Ausgehend von den Anforderungen des internationalen Jahres der Genossenschaften, soll die Situation von Genossenschaften in Niedersachsen analysiert werden.
1. Wie viele Genossenschaften mit wie vielen Mitgliedern und mit wie vielen bereitgestellten Arbeitsplätzen gibt es derzeit in der Bundesrepublik Deutschland, darunter in Niedersachsen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation von Produktivgenossenschaften in Niedersachsen?
Das internationale Jahr der Genossenschaften 2012 ist ein besonderer Anlass, auch den Menschen in Niedersachsen den Vorteil der genossenschaftlichen Kooperationen, verbunden mit dem
Schritt zur Selbstverwaltung und Selbstorganisation, zu vermitteln. Je lebendiger eine genossenschaftliche Kooperation entsteht, umso mehr trägt sie zur Identifikation und zur aktiven Mitarbeit bei. Die Genossenschaft ist eine ideale Rechtsform für Kooperationen zwischen Gesellschaft und Wirtschaft. Die genossenschaftliche Idee ist ein wichtiges Standbein der regionalen Wirtschaft und ein Zukunftsmodell. Auch in Niedersachsen tragen die Genossenschaften zur Stabilisierung der regionalen Wirtschaft bei.
Zu 1: Der genossenschaftliche Verbund in Deutschland hatte Ende 2010 mit 5 436 Genossenschaften etwa 18,1 Millionen Mitglieder und ist somit die bei Weitem mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation in Deutschland. Eine Aussage zu den in der gesamten Bundesrepublik durch Genossenschaften bereitgestellten Arbeitsplätzen kann nicht getroffen werden, da es hierüber keine zentrale Statistik gibt.
Zu 2: Die Genossenschaften sind in Niedersachsen ein wichtiger Wirtschafts- und Sozialfaktor. Neben den etablierten Kreditgenossenschaften, ländlichen und gewerblichen wie auch Wohnungsgenossenschaften entwickelten sich, verstärkt durch die Reform des Genossenschaftsgesetzes vor einigen Jahren, neue Genossenschaften in neuen Bereichen. Diese kleinen genossenschaftlichen Kooperationen entstanden hauptsächlich in den Bereichen Kultur, Soziales, gemeindliches Management und Energie. Ihr gemeinschaftliches Ziel verbindet sich mit genossenschaftlichem Han
deln. So entsteht ein Zukunfts- und Erfolgsmodell für örtliche Kooperationen in genossenschaftlicher Form.
Die Landesregierung bewertet diese vorhandenen bzw. neu gegründeten Produktivgenossenschaften als eine wichtige Stütze für den lokalen Wirtschaftsbereich. Sie sind somit ein wichtiger und stabilisierender Wirtschafts- und Sozialfaktor.
Zu 3: Die Wohnungsgenossenschaften in Niedersachsen und Bremen sind im vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e. V. organisiert, der die Dachorganisation der unternehmerischen Wohnungswirtschaft in den beiden Bundesländern ist. Die Wohnungsgenossenschaften vor Ort sind zuverlässige Unternehmen zur Pflege des eigenen Wohnungsbestandes und zur Schaffung neuen Wohnraumes. Als sozialorientierte Unternehmen sind die Wohnungsgenossenschaften im regionalen Bereich verlässliche und verantwortungsvolle Vermieter für breite Schichten der Bevölkerung.
Seit 2009 hat die Stadt Hannover an der Entwicklung eines neuen Logos gearbeitet, unter dem Stadt und Region gemeinsam firmieren sollten. Laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3. Dezember 2011 habe die Entwicklung des Logos inklusive eines neuen Leitbildes 230 000 Euro gekostet. Die BILD-Zeitung vom 6. Januar 2012 beziffert die Kosten sogar auf 280 000 Euro.
