Protocol of the Session on February 24, 2012

Schule als Erfüllung einer Fürsorgeaufgabe angesehen werden, da diese Unterlagen der Prüfung dienen, ob den Betreffenden ein Aufenthaltsrecht erteilt werden kann und somit ihre eigenen Integrationsleistungen honoriert werden und sie neben Rechtssicherheit eigenständige Zukunft erhalten. Bedenken hinsichtlich § 31 des Niedersächsischen S zes bestehen daher nicht.

Zu 2 und 3: Von den Ausländerbehörden in Niedersachsen werden die erfragten Angaben statistisch nicht erfasst und sind der Landesregierung daher nicht bekannt. Eine gesonderte Erhebung der Daten aus Anlass dieser Mündlich hätte eine manuelle Auswertung aller über drittstaatenangehörige Ausländerinnen und Ausländer, die einen Antrag nach § 25 a AufenthG gestellt haben, zu führenden Einzelakten bei den 53 kommunalen Ausländerbehörden Niedersachsens erforderlich gemacht. Wegen des damit verbundenen Aufwandes bei den Ausländerbehörden ist von einer solchen gesonderten Datenerhebung durch Aktenauswertung abgesehen worden.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz F C

bung duktion für den

Bienen sichern aber auch für viele weitere Tiere die Nahrungsgrundlage und sorgen gleichzeitig für den Erhalt der Biodiversität. In Deutschland beträgt der ökonomi bungsleistung der Bi jährlich. Die Winterverluste in den Bienenvölkern waren in den letzten Jahren ungewöhnlich hoch u weilige Trachtarmut und Schwächung der Biene durch die Varroamilben, zurückzuführen. Um Völkerverlusten künftig entgegenzuwirken, wurden Fördermaßnahmen, wie z. B. die Agrarumweltmaßnahme „Blühstreifen“, initiiert. Auch Schulungen für Imker sind nötig, besonders in den Bereichen Bienenkrankheiten und Honigernte, um das Bienensterben zu mindern.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hat sich die Fördermaßnahme „Blühstreifenprogramm“ aus Sicht der Landesregierung bewährt, und wird diese fortgesetzt?

2. Welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Imker, u. a. zur Bekämpfung der Varroamilben, hat die Landesregierung für den Bienenschutz vorgesehen?

3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die aktuelle Forschung und Entwicklung zur Varroamilbenbekämpfung, und wie schätzt sie die Forderung nach einem Einsatz von 85-prozentiger Ameisensäure zur Milbenbekämpfung ein?

onigbiene ist ein wichtiges Glied im Ök ndwirtschaftlich gep

. Um eine möglichst flächendeckende ltung zur Bestäubung von Nutz- und en sicherzustellen, unterstützt die Land g die niedersächsische Imkerschaft. le Position nimmt dabei das LAVES-In nkunde in Celle ein. Die

fgaben zur Beratung und

nnen und Imker wahr. Weitere Aufga in der Forschung, Entwicklung und Un stätigkeit, aber auch der Öffentlichkeits n Bereich der Honigbiene. Mit Landesitteln wird die züchterische Arbeit der Im isationen im Bereich der Verbesserung

dieser Maßnahme ist die finanzielle F von Fortbildungslehrgängen, an dene ngenen Jahr an 340 Veransta

Imkerinnen und Imker teilgenommen haben. Ausschließlich mit Landesmitteln wird der Imkernachwuchs bei der Neueinrichtung von Bienenständen gefördert, im letzten Jahr waren es 296 Imkerinnen und Imker mit 1 434 geförderten Völkern.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Blühstreifenprogramm hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Im Jahr 2012 werden im Rahmen dieser Maßnahme rund 10 200 ha gefördert.

Zu 2: Der Themenschwerpunkt Bienengesund

gegen die Varroa behandelte Bienen

g mit

triebsindivihende Kür

heit/Bienenkrankheiten und hier insbesondere Varroabekämpfung ist fester Bestandteil des Schulungsprogramms des LAVES-Institut für Bienenkunde in Celle. Neben dem eigentlichen Kurs „Varroose“ wird die Varroabekämpfung in weiteren Kursen (Anfängerschulung, gute imkerliche Praxis, Jungvolkbildung, Spurenlese, Brutkrankheiten) thematisiert. Weiterhin werden zu diesem Thema seitens der Bienenzuchtberater und Wissenschaftler des Institutes in den Imkervereinen Vorträge gehalten sowie Schulungen durchgeführt. Zusätzlich finden auch Multiplikatorenschulungen (Bie- nengesundheitsobleute, Bienenseuchensachver- ständige, Veterinäre) statt. Über den E-Mail-Infodienst des LAVES-Instituts für Bienenkunde in Celle werden die angeschlossenen Imkerinnen und Imker auf Diagnose- und vor allem Behandlungsnotwendigkeiten hingewiesen. Die Erfahrung zeigt, dass diese E-Mail-Informationen auch seitens der Empfänger in den Imkerkreisen und -vereinen weitergeleitet werden. Durch die Erfahrungen der Institutsimker und Bienenzuchtberater sowie die Monitoringprojekte liegen dem Institut auch relativ zeitnahe Daten zur Abschätzung der Entwicklung der Varroapopulationen vor. Hinzu kommt die intensive Beratungstätigkeit per Telefon, E-Mail, Brief und Ortstermin. Bedauerlicherweise werden die Angebote nicht von allen Imkern genutzt und die Bekämpfungskonzepte nicht von allen Imkern konsequent umgesetzt. Unzureichend behandelte Bienenvölker stellen eine Gefahr für sachgemäß völker dar.

