Aus unserer Sicht ist das fatal. Wir plädieren dafür, dass zumindest über ein Nachfolgeprojekt nachgedacht wird. Es muss ja nicht sein, dass genau dieses Projekt 1 : 1 fortgesetzt wird. Aber das Land muss sich verantwortlich zeigen und weiterhin Mittel zur Verfügung stellen.
Es geht auch nicht, in diesem Zusammenhang auf das Bildungs- und Teilhabepaket hinzuweisen. Wir wissen, das ist ohnehin ein Rohrkrepierer, was die Einzelanträge angeht.
Nicht einmal die Hälfte der Antragsberechtigten stellt Anträge auf Unterstützung. Wir können also jetzt nicht sagen: Es gibt das Bildungs- und Teilhabepaket, das reicht; das Land ist bei solchen Projekten nicht mehr gefordert. - Insofern plädieren wir für Berücksichtigung.
Zunächst lasse ich über die Eingabe 02722/11/15 (01) abstimmen betr. Baugenehmigung für Werbeanlagen.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE vor. Sie lauten auf Material. Wer diesen Änderungsanträgen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben die Änderungsanträge keine Mehrheit gefunden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf Sach- und Rechtslage. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD vor. Sie lauten auf Berücksichtigung. Wer diesen Änderungsanträgen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurden die Änderungsanträge abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf Sach- und Rechtslage. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Ich komme zur Eingabe 02290/08/16 (01) betr. Fortführung des Kooperations- und Bildungsprojekts an schulischen Standorten.
Hierzu liegen gleichlautende Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE vor. Sie lauten auf Berücksichtigung. Wer diesen Änderungsanträgen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurden die Änderungsanträge abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Sie lautet auf Sach- und Rechtslage. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/4137
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe für die Fraktionen der CDU und der FDP unser Inklusionsgesetz ein. Ich sage gleich zu Beginn: Niedersachsen setzt mit diesem Inklusionsgesetz bundesweit Maßstäbe. Wir setzen mit diesem Gesetz den Artikel 24 der UNKonvention um.
Mit der Einbringung dieses Gesetzes knüpfen wir an die vielfältigen und ausgeweiteten Maßnahmen von integrativer Beschulung in Niedersachsen an. Ich nenne hier die Grundversorgung in den Schulen - 40 % haben diese Grundversorgung schon -, die Vielzahl von Integrationsklassen, die in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet worden sind, die mobilen Dienste - hier gehen Förderschullehrer in die Grundschulen -, die Kooperationsklassen. Es gibt auch eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Prävention, z. B. den Sprachförderunterricht oder den Modellversuch integrative Krippe. Es gibt also schon eine ganze Reihe von Maßnahmen.
Ich möchte gleich zu Beginn mit einer falschen, immer wieder veröffentlichten Aussage aufräumen: Niedersachsen steht, was die Beschulung von Kindern auch mit einem besonderen Förderbedarf betrifft, nicht ganz hinten, sondern ganz vorne.
Nur 4,7 % der Schüler gehen heute auf Förderschulen. Das ist auch nicht schlimm; denn sie werden dort besonders gut gefördert.
Zu den Leitgedanken unseres Gesetzes: Erstens. Die öffentlichen Schulen werden inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang. Dieser Anspruch ist umfassend. Einschränkungen jeglicher Art, die es seit 1993 in den Schulgesetzen gab, fallen weg.
Zweitens. Wir schaffen ein grundsätzliches Elternwahlrecht. Das heißt, Eltern von Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können grundsätzlich wählen, ob sie ihr Kind in eine Regelschule oder in eine Förderschule schicken.
Drittens. Dieses Elternwahlrecht bedingt, dass Eltern tatsächlich wählen können. Das heißt - das ist auch eine wichtige Botschaft -, in Niedersachsen bleiben alle Förderschulen als möglicher bester Förderort erhalten.
