Protocol of the Session on July 17, 2012

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Und die Angst vor Fernsehkameras ha- ben!)

denen man offensichtlich etwas Konkurrenz machen will. Das ist durchaus erlaubt, Meta; dagegen haben wir nichts. Aber wir glauben, dass zu der Absicht, jedermann einen freien Zugang zu den Meeresstränden zu gewähren, schon etwas mehr als das Vorgelegte gehört. Dazu gehört zum einen, dass man im Zuge einer dann zu schaffenden Gleichbehandlung der Inseln - die es im Moment aus historischen Gründen beispielsweise beim Staatsbad Norderney noch nicht gibt - auch darüber reden müsste, wer für die Lasten aufkommt, wer dann in Zukunft Sand aufspült, wer Strände säubert usw. Dort ist nach meiner Kenntnis im Moment zumindest teilweise das Land in der Pflicht. Gleichzeitig erfahren wir aber auch, dass das nicht ansatzweise ausreicht und die Kommunen dazu selbst wesentlich beisteuern müssen. Dann wird man im Zuge einer solchen Öffnung auch darüber reden müssen, wer welche Lasten in diesem Zusammenhang zu tragen hat.

Deshalb ist es uns ganz wichtig, dass wir das in der bevorstehenden Debatte in den Ausschüssen eng mit den Kommunen diskutieren; denn die Inselkommunen sind vor Ort diejenigen, die das umsetzen und dafür sorgen müssen, dass sich die Strände auch weiterhin in einem einwandfreien und attraktiven Zustand befinden, meine Damen und Herren.

Zusammengefasst: Wir stehen der Absicht, wie gesagt, positiv gegenüber, warnen aber auch davor, sozusagen große Freiheitsreden zu halten. Der Ansatz, der im Gesetzentwurf enthalten ist, dass man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen bewirtschafteten Strandabschnitten und solchen, die völlig frei zugänglich sind, herstellt, erscheint uns schon etwas sinnvoller.

Im Übrigen will ich auch darauf hinweisen, dass wir es für etwas abwegig halten, wenn man im Zusammenhang mit solchen Strandnutzungsgebühren, die das Land seit mittlerweile fast 100 Jahren - wahrscheinlich schon länger - erhebt, von Abzocke spricht. Einiges daran mag überholt sein, und es mag auch sein, dass einige Zahlungen sich schon gar nicht mehr wirtschaftlich darstellen lassen. Da an jede einzelne Buchung anzuknüpfen, mag sich weder für das Land noch für die Kommunen rechnen.

Aber wir raten doch ganz vorsichtig dazu, zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren. Wir freuen

uns darauf, eine solche im Ausschuss zu führen. Dann werden wir am Ende sehen, ob wir einem solchen Gesetzentwurf - wahrscheinlich in einer geänderten Fassung - zustimmen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Siebels. - Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Oesterhelweg zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Naturzugangsgesetz ist ein Gesetz, welches wir mit Sicherheit nicht benötigen.

Der Kollege Siebels und andere haben schon angesprochen, worin Ursache und Anlass dieses Gesetzentwurfes liegen. Die Ursache dieses Gesetzentwurfes liegt in Ihrem Grundbedürfnis nach mehr Reglementierung

(Beifall bei der CDU - Clemens Große Macke [CDU]: Typisch!)

und in Ihrem gestörten Verhältnis zum Eigentum, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU - Clemens Große Macke [CDU]: Auch das! Gut analy- siert!)

Der Anlass für diesen Gesetzentwurf - das hat Herr Kollege Siebels schon etwas herausgearbeitet - ist natürlich der Wahltermin in Niedersachsen am 20. Januar, nicht mehr und nicht weniger.

(Zustimmung bei der CDU)

Offensichtlich haben Sie die Hoffnung auf den Wahlsieg schon aufgegeben. Sie unternehmen jetzt noch einen verzweifelten Versuch. Aber ich denke, er wird mit Sicherheit nicht gelingen.

(Zustimmung bei der CDU)

Sie haben einige Dinge angesprochen, die zweifellos noch einmal überlegt und diskutiert werden müssen. Die Strandnutzungsgebühr ist ein solches Thema.

Meine Damen und Herren, ich möchte drei Stichworte kurz ansprechen.

