Zu 1: Polizeilich bekannte Sachverhalte in Verbindung mit synthetischen Drogen werden beim BKA gesammelt, um neu erkannte gefährliche Substanzen dem BtMG zu unterstellen. Damit wird der durch die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans beschriebenen rechtlichen Problematik der häufig fehlenden Strafbarkeit nach dem BtMG im Verbund der Bundesländer mit dem BKA dahin gehend begegnet.
In Niedersachsen wurde bereits erfolgreich gegen diverse Internet-Headshops und andere Verkaufsstellen polizeilich vorgegangen. Zur Lageerhebung wurde im Jahr 2011 eine Abfrage bei allen niedersächsischen Polizeidienststellen durchgeführt. Die Erhebung ergab, dass bei fast allen InternetHeadshops und Verkaufsstellen bereits polizeiliche Maßnahmen erfolgt waren bzw. betrieben wurden. Bei einer entsprechenden Kenntnis erfolgten Durchsuchungen der Räumlichkeiten und Sicherstellungen der Produkte.
Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA Nieder- sachsen) eine Handlungsempfehlung herausgegeben, die sowohl rechtliche Aspekte beschreibt als auch Verfahrensabläufe festlegt. Neue Erkenntnisse werden mit anderen Landeskriminalämtern und dem BKA ausgetauscht und den örtlich zuständigen Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt.
Neben der bewährten Berücksichtigung im Rahmen der polizeilichen Aus- und Fortbildung werden jährliche Tagungen für Rauschgiftermittlerinnen und Rauschgiftermittler sowie für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Bundesautobahnen durchgeführt, um rechtliche und phänomenologische Veränderungen zu vermitteln.
Das neue Phänomen der „Legal Highs“ hat zu einer priorisierten Bearbeitung im Kriminaltechnischen Institut des LKA Niedersachsen geführt. Die Ergebnisse der Analysen liegen bereits nach wenigen Tagen vor, um eine rechtliche Einordnung schnellstmöglich zu gewährleisten und weiterführende strafprozessuale Maßnahmen der zuständigen Polizeidienststellen zu unterstützen.
Zu 2: Die Gefährlichkeit von synthetischen Drogen wird als hoch eingeschätzt. Die besondere Gefahr liegt in einer Verharmlosung der Produkte, die sich u. a. durch bunte, professionelle Verpackungen von „herkömmlichen“ Drogen unterscheiden. Auch die Bezeichnungen wie „Kräutermischungen“ oder „Legal Highs“ verstärken den falschen Eindruck von harmlosen Stoffen.
Die Wirkung dieser Substanzen zeigt anhand von mehreren Fällen, dass lebensgefährliche Intoxikationen, Kreislaufversagen, Psychosen, Wahnvorstellungen und Muskelzerfall drohen.
Zu 3: Suchtprävention zielt darauf ab, durch Initiierung von Maßnahmen und Projekten sowohl vor Missbrauch von Suchtmitteln zu schützen als auch eine Suchtentwicklung zu verhindern.
Die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen und die Fachstellen für Sucht und Suchtprävention arbeiten in der Präventionsarbeit suchtmittelübergreifend. Aufgabenschwerpunkte und Maßnahmen zur Suchtprävention sind im regionalen Setting vorgesehen und substanzmittelübergreifend entwickelt.
Die suchtpräventiven Maßnahmen können dabei unterschiedliche Ausrichtungen haben. Neben Maßnahmen ohne spezifischen Substanzbezug (Ziel sind z. B. primäre Stärkung der Lebenskom- petenz) werden Informationen und Aufklärung zu bestimmten Substanzen gegeben.
Auch über das Internet werden Informationen und Hinweise für eine weiterführende Beratung zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Suchthilfe sind hier insbesondere die Informationen über die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (www.nls-online.de) , die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (www.dhs.de) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.bzga.de) zu nennen.
Weiterhin bieten die Internetseite des Programms polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.polizei-beratung.de sowie die spezielle Jugendseite www.time4teen.de ein aktuelles und sehr umfangreiches Informationsangebot zum Thema Drogen, Sucht und Prävention.
