Selbst bei optimistischer Analyse ging der Bericht von der Notwendigkeit eines weiteren Bettenabbaus in Niedersachsen aus; denn die Bevölkerung wird bis zum Jahr 2031 auf 7,4 Millionen Menschen schrumpfen. Gleichzeitig altert die Bevölkerung; darum brauchen wir einen Ausbau der geriatrischen Versorgungsstrukturen. Hierzu liegt Ihnen unser Antrag vor.
In Ihrem Krankenhausgesetz tauchen demografische Erwägungen überhaupt nicht auf; dabei ist das unabdingbar. Das ist das erste Versäumnis in diesem Zusammenhang.
Eine der Kardinalfragen, die sich stellen, ist die nach der Wohnortnähe der Versorgung. Auch wir finden, dass sich ein Krankenhaus in zumutbarer Nähe zum Patienten befinden soll. Dies bemisst sich aber nicht an Kilometerradien oder Landkreisgrenzen, sondern an den tatsächlichen verkehrlichen Beziehungen in einer Region, und gleichrangig zur Wohnortnähe ist auch die Qualitätsfrage zu stellen.
Die Zahl der Krankenhausbetten in Niedersachsen ist zwar seit dem Jahr 2000 um etwa 12 % auf 41 000 gesunken, stagniert jedoch seit 2007. Die Bettenauslastung ist heute übrigens geringer als im Jahr 2000. Entscheidender ist aber, dass die Zahl der Häuser durch Ihre Politik nur geringfügig zurückging. Das bedeutet, dass sich bestehende Abteilungen verkleinern, dass es Parallelstrukturen von kleinen und kleinsten Krankenhäusern und Abteilungen gibt, die im Leistungssektrum nicht spezialisiert sind, dass das Geld des Landes - das ist nach Ansicht aller Akteure so; Sie haben es ja in der Anhörung gehört - viel zu wenig ist und nach dem Gießkannenprinzip versickert. Das hilft den Häusern in der Fläche überhaupt nicht, meine Damen und Herren.
Von den 192 Krankenhäusern haben 61 weniger als 100 Betten. Man findet, wenn man einmal nachschaut, Häuser, die 7 chirurgische Betten haben. Sie haben eines für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder auch ein Bett für die Augenheilkunde. Ich finde das schwierig. Ganz ehrlich: Würden Sie zu einem planbaren Eingriff in eine Klinik
Meine Damen und Herren, es ist doch so, dass Menschen heute für planbare Eingriffe bewusst auch längere Wege in Kauf nehmen, damit sie die für sie jeweils beste Versorgung finden.
Ich bin gestern einmal mit einem angenommenen Krankheitsbild durch die „Weisse Liste“ gegangen. Das ist ein sehr differenziertes Internetportal für die Kliniksuche. Ein Kriterium ist beispielsweise die Zahl der vollstationär behandelten Fälle pro Arzt oder Pflegekraft und Jahr sowie die absolute Behandlungszahl. Bei Ärzten lagen die Schwankungen zwischen 109 Fällen und 187 Fällen. Die absolute Behandlungshäufigkeit lag zwischen 1 Fall und 42 Fällen. Ich wüsste jedenfalls, wohin ich ginge. Wohnortnähe wäre nicht mein allererstes Kriterium. Meine Entscheidung wäre eine Entscheidung nach Qualität. Die Qualität wollen Sie aber in Ihrem Gesetz nicht zum Kriterium machen. Versäumnis Nr. 2.
Anders, finde ich, sieht es bei der Notfallversorgung aus. Sie muss sehr wohnortnah und sehr schnell erreichbar sein. Dafür fehlen in Ihrem Gesetz aber eindeutige Regelungen und Anreize. Versäumnis Nr. 3.
Das Ministerium wollte die Beteiligung des Landtages gern abschaffen. Das hat Herr Schwarz bereits ausgeführt. Die Regierungsfraktionen haben das noch geheilt. Aber den Landesrechnungshof zu beteiligen, seine Expertise künftig für uns einzusetzen, dazu fehlte Ihnen der Mut, ebenso wie Sie den Ausschuss für die Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und den Pflegerat nicht einbeziehen wollten. Versäumnisse Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6.
Versäumnis Nr. 8: kein Kriterienkatalog für die Förderung, der die knappen Mittel sinnvoll verteilt.
Versäumnisse Nr. 9 bis Nr. 13 im Schnelldurchgang: Die Krankenhaushygiene ist nicht im Gesetz geregelt, dabei wäre das dringend erforderlich.
Patientenfürsprecher, Sozialdienst, schulische Betreuung von Kindern und Transplantationsfürsprecher - alles Fehlanzeige.