Erstens. Ihr Gesetz bedeutet Verbürokratisierung. Es gibt in diesem Gesetz viele Begrifflichkeiten, die man nicht herausarbeiten kann: Wo liegen die Unterschiede zwischen Natur, Landschaft und

Wald? Was ist der Unterschied zwischen dem Meeresstrand und anderen Stränden?

(Rolf Meyer [SPD]: Kannst du über- haupt schwimmen?)

- Herr Kollege, ich war schon am Strand. Ich würde sogar schwimmen, ohne dass ich schwimmen gelernt hätte. Sie wissen das. Aber das ist ein anderes Thema.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz bedeutet viel mehr Verpflichtungen, mehr Anträge, mehr Bürokratie. Die Menschen werden verunsichert. Verwaltungen werden belastet. Wahrscheinlich werden in Zukunft auch Gerichte belastet.

Ihr Gesetzentwurf bedeutet zweitens Eigentumseingriffe und deutlich höhere Kosten. Das lehnen wir ab.

(Beifall bei der CDU)

Sie fordern in § 30 b öffentliche Mittel in den Haushalten, und Sie fordern Landeszuschüsse. Das ist es, was Sie können: mehr Geld fordern, aber nicht sagen, woher es kommen soll.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie sagen beispielsweise in § 30 c: Es sollen Durchgänge, beispielsweise durch geschlossene Waldgebiete, offen gehalten werden, damit man bestimmte Bereiche erreichen kann. - Wer soll diese Durchgänge denn schaffen? Wer soll diese Wege bauen? Wer übernimmt Verkehrssicherungspflichten? All das ist hier überhaupt nicht besprochen worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In § 23 a des neuen Waldgesetzes geht es darum, dass vorgegeben wird, Spielflächen anzulegen, geeignete Grundstücke zur Verfügung zu stellen und, und, und. All das kostet Geld. Ehrlich gesagt, das haben wir nicht. So etwas gibt es nicht zum Nulltarif.

Sie tun immer so, als sei der Privatwald hier ausgeschlossen. Dann schauen Sie sich einmal § 27 a des neuen, überarbeiteten, verkleinerten Waldgesetzes an! Da ist schon in Absatz 2 der Privatwald aufgeführt, und in Absatz 3 steht dann:

„Dem Waldbesitzer kann … auferlegt werden, die Errichtung und Unterhaltung von Erholungseinrichtungen oder die Beseitigung von störenden Anla

gen und Einrichtungen durch einen Maßnahmenträger zu dulden.“

Das müssen dann auch die Privatwaldbesitzer. Wir lehnen es ab, dass die ständig damit tyrannisiert werden, noch mehr Geld für Ihre Anliegen zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber um Kosten wollen wir uns ja nicht kümmern. In der Begründung steht dazu nur im letzten Satz etwas:

„Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes werden im Laufe der Beratungen des Gesetzes genauer bestimmt.“

Das ist sehr nett, das ist sehr schön. Darauf freuen wir uns.

(Clemens Große Macke [CDU]: Das müssen dann sehr wahrscheinlich wir machen!)

Drittens. Ist Ihr Gesetzentwurf wirklich bürger- und menschenfreundlicher? - Nein, meine Damen und Herren, er ist es nicht. Gucken wir einmal in § 30 a Abs. 1! Dort steht zum Betreten der freien Landschaft:

„In der freien Landschaft darf jeder neben den für die Öffentlichkeit gewidmeten Straßen, Wegen und sonstigen Flächen nur Privatwege … sowie Wegeränder zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten und sich dort vorübergehend aufhalten.“

Was die privaten Wälder angeht, waren wir schon wesentlich weiter.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Sie werden also in Zukunft wahrscheinlich die Pilzsammler vertreiben, und Sie werden die Kinder vertreiben, die sich dort eine Bude bauen, so wie wir das vor 40 Jahren gemacht haben - Sie wahrscheinlich auch, Herr Kollege. Das alles soll nicht mehr drin sein.

Das gehört zu dem, was Sie wirklich wollen: Sie wollen die Menschen von bestimmten Bereichen der Natur fernhalten. - Das, meine Damen und Herren, wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir im ländlichen Bereich - das darf ich als Waldmiteigentümer, als Grundeigentümer, als Landwirt sagen - sind schon deutlich weiter. Wir stellen da, wo es naturverträglich und wirtschaftlich verträglich ist, Flächen zur Verfügung. Da brauchen wir Ihre guten Ratschläge und auch neue Gesetze nicht.