Zu 3: Von einer befristeten Genehmigung der Anwendung der 85-%-Ameisensäure aufgrund eines Behandlungsnotstandes, wie in Bayern und Baden-Württemberg praktiziert, wurde in Niedersachsen bisher abgesehen, da die Notwendigkeit nicht vorliegt. Gleichwohl beteiligt sich das LAVES-Institut für Bienenkunde in Celle an Versuchen, die für die Beantragung einer Standardzulassung der 85-%-Ameisensäure notwendig sind. Weiterhin führt das Institut weitere Versuche im Rahmen von Zulassungsverfahren für neue potenzielle Varroazide durch.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 11 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)

Einzelbetriebliche Beratung

Das Land Niedersachsen unterstützt die Maßnahme „Einzelbetriebliche Managementsysteme und Energieberatung (EMS+E)“ zur Förderung der Beratung auf landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben. Ziele dieser Förderung sind u. a. die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, von Umweltaspekten, der Betriebsführung sowie der Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere aber die Optimierung des Energieeinsatzes.

Der Energieeinsatz in der Landwirtschaft ist ein wesentlicher Kosten- und Umweltfaktor. Außerdem spielt der Energieverbrauch bei der Bewertung von landwirtschaftlichen Produktionssystemen im Rahmen der CO2-Bilanz eine wesentliche Rolle. Vor diesem Hintergrund ist die Erhöhung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft ein agrarpolitisches Ziel. Die Energieberatung kann in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen.

Neben dem Thema Energieeffizienz sind inzwischen weitere Themen in den Fokus der zukünftigen Beratungsförderung gerückt, wie Klimawandel und Tierschutz, die durch eine gezielte Beratung in den Betrieben begleitet werden könnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung das laufende Förderprogramm in Zusammenhan der GAK und entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene?

2. Wie viele Betriebe haben an der Maßnahme bisher teilgenommen?

3. Plant die Landesregierung, weitere wichtige Beratungsinhalte, wie z. B. zum Thema Klimawandel oder Tierschutz, in die Beratungsförderung aufzunehmen?

Niedersachsen fördert seit dem Jahr 2005 die einzelbetriebliche Beratung zur Einhaltung der CrossCompliance-Anforderungen mit EU- und GAK-Mitteln. Ziel war es, die anfangs für viele Betriebe schwierige und komplexe Materie der Cross-Compliance-Anforderungen schnell und be duell in den Griff zu bekommen. Dro zungen der Betriebsprämie wegen Nichteinhaltung von Anforderungen konnten bei den Betroffenen vermieden und das Verständnis für die CrossCompliance-Anforderungen insgesamt verbessert werden.

Ergänzend konnte ab dem Jahr 2009 eine Energieeffizienzberatung in Anspruch genommen werden. Dies sollte auch dazu dienen, einen Beitrag zur Erfüllung der nationalen Energieeinsparverpflichtungen zu erbringen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das laufende Förderprogramm stützte sich in Niedersachsen in den vergangenen Jahren auf die beiden GAK-Grundsätze „Förderung der einzelbetrieblichen Beratung in Verbindung mit Managementsystemen (Cross Compliance)“ und „Förderung der einzelbetrieblichen Energieberatung“ sowie den Artikel 24 der sogenannten ELERVerordnung zur Entwicklung ländlicher Räume. Sowohl in der GAK als auch auf EU-Ebene wird der Beratungsförderung ein hoher Stellenwert zugemessen. Die Förderung wird auch aus Sicht der Landesregierung positiv beurteilt. Niedersachsen hat sich aktiv an der Entwicklung und Aktualisierung der GAK-Grundsätze zur Beratung beteiligt, so auch an der aktuellen Fassung zur „Förderung von einzelbetrieblichen Beratungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel, auf erneuerbare

pliance und nergieberatung ausgerichtete Förderangebot ezogen auf die Anzahl der landwirtn Betriebe (ab 5 ha LF), entspricht das einem Anteil von 26 rden 19 846 Einzel

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Eine w aussetzung für die Förderung

Energien, zur Wasserwirtschaft, zur biologischen Vielfalt sowie zu Maßnahmen zur Begleitung der Umstrukturierung des Milchsektors“, die ab dem Jahr 2012 Grundlage für die GAK-Förderung in Niedersachsen ist.