1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich der Umstrukturierung der LVA Echem in ein niedersachsenweites Bildungszentrum?
3. Wann ist mit einer Zusage des Kultusministeriums über die Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierungsmittel zu rechnen?
Zu 1: Bisher waren die Ausbildungsgänge „Rinderhaltung“ und „Schweinehaltung“ getrennt auf zwei Jahre verteilt. Die überbetriebliche Ausbildung für die Schweinehaltung findet zurzeit noch in Wehnen statt, während diese für die Rinderhaltung in Echem stattfindet. Durch Beschluss des Berufsbildungsausschusses wurden nunmehr beide Ausbildungsrichtungen in einem Grundkurs im zweiten Ausbildungsjahr zusammengefasst. Die Landwirtschaftskammer hat daher den Beschluss gefasst, die Ausbildung an einem Standort zu konzentrieren. Da in beiden Einrichtungen ein erheblicher Investitionsbedarf besteht, soll die Konzentration dazu genutzt werden, die Ausbildung in zeitgemäß ausgestatteten Einrichtungen zu vermitteln.
Hierzu sind der Neubau der entsprechenden Ställe für die Schweinehaltung sowie die Modernisierung und teilweise Neubau der Rinderställe erforderlich. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Ausbildung Formen der Tierhaltung aufzuzeigen, die weit über die Realisierung der Mindeststandards hinausgehen. Hierbei wird Wert darauf
Das Internat, die Lehrräume und die Verwaltung befinden sich derzeit in einem kombinierten Gebäudekomplex. Dieser soll nach der Planung der Landwirtschaftskammer in ein Internat einschließlich der Schulungsräume umgebaut und es soll ein Verwaltungskomplex neu errichtet werden.
Hierzu sind die letzten Überlegungen jedoch noch nicht abgeschlossen. Die erforderlichen Baumaßnahmen werden im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei der weiteren Bauplanung abgewogen.
Aufgrund von Bürgereinwendungen wurde entschieden, die Rinderhaltung in der Gemeinde Echem und die Schweinehaltung in der Gemeinde Scharnebeck anzusiedeln.
Der Planungsstand nach öffentlichem Baurecht stellt sich so dar, dass sich der Flächennutzungsplan bei der Samtgemeinde Scharnebeck in der Phase vor der Abwägung der frühzeitigen Bürger- und Behördenhinweise und Einwendungen befindet. Parallel dazu wurden Bebauungspläne in den Gemeinden Echem (Rinderhaltung) und Scharnebeck (Schweinehaltung) aufgestellt. Das baurechtliche Planungsverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen.
Zu 2: Das Niedersächsische Kultusministerium ist für die Förderung der niedersächsischen überbetrieblichen Berufsbildungsstätten zuständig. Hierunter fällt im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung auch die Lehr- und Versuchsanstalt für Tierhaltung (LVA) in Echem. Mit Antrag vom 2. August 2010 beantragte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Förderung der LVA Echem in Höhe von 12 300 000 Euro. Die Finanzierung des Projektes wird seitens der Landwirtschaftskammer wie folgt geplant: Bundesmittel durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Höhe von 7 380 000 Euro (60 %), Landesmittel in Höhe von 3 690 000 Euro (30 %) und Eigenmittel in Höhe von 1 230 000 Euro (10 %).
Die Landesförderung der überbetrieblichen Bildungsstätten wird ausschließlich aus den Niedersachsen zugewiesenen Mitteln des EFRE-Fonds bestritten. Aufgrund der fortgeschritten Förderperiode (2007 bis 2013) stehen für das Konvergenzgebiet nur noch begrenzte EFRE-Fördermittel zur Verfügung. Im Ergebnis intensiven Bemühens war es dem Kultusministerium möglich, für das Projekt der LVA Echem einen maximalen niedersächsi
schen Förderanteil in Höhe von 3,69 Millionen Euro aus den Mitteln des EFRE-Fonds (Konver- genzgebiet) vorzusehen.
