Die Bestandsaufnahme möglicher Gefahrenquellen und ihrer Auswertung sind Grundlage für die Vorbereitung der Katastrophenbekämpfung. Die Auswertung findet ihren Niederschlag auch in Sonderplänen zum Katastrophenschutzplan. Darin wird u. a. geregelt, welche besonderen Maßnahmen zu ergreifen sind.
Im Jahr 2005 wurde aufgrund der Umsetzung der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ eine Gefährdungsbeschreibung in den Ländern durchgeführt. Die Daten sind nach einem bundesweit einheitlichen Muster erfasst und zusammengestellt worden. Für Niedersachsen sind auf der Grundlage der damals vorhandenen Unterlagen bzw. veröffentlichter Informationen 13 Hauptgefährdungen ermittelt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übersandt worden. In einem ersten Schritt wurden diese Gefährdungsbeschreibungen auf Landesebene überprüft und um regionalisierte Daten auf der Ebene der Polizeidirektionen ergänzt.
Nach dem Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG) vom 2. April 2009 (BGBl. I S. 693 Nr. 18) hat der Bund im Zusammenwirken mit den Ländern eine bundesweite Risikoanalyse für den Zivilschutz zu erstellen. Das Bundesministerium des Innern hat den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Risikoanalyse ab 2010 jährlich zu unterrichten.
Das BBK wurde von der Innenministerkonferenz um die Entwicklung einer Methode gebeten, welche ohne großen Mehraufwand ermöglicht, das Ziel der Durchführung von Risikoanalysen zu erreichen. Dabei sind insbesondere die Faktoren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zu berücksichtigen. Diese vom BBK entwickelte Methode wurde den Ländern im Frühjahr 2011 vorgestellt.
Zu 1: Die vom BKK vorgelegte Methode für eine Risikoanalyse ist in der Lage, die vorausschauende und strukturierte Analyse von Schutzgütern zu umfassen. Damit dient sie grundsätzlich der Entscheidungsfindung und der Vorsorgeplanung. Auf ihrer Grundlage können die Bewertung von Risiken für die Bevölkerung, die Anpassung an neue Gefahren und sich verändernde Verwundbarkeit, die Priorisierung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie deren Planung erfolgen. Vor diesem Hintergrund haben sich drei Länder - u. a. auch Niedersachsen - zur Durchführung von Pilotprojekten bereit erklärt. Im Rahmen dieser Projekte sollen diese Grundlagen auf ihre Umsetzung in den Katastrophenschutzbehörden getestet werden. Nach Abschluss der Projekte wird zusammen mit dem Bund das weitere Verfahren zu Einführung einer flächendeckenden Risikoanalyse erörtert.
Zu 2: Die Bundesregierung betont in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz für das Jahr 2010 die Bedeutung von Geodaten in Kombination mit der entsprechenden Analysekompetenz für einen modernen Bevölkerungsschutz. Nach einer flächendeckenden Einführung von entsprechenden Analysen wird es möglich sein, außergewöhnliche Schadenspotenziale und Prognosen über das mögliche Schadensausmaße in Risikokarten darzustellen. Dazu müssen die Ergebnisse der Projekte abgewartet und ausgewertet werden.
