und auch an anderen Stellen nicht einleitet. Wir wollen die Reduzierungsmaßnahmen vor Ort haben. Das ist das Entscheidende. Insofern ist eine solche Entschließung für die weiteren Gespräche der Landesregierung eine starke Unterstützung. Deshalb begrüßen wir außerordentlich, dass es möglich ist, hier einen so breiten Konsens herzustellen.
Herr Kollege Wenzel, Sie haben einen Antrag auf zusätzliche Redezeit gestellt. Die Landesregierung ist innerhalb ihrer Redezeit geblieben. Von daher gestatte ich keine zusätzliche Redezeit.
- Sie haben bereits beim ersten Beitrag Ihre Redezeit überzogen. Die Regierung ist innerhalb ihrer Zeit geblieben.
Der auf Ablehnung zielende Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfernt sich inhaltlich am weitesten vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4625 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Fassung der Beschlussempfehlung ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
Damit kommen wir zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2414 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.
(Dr. Gabriele Heinen-Kljajić [GRÜNE]: Was ist mit Gegenstimmen und Ent- haltungen? Die haben Sie nicht abge- fragt! - Weitere Zurufe von den GRÜ- NEN)
Dann frage ich jetzt noch die Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ab. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es bleibt dabei: Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.
Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4625 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Jetzt liegt mir eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung der Kollegin Frau Heinen-Kljajić vor. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Antrag meines Kollegen Wenzel auf zusätzliche Redezeit ist die Regelung zur Anwendung gekommen, die für die Aktuelle Stunde gilt.
In dem Fall ist es tatsächlich so, dass die Fraktionen nur dann zusätzliche Redezeit über die fünf Minuten hinaus bekommen, die sie klassischerweise haben, wenn ein Vertreter der Landesregierung die Redezeit überzogen hat.
In anderen Fällen, also beispielsweise bei der Beratung von Anträgen, gilt § 71 unserer Geschäftsordnung, der sehr eindeutig ist. Ich möchte ihn einmal vorlesen; das geht schneller, als wenn ich versuchen würde, den Inhalt zu umschreiben. Dort heißt es in Absatz 3:
„Spricht ein Mitglied, eine Beauftragte oder ein Beauftragter der Landesregierung, wenn einer Fraktion nicht mehr ausreichende Redezeit für eine Erwiderung zur Verfügung steht, so gewährt die Präsidentin oder der Präsident der Fraktion auf Verlangen angemessene zusätzliche Redezeit für die Erwiderung.“
Ich glaube, vor diesem Hintergrund - da sollten wir uns einig sein - war die Entscheidung, meinem Kollegen Wenzel keine zusätzliche Redezeit zu gewähren, nicht im Einklang mit unserer Geschäftsordnung.
Ich möchte Ihnen einen Vorschlag zur Güte machen. Ich bin zwar anderer Auffassung als Sie, aber ich habe nichts dagegen, Ihnen eine Minute zusätzliche Redezeit zu gewähren. Da komme ich Ihnen gerne entgegen; das können wir so regeln.
- Ja, das ist korrekt; wir haben bereits abgestimmt, das ist leider das Verfahren. Wir sollten dann nach meiner Auffassung im Ältestenrat noch einmal darüber sprechen.
Ich bitte jetzt schlicht und einfach darum, zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen zu dürfen und diese Angelegenheit im Ältestenrat zu besprechen. Ich denke, das wäre jetzt der richtige Weg.
Erste Beratung: Masterplan „Offshorewindenergie“ - Niedersachsen jetzt zukunftssicher aufstellen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4581
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Energiewende stellt uns vor große Herausforderungen. Der Umbau der Energieerzeugung - weg von Atomstrom und fossilen Brennstoffen, hin zur regenerativen Energieerzeugung und zu mehr Energieeffizienz - ist mindestens eine der entscheidenden Aufgaben des 21. Jahrhunderts. Die Ziele liegen in einer sicheren Energieversorgung, der sozialverträglichen Finanzierbarkeit und in der nachhaltigen industriellen Entwicklung unseres Landes.
erneuerbaren Energien auszubauen, in erheblichem Umfang zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen und den Wachstumsmarkt Offshorewindenergie zu einer Perspektive für Niedersachsen zu entwickeln. Denn Offshore, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird ein zentraler Bestandteil der Energiewende werden.
Ja, Herr Ministerpräsident, ich teile Ihre Einschätzung: Ich halte die Offshorewindenergie für eine Jahrhundertchance für die deutsche Küste.
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, dass bereits im Jahr 2020 rund 10 000 MW Offshorewindenergieleistung in der deutschen Nord- und Ostsee installiert werden - ein großes Ziel. Ist das auch realistisch? Ich habe Ihnen gestern im Rahmen der Debatte eine Grafik gezeigt: Eigentlich, nach dena-Studie, wollten wir schon jetzt bei über 5 GW sein, die in Nord- und Ostsee installiert sind. Wir sind aber erst bei 200 MW installierter Leistung.
Ich glaube, wenn wir das Ziel 2020 erreichen wollen, dann brauchen wir in der Debatte um die Offshorewindenergie mehr Nachdruck, liebe Kolleginnen und Kollegen.