Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 139. Sitzung im 45. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau heute vor 30 Jahren konstituierte sich der Landtag der Zehnten Wahlperiode. Unser Kollege Heinrich Aller, der damals zu den 171 Mitgliedern des neu gewählten Landtages gehörte, begeht heute ein ganz besonderes Jubiläum.
Er blickt - als einziger von uns - auf eine 30-jährige ununterbrochene Tätigkeit in diesem Haus zurück.
Ich nehme dieses Ereignis gerne zum Anlass, Ihnen, Herr Kollege Aller, für Ihre stets engagierte Arbeit in ganz unterschiedlichen Funktionen zu danken. Ich weiß - was viele in diesem Raum vielleicht nicht wissen -, dass Sie sich über die Arbeit hier im Landtag hinaus auch in vielen anderen Bereichen engagieren: auf der kommunalen Ebene, im Bereich der Kultur, auch im ehrenamtlichen Bereich.
Ich möchte Ihnen im Namen des ganzen Hauses für Ihr jahrzehntelanges, überzeugendes Engagement von ganzem Herzen danken. Sie haben sich um die Bürger des Landes sehr verdient gemacht.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude und Erfüllung bei Ihrem Einsatz für unser Land Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 20, Dringliche Anfragen. Wie gestern beschlossen, werden wir - abweichend von der Tagesordnung - den gestern nicht behandelten Tagesordnungspunkt 12 heute zusammen mit Tagesordnungspunkt 28 behandeln. Im Übrigen set
Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung der Finanzminister, Herr Möllring, ab 11.30 Uhr, der Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Herr Dr. Birkner, ab 17 Uhr und der Kultusminister, Herr Dr. Althusmann; von der Fraktion der CDU Frau Pieper und Frau Schwarz; von der Fraktion der SPD Frau Seeler und Herr Klein bis zur Mittagspause; von der Fraktion der FDP Herr Dr. Hocker; von der Fraktion DIE LINKE Herr Humke bis zur Mittagspause.
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise, wie üblich, besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Ich bitte außerdem darum, dass Sie sich, um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen wollen.
Generalplan Wesermarsch - Hat die Landesregierung etwas zu verbergen? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4895
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr ihr Einvernehmen für eine erneute Vertiefung der Außen- und Unterweser erteilt. Der Genehmigungsbehörde haben fast 1 000 Einwendungen aus der Wesermarsch gegen das Vorhaben vorgelegen.
Die Landesregierung und alle Beteiligten erwarten, dass durch diese erneute Vertiefung der Fahrrinne die Strömungsgeschwindigkeit zunehmen wird, höher auflaufende Fluten zu negativen Folgen für die Deichsicherheit führen und die Verschlickung der Häfen und Strände weiter zunehmen wird. Nach Auffassung der Landesregierung und von Experten ist auch zu erwarten, dass sich die Brackwasserzone weiter flussaufwärts verschiebt. Die Landwirte in der Wesermarsch befürchten, dass das Grabenwasser, das aus der Weser gespeist und als Viehtränke genutzt wird, noch stärker versalzen wird, weil sich die Brackwasserzone deutlich in Richtung Bremen verlagern wird.
Die Landesregierung hat im Sommer 2011 den Landwirten in der Region zugesagt, ihr Einvernehmen zur erneuten Weservertiefung sei daran geknüpft, dass die Versalzung der Gräben in der Wesermarsch durch den Neubau eines Zuwässerungskanals südlich von Brake gestoppt werde. Durch einen sogenannten Generalplan Wesermarsch sollte dauerhaft eine bessere Wasserqualität des Spül- und Tränkewassers sichergestellt werden. Dieses Versprechen sollte in einer Machbarkeitsstudie zum Generalplan Wesermarsch mit den entsprechenden Maßnahmen auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden.
Die Ergebnisse der vom Kabinett im Sommer 2011 beschlossenen Vorstudie für den Generalplan Wesermarsch liegen seit über einem halben Jahr vor und werden Zeitungsberichten zufolge seit Monaten mit den Verbandsspitzen von Kreislandvolk und Entwässerungsverbänden in der Wesermarsch diskutiert. Der Öffentlichkeit und den gewählten Abgeordneten des Landtages aber wird diese Vorstudie seit Monaten trotz wiederholter Nachfrage noch nicht vollständig vorgelegt. Dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber wird auf diese Weise von der Landesregierung die umfassende Information über ein wichtiges Vorhaben nicht zur Verfügung gestellt, das mit erheblichen Landesausgaben verbunden ist.
Die Landesregierung hat angekündigt, bis zu 37,5 Millionen Euro für die Umsetzung des Generalplans Wesermarsch bereitstellen zu wollen. Inzwischen wird selbst in Regierungskreisen davon ausgegangen, dass die Umsetzung mindestens 86,5 Millionen, aber möglicherweise auch mehr als 120 Millionen Euro kosten könnte, ohne dass bereits die Preissteigerungsraten der erwarteten 15 bis 20 Umsetzungsjahre eingerechnet wären.
Erst nachdem die Abgeordnete Korter, Grüne, eine Kleine Anfrage im Landtag gestellt hatte, wurde den Fraktionsspitzen kurzfristig der erste von drei Bänden der Machbarkeitsstudie zur Verfügung gestellt. Die weiteren zwei Bände der Vorstudie werden bis heute - wie es hieß - aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der Kosten für Kopien nicht vorgelegt, obwohl die Landesregierung in der Antwort auf die oben genannte parlamentarische Anfrage im Mai erklärt hat: „Den Fraktionen der im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien wurde die Vorstudie zur Kenntnis gegeben.“
Der Umgang mit diesen in der Wesermarsch so wichtigen Unterlagen lässt inzwischen in der Öffentlichkeit zunehmend den Eindruck entstehen, dass die Landesregierung vor der Landtagswahl etwas unter Verschluss halten will, nämlich dass die Umsetzung des Generalplans Wesermarsch möglicherweise gar nicht machbar und finanzierbar sein könnte.
1. Wann wird die Landesregierung die vollständigen Unterlagen der Machbarkeitsstudie zum Generalplan Wesermarsch den Abgeordneten des Landtages und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen?
2. Welche Gesamtkosten und Folgekosten einschließlich Preissteigerungsraten erwartet die Landesregierung für die Umsetzung des Generalplans Wesermarsch, und wer soll diese Kosten zu welchen Anteilen tragen? Welche Folgekosten sind zu erwarten?
3. Hat die Landesregierung bereits einen Vertrag mit dem Bundesland Bremen über die Beteiligung Bremens an der Umsetzung des Generalplans Wesermarsch geschlossen, und welche finanzielle Beteiligung hat das Bundesland Bremen darin fest zugesagt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe Verständnis dafür, dass im politischen Raum die Ergebnisse der Vorstudie zum Generalplan Wesermarsch ein erhöhtes Interesse hervorrufen.