Ich will damit im Rahmen meiner kurzen Redezeit Folgendes sagen: Ich glaube, dass das, was die Landesregierung beispielsweise in Tansania macht, nämlich an vielen Kleinprojekten mitzuwirken, oft von Nichtregierungsorganisationen, aber auch das, was die Landesregierung auf einer an
deren konzeptionellen Basis im Eastern Cape macht, im Prinzip das Einzige ist, was wir derzeit tatsächlich leisten können.
Dabei ist unstreitig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir das mit immer mehr Geld immer weiter ausbauen könnten. Das ist ja kein Geheimnis. Dann frage ich aber diejenigen, die hier eben sehr kritisch geredet haben ganz offen: Wo sind denn Ihre paradigmatischen Haushaltsanträge, die das deutlich machen? - Ich rede von paradigmatischen Anträgen, nicht von kosmetischen Vorgängen zur Beruhigung des eigenen schlechten Gewissens.
Ich rede davon, dass Sie sagen: Hier und heute soll es eine Zäsur geben; wir machen deutlich, dass Entwicklungspolitik bei uns mit ganz anderen Kategorien zu tun hat.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört zur Ehrlichkeit dazu. Reden kann man hier viel. Man kann auch viel Papier produzieren. Aber wenn die Beweistermine kommen, habe ich bisher noch von keiner Seite - da schließe ich uns mit ein - einen echten Willen erkannt, einmal an dieser Stellschraube zu drehen.
Und wenn dann in Anträgen wie dem von den Grünen auch noch Behauptungen aufgestellt werden, die mit der Wahrheit nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, dann darf man sich nicht darüber wundern, dass die Regierungsfraktionen sagen: Die lehnen wir ab.
Für eine Kurzintervention auf den Beitrag des Kollegen Stratmann hat Frau Kollegin Polat das Wort. Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Kollege Stratmann, zum einen wäre es schön gewesen, wenn Sie sich im Ausschuss zu unserem Antrag eingebracht hätten.
Zum anderen: Unser Antrag versucht ja gerade, einen Paradigmenwechsel in der Entwicklungszusammenarbeit - weg vom Gießkannenprinzip -
einzuläuten. Sie aber setzen dieses Prinzip fort, obwohl wir auf Bundesebene bereits eine ganz andere Debatte haben. Die Kollegen der Staatskanzlei reisen nach Tansania und schauen sich die Projekte an, die dort schon existieren. Ich weiß nicht, ob Sie das unter Zusammenarbeit verstehen.
Wir haben in unserem Antrag ganz deutlich gemacht: Die Erreichung der Millenniumsziele geht jeden an. Dazu müssen wir bei uns anfangen.
- Wir wollten den Ansatz erhöhen, Herr Kollege, Sie nicht. Wir haben in unserem Antrag deutlich gemacht - Sie hätten ihn ja lesen können -, dass die Leistungen seit 1994 um fast 25 % gesunken sind. Damit sind sie auf einem Tiefstand. Das ist die Wahrheit hier in Niedersachsen.
Zuletzt liegt mir noch die Wortmeldung des Herrn Ministerpräsidenten vor. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss dieser interessanten Debatte möchte ich noch einige Anmerkungen aus Sicht der Landesregierung machen, insbesondere zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Wenzel, die Zielsetzung des Antrages ist zunächst einmal positiv. Es ist wichtig, dass auch wir in Niedersachsen unserer Mitverantwortung für das Erreichen der Milleniumsentwicklungsziele nachkommen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben das im Oktober 2008 in einem Beschluss entsprechend hervorgehoben. Dieses Verständnis leitet selbstverständlich auch die Politik der Niedersächsischen Landesregierung.
Gleichwohl, Herr Wenzel, weist Ihr thematisch begrüßenswerter Antrag jedoch eine Reihe fachlicher Mängel auf. Bei aller Würdigung der guten Absichten geht der Antrag teilweise von falschen Annahmen aus und enthält unzutreffende Kritik.
- In der Tat, Frau Polat, erinnert mich das an die Debatte, die wir bei der Einbringung dieses Antra
Weil die Arbeit der Landesregierung kritisiert worden ist - auch die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei -, werden Sie es auch ertragen müssen, dass ich diese Anschuldigungen zurückweise. Ich möchte das anhand dreier konkreter Beispiele tun.
Erstens. Es ist und bleibt unzutreffend, dass eine Zusammenarbeit mit Tansania nur angekündigt worden sei. Richtig ist, dass die Zusammenarbeit auf Projektebene seit 2010 auf- und auch ausgebaut wird. Bei der Projektauswahl legt Niedersachsen besonderen Wert darauf, auf vorhandene Strukturen aufzubauen und Projekte im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen. Ziel ist es, eigene Entwicklungsanstrengungen der Menschen in Tansania zu ergänzen, um deren Eigenverantwortlichkeit zu stärken.
