Die bisherige Diskussion zu dem Antrag der SPD zeigt allerdings völlig unterschiedliche Auffassungen. Die SPD sagt: „Föderalismus für Bildung“ - differenziert aber nicht zwischen Schule und Hochschule. Sie sagt: „Kooperationsgebot, Bildung, mehr Geld vom Bund, dazu das Geld vom Land“. - Wer trägt dann eigentlich Verantwortung? Gibt es nicht das sogenannte Königsrecht für uns, die gewählten Volksvertreter des Landes? Gibt es nicht auch gegebenenfalls unterschiedliche politische Mehrheiten auf Bundes- und Landesebene? Soll Berlin für das hoch verschuldete SPD-Land Bremen die Schulpolitik richten? Meine Damen und Herren, Mischfinanzierung, Mischbestimmung, Mischverantwortung - ohne uns!
Mischfinanzierung, Mischbestimmung und Mischverantwortung - dann ist es wenigstens keiner gewesen. Der Bürger hat dabei aber keine Transparenz. Er kann weder Lob noch Kritik anbringen. Ich möchte, dass wir für unsere gute Politik stehen können, ich will Sichtbarmachung, und ich will auch Transparenz.
Sie sagen richtigerweise, dass Sie eine neue Form der Hochschulfinanzierung erwarten. So weit gehe ich mit. Aber Sie fokussieren Ihre gesamtstaatliche Verantwortung auf den Hochschulbereich. Ich sage: Die gesamtstaatliche Verantwortung bezieht sich doch nicht nur auf den Hochschulbereich. Die gesamtstaatliche Verantwortung bezieht sich nach meiner Auffassung darauf, dass unsere wissensbasierte Gesellschaft und Wirtschaft im internationalen Wettbewerb besteht. Das ist eine ganz andere Debatte. Die findet auf einer ganz anderen Ebene statt.
Die Hochschulen sind aber deswegen so wichtig, weil sie für die Qualifikation der so stark nachgefragten Fachkräfte stehen. Ohne sie ist Wertschöpfung schwierig bis unmöglich. Fehlendes Personal schließt Auftragsannahme aus. Es gibt schon Berechnungen darüber, wie hoch die Verluste durch den Ingenieurmangel sind. Dieses Beispiel macht Ihnen hoffentlich deutlich, wo die gesamtstaatliche Verantwortung liegt.
Ich bin im Übrigen dafür, den stets regionalen Schulbereich nicht mit einzubeziehen. Es gibt überhaupt nicht gelungene Beispiele, so etwa „Bildung und Betreuung“. Darauf möchte ich mit folgender Anmerkung verweisen: Eine Anschubfinanzierung ist bei einer Firmengründung sehr sinnvoll. Sie kann nämlich durch die Produktion zurückgezahlt werden. Im Bildungsbereich wird nur ein Anschub geleistet, aber dann bleiben die Folgekosten am Land hängen. Das kann zusätzliche Lasten bedeuten.
Ich fasse zusammen: Der SPD-Antrag weist keine klare Struktur und Zuordnung aus, trennt nicht zwischen Schule und Hochschule, er mischfinanziert und vermischt.
Herzlichen Dank, Frau von Below-Neufeldt. - Nun hat für die Landesregierung Frau Ministerin Wanka das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns alle einig: Wenn Deutschland den hohen Lebensstandard sichern will, den wir jetzt haben, dann braucht es eine leistungsfähige Wissenschaftslandschaft. Eine leistungsfähige Wissenschaftslandschaft kann unmöglich die Addition von 16 Wissenschaftspolitiken der einzelnen Länder sein. Das ist vielmehr nur in Kooperation mit dem Bund möglich. Der Bund muss beteiligt sein. Er ist z. B. - seit ich es jedenfalls erlebe - an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen beteiligt: Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gesellschaft, Leibniz-Gesellschaft. Dies
Frau Andretta, Sie haben gesagt, dass der Bund sie so außerordentlich gut ausstattet. Wenn ich diese Einrichtungen besuche, stelle ich fest, dass die Max-Planck-Gesellschaft am besten ausgestattet ist. Von dieser Ausstattung zahlen wir seitens des Landes 50 %. Man kann also in keiner Weise sagen, dass das der Bund finanziert, sondern das sind gemeinsame Einrichtungen. Da funktioniert es also.
Auch wenn es sehr populär ist und immer gesagt wird, gibt es kein Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich. Das ist Quatsch.
Im Schulbereich ist es anders. Aber im Wissenschaftsbereich gibt es kein Kooperationsverbot. Es gibt auch viele Beispiele dafür, dass die Kooperation gut funktioniert hat, wobei einzuschränken ist, dass die Kooperation im Wissenschaftsbereich, im Hochschulbereich, in der Regel temporär ist.
Schauen wir uns den Hochschulpakt 2020, die Exzellenzinitiative „Qualität der Lehre“ an: Da sind Erfolge. Dann wird gesagt: „Na, dann kann die Ministerin wenigstens mal Erfolge feiern.“ Ja, das können wir auch - aber nicht die Ministerin, sondern das Land Niedersachsen, weil nämlich dabei kofinanziert werden muss. Und nun lesen Sie einmal, welche Länder nicht kofinanzieren! Dazu gehört Niedersachsen nicht. Das muss man deutlich sagen. In den anderen Ländern kommt nur die Bundessumme oder nur ein Teil Kofinanzierung in den Hochschulen an. Deswegen kann man auch in Richtung des Finanzministers an dieser Stelle sagen - darauf vertrauen auch unsere Hochschulen -, dass konsequent kofinanziert wird, auch wenn die Zahlen jetzt steigen. Das kostet uns - das ist völlig klar - allein im nächsten Doppelhaushalt 170 Millionen Euro.