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Helmhold. - Auch hier besteht der Wunsch nach einer Kurzintervention. Herr Kollege Max Matthiesen von der CDUFraktion, bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Helmhold hat gerade gut herausgearbeitet, warum Rot-Grün auf keinen Fall die Krankenhausplanung und -versorgung in Niedersachsen in die Hand bekommen darf.
Sie haben gerade skizziert, unter welches dirigistische Damoklesschwert Sie die niedersächsischen Krankenhäuser stellen wollen. Wer sich Ihre Alternative zu § 5 Abs. 2 anschaut, wird feststellen, dass Sie ein ganzes Geflecht von Kriterien aufstellen, mit denen Sie einen Versorgungsauftrag definieren. Ein Krankenhaus, das ihn nicht ausführt, kann dann aus dem Plan genommen werden. Nach dem, was Sie und der Kollege Schwarz gerade gesagt haben, müsste bald jedes Krankenhaus befürchten, aus dem Plan herausgenommen zu werden, weil es zu klein ist, zu wenig Fachabteilungen besitzt oder aus sonstigen Gründen. Das wird eine riesige Unsicherheit in Niedersachsen verursachen.
Das können Sie mit dem Schlagwort „Qualität“ nicht so einfach verbrämen. Natürlich ist die Qualität mit dem Gesetzentwurf völlig gewährleistet. Das ist im gesamten Prozess gegeben.
Wir wehren uns jedoch gegen Dirigismus und Planungsgläubigkeit. Wir sind für die Praxis, die funktioniert.
Wir sind für das bürgernahe und wohnortnahe Krankenhaus. Das ist erfolgreiche CDU-Politik seit 2003. Die wollen wir fortführen.
Frau Tiemann möchte, darf aber nicht antworten. Das darf nur Frau Kollegin Helmhold für anderthalb Minuten.
Vielen Dank. - Herr Matthiesen, die Ziele, die wir Ihnen in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen haben, nämlich Eingehen auf den demografischen Wandel, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Leistungsgerechtigkeit, hat das Ministerium in den Ausschussberatungen so konzediert. Das Ministerium hat gesagt: Exakt das berücksichtigen wir bei unseren Förderentscheidungen. Das soll die Krankenhausplanung des Landes sein.
Wir haben uns gefragt, warum Sie das dann nicht ins Gesetz hineinschreiben wollen. Ich finde, es ist immer viel klarer, wenn man das, was man als Gesetzgeber will, auch in das Gesetz schreibt. Dann weiß jeder, was politisch gewollt und was uns wichtig ist.
Man macht kein Gesetz, indem man sich nur hinter Vokabeln wie Raumordnung oder Bedarfsgerechtigkeit versteckt.
(Clemens Große Macke [CDU]: Man macht keine Opposition, indem man Dinge anspricht, die schon im Gesetz stehen!)
Was ist darunter zu verstehen? - Das machen wir in unserem Gesetzentwurf etwas genauer. Ich finde, es ist Aufgabe des Gesetzgebers, ein Gesetz so zu formulieren, dass man, wenn man es liest, auch verstehen kann, was damit gemeint ist.
Herzlichen Dank. - Zu diesem Tagesordnungspunkt spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Özkan. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat wollen wir heute nach langen Verhandlungen und Ausschusssitzungen das neue Krankenhausgesetz beschließen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wollen wir auch zukünftig nur die wichtigsten Rahmenbedingungen regeln, um den Krankenhäusern genügend Spielraum für eigene Entscheidungen zu lassen. Das ist auch gut so; denn sie müssen sich wirtschaftlich behaupten. Das ist von der Krankenhausgesellschaft und den Kassen begrüßt worden.
Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage, um z. B. die pauschale Förderung der Krankenhäuser stärker leistungsorientiert auszurichten. Die bisherige pauschale Krankenhausförderung, ausschließlich auf Basis der Planbetten, wird durch eine leistungsorientierte Förderung ergänzt, abhängig z. B. von Fallzahlen und Krankheitsschweregraden. Das wurde von der Krankenhausgesellschaft extrem begrüßt.
Ich darf hier einen Hinweis an Sie, Herr Schwarz, richten. Es ist eine lange geübte Praxis, dass ein Gesetz erst einmal zerrissen und dass hier mit Zahlen jongliert wird, die veraltet sind. Sie haben die Krankenhausgesellschaft zitiert. Leider ist zu Ihnen nicht durchgedrungen, dass die Krankenhausgesellschaft in den Beratungen veraltete Zahlen genutzt hat. In der Zwischenzeit hat sie sie aktualisiert.
Bei einem Vergleich der in den einzelnen Bundesländern im Jahre 2010 geflossenen Mittel in der Krankenhausförderung liegt Niedersachsen bei den Gesamtinvestitionen pro Planbett auf Platz sechs. Bei der Pauschalförderung liegen wir sogar auf Platz drei aller Bundesländer.