Viertens. Ein weiterer Meilenstein ist die Orientierung am Kindeswohl und am besten Förderort. Jedes einzelne Kind soll am optimalen Förderort mit optimalen Lernbedingungen gefördert werden. Im Falle einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls erhält der Staat die Möglichkeit, den Inklusionsprozess im Sinne der Kinder zu steuern, und zwar als letzte Entscheidung - Ultima Ratio.
Fünftens. Die Landesregierung stellt die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung, um im Inklusionsbereich eine optimale Förderung der behinderten Kinder zu gewährleisten. Darauf wird der Minister sicherlich im Einzelnen eingehen. Wir haben uns an den Erfahrungswerten der letzten 15 Jahre orientiert und gesagt: Das ist der entsprechende Förderbedarf, der sich in den letzten 10, 15 Jahren bewährt hat. Den haben wir jetzt wieder eingesetzt.
die Klassen werden etwas kleiner. Zusätzlich wollen wir pädagogische Mitarbeiter einstellen, die ihren Beitrag zum Inklusionsprozess leisten. Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2012 800 000 Euro und 2013 1,7 Millionen Euro eingesetzt werden.
Sechstens. Die Konnexität ist ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen worden. Das ist aus einem Gespräch mit den kommunalen Spitzen erwachsen und sehr vernünftig. Wir werden die Auswirkungen des Gesetzes bis 2018 überprüfen.
Siebtens. Wir haben eine flexible Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen, sodass die, die beginnen wollen, schon zum kommenden Schuljahr 2012/2013 beginnen können. Die anderen aber müssen verbindlich zum Schuljahr 2013/2014 beginnen. Das gilt dann aufsteigend ab Klasse 1 in den Grundschulen und ab Klasse 5 in den Schulen des Sekundarbereichs I.
Meine Damen und Herren, es geht heute um die Anliegen und Interessen von behinderten Kindern und ihrer Eltern. Ein behindertes Kind zu haben, ist neben vielem Schönen immer mit besonderen Belastungen verbunden. Es geht auch um die im Grundgesetz verankerte Würde eines jeden Menschen. Deswegen kann ich heute im Interesse der Eltern von Behinderten und der behinderten Kinder selbst deutlich sagen: Dieses Thema taugt nicht zum Wahlkampf!
Lassen Sie uns heute in der Debatte die Chancen einer sachorientierten Aussprache nutzen! Lassen Sie uns heute eine Vorbildfunktion für alle Debatten ausüben, die jetzt in unserem Land folgen werden!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Im März 2009 hat die Bundesrepublik die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. In Niedersachsen erleben wir seitdem allenfalls eine Politik der Ankündigung, aber auch eine Politik des Wegduckens und des Aussitzens.
Wir haben seitdem leider sehr viel Zeit verloren, die wir hätten nutzen können, um die UN-Konvention in Niedersachsen mit Leben zu füllen. Das Einzige, was in diesem Zeitraum vorgelegt wurde, sind die Gesetzentwürfe und Entschließungsanträge der Grünen und meiner Fraktion. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass die Landesregierung dazu bis heute - denn es ist ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - nicht in der Lage war. Man fragt sich: Liegt das eher am Können oder eher am Wollen?
Doch was ist der schweren Geburt eines Gesetzentwurfs der CDU/FDP vorausgegangen? - In vielen Ausschusssitzungen und Beratungen zu den Gesetzentwürfen von uns und den Grünen war man der Meinung, man sei noch nicht so weit, man habe noch Beratungsbedarf. Ebenso lauteten viele Erklärungen der Landesregierung, z. B. des Kultusministers, man wolle das Thema im letzten Jahr zum Schwerpunktthema machen und es besonders angehen. Ich zitiere exemplarisch den amtierenden Minister Althusmann aus der Plenardebatte vom 17. August 2010:
„Eines ist klar: Niedersachsen wird zum 1. August 2011 mit der Inklusion an seinen Schulformen beginnen. Dazu werde ich dem Parlament in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen.“
„Deshalb gestatten Sie der Landesregierung, dass sie in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf dafür vorlegen wird. Ich habe ihn im Rohentwurf schon hier.“