Wir brauchen also eine über diese Kooperation hinausgehende Gemeinsamkeit, die jetzt durch die Grundgesetzänderung versucht wird. Der Änderungsvorschlag von Annette Schavan, der vom Bundeskabinett abgesegnet wurde, wird von der
An dieser Stelle sind es immer wieder dieselben Dinge, die ich kritisch sehe. Frau Andretta sagt die ganze Zeit: Da kommt endlich mehr Geld; es ist zwingend notwendig, dass das Geld vom Bund kommt. - Wie kommen Sie denn darauf, dass mehr Geld vom Bund kommt? Ich habe die Zeiten bei Frau Bulmahn erlebt, als es total stagnierte, als wir in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei einem nicht wachsenden Budget sämtliche Tarifsteigerungen erwirtschaften mussten. Vom Bund kam in den letzten Jahren viel Geld. Das allererste Mal seit vielen Jahren der Stagnation kamen vom Bund in den letzten Jahren Milliarden!
Frau Kollegin Heiligenstadt, möchten Sie eine Zwischenfrage stellen? Dann können Sie sich gerne zu Wort melden.
Ja, das kann sie. - Frau Heiligenstadt, ich habe Ihren Antrag gelesen. Aber ich arbeite das systematisch ab und rede jetzt zum Wissenschaftsteil. Danach sage ich gerne etwas zu Ihrem Ganztagsschulprogramm und zu anderen Dingen.
Im Wissenschaftsbereich sind in den letzten Jahren das allererste Mal Milliarden neu in das System gekommen - Milliarden für mehr Studierende, für Qualität, für Exzellenz. Ich glaube nicht - was auch viele Hochschulpräsidenten denken -, dass es weiterhin so bleibt. Der Bund hat eine Begrenzung der Schulden ab 2016 festgelegt. Ob es dann noch möglich ist? - Es ist sehr stark dem Engagement der Kanzlerin zu verdanken, dass es diese exorbitanten Steigerungen gab. Das ist auch kein Dauerzustand, den man einfach herbeireden kann.
Ich sehe auch überhaupt nicht, Frau Heinen-Kljajić, wie Sie auf die Idee kommen zu sagen: Wenn jetzt das Grundgesetz geändert wird, dann bedeutet das, dass einige exzellente Universitäten oder Fakultäten Geld vom Bund erhalten. - Wie kommen Sie darauf?
Wenn wir das ins Grundgesetz schreiben, dann heißt das: Es geschieht anders als bisher. Das heißt, wenn der Bund etwas gemeinsam mit einem Land macht, dann geht das durch die gemeinsame Wissenschaftskonferenz, dann geht das durch den Wissenschaftsrat, dann haben wir endlich Strukturen dafür. Jetzt finanziert der Bund, wenn er Lust hat, z. B. Kiel oder auch etwas anderes. Es geht ja nicht darum, einfach weiterhin Exzellenz-Cluster zu fördern, sondern Strukturen zu befördern, die die Bundesrepublik Deutschland braucht, die aber z. B. ein einzelnes Land nicht unbedingt braucht.
Nehmen wir einmal ein Beispiel. Es gibt Studiengänge, die sehr exotisch sind. Wir haben vorhin überlegt, was das sein könnte. Nehmen wir die Ukrainistik. Das ist ein Studiengang, den Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern nicht unbedingt brauchen. Aber die Bundesrepublik als Ganzes nimmt Schaden, wenn sie keine ausgebildeten Leute in diesem Bereich hat. Also ist es eine Möglichkeit, dass sich Bund und Länder vereinbaren und an einer Stelle dieser Studiengang mit Unterstützung des Bundes eingerichtet wird. Dabei geht es nicht um große Einrichtungen. Es ist völlig klar, dass hier überlegt wird, welches die Dinge sind, die im Interesse der ganzen Bundesrepublik liegen. Diese können gefördert werden.
Jetzt zu dem zweiten Punkt: Bundesbeteiligung in der Schule. Es ist ganz klar, dass es für den Schulbereich Gelder gibt, die vom Bund kommen. Frau Andretta sagte, dass man verhindere, dass die Schulen Geld bekommen. Im Moment kommen ohne Grundgesetzänderung 45 Millionen Euro nach Niedersachsen für Inklusion und 94 Millionen Euro nach Niedersachsen für Ganztagsschulen. Das sind keine Peanuts! Das sind Summen, die jetzt kommen.
Trotzdem glaube ich, dass auch im Schulbereich der Föderalismus weiterentwickelt werden muss. Wir brauchen einen kooperativen Föderalismus. Ich hätte mit dem ersten Punkt, den Sie für den Schulbereich aufgeschrieben haben, kein großes Problem. Ihre zweite Forderung - alles gleich etc. - ist allerdings meines Erachtens völlig abzulehnen. Nach meiner subjektiven Meinung wird über den Schulbereich heftig diskutiert und ist völlig klar, dass sich in allererster Linie die Länder untereinander in absehbarer Zeit nicht werden einigen können, wie eine Grundgesetzänderung aussehen könnte, wenn sie gewünscht oder notwendig wäre.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Ministerin Wanka, das müssen Sie jetzt bitte noch einmal erklären. Woher kommen die Bildungsmittel des Bundes für Inklusion, die Sie erwähnt haben, und für den anderen Bereich? - Ich habe den Eindruck, dass es hier ein Missverständnis gibt. Es wäre ganz nett, wenn Sie das aufklären könnten.
Ich habe gerade meinen Kollegen Althusmann gefragt, der diese Zahlen gab. Wenn er jetzt so verschämt guckt, dann hat er sich geirrt.