Zu 3: In verschiedenen Bereichen werden geografische Informationssysteme (GIS) eingesetzt, um bedarfsgerechte Informationen und Karten für die gezielte Unterstützung von Analysen und deren Bewertung zu erhalten. Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings die Verfügbarkeit entsprechend aktueller und belastbarer Geodaten zu Gefahren, Schutzgütern, Hilfeleistungspotenzialen und anderen relevanten Informationen. Ein Großteil der benötigten Geodaten liegt bereits bei unterschiedlichen Stellen vor. Um hier eine intelligente Ver
knüpfung von Daten zu erlangen, können die Ergebnisse für die Umsetzung der Methode Risikoanalyse genutzt werden. Die Grundlagen dafür werden sorgfältig erarbeitet und bundesweit abgestimmt.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 41 der Abg. Dr. Gero Clemens Hocker und Jan-Christoph Oetjen (FDP)
Die zunehmende dezentrale Energieversorgung aus erneuerbaren Energien stellten die Energieversorgungssysteme vor sehr große Herausforderungen. Die künftige Gewährleistung von Versorgungssicherheit und -qualität auf dem heutigen Niveau erfordert von den Energieversorgungsunternehmen neue Ansätze und innovative Lösungen für die Probleme in den Bereichen Frequenz- und Spannungshaltung sowie zur Bereitstellung von Blind-, Kurzschluss- und Regelleistung. Abhilfe sollen intelligente Stromsysteme, sogenannte Smart Grids, und digitale Stromzähler, sogenannte Smart Meter, schaffen. Der verpflichtende Einbau der Smart Meter ist seit 2010 durch den § 21 b des Energiewirtschaftsgesetzes a. F. (EnWG 2005) bzw. durch den § 21 c des aktuellen Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Obwohl es aufgrund technischer Probleme und fehlender Verfügbarkeit derzeit kaum zu Einbauten der geforderten Messsysteme kommt, warnen Sicherheitsbehörden vor möglichen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit durch den Einbau von intelligenten Stromzählern. Hackerangriffe auf Smart-Metering-Systeme in den USA belegen den akuten Handlungsbedarf. Cyber-Terrorismus wäre durch geeignete Schadsoftware in der Lage, die vielschichtige Verwundbarkeit und Abhängigkeit unserer Gesellschaft für Erpressungsversuche oder öffentlichkeitswirksame Aktionen auszunutzen.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung von intelligenten Messsystemen vor dem Hintergrund von Angriffen auf das Versorgungsnetz oder Erpressungsversuchen von Netzbetreibern oder Regierungen?
2. Liegt die Endversion des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Entwicklung eines Schutzprofils für Smart Meter (geplant September 2011) vor, und wie lauten die Empfehlungen und Vorgaben?
3. Wie sinnvoll wäre die Entwicklung einer Risikokommunikationsstrategie für die Bevölkerung als „Aktivposten“ der Katastrophenbewältigung,
Die Einführung der Smart-Meter-Technologie soll zu einem geringeren Energieverbrauch führen und dem Endverbraucher Kosteneinsparungen ermöglichen. Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste und des Fraunhofer-Verbunds Energie lassen sich - nach konservativer Schätzung - in den privaten Haushalten gut 10 Terawattstunden (= 10 Milliarden Kilowattstunden) pro Jahr einsparen. Energieeinsparungen in einer derartigen Größenordnung lassen sich allerdings erst realisieren, wenn durch einen flächendeckenden Einsatz von digitalen Stromzählern als Kontroll- und Steuereinheit die Basis für ein intelligentes Stromnetz gelegt wird. Bei einem solchen intelligenten Stromnetz lässt sich Energie vom Ort der Erzeugung zu nahezu jedem beliebigen Punkt verschieben - ähnlich wie Informationen im Internet.
Über je mehr „Intelligenz“ diese Geräte verfügen, desto mehr Dienstleistungen lassen sich ersinnen - aber auch umso mehr Angriffsmöglichkeiten ergeben sich. Letzten Endes sind digitale Stromzähler nichts anderes als Computer, die miteinander verbunden sind. Somit lassen sich auch die meisten herkömmlichen Angriffsmethoden gegen Computer oder Computersysteme gegen sie anwenden. Hieraus folgt, dass es bei der Einführung der Smart-Meter-Technologie unabdingbar ist, von Beginn an auf ausreichende Schutzmaßnahmen zu achten.
Zu 1: Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich alle technischen Neuerungen, die geeignet sind, den Energieverbrauch zu senken und dadurch die Belastung der Umwelt und die Kosten der Endverbraucher zu senken. Auch bei der Einführung neuer Techniken und Technologien, die diesem Zwecke dienen, müssen indes die Informationssicherheit und der Datenschutz in vollem Umfang gewährleistet werden.
