Meine Damen und Herren, es ist schwierig: Wenn die Ministerin antwortet und Sie zusätzlich reden, dann kann man das nicht mehr verstehen.
Diese Hygieneverordnung wird als Ministerverordnung erlassen. Wir haben die Ressortabstimmung abgeschlossen. Der Entwurf wird jetzt in die Verbandsanhörung gehen. Wir werden also fristgerecht zum 31. März diese Verordnung in Kraft treten lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die linke Seite des Hauses bei dem Thema unbedingt skandalisieren möchte, frage ich die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, welche Maßnahmen der grüne Landwirtschaftsminister im benachbarten Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema angekündigt hat und - noch viel wichtiger - welche Maßnahmen davon auch umgesetzt wurden.
(Zuruf von der CDU: Gute Frage! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Wir müs- sen gar nicht skandalisieren, der Skandal ist ja schon da!)
Ich lese in den Verlautbarungen aus NordrheinWestfalen eigentlich immer Begriffe wie „der Minister alarmiert“, „der Minister warnt“, „der Minister fordert“. Das geht in aller Regel in Richtung des Bundes. Von irgendeinem Lösungsansatz aus Nordrhein-Westfalen habe ich noch nichts gelesen.
(Beifall bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Den Zehn-Punkte-Plan kennen Sie nicht? - Heinz Rolfes [CDU]: Ihr seid ja gar nicht so gut, wie ihr immer glaubt! - Weitere Zurufe)
Meine Damen und Herren, es ist deutlich geworden, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Jetzt wird die nächste Frage gestellt. Die kommt von der Fraktion DIE LINKE, von Frau König.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Lindemann, Sie haben geantwortet, dass jeder Antibiotikamissbrauch strafrechtlich verfolgt wird. Das ist selbstverständlich. Aber meine Frage ging in eine andere Richtung. Könnten wir dort, wo wir wissen, dass ein Missbrauch von Antibiotikapräparaten stattgefunden hat und diese Mäster nicht verantwortungsvoll mit Tieren umgegangen sind, Sanktionen einführen, damit diese Mäster nicht noch weitere Fördermittel erhalten und noch mehr Tierhaltung und Mästung betreiben können und damit auch die Gefahr besteht, dort wieder einen erhöhten Medikamentenmissbrauch zu erleben? Das ist meine Frage: Hat die Landesregierung in diese Richtung Ideen entwickelt, und könnte es dort Sanktionen geben, um die Menschen zu schützen?
Frau König, ich hatte bereits im letzten Plenum darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Minimierungskonzepts die Betriebe, die einen auffällig hohen Antibiotikaeinsatz haben - das können wir aufgrund der DIMDI-Studie nachvollziehen -, einer besonders dichten Überprüfung unterzogen werden sollen. Als Ergebnis dieser Überprüfung werden dann natürlich auch Sanktionen in Frage kommen, insbesondere strafrechtliche und bußgeldrechtliche Reaktionen, wenn dies eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt. Bei einem Missbrauch dürfte das in der Regel der Fall sein.
Für Tierärzte ist das sogar approbationsrelevant. Denen kann bei vorsätzlichen Verstößen gegen die arzneimittelrechtlichen Vorschriften die Approbation als Tierarzt entzogen werden.
Sie können sich darauf verlassen: Ich werde keine Sekunde zögern, bei Leuten, denen wir nachweisen können, dass sie sich gesetzeswidrig verhalten, nachhaltig wirkende Maßnahmen zu ergreifen bzw. die Behörden - soweit das in meiner Macht steht - dazu anzuhalten, dies zu tun. Darauf können Sie sich definitiv verlassen. Ich kann momentan keine unmittelbare Relation zwischen Fördermaßnahmen des Landes und Verstößen gegen Tierschutzvorschriften herstellen, weil es eine solche Relation momentan gar nicht gibt. Aber selbstverständlich können Sie sicher sein, dass, wenn wir wissen, dass jemand, der einen Förderantrag gestellt hat, in der Vergangenheit einen anstößigen oder rechtswidrigen Umgang mit seinen Tieren gepflegt hat, nach unserer Einschätzung nicht für eine staatliche Fördermaßnahme in Frage kommt, auch wenn es ein bäuerlicher Betrieb ist. Die industriell oder großgewerblich betriebenen Anlagen werden ohnehin nicht vom Staat gefördert.
Meine Damen und Herren, für mich die im Moment erkennbar letzte Frage insgesamt wird von der SPD-Fraktion gestellt. Frau Tiemann!
Herr Präsident! Herr Lindemann, vor dem Hintergrund, dass Sie eben gesagt haben, dass Ihnen nicht bekannt sei, was insoweit in NRW läuft, möchte ich Ihnen zur Aufhellung ein paar Punkte aus einem Papier, das sich zugegebenermaßen noch in der Beratung befindet, vortragen.
Das ist auch ganz einfach: Kennen Sie das 20Punkte-Programm, das u. a. vorsieht, die Kontrollen hinsichtlich des Einsatzes und der Dauer der Verabreichung von Antibiotika zu verschärfen, die Einrichtung von Sonderdezernaten für Lebensmittelkriminalität bei den Staatsanwaltschaften zu prüfen und gegebenenfalls zu forcieren,
Anreize für die nordrhein-westfälischen Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen, um die Bestandsgrößen und Besatzdichten bei der Hähnchenmast zu verringern sowie die Mastdauer zu verlängern, dem Landtag einen jährlichen Bericht vorzulegen usw.? Dieses Papier ist Ihnen also nicht bekannt?
- Herr Meyer, ich weiß gar nicht, warum Sie so aufgeregt reagieren. Es passiert doch jedem einmal, dass bei einer solchen Debatte nicht das herauskommt, was man sich gewünscht hat. Nun regen Sie sich darüber doch nicht gleich so auf!
Ankündigung hat mit den tatsächlichen Realitäten nichts zu tun. Will er die Behandlung kranker Tiere einstellen? Das ist ein tierschutzrelevanter Vorgang.
Das kann man also nicht in Prozentzahlen ausdrücken, sondern man kann da nur sagen: Wir wollen den Antibiotikaeinsatz auf die Fälle zurückführen, in denen es zur Gesundung der Tiere zwingend notwendig ist. Das mögen 30 %, 50 % oder mehr sein. Dieses Ziel verfolgen wir in Niedersachsen.
Ihre Frage zum fachlichen Inhalt, Frau Helmhold, kann ich auch gern beantworten. Bei Herrn Remmel läuft es wieder einmal darauf hinaus, eine Bundeskonferenz zu fordern: Der Bund soll handeln. Andere sollen etwas tun, und in NordrheinWestfalen beschränkt man sich auf das Fordern. Das reicht nicht!
Meine Damen und Herren, von der CDU-Fraktion gibt es noch eine weitere Zusatzfrage. Herr Große Macke, bitte!
Abgesprochen zu werden braucht das nicht. - Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund des Versuchs der Skandalisierung der konventionellen Landwirtschaft durch den Kollegen Meyer und vor dem Hintergrund, dass wahrscheinlich alle Kolleginnen und Kollegen wissen, dass auch im Ökobereich Antibiotika eingesetzt werden dürfen:
Sind der Landesregierung Keime bekannt, die im Ernstfall zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft unterscheiden?