Zu 3: Die Abwicklung der Förderanträge hinsichtlich der niedersächsischen überbetrieblichen Bildungsstätten erfolgt grundsätzlich in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden BIBB und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle). Im Fall der LVA Echem ist das BIBB zuständig. Dieses hat die Federführung übernommen und am 20. September 2010 einen Gutachter mit der Erstellung eines Bedarfsgutachtens beauftragt. Das Gutachten liegt seit dem 8. November 2011 dem Kultusministerium vor und wird gegenwärtig geprüft. Zeitgleich wurde das ML um eine zusätzliche fachliche Stellungnahme gebeten.
Nachdem das Bedarfsgutachten nebst dem Raumbedarfsplan nach Klärung von zurzeit noch anhängigen Fragen von den Bewilligungsgebern (BIBB und MK) anerkannt wurde, wird ein erstes Koordinierungsgespräch vom BIBB mit allen Beteiligten für Anfang 2012 einberufen.
Teilnehmen werden: Landwirtschaftskammer, BIBB, MK, der zuständige Gutachter, Bundesbauverwaltung und die OFD Hannover (Bauabteilung). In dieser Sitzung wird das weitere Projektvorgehen besprochen. Hier werden seitens der Bauverwaltung der Landwirtschaftskammer entsprechende baufachliche Vorgaben an Hand des anerkannten Raumprogramms gemacht. Nach dem der OFD Hannover von der Landwirtschaftskammer die entsprechenden Unterlagen zugeliefert worden sind, mündet dies in eine baufachliche Stellungnahme der OFD Hannover.
Erst nach Vorlage dieser baufachlichen Stellungnahme ist es den Bewilligungsgebern möglich, die entsprechenden Fördermittel zuzusagen. Ein konkreter Zeitpunkt über die Zusage der Fördermittel kann daher zurzeit nicht genannt werden.
Zwei Seiten derselben Medaille: Was hat Wulff trotz Zinsen am 500 000-Euro-Kredit verdient? - Haben Edith und/oder Egon Geerkens die Zinseinkünfte aus dem Privatkredit einwandfrei versteuert?
schließlich über die möglichen Vorteile spekuliert, die der damalige Niedersächsische Ministerpräsident und heutige Bundespräsident Christian Wulff erzielt hat. So wird beispielsweise in der Ausgabe der HAZ vom 19. Dezember 2011 gefragt: „Hat Wulff am Kredit verdient?“
Unabhängig von den offenen Fragen, ob oder ob nicht gegen das Ministergesetz verstoßen wurde - „Hat Wulff das Gesetz gebrochen?“ -, und unabhängig von der Frage, die die HAZ in derselben Ausgabe formuliert - „Wird Christian Wulff wegen einer lässlichen Sünde oder Schlimmerem kritisiert?“ -, sind bisher steuerliche Aspekte nicht hinterfragt worden.
Da öffentlich vonseiten Wulffs und seiner Anwälte wiederholt beteuert worden ist, dass die private Kreditvergabe nach Recht und Gesetz einwandfrei vollzogen worden sei, dürfte es kein Problem sein, auch die steuerrechtlichen Fragen aufzuklären. - Völlig unstrittig ist, dass - wie hoch die Zinsvorteile für Wulff auch immer gewesen sein mögen - Zinsen (nach Pressebe- richten 4 %) an Frau oder Herrn Geerkens gezahlt worden sein müssen.
Als zweite Seite derselben Medaille ergeben sich demnach steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den Zinseinkünften aus dem Privatkredit Geerkens an Wulff in Höhe von 500 000 Euro.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die geldlichen Vorteile aus dem Privatkredit in Höhe von 500 000 Euro für beide Seiten (Wulff und Geer- kens)?
2. Welche steuerrechtlichen Bestimmungen und banküblichen Regeln sind bei der Vergabe/Annahme eines unbesicherten Privatkredits in der Größenordnung von einer halben Million für beide Parteien anzuwenden?
3. Wann und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung geprüft, ob und in welcher Höhe Zinszahlungen von Wulff an Geerkens erfolgt und von Geerkens rechtskonform versteuert worden sind?
Zu 1: Für die Landesregierung ist weder aus einkommensteuerlicher noch aus schenkungssteuerlicher Sicht ein geldlicher Vorteil erkennbar. Das gilt sowohl für die Eheleute Wulff als Darlehensnehmer als auch für Frau Geerkens als Kreditgeberin.
