Protocol of the Session on November 9, 2011

(Beifall bei der LINKEN)

Im Übrigen hätten auch die anderen Änderungsvorschläge eine vernünftige Würdigung verdient. Es müssen nicht unbedingt in allen Führungspositionen immer Volljuristen sitzen.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Adler. - Für die FDPFraktion spricht Herr Professor Dr. Zielke zu diesem Antrag.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen.

Erstens. Der Landesrechnungshof ist mit der bisherigen Regelung gut gefahren,

(Beifall bei der CDU)

auch und insbesondere mit Volljuristen an der Spitze.

(Zustimmung von Grant Hendrik Ton- ne [SPD])

Zweitens. Sachverstand, etwa der Wirtschaftswissenschaften und anderer Disziplinen, kann trotzdem problemlos eingebunden werden, und das geschieht bereits.

Drittens. Geschlechterquoten ohne Blick auf die jeweilige Qualifikation lehnen wir - jedenfalls in der von den Grünen vorgeschlagenen pauschalen Form - ab.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Aus diesen drei Gründen können wir dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Professor Dr. Zielke. - Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Adasch noch einmal zu Wort gemeldet. Ihm stehen noch zwei Minuten Redezeit zur Verfügung. Herr Kollege Adasch!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Adler, Sie waren auf das Verfahren eingegangen. Sie können doch nicht die Ausschussvorsitzende für die Beratungsdauer verantwortlich machen. Die einbringende Fraktion muss doch darauf achten, was aus ihrem Gesetzentwurf wird. In diesem Fall hat der Gesetzentwurf schlicht und ergreifend lange gelegen. Er ist von der einbringenden Fraktion nicht verfolgt worden. Drei Jahre war dieser Gesetzentwurf im Fluss.

Sie sagten hier, er sei nicht ausreichend beraten worden. Es hätte ausreichend Gelegenheit gegeben, um auf diese Details einzugehen. Diese Kritik kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Herzlichen Dank, Herr Kollege Adasch. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls der Beschlussempfehlung nicht gefolgt wird, stimmen wir anschließend über den Änderungsantrag ab.

Wer also der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/108 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt und ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4172 nach § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt worden.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 9 auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof und zur Aufhebung vorkonstitutionellen Verfassungsrechts - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3768 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/4148 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4169

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderung anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. - Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wenn ich das richtig gesehen habe, ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses einstimmig gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 10 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4035

Soeben habe ich den Hinweis bekommen - herzlichen Dank für die rechtzeitige Übermittlung -, dass zu diesem Gesetzentwurf die Direktüberweisung beantragt wird.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit diesem Gesetzentwurf soll sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen auseinandersetzen. Vernehme ich Widerspruch? - Dem ist nicht so. Damit haben Sie so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11:

Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/4124

Zur Einbringung hat sich Herr Kollege Bachmann von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jetzt bin ich doch einigermaßen erstaunt. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung - und ich soll ihn einbringen? - Das ist ein bisschen viel verlangt.

(Zurufe)

Ich habe mich ganz ordentlich für meine Fraktion gemeldet und vermisse den Herrn Innenminister. Vielleicht sollte er den Gesetzentwurf zunächst einmal einbringen, und ich kriege meine acht Minuten im Anschluss daran.

Herzlichen Dank, Herr Kollege Bachmann. - Inzwischen liegen mir weitere Wortmeldungen vor. Eben jedoch lag nur Ihre vor. Jetzt muss ich einmal nachfragen. - Der Minister möchte den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Aufnahmegesetzes in der Drs. 16/4124 einbringen. Er hat nunmehr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gern bringe ich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes in den Landtag ein, weil wir mit diesem Gesetzentwurf wieder einmal zeigen, dass wir die kommunale Ebene nicht nur wertschätzen, sondern ihr auch die finanziellen Mittel geben, die sie benötigt, um ihre Aufgaben umfassend zu erledigen.

(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)