Protocol of the Session on July 19, 2012

Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Er lautet auf „Berücksichtigung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die Eingabe für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Wir kommen jetzt zur Eingabe 2729. Sie betrifft die geplante Elbvertiefung, hier: Aufkommen.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Er lautet auf „Berücksichtigung“. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, diese Eingabe für erledigt zu erklären. Wer ist dafür, so zu entscheiden? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen zur Eingabe 2768. Sie betrifft die geplante Elbvertiefung.

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Er lautet auf „Berücksichtigung“. Ich lasse darüber befinden. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, diese Eingabe ebenfalls für erledigt zu erklären. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen zur Eingabe 2810. Dabei geht es um die Beförderung eines Polizeibeamten.

Es liegt ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor. Dieser lautet auf „Erwägung“. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Wir kommen zur den Eingaben 2412 (01 bis 07). Dabei geht es um die Lehramtsbefähigung.

Es liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE vor. Sie lauten auf „Erwägung“. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden ist.

Ich rufe die Eingabe 2622 auf. Es geht dabei um die Lehramtsbefähigung.

Es liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE vor. Diese lauten auf „Erwägung“. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Wir kommen zur Eingabe 2895. Dabei geht es um die Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder, KiTaG.

Es liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE vor. Sie lauten auf „Material“. Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf „Sach- und Rechtslage“. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Disziplin bei diesem Tagesordnungspunkt.

Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 32 auf:

Erste Beratung: Echten Beschäftigtendatenschutz voranbringen - Gesetzentwurf stoppen! - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4969 - Änderungsantrag der Fraktion die LINKE - Drs. 16/5047

Die antragstellende Fraktion hat signalisiert, dass sie die zweite Beratung unmittelbar anschließen möchte. Sie hat im Hinblick darauf in der Drs. 16/5047 einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag vorgelegt. Dieser Antrag soll gleich eingebracht werden, und zwar von der Kollegin Frau Flauger für die Linksfraktion.

(Unruhe)

- Aber wir lassen erst einmal ein bisschen Ruhe einkehren. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen, würden Sie dann, wenn Sie an diesem Thema jetzt nicht mehr zwingend interessiert sind, bitte den Plenarsaal verlassen und die Gespräche einstellen! - Danke schön.

Frau Flauger, ich möchte Ihnen das Wort erteilen. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. In der Tat beantragen wir sofortige Abstimmung zu unserem vorliegenden Antrag, und zwar in der Fassung der Drs. 16/5047.

Meine Damen und Herren! Die Deutsche Bank gleicht bis 2005 heimlich und ohne konkreten Tatverdacht die Daten Hunderttausender eigener und externer Angestellter mit anderen Daten ab, führt also eine Art Rasterfahndung durch. Lidl bespitzelt bis 2007 systematisch Angestellte bis in die Toiletten hinein mit Videoaufnahmen, bestellt vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte nicht und speichert Daten von Angestellten zu lange.

Das sind nur zwei Bespiele dafür, dass es um den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland schlecht bestellt ist. Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass klare gesetzliche Regelungen fehlen und dass es bisher den Gerichten überlassen blieb, aus den vorhandenen gesetzlichen Regelungen ihre Beurteilung von Einzelfällen herzuleiten.

Alle im Bundestag vertretenen Parteien waren sich nach mehreren Datenschutzskandalen Anfang 2009 einig, dass im Beschäftigtendatenschutz

Klarheit und gesetzliche Eindeutigkeit geschaffen werden müssen und dass der Datenschutz für Beschäftigte deutlich verbessert werden muss.

(Beifall bei der LINKEN)

CDU-Bundesinnenminister Schäuble versicherte im Februar 2009, er selbst sehe den Bedarf für ein spezielles, eigenes Gesetz zum Datenschutz abhängig Beschäftigter.

Was ist seitdem passiert? - Die Sache zieht sich und zieht sich. Bei aller Sympathie für ausführliche Vorbereitung ist es doch sehr enttäuschend, wenn erst im Februar 2011 ein Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten wird. Wenn dann auch noch selbst die Abgeordneten von CDU und FDP schon in dieser Debatte sagen, dass noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, wird noch deutlicher, wie wenig engagiert Sie auf dieser Seite des Hauses bei diesem Thema sind.

(Beifall bei der LINKEN - Jan- Christoph Oetjen [FDP]: Wieso das denn?)

Und seither ist wieder fast nichts passiert. Doch - ich muss mich korrigieren -, es ist etwas passiert: Ihr Gesetzentwurf wurde heftig kritisiert, von Datenschützern, von Gewerkschaften und von vielen anderen Fachleuten. Ihr aktueller Entwurf ist voll von unbestimmten Rechtsbegriffen und Widersprüchen. Wir teilen die Sorge der Gewerkschaften, dass durch nicht wirklich freiwillige Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen von Angestellten die von Ihnen im Gesetz definierten Standards noch unterlaufen werden könnten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar formuliert zu Recht, Sie würden mit Ihrem Gesetzentwurf und dem umfangreichen Ausnahmekatalog einen Freibrief für offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz ausstellen, und die Regelungen für medizinische Untersuchungen im Arbeitsleben seien zu weitgehend und zu ungenau. Er kritisiert auch, dass sich Beschäftigte bei datenschutzrechtlichen Problemen erst an den Arbeitgeber wenden sollen und sich dann erst an den Datenschutzbeauftragten wenden dürfen.

Entgegen der Ankündigung des Bundesinnenministers und gegen den Rat aller Fachleute legen Sie kein eigenständiges Gesetz vor, sondern puzzeln die Regelungen unübersichtlich in das Bundesdatenschutzgesetz hinein.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Da ge- hört es auch hin!)

Juristisch nicht ausgebildete Angestellte hätten damit echte Probleme, sich über ihre Rechte zu informieren.

Sie wollen bisher nicht zulässige Vorgehensweisen ausdrücklich erlauben. Statt anlassloses Massenscreening wie beim Skandal der Deutschen Bahn zu verbieten, legalisieren Sie dieses mit Ihrem Gesetz ausdrücklich.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das war damals schon verboten! Das ist Quatsch!)

Sie wollen das Hinterherschnüffeln über Detekteien zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen ausdrücklich erlauben, und zwar auch präventiv - das muss man sich mal überlegen -, also ohne Anlass, und andere Verschlechterungen mehr.

Meine Damen und Herren, es kann doch nicht der richtige Weg sein, die Anzahl von Datenschutzskandalen dadurch zu reduzieren, dass man gesetzlich erlaubt, was bisher ein Skandal war.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich wundere mich nicht wirklich, wie es zu einem derart untauglichen Gesetzentwurf kommen konnte. Der CSU-Abgeordnete Michael Friese hat im Bundestag am 25. Februar 2011 die Sicht der Koalition auf diese Frage deutlich gemacht. Ich zitiere:

„Worum geht es? Es geht darum, Unternehmen in die Lage zu versetzen, legal Daten zu sammeln, die dem Unternehmen dienen können“,

- und dann ein Nachsatz -

„wobei diese Daten des Mitarbeiters aber auch einem Schutz unterliegen müssen.“

Diese Äußerung zeigt klar Ihre Prioritäten, die darauf liegen, einseitig die Interessen der Arbeitgeber zu sichern. Aber nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Wir brauchen ein Beschäftigtendatenschutzgesetz und kein Arbeitgeberdatensammelerlaubnisgesetz.