Im Übrigen betreten wir mit der Zusammenarbeit mit Tansania in der Tat Neuland. Die Landesregierung hat den Weg der direkten Kooperation mit Institutionen der Zivilgesellschaft gewählt. Der Erfolg gibt uns Recht. Deshalb bleiben wir auch in Zukunft auf diesem Weg. In Tansania sind so u. a. Kooperationsprojekte in den Feldern Nachwuchs- und Forschungsförderung, Aus- und Fortbildung von Fachkräften der Sonderpädagogik, Gesundheitsvorsorge und -aufklärung von Jugendlichen sowie Obst- und Gemüseanbau entstanden. Zudem erfolgt eine Unterstützung seitens der Industrie- und Handelskammer Hannover, die niedersächsische Unternehmen mit wirtschaftlichen Chancen und Möglichkeiten in Tansania bekannt macht.
Verehrte Frau Polat, der Vorwurf, wir hätten Ankündigungen keine Taten folgen lassen, geht damit ins Leere.
Zweitens. Klarstellen möchte ich, dass seit 1995, also zu Regierungszeiten von Ministerpräsident Schröder, eine intensive Partnerschaft mit der Provinz Eastern Cape in Südafrika besteht. Eine Ausrichtung unserer Partnerschaft am Vorbild von Rheinland-Pfalz und Ruanda kommt entgegen der Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nicht in Betracht. Warum nicht? - Weil wir uns an das halten, was wir mit unseren Partnern in Eastern Cape
vereinbart haben. Unsere Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll auch in Zukunft weiter ausgebaut werden. Es gibt viele Formen der Kooperation, nicht nur im Sport, sondern auch im Bereich der Polizei. Es war mir eine Freude, die neue Premierministerin des Eastern Cape im Juli letzten Jahres zu begrüßen. Es ist eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit positiven Effekten in beide Richtungen. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Zusammenarbeit zwischen Niedersachsen und Eastern Cape infrage zu stellen.
Ein dritter Hinweis. Die Behauptung in dem Antrag, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit seien im Haushalt 2011 auf Null zurückgefahren worden, ist schlichtweg falsch. Für 2011 waren allein für die Arbeit der Staatskanzlei insgesamt 287 000 Euro für den Bereich Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in Entwicklungsländern vorgesehen.
Kurzum, meine Damen und Herren: Die mit dem Antrag verfolgte Zielsetzung, die Entwicklungszusammenarbeit zu stärken, ist begrüßenswert. Gleichwohl enthält dieser Antrag so viele Mängel, dass auch die Regierung eine Annahme nicht empfehlen kann. Die Mehrheit des Hause wäre gut beraten, diesen Antrag abzulehnen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3749 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Abschließende Beratung: Verfassungsgerichtliche Verfahren - a) Verfahren über den Antrag festzustellen, die Antragsgegnerin hat den Deutschen Bundestag
und die Antragsteller zu 1 und zu 5 in ihren Rechten aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 und Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes u. a. dadurch verletzt, dass sie die mit den schriftlichen Fragen Nr. 316 und 317 für den Monat Dezember vom 20. Dezember 2010 (Nr. 34 und 35 Bundestags- drucksache 17/4350) erbetenen Auskünfte unter Berufung auf verfassungsrechtlich nicht tragfähige Erwägungen verweigert oder nur unzureichend beantwortet hat. Die Antragsgegnerin ist zu verpflichten, die u. a. in den genannten parlamentarischen Anfragen erbetenen Auskünfte zu erteilen. - Antragsteller: 1. Dr. Gerhard Schick u. a. - 2. Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Platz der Republik 1, 11011 Berlin - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 19.01.2012 - 2 BvE 2/11 - b) Verfahren über den Antrag festzustellen, dass die Antragsgegnerin die Rechte der Antragstellerin aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 und Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat, indem sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Antragstellerin zu Einsätzen der Bundespolizei am 19.02.2011 in Dresden und am 01.05.2011 in Berlin, Heilbronn und anderen Orten (BT-Drs. 17/4992, 17/5639 und 17/5847) Auskunft über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei nach § 11 des Gesetzes über die Bundespolizei (BPolG) verweigerte. - Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - 2 BvE 7/11 - c) Verfahren nach Artikel 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - Antragsteller: Fraktion der SPD im Niedersächsischen Landtag, vertreten durch ihren Vorsitzenden Stefan Schostok, HinrichWilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover - Schreiben des Staatsgerichtshofes vom 21.02.2012 - StGH 1/12 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/4595
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat empfohlen, von einer Äußerung - in den Fällen a und b gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und im Fall c gegenüber dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof - abzusehen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe auch keinen Widerspruch. Daher lasse ich direkt abstimmen.
Zu Buchstabe a: Wer zu dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvE 2/11, in dem es um die Auskunftspflicht zu parlamentarischen Anfragen geht, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig erfolgt.
Zu Buchstabe b: Wer zu dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BvE 7/11, in dem es ebenfalls um Auskunftsrechte von Abgeordneten gegenüber der Regierung geht, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Auch das ist einstimmig so beschlossen worden.
Zu Buchstabe c: Wer zu dem Verfahren mit dem Aktenzeichen StGH 1/12, in dem es um das Auskunftsrecht von Mitgliedern der Landesregierung nach Artikel 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung geht, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Auch hier haben wir einen einstimmigen Beschluss. - Ich danke Ihnen.
Damit haben wir die heutige Tagesordnung abgearbeitet. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder und beginnen dann mit dem Tagesordnungspunkt 14, Mitteilungen des Präsidenten. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und schließe die Sitzung.