Zinseinnahmen sind für die Kreditgeberin normale Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zinszahlungen für einen Privatkredit sind bei den Kreditnehmern steuerlich unbeachtlich, wenn sie nicht mit einer Einkunftsart in Zusammenhang stehen.
Zu 2: Es gibt keine steuerrechtlichen Bestimmungen, die sich auf die Vergabe oder Annahme eines unbesicherten Privatkredits beziehen. Bankübliche Regeln für Privatkunden gibt es ebenfalls nicht.
Zu 3: Steuerliche Einzelfragen werden weder von der Landesregierung noch vom Finanzministerium geprüft. Inwieweit eine Überprüfung durch die zuständigen Finanzämter erfolgt, unterliegt dem Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung. Dem Fragesteller als ehemaligem Finanzminister dürfte dies bekannt sein.
Kameraüberwachung an der deutsch-niederländischen Grenze - Was weiß die Niedersächsische Landesregierung?
Vor Kurzem wurde nur zufällig entdeckt, dass niederländische Behörden an der deutsch-niederländischen Grenze in zwei Fällen (von Leer nach Groningen und von Meppen nach Hooge- veen) per Kamera alle die Grenze überschreitenden Bürgerinnen und Bürger und auch Autokennzeichen überwachen. Angeblich sollen hierdurch die grenzüberschreitende Kriminalität, die illegale Einwanderung und der Drogenhandel bekämpft werden. Nach einer sogenannten Testphase sollen insgesamt 15 Grenzübergänge per Kamera überwacht werden.
Laut Presseberichten wurde über diese Maßnahmen weder vorab informiert noch steht fest, wie lange die Bilder der die Grenze überschreitenden Bürgerinnen und Bürger gespeichert werden. Neben Verstößen gegen den Datenschutz und gegen Persönlichkeitsrechte könnte dies auch einen Verstoß gegen das Schengener Abkommen darstellen.
1. Wurde sie als Regierung des unmittelbaren Anrainerlandes über das Anbringen dieser Überwachungskameras informiert? Wenn ja, wann und wie hat sie sich dazu positioniert?
2. Welche Informationen (welche Daten werden wann, wo und wie lange gespeichert?) liegen der Landesregierung zu diesen Überwachungsmaßnahmen vor?
3. Liegt hier aus Sicht der Landesregierung ein Verstoß gegen die Richtlinien zur Videoüberwachung vor, die der Europäische Datenschutzbeauftragte, Herr Hustinx, im Mai 2010 vorgestellt hat?
Die in den Niederlanden für den Grenzschutz zuständige Polizeieinheit Königliche Marechaussee wird ab diesem Jahr das Kamerasystem „@migo boras“ bei ihren Kontrollen des deutsch-niederländischen und des belgisch-niederländischen Grenzverkehrs einsetzen. Diese hoheitliche Maßnahme eines anderen Staates in dessen eigener Zustän
digkeit entzieht sicht grundsätzlich der Bewertung durch die Landesregierung. Soweit durch den Einsatz des Kamerasystems Fragen des Grenzschutzes angesprochen sein können, besteht zudem die Zuständigkeit des Bundes.
Zu den in Niedersachsen vorliegenden Kenntnissen über das Kamerasystem „@migo boras“ habe ich mir von der Polizeidirektion Osnabrück berichten lassen, die als Mitglied der Koordinierenden Arbeitsgemeinschaft (KODAG) auf der Ebene der deutschen und niederländischen Koordinatoren für internationale Zusammenarbeit in einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen niederländischen und deutschen Polizeibehörden eingebunden ist. Im Rahmen einer KODAG-Sitzung im vergangenen Jahr wurde das System „@migo boras“ von den niederländischen Behörden vorgestellt.
Der Beantwortung dieser Anfrage liegen die im Rahmen der KODAG-Sitzung erhaltenen Informationen zugrunde.
Zu 1: Über den aus der Vorbemerkung ersichtlichen Austausch im Rahmen der KODAG hinaus sind der Landesregierung keine Informationen über das Kamerasystems „@migo boras“ bekannt.