnehmen und die Arbeit dort unterstützen und bereichern. Ich glaube, es liegt im gegenseitigen Interesse, dass Argumente
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, auch ich hätte eine Frage. Darf ich Ihnen die schriftlich hereinreichen, damit Sie sie dann beantworten können? - Spaß beiseite. Jetzt kommt Frau WeisserRoelle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Minister Bode vorhin gesagt hat, durch die Reform sei eine Verbesserung der Beschäftigungsstruktur zu erwarten, frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Auffassung von ver.di, dass bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Niedersachsen bei Umsetzung des Fünften Berichtes bis zum Jahr 2020 ca. 830 Personalstellen abgebaut werden können?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die konkrete Studie oder Stellungnahme von ver.di ist mir jetzt nicht gegenwärtig. Deshalb kann ich sie nicht beurteilen. Ich kann Ihnen aber sagen - das dürfte auch niemandem verborgen geblieben sein -: Die Bundesverwaltung will ihre Wasser- und Schifffahrtsverwaltung reformieren und neu aufstellen auch mit dem Ziel, dass die Zahl der Stellen reduziert wird. Von daher dürfte es nicht überraschen, dass das dann deutschlandweit auch irgendwo stattfindet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ist die Landesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in Hameln im Jahr 2011 nur noch vier Schiffe mit insgesamt 284 t geschleust worden sind, der Auffassung, dass die Bedeutung der
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Deppmeyer, auf der Oberweser hat die Landesregierung beide Verkehre im Fokus. Dies gilt auch für den Personenverkehr, der stark frequentiert ist.
Es gibt aber auch Nutzungskonkurrenzen - auch das ist mir klar -, was z. B. die Wasserstände bzw. das Zufließenlassen von Wasser angeht, um den Wasserstand bei bestimmten Transporten zu erhöhen. Wir müssen es hinkriegen, beides zu machen.
Gerade mit Blick auf den Güterverkehr stellt sich die Frage nach der perspektivischen Weiterentwicklung. Wir haben immer mehr Schwierigkeiten, auf den Straßen Schwertransporte durchzuführen und überlange Güter zu transportieren. Der Wasserweg wäre hier eine sinnvolle Alternative, die wir aufrechterhalten und weiter nutzbar machen müssen. Deshalb stehen bei uns beide Dinge gleichberechtigt im Fokus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die gesamte Kategorisierung am Anfang auf die Gütertonnage ausgerichtet worden ist und wir uns am Anfang sofort dagegengestellt haben, weil sie den Netzbetrieb in ein anderes Licht gebracht hätte, frage ich die Landesregierung: Wird jetzt nur nach Gütertonnage berechnet oder werden auch andere Berechnungen hinzugefügt, und was würde es für Niedersachsen bedeutet, wenn allein die Tonnage in die Berechnungen einbezogen würde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin König, die Veränderung, die jetzt in Berlin stattgefunden hat, betrachten wir als einen Schritt in die richtige Richtung, und zwar in die Richtung, die wir als Land Niedersachsen eingefordert haben. Wir nehmen das wahr, wissen es entsprechend zu würdigen und sind dankbar dafür, dass man nicht in der alten Position verharrt, sondern sich tatsächlich bewegt hat.
Selbstverständlich gibt es Festlegungen, die uns mit Sorge erfüllen. Auf der einen Seite ist die Kategorisierung bei den Wasserstraßen nun breiter aufgestellt. Aus der Sicht Niedersachsens ist das noch nicht ausreichend. Auf der anderen Seite sehen wir mit Blick auf die maßgeblichen Investitionsentscheidungen, dass die Tonnage weiterhin als Grundlage für das Güteraufkommen genommen wird. Damit hätten wir genau den Effekt, den wir damals befürchtet haben: dass Norddeutschland, das sich insbesondere bei den nicht tonnageabhängigen Volumen sehr viel versprechen kann, nun schlechter dasteht.
Auch die Bauindustrie hat darauf hingewiesen, dass sie unsere Einschätzung teilt, dass, wenn das die alleinige Entscheidungsgröße sei, Investitionen mehr in den Süden, auf jeden Fall außerhalb Niedersachsens, verlagert würden. Deshalb arbeiten wir weiter daran, dass auch bei den Investitionsentscheidungen und bei der Kategorisierung noch mehr auf das Netzsystem und auf die Wertschöpfung in der Region Wert gelegt wird, damit wir als Niedersachsen nicht abgehängt werden.
