Protocol of the Session on January 20, 2012

16.11.2010 in Großburgwedel

06.04.2011 in Lemwerder

21.06.2011 in Sande

01.11.2011 in Hannover

Minister Schünemann hat an den folgenden Treffen teilgenommen:

16.06.2010 in Hannover

01.11.2011 in Hannover

Minister Dr. Althusmann hat an den folgenden Treffen teilgenommen.

16.11.2010 in Großburgwedel

01.11.2011 in Hannover

Ministerin Özkan hat an den folgenden Treffen teilgenommen:

26.10.2010 in Osterholz-Scharmbeck

21.06.2011 in Sande

29.08.2011 in Hamburg

01.11.2011 in Hannover

30.11.2011 in Drochtersen

Minister Sander, Minister Bode; Minister Lindemann und Minister Busemann haben an keinem Treffen teilgenommen.

Zu 2: Die Landesregierung wird an ihrer bisherigen Praxis festhalten. Die Landesregierung entsendet ihre Mitglieder nicht zu Terminen. Die einzelnen Mitglieder der Landesregierung entscheiden eigenverantwortlich über die Teilnahme an Terminen und nehmen diese in eigener Ressortverantwortung wahr.

Die Landesregierung begrüßt es ausdrücklich, wenn die Mitglieder der Landesregierung an möglichst vielen verschiedenen gesellschaftlichen Veranstaltungen von Sport, Politik, Wirtschaft usw. teilnehmen.

Zu 3: Selbstverständlich steht die Landesregierung auch weiterhin zu der von dem heutigen Bundespräsidenten im Dezember 1999 gemachten Aussage. Der „Zugang“ zu der Landesregierung bzw. zu deren einzelnen Mitgliedern erfolgte und erfolgt auch weiterhin nach rein sachlichen und fachlichen Kriterien.

Anlage 13

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Wie sieht die künftige Finanzierung der DVAdministratorinnen und -Administratoren an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen aus?

Die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen haben zurzeit große Herausforderungen zu bewältigen. Seit dem Jahr 2011 sind sie selbstständig geworden und setzen den Schulversuch ProReKo in der Fläche um. Sie sind verantwortlich für die Bewirtschaftung des gesamten Stellenbudgets ihrer Schule. Im Zuge dieser Weiterentwicklung aller berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren müssen auch die Wartung und Administration der Rechnernetze der Schulen sichergestellt sein. Schon seit Jahren ist der Rechnereinsatz in der beruflichen Bildung ein integraler Bestandteil der Ausbildung. Die über 130 berufsbildenden Schulen haben deshalb befristet Administratoren eingestellt oder Wartungsverträge abgeschlossen.

In diesem Zusammenhang wird von den Schulen seit Langem gefordert, den Einsatz von Datenverarbeitungsadministratorinnen und -administratoren auf finanziell und rechtlich abgesicherte Füße zu stellen. Kultusminister Althusmann hatte im Landtag im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 14. April 2011 gesagt, er hoffe, mit den kommunalen Spitzenverbänden bis zum Beginn des Schuljahres 2011/2012 eine Lösung zu finden. Dies ist je

doch bis heute nicht geschehen. Nur noch bis zum 31. Januar 2012 ist die Beschäftigung der DV-Administratorinnen und -Administratoren oder sind die Wartungsverträge nach dem alten Modell per „Duldungserlass“ vom 11. Juli 2011 erlaubt. Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung inzwischen eine Lösung für die Finanzierung und die Anstellung der DV-Administratorinnen und -Administratoren für die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen erzielt?

2. Wenn ja, wie sieht diese Lösung aus?

3. Wenn nein, wie sollen die berufsbildenden Schulen, an denen in vielen Fällen über 500 Rechner zu betreuen sind, ihren Betrieb über den 31. Januar 2012 hinaus fortführen, ihr qualifiziertes Personal für die DV-Administration halten und finanzieren?

Die DV-Administration gehört nach derzeitiger Rechtslage - §§ 101 ff. NSchG - grundsätzlich zu den Aufgaben der Schulträger, die gemäß § 113 Abs. 1 NSchG die Kosten dafür zu tragen haben. Nach § 53 Abs. 1 Satz 3 NSchG stehen diese Mitarbeiter in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Schulträger.