Zu 2: Der Landesregierung liegt zum „Schutzprofil des BSI für Smart Meter“ der letzte Entwurf aus der dritten Kommentierungsrunde vor. Dieser wurde am 26. August 2011 vom BSI in die Evaluierung gegeben. Ein Veröffentlichungstermin für das zertifizierte Schutzprofil wurde bislang vonseiten des BSI noch nicht kommuniziert.
Ergänzend zum Schutzprofil wird seitens des BSI an einer Technischen Richtlinie für intelligente Messsysteme (BSI TR-03109) gearbeitet. Der erste Entwurf wurde am 14. Oktober 2011 im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin vorgestellt. Die geplante Technische Richtlinie gliedert sich demnach in:
- Anforderungen an die Interoperabilität der Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems für Stoff- und Energiemengen,
Aus den dem Ministerium für Inneres und Sport vorliegenden Unterlagen und Dokumenten geht hervor, dass nur zertifizierte Smart Meter Gateways eingesetzt werden sollen. Des Weiteren soll die Widerstandsfähigkeit der Smart Meter Gateways gegen neue Angriffsmethoden alle zwölf Monate durch das BSI geprüft werden.
Zu 3: Die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Selbstschutz ist als präventive Maßnahme ein wichtiges Anliegen der zuständigen Behörden. Dabei ist das Ereignis, das zu einer Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger führen kann, nachrangig zu betrachten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat hierzu die Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ herausgegeben, die auch über das Internet unter www.bbk.bund.de bezogen werden kann.
Die Information der Endverbraucher über die Gefahr eines Missbrauchs, die mit dem Einsatz von Smart Metern einhergehen könnte, wird in erster Linie durch die Unternehmen der Energiewirtschaft erfolgen. Ob und inwieweit die Entwicklung einer Risikokommunikationsstrategie als Teil der Katastrophenbewältigung, z. B. im Falle eines großräumigen Stromausfalls, sinnvoll ist, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen. Hier bleiben insbesondere das Ergebnis der unter 2. erwähnten Arbeiten des BSI und die hieraus abzuleitenden Empfehlungen und Vorgaben abzuwarten.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 42 der Abg. Almuth von Below-Neufeldt (FDP)
Birgt der internationale Pflanzenhandel Risiken in Bezug auf die Einschleppung und Verbreitung von invasiven Arten?
Laut einer Pressemitteilung des Julius-KühnInstituts (JKI) vom 16. November 2011 hat eine Studie ergeben, dass „…viele Internethändler außerhalb der Europäischen Union“ sich, „nicht an die Einfuhrbestimmungen halten. Zum Teil wird wissentlich gegen bestehende Einfuhrverbote verstoßen. Auch die erforderlichen amtlichen Gesundheitsuntersuchungen vor dem Versand der Pflanzen werden häufig nicht durchgeführt. Der unbedarfte Käufer ahnt dies in der Regel nicht.“ Der direkte Versand von lebenden Pflanzen, aber auch von verunreinigtem Verpackungsmaterial vom Nicht-EU-Händler zum EU-Endverbraucher birgt die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Schaderregern in die Europäische Union und in der Folge auch die Verbreitung innerhalb der EU.
1. Wie beurteilt die Landesregierung den in der Vorbemerkung beschriebenen Sachverhalt, dass Händler sich nicht an internationale Pflanzenschutzabkommen halten und Kunden mit der Einfuhr dieser Pflanzen gegebenenfalls gefährdet oder Teil einer Kette von Problemen werden können?
2. Welche Quarantäneschadorganismen (Insek- ten, Nematoden, Phytoplasmen, Bakterien, Pil- ze, Viren) sind der Landesregierung bereits als invasive Arten in Niedersachsen bekannt, und welche Fragestellungen oder auch Schäden haben sich bisher daraus ergeben?
3. Welche Maßnahmen kann die Landesregierung zur Vermeidung des Einschleppens von invasiven Arten ergreifen, und besteht aus Sicht der Landesregierung weitergehender Handlungsbedarf bei der Verbraucheraufklärung?
Durch den weiter zunehmenden internationalen Warenverkehr und Personenverkehr ist es schwierig, die Einschleppung von Schaderregern in die EU gänzlich zu verhindern.