Während der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge der Oberbürgermeister der Stadt Hannover ausschließlich das neue Logo in allen Bereichen von Stadt und Region einsetzen wolle, bestehe die Region unter Regionspräsident Hauke Jagau darauf, das alte Regionslogo weiter verwenden zu können. Eine Unterscheidung zwischen Stadt und Region solle gewährleistet sein. Dies sei besonders bei der Arbeit mit den Bürgern, für das öffentliche Auftreten der Region und bei der Absendererkennung notwendig. Die BILD-Zeitung spricht von einer bewussten Provokation der Region gegen die Stadt Hannover.
nentin Marlis Drevermann ein Zeichen für Herrenhausen entwickeln ließ, wenn bereits seit 2009 an einem Stadt und Region übergreifenden Logo gearbeitet wurde, das in sämtlichen Bereichen eingesetzt werden und damit alle anderen Logos ersetzten soll?
2. Wie ist die Aussage von Regierungspräsident Hauke Jagau vor dem Hintergrund der entstandenen Kosten und einer kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung zu werten, er wolle auch weiterhin das alte Logo verwenden?
3. Liegt ein Verstoß gegen die Ziele des Regionsgesetzes insbesondere der einheitlichen Wirtschaftsförderung vor, wenn die Region Hannover trotz Gesellschafterstellung in der hannoverimpuls GmbH die Entscheidungen zum neuen Logo erst trägt und im Anschluss als Region Hannover nicht verwenden will?
Kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben bestehen für Wappen, Flaggen und Dienstsiegel der Kommunen (vgl. § 22 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes). Das Logo einer Kommune dient der kommunalen Außendarstellung und soll das Erscheinungsbild der Kommune in der Öffentlichkeit symbolhaft darstellen. Dazu wird in der Regel ein einfach gestaltetes Bildzeichen entworfen, ohne die Gestaltungsformen der herkömmlichen Hoheitszeichen zu berücksichtigen. Bei einem Logo handelt es sich nicht um ein Wappen im Sinne der zuvor genannten Vorschrift. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit, ob sie ein Logo verwenden und, wenn ja, wie es gestaltet wird.
Die im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Logos insgesamt erforderlichen Dienstleistungen und dafür einzusetzenden Mittel entziehen sich in aller Regel einer präventiven oder nachträglichen Beurteilung durch die Kommunalaufsicht. Im vorliegenden Fall ist die Durchführung der Maßnahme (gemeinsames Corporate Design für Stadt und Region Hannover) durch die Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH Hannover erfolgt, an der die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover je zur Hälfte beteiligt sind. Diese Gesellschaft unterliegt nicht der Kommunalaufsicht. Neben den aus dem laufenden Etat der Hannover Holding stammenden Finanzmitteln standen im Übrigen zusätzliche Mittel von verschiedenen Sponsoren zur Verfügung. Aus den Etats der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover sind nach deren Angaben keine direkten Zuwendungen erfolgt.
Zu 3: In der Entscheidung der Region Hannover über die Nichtverwendung des entwickelten Logos ist kein Verstoß gegen rechtliche Vorgaben zu erkennen. In §§ 159 ff. NKomVG, die die bis zum 31. Oktober 2011 geltenden Regelungen des Gesetzes über die Region Hannover ersetzen, ist bestimmt, dass die Region Hannover für das gesamte Regionsgebiet Aufgaben erfüllt. Dies schließt jedoch in den eigenen Angelegenheiten der regionsangehörigen Gemeinden, zu denen auch die Landeshauptstadt Hannover gehört, nicht aus, dass diese eigenständige Symbole und Logos in ihrem Geschäftsverkehr verwenden. Es gehört sowohl für die Region Hannover als auch für die regionsangehörigen Gemeinden zu deren Selbstverwaltungsrechten, in welcher Form eine Außendarstellung betrieben wird. Auch die Regelung des § 160 Abs. 2 Satz 1 NKomVG, der die regionale Wirtschaftsförderung der Region Hannover zuweist, beinhaltet nicht die Verpflichtung, dass sowohl die Region Hannover als auch die regionsangehörigen Gemeinden sich einer einheitlichen Außendarstellung unterwerfen müssen. Vielmehr gestattet § 160 Abs. 2 Satz 3 NKomVG den regionsangehörigen Gemeinden eine Förderung für ihren Standort, wobei sie sich einer eigenen Darstellung bedienen kann.