Unabhängig davon beteiligt sich das Land an den Kosten der Wartung und Pflege der Computersysteme in den Schulen. Die kommunalen Schulträger erhalten hierfür neben den Mitteln aus dem allgemeinen Finanzausgleich 5 Millionen Euro pro Jahr im Rahmen des Finanzverteilungsgesetzes, von denen ca. 1 150 000 Euro für den Bereich der berufsbildenden Schulen vorgesehen sind. Das Land geht dabei davon aus, dass zumindest ein Betrag in entsprechender Höhe durch die Schulträger bereitgestellt wird.

Nach der fachlichen Einschätzung der berufsbildenden Schulen reichen die bereitgestellten Mittel der Schulträger aber für eine angemessene DVAdministration der komplexen Netzwerke und Spezialanwendungen im Bereich der beruflichen Bildung nicht mehr aus.

Während der Laufzeit der Modellversuche ProReKo und PKB hatten die teilnehmenden Schulen die Möglichkeit, aufgrund von § 113 a NSchG von der o. a. Rechtslage und Kostenlastverteilung abzuweichen und eigene DV-Administration durch befristet eingestellte Landesbedienstete oder Firmen sicherzustellen.

Die Modellversuche endeten zum 31. Dezember 2010. Cirka 80 % der Kosten für die DV-Administration an berufsbildenden Schulen, die Mittel nach

dem Finanzverteilungsgesetz mit eingerechnet, sind während der Laufzeit des Modellversuchs vom Land getragen worden. Dies wurde vom Landesrechnungshof beanstandet.

Nach dem Ende der Modellversuche konnten die aufgebauten Strukturen nicht kurzfristig geändert werden, da ansonsten die funktionierende DV-Administration in den berufsbildenden Schulen massiv infrage gestellt gewesen wäre. Dieses war den Schulen nicht zuzumuten.

Vor diesem Hintergrund wurde den berufsbildenden Schulen erlaubt, bis zum 31. Januar 2012 die bisherige Praxis der DV-Administration vorübergehend beizubehalten. Neue Arbeitsverträge durften allerdings nicht geschlossen werden. Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge durften nicht zu einem Anspruch auf unbefristete Beschäftigung führen.

Seither wird versucht, mit den kommunalen Spitzenverbänden eine einvernehmliche Lösung zu erzielen; sie konnte aber bislang nicht erreicht werden. Auch wurde im Niedersächsischen Kultusministerium mit der Erarbeitung eines Fachkonzepts zur Sicherstellung der DV-Administration begonnen, das auch eine Übernahme der DVAdministration in die Landesträgerschaft beinhalten könnte. Dabei ist daran gedacht, eine Lösung sowohl für die berufsbildenden als auch für die allgemeinbildenden Schulen zu finden, die die zukünftige technische Entwicklung in diesem Bereich mit berücksichtigt und wahrscheinlich über regionale Dienstleister die DV-Administration in den Schulen quantitativ und qualitativ zeitnah gewährleistet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Vergleiche Antwort zu 1.

Zu 3: Die bereits bestehenden Strukturen der DVAdministration sollen bis zur Erstellung und Umsetzung des Fachkonzepts weiter geduldet werden.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 15 der Abg. Andrea Schröder-Ehlers (SPD)

Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der LVA für Tierhaltung in Echem?

Die Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung in Echem bietet bereits seit 1925 Aus-, Fort- und Weiterbildung zu vielen landwirtschaftlichen Themen an. Jetzt soll sie in ein zukunftsfähiges Bildungszentrum für ganz Niedersachsen ausgebaut werden, bei dem Verbraucherbildung, Tierwohlaspekte sowie Perspektiven des Ökolandbaus verstärkt im Fokus stehen und verschiedene Ausbildungsmodelle zusammengeführt werden. Dieser Ausbau erfordert jedoch entsprechende Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Umstrukturierung der LVA Echem in ein niedersachsenweites Bildungszentrum?