Es existieren mehrere Präventions- und Interventionsprogramme zu illegalen Drogen, die ihren Ausgangsimpuls von der Bundesebene genommen haben und dann auf die Landes- und kommunale Ebene transferiert wurden. Hierzu gehören z. B.:
Das Projekt gibt es seit 2000, zunächst als Bundesmodellprojekt und später als freiwilliges Angebot auf lokaler Ebene. Es erreicht insbesondere junge Cannabiskonsumierende. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren durchschnittlich 17,7 Jahre alt und hatten hauptsächlich Cannabis (95,8 %) konsumiert. Ausgangslage für das Bundesmodellprojekt FreD des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) war die niedrige Erreichungsquote junger Konsumentinnen und Konsumenten durch das Drogenhilfesystem. Das Projekt ging zwischen 2000 und 2002 der Frage nach, ob bei einer polizeilichen Erstauffälligkeit 14- bis 21Jährige motiviert werden können, ein Beratungsgespräch mit anschließender Kurzintervention in Anspruch zu nehmen. Die Intervention besteht aus einem Einzelgespräch und einem Gruppenangebot über acht Stunden (zwei bis vier Termine). In diesem „Konsum-Reflexions-Kurs“ werden interaktive Methoden eingesetzt, um sich mit dem eigenen Konsumverhalten auseinanderzusetzen und darüber einer möglichen Suchtentwicklung vorzubeugen. FreD war das erste Projekt in Deutschland, das neue Zugangswege zu (riskant) konsumierenden Jugendlichen erschlossen und gleichzeitig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Drogenberatungsstellen ein in sich geschlossenes Beratungskonzept für diese Zielgruppe an die Hand gegeben hat. Lokale Projektträger sind in der Regel Drogenberatungs- bzw. Präventionsfachstellen, die
„Quit the shit“ ist ein internetgestützter Informations- und Beratungsservice speziell für Cannabiskonsumierende, der bundesweit angeboten wird. Das Programm beinhaltet nützliche Informationen zum Ausstieg und zur Reduzierung des Konsums. Kern des Programms ist ein internetgestütztes Tagebuch, in dem die Konsumenten über einen Zeitraum von 50 Tagen ihr Konsumverhalten und ihre Fortschritte protokollieren können. Während dieses Prozesses werden die Konsumenten wöchentlich durch ausführliche Kommentare des Drugcom-Teams unterstützt. Die Teilnahme ist kostenlos und anonym. Die Internetplattform wird seit 2004 im Auftrag der BZgA von der Delphigesellschaft in Berlin betrieben. Die Kosten trägt die BZgA.
Hervorgegangen aus einem ehemaligen Modellprojekt des Bundes mit der TU Dresden (soge- nannte Candis-Studie; erfolgreich evaluiert) ist ein modulares verhaltenstherapeutisches Behandlungsprogramm für cannabisbedingte Störungen bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelt und in Niedersachsen vereinzelt in die ambulante Suchthilfe der Fachstellen für Sucht und Suchtprävention integriert worden, ohne dass hierfür Förderbeträge erhöht worden sind.
Das Programm ist speziell für Personen entwickelt worden, die ihren Cannabiskonsum überdenken, einschränken oder beenden wollen.
Neben der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen und den Fachstellen für Sucht und Suchtprävention ist die Landesstelle Jugendschutz (LJS) mit der Thematik befasst.
Das Projekt Move - Motivierende Kurzintervention bei jugendlichen Konsumenten von sogenannten Partydrogen und anderen Suchtmitteln - ist ein Qualifizierungsangebot der LJS für Fachkräfte aus Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Jugendverbänden und Betrieben. Ziel ist, mit Konsum erfahrenen, aber noch nicht abhängigen Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und sie zu begleiten. Fachkräften sollen durch die motivierende Kurzintervention Einflussmöglichkeiten auf drogen
konsumierende Jugendliche eröffnet werden. Abhängigkeitsentwicklungen bei Jugendlichen sollen gestoppt, langfristig angelegte gesundheitliche Schädigungen vermieden werden. Dieses Ziel wird durch fünftägige Fortbildungen für sozialpädagogische Fachkräfte seit dem Jahr 2007 umgesetzt. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Angebot fortgesetzt.
Die Tagung, die im Juni 2012 stattfinden wird, soll einen Überblick über die Vielfalt der von Jugendlichen konsumierten Drogen, insbesondere der synthetischen Drogen, geben.
Den meisten Jugendlichen ist nicht bekannt, dass alle, die mit Cannabis auffällig geworden sind, von der Polizei an das Straßenverkehrsamt gemeldet werden. Wollen die betreffenden Jugendlichen später den Führerschein machen, müssen sie sich gegebenenfalls einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterziehen, die zusätzlich viel Geld kostet. In Absprache mit dem LKA lässt die LJS einen kleinen Taschenflyer drucken, der die Jugendlichen in der Optik eines Führerscheins auf die rechtlichen Konsequenzen von Cannabiskonsum hinweist. Zusätzlich werden in Kürze 75 000 Citycards in Kneipen, Diskotheken etc. auf diese Problematik aufmerksam machen.