Justizminister Busemann hat nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa vom 11. Dezember 2011 beklagt: „Die Innenminister der Länder und des Bundes haben in den letzten acht Jahren zu wenig geliefert.“ Es hätten seit dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Fakten gesammelt werden müssen. In der NordwestZeitung vom 14. Dezember 2011 wird der Minister mit der Auffassung zitiert: „V-Leute, die nichts bringen, brauche ich nicht.“ Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Mündliche Anfrage Nr. 46 von Abgeordneten der Fraktion Die Linke vom November 2011 zum gleichen Thema wie folgt: „Der Einsatz von
V-Leuten ist für den Verfassungsschutz ein unverzichtbares und zuverlässiges“ (Hervorhe- bung durch Fragesteller) „nachrichtendienstliches Mittel bei der Beobachtung des Rechtsextremismus. Dabei werden Mitglieder aus den zu beobachtenden Organisationen und Vereinigungen als Quellen zur Informationsbeschaffung geworben.“ Und weiter: „In Niedersachsen wird dieses effektive nachrichtendienstliche Mittel auch zukünftig... Anwendung finden.“
1. Welcher Minister des Kabinetts McAllister irrt in seiner Auffassung über die Wirksamkeit von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Niedersachsen und bundesweit in der NPD und anderen rechtsextremen Organisationen und Vereinigungen?
2. Wenn die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Mündliche Anfrage Nr. 3 von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom November 2011 feststellt, dass ihr keine Erkenntnisse vorliegen, dass sich Rechtsextremisten bewaffnen, um „geplant politisch motivierte Straftaten zu begehen“, warum kommt sie dann gleichzeitig zu der Erkenntnis, dass vom 1. Januar 2007 bis zum 30. November 2011 im kriminalpolitischen Meldedienst der politisch motivierten Kriminalität im Phänomenbereich „Rechts“ auch Straftaten registriert und über 150 Waffen aufgefunden wurden, oder warum hatte sich die Rechte bewaffnet?
3. Liefert der Verfassungsschutz in seinem übrigen Zuständigkeitsbereich effektiver und wirkungsvoller?
Die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde beobachtet verfassungsfeindliche Bestrebungen auch unter Anwendung der im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz aufgeführten nachrichtendienstlichen Mittel, wie z. B. Observationen, Bildaufzeichnungen und Einsatz von V-Leuten. Diese Aufklärungsarbeit hat in den vergangenen Jahren zu wesentlichen Erkenntnissen über die gesamte rechtsextremistische Szene in Niedersachsen, ihre Zusammensetzung, Ideologie, Entwicklung und Gewaltbereitschaft geführt.
Der Einsatz von V-Leuten ist ein sinnvolles, notwendiges und geeignetes Mittel zur Gewinnung von Informationen in konspirativ agierenden Gruppierungen. Oftmals ist dies die einzige Möglichkeit, valide Informationen über Bestrebungen und Vorhaben zu bekommen. Das gilt auch und gerade für die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen.
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass es beim Einsatz von V-Leuten entscheidend auf deren Zuverlässigkeit ankommt.
In Niedersachsen ist der Einsatz von V-Leuten in wesentlichen Punkten bereits unmittelbar im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz geregelt und genügt hinsichtlich Anwerbung, Führung und Einsatz hohen Qualitätsansprüchen. Aus diesem Grunde ist es ständige Praxis in der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde, V-Leute hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und Effektivität zu überprüfen.
Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung im Dezember 2011 in Wiesbaden die zuständigen Arbeitskreise ausdrücklich beauftragt zu prüfen, inwieweit bei dem Einsatz von V-Leuten die Vorgaben zur Art und Weise der Auswahl, Führung und des Einsatzes von V-Leuten zu optimieren und als bundesweiter Standard konsequent anzuwenden sind.