Versucht die Landesregierung, Fehler und Missmanagement bei den Vereinbarungen zum Bau und künftigen Betrieb des JadeWeserPorts (JWP) durch ihre Auslegung der Rechtslage vor dem Parlament bis nach der Landtagswahl geheim zu halten? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5018
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Versucht die Landesregierung, Fehler und Missmanagement bei den Vereinbarungen zum Bau und künftigen Betrieb des JadeWeserPorts durch ihre Auslegung der Rechtslage vor dem Parlament bis nach der Landtagswahl geheim zu halten?
Kurzfristig erhielten die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am Donnerstag, dem 12. Juli 2012, per E-Mail Unterlagen zur Beschlussfassung über die Vertraulichkeit der 4. Tranche der Aktenvorlage zum JadeWeserPortKomplex am 13. Juli 2012. Ohne eine ausgedruckte Vorlage zu verteilen, wurde in dieser Sitzung ein Beschluss auf der Grundlage dieses Schreibens des MW, das die Aktenvorlage durch bisher unübliche Einschränkungen erheblich reduziert, gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen gefasst.
Neben dem üblichen Verweis auf den Einbehalt von schutzwürdigen Geschäftsdaten und Vorgängen, die zum Kernbereich der Exekutive gehören, soll laut dem von Minister Bode unterzeichneten Schreiben dem Parlament nun auch die Vorlage von Unterlagen zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen sowie zu laufenden Gerichtsverfahren mit Verweis auf ein nicht näher spezifiziertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts verweigert werden.
Diese Einschränkung der Aktenvorlage wurde im weiteren Text nicht nur auf das laufende Verfahren zwischen der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft (JWP-R) und der ARGE JWP wegen eventueller Mehrkosten und Nachträge hinsichtlich des Bauauftrages vor dem Landgericht Oldenburg bezogen, sondern praktisch auf alle derzeit in der politischen Auseinandersetzung stehende Themen im Zusammenhang mit dem JadeWeserPort konkretisiert, um damit den Einbehalt der dazugehörigen Akten zu begründen. Wörtlich heißt es im Schreiben von Minister Bode:
„... Darüber hinaus ist aufgrund der aufgetretenen Schlosssprengungen in der Kaje mit weiteren streitigen Auseinandersetzungen zwischen der JadeWeserPort-Realisierungsgesell
Ferner sind gegenseitige Zahlungsverpflichtungen zwischen der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft und dem Terminalbetreiber EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co. KG (EUROGATE) streitig, sodass auch hier momentan nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
EUROGATE hat ferner versucht, JWP-R im Wege einer einstweiligen Verfügung die Anwendung der öffentlichen Hafentarife zu untersagen. Auch hier ist ein nachfolgendes Hauptverfahren nicht ausgeschlossen. Aktenbestandteile, die in einem Zusammenhang zu diesen Vorgängen stehen, werden bis zum Abschluss der jeweiligen Verfahren nicht vorgelegt.
Zum anderen gibt es einen aktuellen Streit mit einem Schleppunternehmer über das Konzessionserfordernis des Anbietens von Schlepperdiensten am JWP. Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren vor dem Landgericht Oldenburg und vor dem Oberlandesgericht Oldenburg hat bereits stattgefunden; mit einem Hauptverfahren ist zu rechnen. Teilaspekte dieses Disputs sind wiederum derzeit vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg rechtshängig, sodass auch die damit zusammenhängenden Aktenbestandteile derzeit nicht vorgelegt werden können.
Ebenfalls als laufendes Verfahren wird die Einrichtung einer Grenzkontrollstelle am JadeWeserPort eingestuft. …“
Erstens. Welchen Teilbereichen des größten Infrastrukturprojektes in Norddeutschland, des JadeWeserPorts, droht bei Bau und zukünftigem Betrieb einschließlich Hinterlandanbindung garantiert
zukünftig kein gerichtliches Streitverfahren, und welche Akten können aus Sicht der Landesregierung nach den von Minister Bode genannten Kriterien überhaupt noch nach Artikel 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zu dem Themenkomplex vorgelegt werden?
Zweitens. Teilt die gesamte Landesregierung die in dem vom Wirtschaftsminister unterschriebenen Anschreiben formulierte Auffassung, dass bereits die Möglichkeit eines zukünftigen Gerichtsverfahrens der Landesregierung erlaubt, den Mitgliedern des Landtages Akten, die nach Artikel 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung vorzulegen sind, nicht zur Einsicht vorzulegen?
Drittens. Wie wird die Landesregierung eine willkürliche Anwendung der in dem Anschreiben des Wirtschaftsministeriums vom 12. Juli 2012 dargestellten Ausschlusskriterien zur Vorlage von Akten zukünftig ausschließen, um dem Eindruck entgegenzutreten, dass sie bei einem im Streit mit den Partnern vorangetriebenen Großprojekt zu vermeiden versucht, ihr eigenes Handeln offenzulegen?