Auch die Polizei ist neben den originär zuständigen Stellen gefordert, Informations- und Präventionsarbeit im Bereich der Suchtprävention zu leisten, nicht zuletzt weil die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung gesetzlich dem polizeilichen Auftrag der Gefahrenabwehr zugeordnet wird.
Die polizeiliche Drogenprävention findet ihr Tätigkeitsfeld aufgrund der polizeilichen Strafverfolgungsverpflichtung vorrangig im Bereich der Primärprävention.
Beim Präventionsprogramm erLeben ohne Drogen handelt es sich z. B. um eine Wanderausstellung, die vom LKA Niedersachsen unter Berücksichtigung ursachenorientierter Drogenprävention entwickelt wurde. Folglich steht nicht das Suchtmittel, sondern der Mensch im Mittelpunkt der Ausstellung. Die Ausstellung kommt in niedersächsischen Kommunen oder Stadtteilen größerer Städte unter Mitwirkung von Schulen, der lokalen Polizei, Kirchen, freien Trägern und Verbänden jeweils für zwei Wochen zum Einsatz und kann entsprechend terminlicher Vereinbarung angefordert werden.
Zielgruppen sind Schulklassen ab dem 6. Jahrgang, die mit anwesender Lehrerin bzw. anwesendem Lehrer für 90 Minuten von entsprechend geschultem Polizeipersonal während der Schulzeit durch die Ausstellung geführt werden. Auf das Präsentieren von Suchtmitteln wird bewusst verzichtet. Bei spezifischen Fragestellungen seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu Drogen, wie z. B. zu Cannabisprodukten, wird dem jeweiligen Gesprächsverlauf angemessen reagiert.
Im Rahmenprogramm dieser Ausstellung wird ein Informationsabend für alle interessierten Erwachsenen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet zum Thema „Drogen, Sucht und Vorbeugung“ seitens des LKA Niedersachsen angeboten. Hier kommt ein Drogenkoffer zum Einsatz.
Die Aktivitäten des Landes in der Suchtprävention sind vielfältig. Die Maßnahmen sind flächendeckend in Niedersachsen implementiert, beziehen alle Risikogruppen ein und bieten umfassende Information, Beratung und Hilfe.
Die allgemeine Suchtprävention im niedersächsischen Suchthilfenetz ist sehr flexibel strukturiert und kann bei thematisch indizierten Veränderungen - z. B. bei sich häufenden Problemen mit synthetischen Drogen - in der Schwerpunktsetzung schnell reagieren.
Zur vorbeugenden Einschätzung von großflächigen oder langanhaltenden Schadenslagen ist vom Land eine Gefährdungsabschätzung für den Katastrophenschutz erarbeitet worden. Grundlage dieser Gefährdungsabschätzung sind technogene, anthropogene und natürliche Gefahren, die den Staat, die Gesellschaft und die Wirtschaft potenziell bedrohen können. Die Bedeutung einer umfangreichen und stets aktuellen Risikoanalyse nimmt, zum einen durch die zunehmende Abhängigkeit von Infrastrukturen und Informationstechnologien und zum anderen durch die abnehmende Selbsthilfefähigkeit und das durchaus geringe Risikobewusstsein der Bevölkerung, zu. Derzeit stellen die Katastrophenschutzbehörden und Polizeidirektionen in Niedersachsen eigenständig, aber nach Ordnungsziffern strukturiert, Katastrophenschutzpläne auf, wobei eine einheitliche Handhabung im elektronischen Bereich derzeit
nicht vorgeschrieben ist. Anfang 2011 wies das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf die Vorteile der Anwendung von digitalen Daten, insbesondere von Geodaten, bei der Gefahrenabwehr hin.
1. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rahmen der bundeseinheitlichen Gefährdungsabschätzung, wie sie im September 2006 beschlossen worden ist?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Erarbeitung einer flächendeckenden Risikopotenzialkarte und -analyse für Niedersachsen?
3. Welche Potenziale sieht die Landesregierung im Einsatz einer einheitlichen, elektronischen und dialogfähigen Katastrophenschutzsoftware, wie z. B. geographische Informationssysteme, für den vorbereitenden Katastrophenschutz?
Das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz schreibt seit 1978 vor, dass die Katastrophenschutzbehörde zu untersuchen hat, welche Katastrophengefahren in ihrem Bezirk drohen.
Die Bestandsaufnahme möglicher Gefahrenquellen und ihrer Auswertung sind Grundlage für die Vorbereitung der Katastrophenbekämpfung. Die Auswertung findet ihren Niederschlag auch in Sonderplänen zum Katastrophenschutzplan. Darin wird u. a. geregelt, welche besonderen Maßnahmen zu ergreifen sind.